Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.2002 - C-171/00 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9092
EuGH, 15.01.2002 - C-171/00 P (https://dejure.org/2002,9092)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2002 - C-171/00 P (https://dejure.org/2002,9092)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - C-171/00 P (https://dejure.org/2002,9092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Libéros / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Libéros / Kommission

    Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 11 § 1 Absatz 1 und Artikel 14 § 2 Absätze 1 und 2 Buchstabe a und § 3
    1. Verfahren - Behandlung der Rechtssachen vor dem Gericht - Möglichkeit, als Einzelrichter zu entscheiden - Voraussetzungen - Ausschluss von Rechtssachen, die Fragen der Rechtmäßigkeit von Handlungen mit allgemeiner Geltung aufwerfen - Begriff der Rechtssachen, die ...

  • EU-Kommission

    Libéros / Kommission

  • Judicialis

    VerfO EuGH Art. 14 § 2; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 31; ; Beschluss der Kommission vom 1. September 1983 (Festsetzung der Besoldungsgruppe und der Dienstaltersstufe bei der Einstellung) Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Möglichkeit für den Berichterstatter des Gerichts, als Einzelrichter zu entscheiden - Bediensteter auf Zeit - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Berufserfahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 09.03.2000 - T-29/97

    Libéros / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Einzelrichter) vom 9. März 2000 in der Rechtssache T-29/97 (Libéros/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-43 und II-185), mit dem beantragt wird, dieses Urteil aufzuheben und den vom Rechtsmittelführer im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall als Bevollmächtigten im Beistand von B. Wägenbaur, avocat, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Der Rechtsmittelführer hat mit Rechtsmittelschrift, die am 10. Mai 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. März 2000 in der Rechtssache T-29/97 (Libéros/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-43 und II-185) eingelegt, mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 15. März 1996, mit der er endgültig in die Besoldungsgruppe A 7 eingestuft wurde, und der Entscheidung der Kommission vom 5. November 1996, mit der seine Beschwerde gegen diese Einstufungsentscheidung zurückgewiesen wurde, abgewiesen hat.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 9. März 2000 in der Rechtssache T-29/97 (Libéros/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 07.02.1991 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
    56 Zum Argument, das der Kläger auf das ... Urteil [des Gerichts vom 7. Februar 1991 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89 (Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1991, II-53)] stützt, ist festzustellen, dass sich die Umstände des vorliegenden Falles von denen unterscheiden, die zum genannten Urteil geführt haben.
  • EuG, 05.10.1995 - T-17/95

    Spyridoula Celia Alexopoulou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
    Der Entscheidung vom 5. November 1996 zufolge hat die Anstellungsbehörde außerdem, um dem vom Gericht im Urteil vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache T-17/95 (Alexopoulou/Kommission, Slg. ÖD, I-A-227 und II-683) aufgestellten Grundsatz Genüge zu tun, dass es - insbesondere dann, wenn die spezifischen Bedürfnisse des Dienstes die Einstellung eines besonders befähigten Amtsinhabers erforderten oder wenn die eingestellte Person außergewöhnliche Qualifikationen besitze - ausnahmsweise zulässig sei, den Betreffenden in der höheren Besoldungsgruppe einer Laufbahn einzustellen, die Unterlagen des Klägers erneut geprüft und daraufhin die Auffassung vertreten, dass sie ihre Beurteilung nicht zu ändern habe, so dass im vorliegenden Fall eine solche Ausnahme nicht zu gewähren sei." Verfahren vor dem Gericht und angefochtenes Urteil.
  • EuG, 09.07.1997 - T-92/96

    Roberto Monaco gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Ernennung - Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
    49 Insoweit geht aus dem Urteil des Gerichts vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache T-92/96 (Monaco/Parlament, Slg. ÖD 1997, I-A-195 und II-573, Randnr. 46) hervor, dass .[d]ie Ausübung des der Anstellungsbehörde durch Artikel 31 Absatz 2 des Statuts eingeräumten Ermessens ... nach der Rechtsprechung durch interne Beschlüsse wie die neuen innerdienstlichen Richtlinien des Parlaments geregelt werden [kann].
  • EuGH, 01.07.1999 - C-155/98

    Alexopoulou / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
    Zunächst ist festzustellen, dass zwar der Begriff der Berufserfahrung in Artikel 31 des Statuts nicht ausdrücklich erwähnt wird, dass sich aber aus ständiger Rechtsprechung ergibt, dass die Berufserfahrung einer Person, die als Beamter eingestellt wird, einer der Gesichtspunkte ist, die die Anstellungsbehörde für die Festsetzung ihrer Einstufung in die Besoldungsgruppe, u. a. im Rahmen der Anwendung von Artikel 31 Absatz 2 des Statuts, berücksichtigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-298/93 P, Klinke/Gerichtshof, Slg. 1994, I-3009, Randnr. 15, und vom 1. Juli 1999 in der Rechtssache C-155/98 P, Alexopoulou/Kommission, Slg. 1999, I-4069, Randnr. 13).
  • EuGH, 31.05.2001 - C-41/99

