Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.2007 - C-173/05   

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https://dejure.org/2007,15122
EuGH, 21.06.2007 - C-173/05 (https://dejure.org/2007,15122)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - C-173/05 (https://dejure.org/2007,15122)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - C-173/05 (https://dejure.org/2007,15122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25 EG und 133 EG - Kooperationsabkommen EWG-Algerien - Umweltschutzabgabe auf im Gebiet der Region Sizilien installierte Gasfernleitungen - Abgabe zollgleicher Wirkung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25 EG und 133 EG - Kooperationsabkommen EWG-Algerien - Umweltschutzabgabe auf im Gebiet der Region Sizilien installierte Gasfernleitungen - Abgabe zollgleicher Wirkung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25 EG und 133 EG - Kooperationsabkommen EWG-Algerien - Umweltschutzabgabe auf im Gebiet der Region Sizilien installierte Gasfernleitungen - Abgabe zollgleicher Wirkung

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Außenbeziehungen , Handelspolitik , Freier Warenverkehr , Zollunion , Zollgleiche Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer italienischen Umweltabgabe mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht; Unzulässigkeit der Belastung der Förderung von Methangas durch eine Abgabe auf die gasfördernde Anlage; Verbot der Einführung neuer Abgaben oder gleichwertiger Maßnahmen für ...

  • Judicialis

    EG Art. 23; ; EG Art. 25; ; EG Art. 26; ; EG Art. 133; ; EG Art. 226; ; Verordnung (EWG) Nr. 2210/78 Art. 4; ; Verordnung (EWG) Nr. 2210/78 Art. 9

  • datenbank.nwb.de

    Umweltschutzabgabe auf im Gebiet der Region Sizilien installierte Gasfernleitungen; Kooperationsabkommen EWG-Algerien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25 EG und 133 EG - Kooperationsabkommen EWG-Algerien - Umweltschutzabgabe auf im Gebiet der Region Sizilien installierte Gasfernleitungen - Abgabe zollgleicher Wirkung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 18. April 2005

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 23, EG Art 25, EG Art 26, EG Art 133, VO (EWG) Nr 2210/78, EG Art 90
    Gasfernleitung; Italien; Umweltabgabe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Artikel 23, 25, 26 und 133 EG und der Artikel 4 und 9 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien, unterzeichnet am 26. September 1978 und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 05.10.1995 - C-125/94

    Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Zweitens habe das Verbot von Abgaben zollgleicher Wirkung, wenn es in bilateralen oder multilateralen Abkommen zwischen der Gemeinschaft und einem oder mehreren Drittländern zur Beseitigung der Handelsschranken vorgesehen sei, dieselbe Tragweite, die ihm im innergemeinschaftlichen Handel zukomme (Urteil vom 5. Oktober 1995, Aprile, C-125/94, Slg. 1995, I-2919, Randnrn.

    Sowohl die Einheit des gemeinschaftlichen Zollgebiets als auch die Einheitlichkeit der gemeinsamen Handelspolitik würden nämlich schwer beeinträchtigt, wenn es den Mitgliedstaaten gestattet wäre, einseitig Abgaben zollgleicher Wirkung auf Einfuhren aus Drittländern zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil Aprile, Randnr. 34).

    Darüber hinaus gibt es keinen Grund, das Verbot von Abgaben zollgleicher Wirkung unterschiedlich auszulegen, je nachdem, ob es um den innergemeinschaftlichen Handel oder um den Handel mit Drittländern geht, der in Abkommen wie dem Kooperationsabkommen geregelt ist (vgl. Urteil Aprile, Randnr. 39).

