Rechtsprechung
   EuGH, 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25
EuGH, 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 (https://dejure.org/2009,25)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 (https://dejure.org/2009,25)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - C-171/07 und C-172/07 (https://dejure.org/2009,25)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • webshoprecht.de

    Apotheke - Gesundheit - Nahrungsergänzungsmittel

  • webshoprecht.de

    Zum Verbot des Betreibens von Apotheken ohne Apotheker zu sein (Doc-Morris)

  • Europäischer Gerichtshof

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Neumann-Seiwert

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • EU-Kommission PDF

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • EU-Kommission

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 43, 48, 234; ApoG §§ 1, 2, 7, 8, 13 Abs. 1
    Nationale Regelung über Verbot des Besitzes und Betriebs von Apotheken durch Nicht-Apotheker verstößt nicht gegen europarechtliche Niederlassungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Europarechtliche Koordinierung der Bedingungen für die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeiten des Apothekers; Vereinbarkeit mitgliedstaatlicher Zulassungsbeschränkungen hinsichtlich des Betriebs von Apotheken mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit; ...

  • Wolters Kluwer

    Europarechtliche Koordinierung der Bedingungen für die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeiten des Apothekers; Vereinbarkeit mitgliedstaatlicher Zulassungsbeschränkungen hinsichtlich des Betriebs von Apotheken mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EG Art. 43 und Art. 48; Richtlinie 2005/36/EG
    Niederlassungsfreiheit und Fremdbesitzverbot für Apotheken - "Doc Morris"

  • kanzlei.biz

    DocMorris - Nur ein Apotheker darf Apotheken betreiben

  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 48

  • kanzlei.biz

    DocMorris - Nur ein Apotheker darf Apotheken betreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "DocMorris"

  • datenbank.nwb.de

    Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - Berufliche Unabhängigkeit der Apotheker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Mitgliedsstaaten dürfen den Besitz und Betrieb einer Apotheke Apothekern vorbehalten - Doc Morris

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Apothekenketten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besitz und Betrieb einer Apotheke dürfen Apothekern vorbehalten bleiben

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Besitz und Betrieb von Apotheken dürfen Apothekern vorbehalten bleiben

  • akademiker-im-www.de (Kurzinformation)

    Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten - Schlappe für Doc Morris

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Apotheker besiegen Pharmadiscounter

  • europa.eu PDF (Zusammenfassung)
  • wekwerth.de (Kurzinformation)

    EuGH bestätigt Verbot von Apothekenketten in Deutschland (Fremdbesitzverbot)

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Regierung bejubelt Urteil gegen Discount-Apotheken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    DocMorris

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Fremdbesitzverbot bei Apotheken verstößt nicht gegen Europarecht

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Fremdbesitzverbot bei Apotheken verstößt nicht gegen Europarecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Besitz und Betrieb von Apotheken bleibt ausschließlich Apothekern vorbehalten - Italienische und deutsche Rechtsvorschriften sind durch das Ziel der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt

Besprechungen u.ä. (7)

  • nomos.de PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue europäische Entwicklungen im Bereich der Gesundheitsversorgung

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Abwägung von Zielen der europäischen Integration und mitgliedstaatlichen Interessen in der Rechtsprechung des EuGH

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 43, 48, 234 EG
    Vereinbarkeit des Fremdbesitzverbots für Apotheken mit der Niederlassungsfreiheit aus Art. 43 EG (DocMorris II)

  • streifler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Apothekenrecht: Niederlassungsfreiheit und berufliche Unabhängigket der Apotheker

  • reference-global.com (Entscheidungsbesprechung)

    Der EuGH hält das Fremdbesitzerverbot für Apotheken für mit dem EG-Vertrag vereinbar (Prof. Dr. Claus Dieter Classen; JURA 2010, 56)

  • bundestag.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Fremdbesitzverbot bei Apotheken (Dr. Christina Last)

  • esmt.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arzneimitteldistribution im Umbruch (Dr. Katharina Lange; Pharm. Ind. 2008, 1307)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    LG Saarbrücken, 09.08.2006 - 7I O 77/06

    Urteilsbegründung zum "Doc-Morris-Streit": Doc Morris darf Apotheke in

    OLG Hamm, 21.09.2004 - 4 U 74/04

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Arzneimittelversand einer niederländischen Apotheke

    EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    DocMorris

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Deutschland) eingereicht am 30. März 2007 - Apothekerin Helga Neumann-Seiwert gegen das Saarland und das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, beigeladen: DocMorris N.V.

  • info-medizinrecht.de PDF (Sitzungsbericht)

    Kapitalgesellschaften als Apothekenbetreiber?

