Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1994 - C-17/93   

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https://dejure.org/1994,1500
EuGH, 14.07.1994 - C-17/93 (https://dejure.org/1994,1500)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1994 - C-17/93 (https://dejure.org/1994,1500)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - C-17/93 (https://dejure.org/1994,1500)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Van der Veldt

    EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
    1. Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Verbot des Inverkehrbringens von Bäckereierzeugnissen, deren Salzgehalt höher als 2 % ist; Unzulässigkeit; Rechtfertigung; Gesundheitsschutz; Kein Rechtfertigungsgrund

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Van der Veldt

  • Wolters Kluwer

    Inverkehrbringen von Brot und anderen Bäckereierzeugnissen; Angleichung von Rechtsvorschriften

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Etikettierung von Bäckereierzeugnissen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; Richtlinie 79/112/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verbot des Inverkehrbringens von Bäckereierzeugnissen, deren Salzgehalt höher als 2 % ist - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Gesundheitsschutz - Kein Rechtfertigungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 792
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-17/93
    Diese Gefahr ist jedoch nicht anhand allgemeiner Überlegungen, sondern auf der Grundlage von relevanten wissenschaftlichen Untersuchungen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227).

    24 Weiter ist daran zu erinnern, daß sich u. a. nach dem Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1021) aus den Artikeln 30 ff. EWG-Vertrag ergibt, daß eine in Ermangelung gemeinsamer oder harmonisierter Vorschriften erlassene nationale Regelung, die unterschiedslos auf einheimische wie auf solche Produkte Anwendung findet, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, in denen sie rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden, mit dem Vertrag nur insoweit vereinbar ist, als sie notwendig ist, um Gründen des Gemeinwohls, die in Artikel 36 EWG-Vertrag aufgeführt sind, oder zwingenden Erfordernissen insbesondere des Verbraucherschutzes gerecht zu werden.

  • EuGH, 05.10.1977 - 5/77

    Tedeschi / Denkavit

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-17/93
    25 Schließlich ergibt sich aus dem Urteil vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77 (Tedeschi, Slg. 1977, 1555), daß der Rückgriff auf Artikel 36 nur dann nicht mehr gerechtfertigt ist, wenn in Anwendung von Artikel 100 EWG-Vertrag Gemeinschaftsrichtlinien die vollständige Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften vorsehen.
  • EuGH, 06.06.1984 - 97/83

    Melkunie

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-17/93
    Zwar reicht, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 6. Juni 1984 in der Rechtssache 97/83, Melkunie, Slg. 1984, 2367), das blosse Bestehen einer Gefahr für die Verbraucher aus, um die Rechtsvorschriften als mit den Erfordernissen des Artikels 36 vereinbar anzusehen.
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-17/93
    10 Nach ständiger Rechtsprechung ist es in Ermangelung gemeinsamer oder harmonisierter Vorschriften über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Brot und anderen Bäckereierzeugnissen Sache der Mitgliedstaaten, alle Vorschriften über die Merkmale der Zusammensetzung, die Herstellung und das Inverkehrbringen dieser Nahrungsmittel für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen, soweit diese Vorschriften nicht geeignet sind, zu Diskriminierungen importierter Erzeugnisse zu führen oder die Einfuhr von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten zu behindern (vgl. Urteile vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527, und vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82, Jongeneel Kaas, Slg. 1984, 483).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-17/93
    Infolgedessen fällt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, und vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649) ein solches Erfordernis grundsätzlich unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-17/93
    Infolgedessen fällt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, und vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649) ein solches Erfordernis grundsätzlich unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag.
  • EuGH, 11.05.1989 - 76/86

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-17/93
    24 Weiter ist daran zu erinnern, daß sich u. a. nach dem Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1021) aus den Artikeln 30 ff. EWG-Vertrag ergibt, daß eine in Ermangelung gemeinsamer oder harmonisierter Vorschriften erlassene nationale Regelung, die unterschiedslos auf einheimische wie auf solche Produkte Anwendung findet, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, in denen sie rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden, mit dem Vertrag nur insoweit vereinbar ist, als sie notwendig ist, um Gründen des Gemeinwohls, die in Artikel 36 EWG-Vertrag aufgeführt sind, oder zwingenden Erfordernissen insbesondere des Verbraucherschutzes gerecht zu werden.
  • EuGH, 20.06.1991 - C-39/90