  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Was schließlich das Vorbringen der italienischen Regierung angeht, wonach die Klage der Kommission der Grundlage entbehre, weil die streitige Abgabe unter Berücksichtigung insbesondere der Erfordernisse des Vorsorgegrundsatzes allein aus Umweltschutzgründen eingeführt worden sei, so genügt der Hinweis, dass das Verbot der Abgaben zollgleicher Wirkung unabhängig von dem Zweck, zu dem diese geschaffen wurden, sowie vom Verwendungszweck der mit ihnen erzielten Einnahmen gilt (vgl. Urteil vom 9. September 2004, Carbonati Apuani, C-72/03, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 31).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Außerdem dürfe ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung keine Durchfuhrabgaben oder irgendwelche anderen Abgaben im Zusammenhang mit der Durchfuhr von Waren durch sein Hoheitsgebiet erheben, da diese Abgaben gleiche Wirkungen wie ein Ausfuhrzoll erzeugten (Urteile SIOT, Randnrn. 18, 19 und 23, und vom 27. Februar 2003, Kommission/Deutschland, C-389/00, Slg. 2003, I-2001, Randnrn.
  • EuGH, 16.03.1983 - 266/81

    SIOT / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sei aber die Einführung neuer Abgaben oder gleichwertiger Maßnahmen für unmittelbar aus Drittländern eingeführte Waren verboten (Urteile vom 13. Dezember 1973, 1ndiamex und De Belder, 37/73 und 38/73, Slg. 1973, 1609, Randnrn. 10 bis 18, und vom 16. März 1983, SIOT, 266/81, Slg. 1983, 731, Randnr. 18).
  • EuGH, 22.04.1999 - C-109/98

    CRT France International

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Die Einführung der Umweltabgabe verstoße gegen den Gemeinsamen Zolltarif und damit auch gegen die Art. 23 EG, 25 EG, 26 EG und 133 EG, da diese Abgabe der Angleichung der Zollbelastung von Importwaren aus Drittländern an den Außengrenzen der Gemeinschaft zuwiderlaufe und so Verkehrsverlagerungen in den Beziehungen mit diesen Ländern sowie Verzerrungen des freien Warenverkehrs oder der Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten hervorrufen könne (Urteil vom 22. April 1999, CRT France international, C-109/98, Slg. 1999, I-2237, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Jede einseitig auferlegte finanzielle Belastung, mit der Waren wegen des Überschreitens der Grenze belegt werden, ist unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Art. 23 EG und 25 EG, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation, C-293/02, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 55, und vom 8. Juni 2006, Koornstra, C-517/04, Slg. 2006, I-5015, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.11.1996 - C-126/94

    Cadi Surgelés u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Der Gemeinsame Zolltarif zielt auf eine Angleichung der Zollbelastungen bei Importerzeugnissen aus dritten Ländern an den Grenzen der Gemeinschaft ab, um Verzerrungen des innergemeinschaftlichen freien Warenverkehrs und der Wettbewerbsbedingungen zu verhindern (Urteile Indiamex und De Belder, Randnr. 9, und vom 7. November 1996, Cadi Surgelés u. a., C-126/94, Slg. 1996, I-5647, Randnr. 14).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-517/04

    Koornstra - Abgabe für die Anlandung von Garnelen mit in einem Mitgliedstaat

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Jede einseitig auferlegte finanzielle Belastung, mit der Waren wegen des Überschreitens der Grenze belegt werden, ist unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Art. 23 EG und 25 EG, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation, C-293/02, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 55, und vom 8. Juni 2006, Koornstra, C-517/04, Slg. 2006, I-5015, Randnr. 15).
  • EuGH, 14.09.1995 - C-485/93

    Simitzi / Dimos Kos

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Außerdem ergebe sich aus dem System der Zollunion, dass Zölle und Abgaben gleicher Wirkung im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unabhängig von dem Zweck, zu dem diese geschaffen worden seien, verboten seien, denn der Begriff der Abgabe zollgleicher Wirkung sei ein objektiver Rechtsbegriff des Gemeinschaftsrechts (Urteil vom 14. September 1995, Simitzi, C-485/93 und C-486/93, Slg. 1995, I-2655, Randnr. 14).
  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sei aber die Einführung neuer Abgaben oder gleichwertiger Maßnahmen für unmittelbar aus Drittländern eingeführte Waren verboten (Urteile vom 13. Dezember 1973, 1ndiamex und De Belder, 37/73 und 38/73, Slg. 1973, 1609, Randnrn. 10 bis 18, und vom 16. März 1983, SIOT, 266/81, Slg. 1983, 731, Randnr. 18).
  • EuG, 09.09.2010 - T-359/04

    British Aggregates u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf

    Diese Union umfasst zum einen das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle sowie Abgaben mit gleicher Wirkung wie solche Zölle zu erheben, und zum anderen die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juni 2007, Kommission/Italien, C-173/05, Slg. 2007, I-4917, Randnr. 27).

