Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 04.07.2002 - C-173/01   

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https://dejure.org/2002,2261
EuGH, 04.07.2002 - C-173/01 (https://dejure.org/2002,2261)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.2002 - C-173/01 (https://dejure.org/2002,2261)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - C-173/01 (https://dejure.org/2002,2261)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/20/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Artikel 226 EG
    Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Nichtumsetzung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist; Richtlinie über Zusatzstoffe in der Tierernährung

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Judicialis

    Richtlinie 1999/20/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 1999/20/EG
    Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226 EG]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichterlass der zur Umsetzung der Richtlinie 1999/20/EG des Rates vom 22. März 1999 zur Änderung der Richtlinien 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung, 82/471/EWG über bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.10.2001 - C-110/00

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 04.07.2002 - C-173/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (u. a. Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-69/99, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-10979, Randnr. 22, vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 04.07.2002 - C-173/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (u. a. Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-69/99, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-10979, Randnr. 22, vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-69/99

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 04.07.2002 - C-173/01
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (u. a. Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-69/99, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-10979, Randnr. 22, vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).
  • EuGH, 18.05.2006 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    23 Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war (vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien vom 31. März 1992, Randnr. 10, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9, und vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, Randnr. 14).

    70 Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof etwa den Umstand, dass trotz Hinweisen auf das Vorhandensein von Gelegen geschützter Meeresschildkröten auf einem Sandstrand Mopeds verkehren und dass im Meeresgebiet der betreffenden Strände Tretboote und kleine Boote vorhanden sind, als absichtliche Störung im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie angesehen und festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat dann gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben b und d der Richtlinie verstoßen hat, wenn er nicht alle konkreten Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um die absichtliche Störung der betreffenden Tierart während der Fortpflanzungszeit sowie die Beschädigung oder Vernichtung ihrer Fortpflanzungsstätten zu verhindern (vgl. Urteil vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnrn.

  • EuGH, 04.10.2012 - C-75/11

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich, C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, vom 4. Juli 2002, Kommission/Griechenland, C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien, C-565/10, Randnr. 22).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-43/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    9 Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 8. September 2005 in der Rechtssache C-278/04, Kommission/Deutschland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).
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   Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2002 - C-173/01   

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https://dejure.org/2002,24773
Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2002 - C-173/01 (https://dejure.org/2002,24773)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.05.2002 - C-173/01 (https://dejure.org/2002,24773)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - C-173/01 (https://dejure.org/2002,24773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/20/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.12.2001 - C-148/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2002 - C-173/01
    3: - Vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7).
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