Rechtsprechung
EuGH, 05.03.1998 - C-175/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Richtlinie 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten - Nichtumsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
EG-Vertrag, Artikel 169
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Vertragsverletzung - Rechtfertigung - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung durch nicht fristgemäße Umsetzung und der Richtlinie über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten; Nichtumsetzung der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Frankreich: Nichtumsetzung einer Richtlinie
- Judicialis
EGV Art. 169; ; Richtlinie 93/89/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV Art. 169; Richtlinie 93/89/EWG
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Vertragsverletzung - Rechtfertigung - Unzulässigkeit - datenbank.nwb.de
Richtlinie 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten - Nichtumsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Keine fristgemäße Inkraftsetzung der erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-175/97
- EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 07.12.1995 - C-52/95
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
Es ist weiter daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Befürchtung allein, es könne zu internen Schwierigkeiten kommen, die Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere die Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnr. 38, und vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55).Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß sich ein Mitgliedstaat, da die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraussetzt, daß aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist, nicht darauf berufen kann, daß das Fehlen von Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie den anderen Mitgliedstaaten keinen Schaden verursacht hat (vgl. in diesem Sinne insbesondere das Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30; zu Artikel 141 EAG-Vertrag vgl. Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 7/71, Kommission/Frankreich, Slg. 1971, 1003, Randnr. 50).
- EuGH, 14.12.1971 - 7/71
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß sich ein Mitgliedstaat, da die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraussetzt, daß aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist, nicht darauf berufen kann, daß das Fehlen von Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie den anderen Mitgliedstaaten keinen Schaden verursacht hat (vgl. in diesem Sinne insbesondere das Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30; zu Artikel 141 EAG-Vertrag vgl. Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 7/71, Kommission/Frankreich, Slg. 1971, 1003, Randnr. 50). - EuGH, 09.12.1997 - C-265/95
Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen …
Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
Es ist weiter daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Befürchtung allein, es könne zu internen Schwierigkeiten kommen, die Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere die Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnr. 38, und vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55). - EuGH, 18.12.1997 - C-263/96
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß sich ein Mitgliedstaat, da die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraussetzt, daß aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist, nicht darauf berufen kann, daß das Fehlen von Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie den anderen Mitgliedstaaten keinen Schaden verursacht hat (vgl. in diesem Sinne insbesondere das Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30; zu Artikel 141 EAG-Vertrag vgl. Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 7/71, Kommission/Frankreich, Slg. 1971, 1003, Randnr. 50). - EuGH, 05.07.1995 - C-21/94
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
Mit Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) hat der Gerichtshof die Richtlinie für nichtig erklärt, dabei jedoch deren Wirkungen aufrechterhalten, bis der Rat eine neue Richtlinie in diesem Bereich erlassen hat.
- EuGH, 09.03.2006 - C-323/03
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) …
50 Außerdem ist der Vortrag, dass dieses Kriterium für den Zuschlag der Konzession nicht entscheidend gewesen sein soll, nicht erheblich, da die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraussetzt, dass aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist (Urteil vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-175/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-963, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
45 Vgl. z. B. Urteile vom 5. März 1998, Kommission/Frankreich (C-175/97, EU:C:1998:89, Rn. 14), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (…C-377/03, EU:C:2006:638, Rn. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-323/03
Kommission / Spanien - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Artikel 1, 4, 7, 9 - Freier …
19 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/93 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30) und vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-175/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-963, Randnr. 14).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-175/97 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Richtlinie 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten - Nichtumsetzung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-175/97
- EuGH, 05.03.1998 - C-175/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 07.12.1995 - C-52/95
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-175/97
(3) - Vgl. neben vielen anderen das Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443).