    Folglich ergänzen sich Art. 23 EG, der Zölle untersagt, und Art. 25 EG, der Abgaben zollgleicher Wirkung verbietet, zusammen genommen zwangsläufig zu einem Gesamtverbot (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1962, Kommission/Luxemburg und Belgien, 2/62 und 3/62, Slg. 1962, 869, Kommission/Italien, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, Slg. 2007, I-9643, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission muss ferner bei der Entscheidung über die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt die Bedingungen des Marktes einschließlich derjenigen im Bereich des Steuerrechts berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 1980, Kommission/Italien, oben in Randnr. 91 angeführt, Randnr. 11, und Portugal/Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16

    Istanbul Lojistik

    23 Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969, Kommission/Italien (24/68, EU:C:1969:29, Rn. 7 und 9), vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation (C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 55), vom 21. Juni 2007, Kommission/Italien (C-173/05, EU:C:2007:362, Rn. 42), und vom 2. Oktober 2014, 0rgacom (C-254/13, EU:C:2014:2251, Rn. 23 und 35).

    38 Vgl. u. a. Urteile vom 21. Juni 2007, Kommission/Italien (C-173/05, EU:C:2007:362, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    39 Vgl. u. a. Urteile vom 5. Oktober 1995, Aprile (C-125/94, EU:C:1995:309, Rn. 39 ff.), und vom 21. Juni 2007, Kommission/Italien (C-173/05, EU:C:2007:362, Rn. 33 und 40).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-65/16

    Die ungarische Kraftfahrzeugsteuer ist mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei

    Zudem gilt das Verbot der Abgaben zollgleicher Wirkung unabhängig von dem Zweck, zu dem diese geschaffen wurden, sowie vom Verwendungszweck der mit ihnen erzielten Einnahmen (Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Italien, C-173/05, EU:C:2007:362, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Deshalb ist als Folge der Zollunion und im gegenseitigen Interesse der Mitgliedstaaten das Bestehen eines allgemeinen Grundsatzes der Freiheit der Warendurchfuhr innerhalb der Union anzuerkennen (Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Italien, C-173/05, EU:C:2007:362, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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   Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05   

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Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05 (https://dejure.org/2006,32863)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.10.2006 - C-173/05 (https://dejure.org/2006,32863)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - C-173/05 (https://dejure.org/2006,32863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kooperationsabkommen EWG-Algerien - Umweltabgabe auf im Gebiet der Region Sizilien installierte Gasfernleitungen - Abgabe zollgleicher Wirkung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kooperationsabkommen EWG-Algerien - Umweltabgabe auf im Gebiet der Region Sizilien installierte Gasfernleitungen - Abgabe zollgleicher Wirkung

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Außenbeziehungen , Handelspolitik , Freier Warenverkehr , Zollunion , Zollgleiche Abgaben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 27.02.2003 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05
    16 - Urteil vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-389/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-2001, Randnr. 23 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.11.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05
    15 - Vgl. u. a. Urteil vom 8. November 2005 in der Rechtssache C-293/02 (Jersey Produce Marketing Organisation, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 55 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05
    14 - Urteile Diamantarbeiders/Indiamex (Randnr. 10), vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871, Randnrn. 14 und 15) sowie Urteile SIOT (Randnr. 18) und Aprile (Randnrn. 38 bis 40).
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05
    21 - Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 7) und Simitzi (Randnr. 14).
  • EuGH, 05.10.1995 - C-125/94

    Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05
    8 Urteil vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-125/94 (Aprile, Slg. 1995, I-2919, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.1995 - C-485/93

    Simitzi / Dimos Kos

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05
    Das Urteil vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93 (Simitzi)(12) bestätige den Umstand, dass Abgaben gleicher Wirkung verboten seien unabhängig von dem Zweck, der mit ihnen verfolgt werde, sowie vom Verwendungszweck der Einnahmen aus ihnen.
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05
    13 - Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, 3641, Randnr. 11).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-363/93

    Lancry u.a. / Direction générale des douanes u.a.

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