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    DocMorris sperrt in Saarbrücken wieder auf

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2112
  • EuZW 2009, 409
  • NJ 2009, 422
  • DVBl 2009, 837
  • DÖV 2009, 633
  • NZG 2009, 791
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der

    Doch sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Regelung und die verschiedenen einschlägigen Regeln nur dann geeignet, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 42).
  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 3 K 5393/17

    Untersagung des Verkaufs von Arzneimitteln mittels pharmazeutischer Videoberatung

    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheiten im Bereich der Gesundheitsversorgung einzuführen oder beizubehalten (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 18).

    Personen wie der Klägerin, die über keine Apothekenbetriebserlaubnis verfügen, darf der Besitz und der Betrieb einer Apotheke inklusive der Abgabe von Arzneimitteln zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen verwehrt werden (vgl. EuGH, Urteile vom 19.05.2009 - C-531/06, C-171/07, C-172/07, C-171/07 und C-172/07 -, alle juris).

    Das erkennende Gericht folgt insofern dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, wonach Vorschriften wie § 43 Abs. 1 AMG, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben, einen gerechtfertigten Eingriff in die Grundfreiheiten darstellen.

    Das in § 43 Abs. 1 AMG normierte Verbot, wonach der Besitz und der Betrieb einer Apotheke nur durch Apotheker zulässig ist, und der hierdurch entstehende Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit, lassen sich mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 28).

    Außerdem kann der Mitgliedstaat diejenigen Maßnahmen treffen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, wozu im Einzelnen eine Gefahr für die sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehört, weitest möglich verringern (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 30).

    Zwischen diesen finanziellen Mitteln und den Gewinnen von auf dem Pharmasektor tätigen Wirtschaftsteilnehmern besteht zudem eine unmittelbare Beziehung, denn die Verschreibung von Arzneimitteln wird von den betreffenden Krankenversicherungsträgern erstattet (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 32 f.).

    Sie können auch Maßnahmen treffen, die geeignet sind, eine Gefahr der Beeinträchtigung dieser Unabhängigkeit zu beseitigen oder zu verringern, da eine derartige Beeinträchtigung geeignet wäre, sich auf das Niveau der Sicherheit und der Qualität der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auszuwirken (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 34 f.).

    Folglich kann ein Mitgliedstaat im Rahmen seines Wertungsspielraums der Ansicht sein, dass der Betrieb einer Apotheke durch einen Nichtapotheker im Unterschied zu einer von einem Apotheker betriebenen Apotheke eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere für die Sicherheit und Qualität des Einzelhandelsvertriebs der Arzneimittel, darstellen kann, weil das Gewinnstreben im Rahmen eines derartigen Betriebs nicht mit mäßigenden Faktoren, wie seine Ausbildung, seine berufliche Erfahrung und die ihm obliegende Verantwortung, einhergeht, die die Tätigkeit der Apotheker kennzeichnen (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 37 ff.).

    Er darf außerdem beurteilen, ob die Gefahr besteht, dass Betreiber, die keine Apotheker sind, die Unabhängigkeit der angestellten Apotheker dadurch beeinträchtigen, dass sie diese dazu anhalten, Arzneimittel zu verkaufen, deren Bevorratung nicht mehr einträglich ist, oder dass diese Betreiber Betriebskostenkürzungen vornehmen, die geeignet wären, die Modalitäten des Einzelhandelsvertriebs der Arzneimittel zu beeinträchtigen (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 39 f.).

    Diesen Wertungsspielraum hat der deutsche Gesetzgeber mit dem in § 43 Abs. 1 AMG normierten Apothekenmonopol nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 - unionsrechtskonform ausgeschöpft.

    Hierbei wird die Regel des Ausschlusses von Nichtapothekern durch den deutschen Gesetzgeber in kohärenter Weise verfolgt (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 41 ff.).

    In Anbetracht des besonderen Charakters der Arzneimittel und ihres Marktes, die sich als für die Gesundheit sehr schädlich erweisen können, wenn sie ohne Not oder falsch eingenommen werden, und der Verschwendung öffentlicher Finanzmittel im Falle eines medizinisch nicht gerechtfertigten Verkaufs von Arzneimitteln, ist der Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 und C-172/07 -, juris, Rn. 54 ff.).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Eine beschränkende Maßnahme kann nur als geeignet angesehen werden, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 55, vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, Slg. 2009, I-4171, Randnr. 42, und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnrn.
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Rechtsprechung
   EuGH, 06.07.2009 - C-171/07, C-172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32228
EuGH, 06.07.2009 - C-171/07, C-172/07 (https://dejure.org/2009,32228)
EuGH, Entscheidung vom 06.07.2009 - C-171/07, C-172/07 (https://dejure.org/2009,32228)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - C-171/07, C-172/07 (https://dejure.org/2009,32228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Deutsches Apothekenrecht auf europäischem Prüfstand

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 10 EG, 43 EG und 48 EG - Nach den nationalen Rechtsvorschriften dem persönlich die Apotheke leitenden Apotheker vorbehaltene Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke - Einer juristischen Person von den nationalen Behörden unter Berücksichtigung der unmittelbaren ...