    Sadam Zuccherifici u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
    Nach ständiger Rechtsprechung hat eine Maßnahme allgemeine Geltung, wennsie für objektiv bestimmte Situationen gilt und gegenüber allgemein und abstrakt bezeichneten Personengruppen Rechtswirkungen entfaltet (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Juni 1980 in den Rechtssachen 789/79 und 790/79, Calpak und Società Emiliana Lavorazione Frutta/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 9, und vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-41/99 P, Sadam Zuccherifici u. a./Rat, Slg. 2001, I-4239, Randnr. 24).
  • EuGH, 17.06.1980 - 789/79

    Calpak / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
    Nach ständiger Rechtsprechung hat eine Maßnahme allgemeine Geltung, wennsie für objektiv bestimmte Situationen gilt und gegenüber allgemein und abstrakt bezeichneten Personengruppen Rechtswirkungen entfaltet (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Juni 1980 in den Rechtssachen 789/79 und 790/79, Calpak und Società Emiliana Lavorazione Frutta/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 9, und vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-41/99 P, Sadam Zuccherifici u. a./Rat, Slg. 2001, I-4239, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.12.1987 - 181/86

    Del Plato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
    Solche Maßnahmen stellen somit Handlungen allgemeinen Charakters dar, deren Rechtswidrigkeit die betroffenen Beamten und Bediensteten zur Begründung einer Klage gegen auf ihrer Grundlage erlassene Einzelentscheidungen geltend machen (Urteil vom 10. Dezember 1987 in den Rechtssachen 181/86 bis 184/86, Del Plato u. a./Kommission, Slg. 1987, 4991, Randnr. 10).
  • EuGH, 29.06.1994 - C-298/93

    Klinke / Gerichtshof

    Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
    Zunächst ist festzustellen, dass zwar der Begriff der Berufserfahrung in Artikel 31 des Statuts nicht ausdrücklich erwähnt wird, dass sich aber aus ständiger Rechtsprechung ergibt, dass die Berufserfahrung einer Person, die als Beamter eingestellt wird, einer der Gesichtspunkte ist, die die Anstellungsbehörde für die Festsetzung ihrer Einstufung in die Besoldungsgruppe, u. a. im Rahmen der Anwendung von Artikel 31 Absatz 2 des Statuts, berücksichtigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-298/93 P, Klinke/Gerichtshof, Slg. 1994, I-3009, Randnr. 15, und vom 1. Juli 1999 in der Rechtssache C-155/98 P, Alexopoulou/Kommission, Slg. 1999, I-4069, Randnr. 13).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Solche Maßnahmen stellen somit Handlungen allgemeinen Charakters dar, deren Rechtswidrigkeit die betroffenen Beamten und Bediensteten zur Begründung einer Klage gegen auf ihrer Grundlage erlassene Einzelentscheidungen geltend machen können (vgl. Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-171/00 P, Libéros/Kommission, Slg. 2002, I-451, Randnr. 35).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-622/16

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der

    Insoweit ist als Zweites darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsakt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs allgemeine Geltung hat, wenn er für objektiv bestimmte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppen erzeugt (Urteile vom 11. Juli 1968, Zuckerfabrik Watenstedt/Rat, 6/68, EU:C:1968:43, S. 620, vom 15. Januar 2002, Libéros/Kommission, C-171/00 P, EU:C:2002:17, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. März 2011, AJD Tuna, C-221/09, EU:C:2011:153, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-175/09

    Axa UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Art. 13 Teil B Buchst. d

    72, 73 und 75, sowie entsprechend Urteil vom 15. Januar 2002, Libéros/Kommission, C-171/00 P, Slg. 2002, I-451, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16

    Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4

    21 Vgl. implizit (zur Differenzierung zwischen Einzelentscheidung und Verordnung) Urteil vom 14. Dezember 1962, Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat (16/62 und 17/62, nicht veröffentlicht, EU:C:1962:47, Rn. 2 und 3), und - diesmal ausdrücklich - Urteil vom 15. Januar 2002, Libéros/Kommission (C-171/00 P, EU:C:2002:17, Rn. 28).
  • EuG, 14.06.2012 - T-338/08

    Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe / Kommission -

    Eine Maßnahme hat allgemeine Geltung, wenn sie für objektiv bestimmte Situationen gilt und gegenüber allgemein und abstrakt bezeichneten Personengruppen Rechtswirkungen entfaltet (Urteile des Gerichtshofs vom 21. November 1989, Usines coopératives de déshydratation du Vexin u. a./Kommission, C-244/88, Slg. 1989, 3811, Randnr. 13, und vom 15. Januar 2002, Libéros/Kommission, C-171/00 P, Slg. 2002, I-451, Randnr. 28; Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2008, Região autónoma dos Açores/Rat, T-37/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-208/02