    Denkavit Futtermittel / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-17/93
    Ausserdem hat der Gerichtshof bereits ausgeführt (vgl. Urteil vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-39/90, Denkavit, Slg. 1991, I-3069, Randnr. 24), daß die Etikettierung eines der Mittel ist, die den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft am wenigsten beschränken.
  • EuGH, 07.02.1984 - 237/82

    Jongeneel Kaas

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-17/93
    10 Nach ständiger Rechtsprechung ist es in Ermangelung gemeinsamer oder harmonisierter Vorschriften über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Brot und anderen Bäckereierzeugnissen Sache der Mitgliedstaaten, alle Vorschriften über die Merkmale der Zusammensetzung, die Herstellung und das Inverkehrbringen dieser Nahrungsmittel für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen, soweit diese Vorschriften nicht geeignet sind, zu Diskriminierungen importierter Erzeugnisse zu führen oder die Einfuhr von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten zu behindern (vgl. Urteile vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527, und vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82, Jongeneel Kaas, Slg. 1984, 483).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Zum Vorbringen des ZBUW und der deutschen Regierung, dass sich der Patient, der sich in einem gesundheitlich geschwächten Zustand befinde, nicht veranlasst sehen dürfe, erst eine Marktanalyse durchzuführen, um die Apotheke zu ermitteln, die das gesuchte Arzneimittel zum günstigsten Preis anbiete, ist darauf hinzuweisen, dass das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr für die menschliche Gesundheit nicht anhand allgemeiner Überlegungen, sondern auf der Grundlage von relevanten wissenschaftlichen Untersuchungen zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1994, van der Veldt, C-17/93, EU:C:1994:299, Rn. 17).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Diese Lösung hätte den freien Warenverkehr in geringerem Maße eingeschränkt und zugleich dem Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit entsprochen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1994, van der Veldt, C-17/93, Slg. 1994, I-3537, Randnr. 19).
  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Dem steht nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Urteil vom 19.10.2016 - C-148/15 -, entgegen (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - C-17/93 -, juris).
  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04

    DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH

    Da jedoch ein Verbot, wie es sich aus der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Regelung ergibt, eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, haben die nationalen Behörden darzutun, dass diese Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, d. h., dass sie erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und dass das angestrebte Ziel nicht durch Verbote oder Beschränkungen erreicht werden könnte, die weniger weit gehen oder den innergemeinschaftlichen Handel weniger beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1994, Van der Veldt, C-17/93, Slg. 1994, I-3537, Randnr. 15, Franzén, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Bezüglich der Frage der Erforderlichkeit der genannten Bestimmungen ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 30 EG eine eng auszulegende Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft ist und daher die nationalen Behörden darzutun haben, dass diese Bestimmungen erforderlich sind, um das geltend gemachte Ziel zu erreichen, und dass dieses Ziel nicht durch Verbote oder Beschränkungen erreicht werden kann, die weniger weit gehen oder den innergemeinschaftlichen Handel weniger beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1994, van der Veldt, C-17/93, Slg. 1994, I-3537, Randnr. 15, vom 23. Oktober 1997, Franzén, C-189/95, Slg. 1997, I-5909, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

    73 - Vgl. Urteil vom 14. Juli 1994, van der Veldt (C-17/93, EU:C:1994:299, Rn. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-358/95

    Tommaso Morellato gegen Unità sanitaria locale (USL) n. 11 di Pordenone.

    (3) - Urteile vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80 (Kelderman, Slg. 1981, 527) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-17/93 (Van der Veldt, Slg. 1994, I-3537, Randnr. 10).

    (11) - Die gleiche Überlegung hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit einer niederländischen Regelung der Brotherstellung im Urteil Kelderman (a. a. O., Randnr. 7) angestellt und im Zusammenhang mit einer anderen belgischen Regelung des Inverkehrbringens von Brot im Urteil Van der Veldt (a. a. O., Randnr. 11) wiederholt.

    (17) - Urteil Van der Veldt (a. a. O., Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2001 - C-123/00

    Bellamy und English Shop Wholesale

    Diese Frage ist vom Gerichtshof bereits in seinem Urteil in der Rechtssache C-17/93(5) beantwortet worden, das auf eine Vorlage eines anderen belgischen Gerichts erging, das mit einem gleich gelagerten Sachverhalt wie hier befasst war.