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH, 01.06.2007 - C-171/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28675
EuGH, 01.06.2007 - C-171/07 (https://dejure.org/2007,28675)
EuGH, Entscheidung vom 01.06.2007 - C-171/07 (https://dejure.org/2007,28675)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - C-171/07 (https://dejure.org/2007,28675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressebericht, 3.9.2008)

    Streit um Saarbrücker DocMorris-Apotheke vor EuGH // Saarland will Markt für Kapitalgesellschaften öffnen

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH, 03.09.2008 - C-171/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,83971
EuGH, 03.09.2008 - C-171/07 (https://dejure.org/2008,83971)
EuGH, Entscheidung vom 03.09.2008 - C-171/07 (https://dejure.org/2008,83971)
EuGH, Entscheidung vom 03. September 2008 - C-171/07 (https://dejure.org/2008,83971)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-171/07 und C-172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17480
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-171/07 und C-172/07 (https://dejure.org/2008,17480)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - C-171/07 und C-172/07 (https://dejure.org/2008,17480)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - C-171/07 und C-172/07 (https://dejure.org/2008,17480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a.

    Niederlassungsfreiheit - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen nur Apotheker eine Apotheke besitzen und betreiben dürfen - Angemessene Arzneimittelversorgung der Bevölkerung

  • Europäischer Gerichtshof

    Neumann-Seiwert

    Niederlassungsfreiheit - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen nur Apotheker eine Apotheke besitzen und betreiben dürfen - Angemessene Arzneimittelversorgung der Bevölkerung

  • EU-Kommission PDF

    Apothekerkammer des Saarlandes und andere (C-171/07) und Helga Neumann-Seiwert (C-172/07) gegen Saarland und Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales.

    Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ...

  • EU-Kommission

    Apothekerkammer des Saarlandes und andere (C-171/07) und Helga Neumann-Seiwert (C-172/07) gegen Saar

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht des Saarlandes - Deutschland. Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die allein Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere ...

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Das Fremdbesitzverbot bei Apotheken verstösst nicht gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressebericht, 16.12.2008)

    Gutachter billigt deutsche Regelungen für Apotheken

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-531/06, C-171/07, C-172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26728
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-531/06, C-171/07, C-172/07 (https://dejure.org/2008,26728)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - C-531/06, C-171/07, C-172/07 (https://dejure.org/2008,26728)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - C-531/06, C-171/07, C-172/07 (https://dejure.org/2008,26728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 56 EG - Öffentliche Gesundheit - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen nur Apotheker eine Apotheke besitzen und betreiben können - Angemessene Arzneimittelversorgung der Bevölkerung - Vertrieb von Arzneimitteln - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 43 EG und 56 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 43 EG und 56 EG - Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Vorschriften, die Apothekern das Recht vorbehalten, eine Apotheke zu betreiben - Rechtfertigung - Sichere und qualitativ ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - GENERALANWALT BOT HÄLT ES FÜR ZULÄSSIG, DEN BESITZ UND DEN BETRIEB VON APOTHEKEN APOTHEKERN VORZUBEHALTEN

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2016 - C-268/15

    Ullens de Schooten

    Der Gerichtshof zog daraus den Schluss, dass "die fehlerhafte oder unsachgemäße Durchführung von biomedizinischen Analysen eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar[stellt], die der Gefahr vergleichbar ist, die sich aus der unsachgemäßen Aushändigung von Arzneimitteln ergibt, die der Gerichtshof in den Urteilen vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien [C-531/06, EU:C:2009:315], sowie Apothekerkammer des Saarlandes u. a. [C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316] geprüft hat.

    Nach Ansicht des Gerichtshofs "erscheinen angesichts zum einen der Ähnlichkeiten, die unter dem Gesichtspunkt der Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung zwischen dem Apothekensektor und dem der biomedizinischen Analysen bestehen, und zum anderen der Tatsache, dass diese beiden Sektoren entgegen der Ansicht der Kommission weder im Hinblick auf die Feststellungen zu den ärztlichen Verschreibungen noch auf den Finanzbedarf voneinander unterschieden werden können, die in den Urteilen vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien [C-531/06, EU:C:2009:315], sowie Apothekerkammer des Saarlandes u. a. [C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316], aufgestellten Grundsätze in Bezug auf die Beschränkungen der Beteiligung am Kapital von Apotheken voll und ganz übertragbar auf die vorliegende Rechtssache"(40).

    22 Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315), sowie Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316).

    30 Vgl. insbesondere Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    31 Vgl. insbesondere Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    46 Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 33).

    47 Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 57), sowie Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 33).

    48 Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 34).

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