    LR af 1998 (Deutschland) / Kommission

    Solche Maßnahmen stellen somit Handlungen allgemeinen Charakters dar, deren Rechtswidrigkeit die betroffenen Beamten und Bediensteten zur Begründung einer Klage gegen auf ihrer Grundlage erlassene Einzelentscheidungen geltend machen können (vgl. Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-171/00 P, Libéros/Kommission, Slg. 2002, I-451, Randnr. 35).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-206/02

    LR af 1998 / Kommission

    Solche Maßnahmen stellen somit Handlungen allgemeinen Charakters dar, deren Rechtswidrigkeit die betroffenen Beamten und Bediensteten zur Begründung einer Klage gegen auf ihrer Grundlage erlassene Einzelentscheidungen geltend machen können (vgl. Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-171/00 P, Libéros/Kommission, Slg. 2002, I-451, Randnr. 35).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-205/02

    Ke Kelit / Kommission

    Solche Maßnahmen stellen somit Handlungen allgemeinen Charakters dar, deren Rechtswidrigkeit die betroffenen Beamten und Bediensteten zur Begründung einer Klage gegen auf ihrer Grundlage erlassene Einzelentscheidungen geltend machen können (vgl. Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-171/00 P, Libéros/Kommission, Slg. 2002, I-451, Randnr. 35).
  • EuG, 27.09.2018 - T-12/17

    Mellifera / Kommission - Verbraucherschutz - Durchführungsverordnung (EU)

    Eine Maßnahme hat allgemeine Geltung, wenn sie für objektiv bestimmte Situationen gilt und gegenüber allgemein und abstrakt bezeichneten Personengruppen Rechtswirkungen entfaltet (Urteile vom 21. November 1989, Usines coopératives de déshydratation du Vexin u. a./Kommission, C-244/88, EU:C:1989:588, Rn. 13, sowie vom 15. Januar 2002, Libéros/Kommission, C-171/00 P, EU:C:2002:17, Rn. 28).
  • EuG, 15.03.2006 - T-44/04

    Kimman / Kommission

    Un fonctionnaire pouvant acquérir une formation ou exercer des activités professionnelles jusqu'au jour précédant celui de son entrée effective en fonctions, c'est la date de cette dernière qui doit être retenue comme dies ad quem pour calculer la durée de l'expérience professionnelle pouvant être prise en considération en vue du classement en grade (arrêt de la Cour du 15 janvier 2002, Libéros/Commission, C-171/00 P, Rec.
  • EuG, 06.02.2019 - T-580/17

    Karp / Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Einstufung - Art.

  • EuG, 07.06.2013 - T-93/11

    Stichting Corporate Europe Observatory / Kommission - Zugang zu Dokumenten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-415/07

    Lodato & C. - Staatliche Beschäftigungsbeihilfen - Leitlinien für

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17

    E LATS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Begriff

  • EuG, 12.06.2002 - T-66/00

    B / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00 P   

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https://dejure.org/2001,19975
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. November 2001 - C-171/00 P (https://dejure.org/2001,19975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Libéros / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Alain Libéros gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Möglichkeit für den Berichterstatter des Gerichts, als Einzelrichter zu entscheiden - Bediensteter auf Zeit - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Berufserfahrung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 01.12.1983 - 190/82

    Blomefield / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    15: - Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82 (Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, Randnr. 20).

    21: - In den Urteilen vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, zitiert in Fußnote 15, Randnr. 20, in der Rechtssache 343/82 (Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 15) und vom 6. Juni 1985 in der Rechtssache 146/84 (De Santis/Rechnungshof, Slg. 1985, 1723, Randnr. 11) wurde diese Qualifizierung für Entscheidungen mit dem gleichen Gegenstand vorgenommen.

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78(13) darauf hingewiesen, dass Artikel 184 EG-Vertrag (jetzt Artikel 241 EG) "der Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes [ist], der jeder Partei das Recht gewährleistet, zum Zwecke der Nichtigerklärung einer sie unmittelbar und individuell betreffenden Entscheidung die Gültigkeit derjenigen früheren Rechtshandlungen der Gemeinschaftsorgane zu bestreiten, welche die Rechtsgrundlage für die angegriffene Entscheidung bilden, falls die Partei nicht das Recht hatte, gemäß Artikel 173 EWG-Vertrag unmittelbar gegen diese Rechtshandlungen zu klagen, deren Folgen sie nunmehr erleidet, ohne dass sie ihre Nichtigerklärung hätte beantragen können.

    13: - Simmenthal/Kommission (Slg. 1979, 777, Randnrn. 39 ff).

