Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 12.12.1990 - C-172/89   

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https://dejure.org/1990,2267
EuGH, 12.12.1990 - C-172/89 (https://dejure.org/1990,2267)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.1990 - C-172/89 (https://dejure.org/1990,2267)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - C-172/89 (https://dejure.org/1990,2267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Vandemoortele / Kommission

    Verordnung der Kommission Nr. 2200/87, Artikel 18 Absatz 2 und 22 Ziffer 2
    Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Nahrungsmittelhilfe - Durchführung - Ausschreibungsverfahren - Kautionsregelung - Lieferverzögerung - Sanktion - Kürzung der Liefergarantie bei ihrer Freigabe - Kürzung des für die Lieferung geschuldeten Betrags - ...

  • EU-Kommission

    Vandemoortele / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Lieferung von Waren an Drittländer im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe; Kürzung eines für die Lieferung geschuldeten Betrags wegen einer Verzögerung der Lieferung

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2200/87 Art. 22 Ziff. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 2200/87 Art. 22 Ziff. 2
    VO Nr. 2200/87 Art. 18 Abs. 2

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.09.1984 - 117/83

    Könecke / Balm

    Auszug aus EuGH, 12.12.1990 - C-172/89
    9 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83 (Könecke, Slg. 1984, 3291) entschieden hat, darf eine Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter hat, nur dann verhängt werden, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2004 - C-350/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT LEGER KÖNNEN SICH VERBRAUCHER NICHT AUF DIE

    Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-172/89 (Vandemoortele/Kommission, Slg. 1990, I-4677, Randnr. 13) entschieden, dass die dort in Frage stehende Regelung nicht auslegungsfähig sei und die darin vorgesehenen Bedingungen für die Verhängung einer Sanktion so eindeutig seien, dass für eine andere Auslegung kein Raum bleibe.
  • EuG, 28.01.2004 - T-180/01

    Euroagri / Kommission - EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung -

    Sie darf daher nur dann verhängt werden, wenn sie auf einer klaren und eindeutigen Rechtsgrundlage beruht (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83, Könecke, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11, und vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-172/89, Vandemoortele/Kommission, Slg. 1990, I-4677, Randnr. 9).
  • EuGH, 16.06.2021 - C-456/20

    Crédit agricole/ EZB

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie sie u. a. aus dem Urteil vom 12. Dezember 1990, Vandemoortele/Kommission (C-172/89, EU:C:1990:457, Rn. 9), hervorgehe, dürfe eine Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter habe, nur dann verhängt werden, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruhe.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.07.2019 - 8 K 1062/15

    Widerruf von EU-Fördermitteln wegen nachträglicher, auf Zweckverfehlung

    Gegen die Anwendbarkeit der Sanktionsregelung des Art. 63 Abs. 1 Unterabs. 3 VO (EU) 809/2014 bzw. Art. 30 Abs. 1 Unterabs. 3 VO (EU) 65/2011 in der vorliegenden Fallkonstellation spricht jedoch, dass nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH eine Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter hat, nur dann verhängt werden darf, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruht (vgl. EuGH, Urteil vom 25. September 1984 - 117/83 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 18. November 1987 - 137/85 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 12. Dezember 1990 - C-172/89 -, juris, Rn. 9; Urteil vom 6. April 2006 - C-274/04 -, juris, Rn. 15).
  • VG Osnabrück, 28.06.2023 - 1 A 52/22

    DIN EN 45501; NAWID; Nicht selbsttätige Waage; OIML R 76-1; Waagen-Kassen-System;

    Übereinstimmung besteht auch insoweit, als davon ausgegangen wird, dass bei einem eindeutigen Wortlaut eine Auslegung nicht möglich ist (EuGH, Urteil vom 12.12.1990 - C-172/89,Rn. 13, juris; Schlussanträge des Generalanwaltes vom 3.6.2021 - C-126/20, Rn. 51: Wortlaut als Ausgangspunkt und Grenze der Auslegung; ebenso vom 18.2.2009 - C-33/08, Rn. 37, juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Schließlich wurde im Urteil vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-172/89 (Vandermoortele/Kommission, Slg. 1990, I-4677, Randnr. 13) darauf abgestellt, dass die dort in Frage stehende Regelung nicht auslegungsfähig war und dass die festgelegten Bedingungen für die Verhängung einer Sanktion so eindeutig waren, dass eine Sanktion unter abweichenden Voraussetzungen nicht in Betracht kam.
  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

    Darüber hinaus wird durch die Rechtsprechung bestätigt, dass auch eine Sanktion, selbst wenn sie verwaltungsrechtlicher Natur ist, nur verhängt werden darf, wenn sie auf einer klaren und eindeutigen Rechtsgrundlage beruht (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83, Könecke, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11, und vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-172/89, Vandemoortele/Kommission, Slg. 1990, I-4677, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-37/06

    Viamex Agrar Handel - Ausfuhrerstattungen - Schutz von Rindern beim Transport -

    9 - Vgl. z. B. Urteile vom 18. November 1987, Maizena (137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15), und vom 12. Dezember 1990, Vandermoortele/Kommission, (C-172/89, Slg. 1990, I-4677, Randnr. 9).
  • EuGH, 11.02.1993 - C-142/91

    Cebag / Kommission

    Dabei berief sie sich auf das Urteil vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-172/89 (Vandemoortele/Kommission, Slg. 1990, I-4677), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, die Kommission sei nach der Verordnung 2200/87 nicht berechtigt, bei der Zahlung Abzuege wegen verspäteter Lieferung vorzunehmen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-96/06

    Viamex Agrar Handel - Ausfuhrerstattungen - Schutz von Rindern beim Transport -

    8 - Vgl. beispielsweise Urteile vom 18. November 1987, Maizena (137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15), und vom 12. Dezember 1990, Vandemoortele/Kommission (C-172/89, Slg. 1990, I-4677, Randnr. 9).
  • EuG, 09.06.2005 - T-265/03

    Helm Düngemittel / Kommission - Nahrungsmittelhilfe - Teilweise Einbehaltung der

  • EuGH, 21.03.1991 - C-226/89

    Haniel Spedition / Kommission

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   Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-172/89   

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https://dejure.org/1990,18236
Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-172/89 (https://dejure.org/1990,18236)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.06.1990 - C-172/89 (https://dejure.org/1990,18236)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - C-172/89 (https://dejure.org/1990,18236)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Vandemoortele NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung (EWG) Nr. 2200/87 der Kommission - Kürzung von Zahlungen im Bereich der Nahrungsmittelhilfe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.09.1984 - 117/83

    Könecke / Balm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-172/89
    Wie der Gerichtshof in der Rechtssache 117/83 (Könecke/BALM, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11) entschieden hat, darf eine Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter besitzt, nur dann verhängt werden, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruht.
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