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   EuGH, 13.09.2018 - C-173/17 P   

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https://dejure.org/2018,28108
EuGH, 13.09.2018 - C-173/17 P (https://dejure.org/2018,28108)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - C-173/17 P (https://dejure.org/2018,28108)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - C-173/17 P (https://dejure.org/2018,28108)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    ANKO / Kommission

    Rechtsmittel - Schiedsklauseln - Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002 bis 2006) geschlossenes Abkommen Doc@Hand - Zuschussfähige Kosten - Beschluss der Europäischen Kommission - Pflicht zur Rückerstattung ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Lüneburg, 12.12.2019 - 8 B 180/19

    Bulgarien; Dublin; Systemische Mängel

    Denn nach dem Konzept, welches Art. 16a Abs. 2 GG und §§ 26a, 29 Abs. 1, 34a AsylG zu Grunde liegt, ist davon auszugehen, dass unter anderem in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) und der EMRK sichergestellt ist und daher dort einem Schutzsuchenden keine politische Verfolgung droht sowie keine für Schutzsuchende unzumutbare Bedingungen herrschen ("Prinzip des gegenseitigen Vertrauens", vgl. auch EuGH, Urt. v. 19.3.2019 - C-173/17 -, juris Rn. 82, und Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, juris Rn. 79; BVerwG, Urt. v. 9.1.2019 - 1 C 36.18 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2018 - 10 LB 92/17 -, juris Rn. 27).

    Ausgehend von diesem Maßstab sowie bei einer Gesamtwürdigung der aktuell vorliegenden Berichte und Stellungnahmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris Rn. 11) sind nach summarischer Prüfung keine hinreichenden Gründe für die Annahme feststellbar, dass dem Antragsteller bei einer Rückkehr nach Bulgarien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit aufgrund systemischer Mängel die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2019 (- C-173/17 -) droht.

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