  • EuG, 09.03.2000 - T-29/97

    Libéros / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    Die vorliegende Rechtssache, die die Berechnung der Berufserfahrung zur Einstufung eines Bediensteten auf Zeit in die Besoldungsgruppe bei seiner Einstellung betrifft, wirft auf der Stufe des Rechtsmittels gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Einzelrichter) vom 9. März 2000 in der Rechtssache T-29/97(2) eine wichtige Frage nach der Auslegung der Verfahrensordnung des Gerichts hinsichtlich der Voraussetzungen auf, unter denen dieses als Einzelrichter entscheiden kann.

    Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 9. März 2000 in der Rechtssache T-29/97 (Libéros/Kommission) insoweit aufzuheben, als es die Klage als unbegründet abweist, 2. in der Sache zu entscheiden und die Entscheidungen der Kommission vom 15. März 1996 und 5. November 1996 aufzuheben und 3. der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten des Rechtsmittelführes in beiden Rechtszügen aufzuerlegen.

  • EuGH, 21.01.1999 - C-73/97

    Frankreich / Comafrica u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    16: - Schlussanträge vom 4. Oktober 2001.17: - Urteil vom 21. Januar 1999 (Frankreich/Comafrica u. a., Slg. 1999, I-185, Randnr. 13).
  • EuG, 05.10.1995 - T-17/95

    Spyridoula Celia Alexopoulou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    Sie wies darauf hin, dass dem Rechtsmittelführer keineAusnahme gemäß dem im Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache T-17/95(5) aufgestellten Grundsatz zu gewähren sei.
  • EuG, 09.07.1997 - T-92/96

    Roberto Monaco gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Ernennung - Einstufung in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    Das Gericht führte Folgendes aus: "49 Insoweit geht aus dem Urteil des Gerichts vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache T-92/96 (Monaco/Parlament, Slg. ÖD 1997, I-A-195 und II-573, Randnr. 46) hervor, dass .[d]ie Ausübung des der Anstellungsbehörde durchArtikel 31 Absatz 2 des Statuts eingeräumten Ermessens ... nach der Rechtsprechung durch interne Beschlüsse wie die neuen innerdienstlichen Richtlinien des Parlaments geregelt werden [kann].
  • EuG, 07.02.1991 - T-2/90

    Ana Fernandes Ferreira de Freitas gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    Hinsichtlich des Beschlusses vom 1. September 1983 wird auf die Urteile des Gerichts vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache T-2/90 (Ferreira de Freitas/Kommission, Slg. 1991, II-103, Randnr. 61) und vom 21. Oktober 1998 in der Rechtssache T-100/96 (Vicente-Nuñez/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-591 und II-1779, Randnr. 67) verwiesen.
  • EuG, 07.02.1991 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    Die Ausführungen zum Urteil vom 7. Februar 1991 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89(23) seien eine Wiederholung dessen, was der Rechtsmittelführer bereits vor dem Gericht vorgetragen habe; dies stelle einen zweiten Unzulässigkeitsgrund dar.
  • EuG, 30.03.1993 - T-30/92

    Ulrich Klinke gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    Siehe demgegenüber das Urteil des Gerichts vom 30. März 1993 in der Rechtssache T-30/92 (Klinke/Gerichtshof, Slg. 1993, II-375, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-459/98

    Martínez del Peral Cagigal / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-171/00
    24: - Zitiert in Fußnote 23.25: - Hinzuweisen ist auch auf die Formulierung, die der Gerichtshof im Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-459/98 P (Martínez del Peral Cagigal/Kommission, Slg. 2001, I-135, Randnr. 38) verwendet hat: "Der Umstand, dass dieselben Argumente bereits im ersten Rechtszug vorgebracht worden sind, um die Rechtmäßigkeit der Entscheidung eines Gemeinschaftsorgans in Abrede zu stellen, macht sie ... nicht unzulässig, will man dem Rechtsmittelverfahren nicht seinen Sinn nehmen." 26: - Urteil vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-298/93 P (Klinke/Gerichtshof, Slg. 1994, I-3009, Randnr. 15), in dem auf die Urteile Michael/Kommission, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 19, und vom 5. Oktober 1988 in den Rechtssachen 314/86 und 315/86 (De Szy-Tarisse und Feyaerts/Kommission, Slg. 1988, 6013, Randnr. 26) verwiesen wird.
  • EuG, 21.10.1998 - T-100/96

    Vicente Nuñez / Kommission

  • EuGH, 29.06.1994 - C-298/93

    Klinke / Gerichtshof

  • EuGH, 06.06.1985 - 146/84

    De Santis / Rechnungshof

  • EuGH, 05.10.1988 - 314/86

    De Szy-Tarisse u.a. / Kommission

  • EuGH, 01.12.1983 - 343/82

    Michael / Kommission

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