    2: - Moniteur belge vom 7. November 1985.3: - Moniteur belge vom 6. Mai 1980.4: - Moniteur belge vom 8. April 1977.5: - Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-17/93 (Van der Veldt, Slg. 1994, I-3537).

    10: - Urteil in der Rechtssache C-17/93, zitiert in Fußnote 4, Randnrn.

  • EuGH, 09.12.2010 - C-421/09

    Humanplasma - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale Regelung, die die Einfuhr von

    Was zweitens die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art betrifft, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es, da Art. 30 EG eine eng auszulegende Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft darstellt, Sache der nationalen Behörden ist, nachzuweisen, dass diese Regelung erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und dass dieses Ziel nicht durch Verbote oder Beschränkungen erreicht werden könnte, die weniger umfangreich sind oder den innergemeinschaftlichen Handel weniger beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1994, Van der Veldt, C-17/93, Slg. 1994, I-3537, Randnr. 15, vom 23. Oktober 1997, Franzén, C-189/95, Slg. 1997, I-5909, Randnrn.
  • EuGH, 05.04.2001 - C-123/00

    Bellamy und English Shop Wholesale

    Deshalb hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-17/93 (Van der Veldt, Slg. 1994, I-3537) bereits geprüft, ob diese Artikel einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren fraglichen Art entgegenstehen.

    Da hier nichts vorgetragen worden ist, was die Antwort, die der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-17/93 gegeben hat, in Frage stellen könnte, ist gleichlautend zu entscheiden und auf die erste Frage zu antworten, dass - eine Regelung eines Mitgliedstaats, die das Inverkehrbringen von Brot und anderen Bäckereierzeugnissen verbietet, deren Salzgehalt in der Trockenmasse die Höchstgrenze von 2 % überschreitet, und die auf Erzeugnisse angewandt wird, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 28 EG darstellt; - eine solche Regelung geeignet ist, den Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten zu behindern, und nicht gemäß Artikel 30 EG durch den Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-33/97

    Colim NV gegen Bigg's Continent Noord NV. - Rechtsangleichung -

  • EuGH, 16.12.2004 - C-277/02

    EU-Wood-Trading - Umwelt - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 über die

  • EuGH, 24.10.2002 - C-121/00

    Hahn

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • EuGH, 13.06.1996 - C-144/95

    Strafverfahren gegen Maurin

  • OLG Köln, 06.09.1995 - 6 U 53/95

    Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines in der Bundesrepublik nicht

  • EuGH, 28.09.2006 - C-434/04

    Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-319/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • EuGH, 13.03.1997 - C-358/95

    Morellato / USL nº 11 di Pordenone

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-416/00

    Morellato

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2005 - C-147/04

    De Groot en Slot Allium und Bejo Zaden - Freier Verkehr landwirtschaftlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-294/01

    Granarolo

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-385/96

    Strafverfahren gegen Hermann Josef Goerres. - Rechtsangleichung - Etikettierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-105/95

    Paul Daut GmbH & Co. KG gegen Oberkreisdirektor des Kreises Gütersloh. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994 - C-17/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,22593
Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994 - C-17/93 (https://dejure.org/1994,22593)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - C-17/93 (https://dejure.org/1994,22593)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - C-17/93 (https://dejure.org/1994,22593)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 04.06.1992 - C-13/91

    Strafverfahren gegen Debus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994 - C-17/93
    (15) - Urteil vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-13/91 und C-113/91 (Slg. 1992, I-3617).

    (23) - Urteil C-13/91 und C-113/91, a. a. O. Siehe auch zuletzt Urteil vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92 (Clinique und Estée Lauder, Slg. 1994, I-317).

  • EuGH, 13.12.1990 - C-42/90

    Strafverfahren gegen Bellon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994 - C-17/93
    Siehe auch Urteile vom 13. März 1986 in der Rechtssache 54/85 (Mirepoix, Slg. 1986, 1067, Randnr. 13) und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90 (Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnr. 11).
  • EuGH, 20.06.1991 - C-39/90

    Denkavit Futtermittel / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994 - C-17/93
    (35) - Urteil vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-39/90 (Denkavit, Slg. 1991, I-3069, Randnr. 19).
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