Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 05.05.1993 - C-174/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4350
EuGH, 05.05.1993 - C-174/91 (https://dejure.org/1993,4350)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.1993 - C-174/91 (https://dejure.org/1993,4350)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - C-174/91 (https://dejure.org/1993,4350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-Vertrag, Artikel 171
    Vertragsverletzungsverfahren; Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird; Nichtdurchführung; Nicht bestrittene Vertragsverletzung

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats wegen Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs; Unzureichende Umsetzung der Richtlinie Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 171; ; EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 80/68 EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Nichtdurchführung - Nicht bestrittene Vertragsverletzung; [EWG-Vertrag, Artikel 171]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofes - Schutz des Grundwassers.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.06.1987 - 1/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 05.05.1993 - C-174/91
    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 3. Juli 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß es trotz des Urteils vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 2797) weiterhin nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Richtlinie 80/68 EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (ABl. 1980, L 20, S. 43) in der wallonischen und der flämischen Region durchzuführen.

    4 In dem erwähnten Urteil 1/86 stellte der Gerichtshof fest, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hatte, daß es nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle erforderlichen Maßnahmen erlassen hatte, um der Richtlinie 80/68 des Rates nachzukommen.

    12 Mithin ist festzustellen, daß das Königreich Belgien dem Urteil vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/86 nicht nachgekommen ist und folglich gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, indem es in Artikel 8 des wallonischen Regionaldekrets vom 30. April 1990 über den Schutz und die Gewinnung von aufbereitbarem Wasser die Stoffe aus der Liste II, auf die Artikel 5 der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe verweist, nicht erwähnt hat.

    1) Das Königreich Belgien ist dem Urteil vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/86 nicht nachgekommen und hat folglich gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen, indem es in Artikel 8 des wallonischen Regionaldekrets vom 30. April 1990 über den Schutz und die Gewinnung von aufbereitbarem Wasser die Stoffe aus der Liste II, auf die Artikel 5 der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe verweist, nicht erwähnt hat.

  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    36 Denn da die Kommission hier, wie aus Randnummer 22 des vorliegenden Urteils hervorgeht, berechtigterweise auf die Feststellung hätte klagen können, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 228 Absatz 1 EG verstoßen hat, dass sie bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, für keinen der in Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 85/374 genannten Fälle die Befreiung der Lieferanten von der Haftung vorgesehen hatte, kann ihr kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass sie auf diese Feststellung nur in Bezug auf einen der dort genannten Fälle klagt, weil dieser Mitgliedstaat Teilmaßnahmen zur Durchführung des Urteils Kommission/Frankreich vom 25. April 2002 ergriffen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Mai 1993 in der Rechtssache C-174/91, Kommission/Belgien, Slg. 1993, I-2275, Randnrn.

    39 Die Kommission hat dadurch, dass sie im Laufe des Verfahrens die gegen die alte Fassung von Artikel 1386-7 des Code civil erhobenen Rügen, die zur Feststellung einer Vertragsverletzung im Urteil Kommission/Frankreich vom 25. April 2002 geführt haben, gegen die an deren Stelle getretene neue Fassung dieses Artikels gerichtet hat, den Streitgegenstand nicht geändert (vgl. entsprechend in Bezug auf Artikel 226 EG Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

    33 - Siehe die Urteile vom 17. Dezember 1981, Kommission/Italien (30/81 bis 34/81, Slg. 1981, 3379), und vom 2. August 1993, Kommission/Italien (C-366/89, Slg. 1993, I-4201) zur Umsetzung der Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung, vom 12. Juli 1988, Kommission/Italien (322/86, Slg. 1988, 3995), und vom 9. März 1994, Kommission/Italien (C-291/93, Slg. 1994, I-859), zur Umsetzung der Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten, sowie vom 17. Juni 1987, Kommission/Belgien (1/86, Slg. 1987, 2797), und vom 5. Mai 1993, Kommission/Belgien (C-174/91, Slg. 1993, I-2275), hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe in der Region Wallonien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-174/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,23445
Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-174/91 (https://dejure.org/1993,23445)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.02.1993 - C-174/91 (https://dejure.org/1993,23445)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - C-174/91 (https://dejure.org/1993,23445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,23445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofes - Schutz des Grundwassers

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.06.1987 - 1/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-174/91
    In der vorliegenden Rechtssache beantragt die Kommission, festzustellen, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß es nicht die erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/86 (Kommission/Belgien)(1) nachzukommen.

    (1) ° Slg. 1987, 2797.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht