Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.2019 - C-18/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32221
EuGH, 03.10.2019 - C-18/18 (https://dejure.org/2019,32221)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2019 - C-18/18 (https://dejure.org/2019,32221)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2019 - C-18/18 (https://dejure.org/2019,32221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Glawischnig-Piesczek

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, die als Mittler auftreten - Art. 14 Abs. 1 und 3 - Anbieter von Hosting-Diensten - Möglichkeit, vom Anbieter zu ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Informationsgesellschaft â€" Freier Dienstleistungsverkehr â€" Richtlinie 2000/31/EG â€" Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, die als Mittler auftreten â€" Art. 14 Abs. 1 und 3 â€" Anbieter von Hosting-Diensten â€" Möglichkeit, vom ...

  • Betriebs-Berater

    Facebook muss rechtswidrige Informationen sowie wort- und sinngleiche Inhalte weltweit entfernen oder sperren

  • kanzlei.biz

    Facebook muss rechtswidrige sowie wort- und sinngleiche Inhalte weltweit entfernen oder sperren

  • doev.de PDF

    Glawischnig-Piesczek - Anbieter von Hosting-Diensten; Verlangen, Rechtsverletzungen abzustellen oder zu verhindern

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Territoriale Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, die als Mittler auftreten - Art. 14 Abs. 1 und 3 - Anbieter von Hosting-Diensten - Möglichkeit, vom Anbieter zu ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Telemedienrecht: Eva Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Facebook kann verpflichtet werden, Hasskommentare zu suchen und zu löschen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Es ist unionsrechtksonform Anbietern wie Facebook und Hostinganbietern aufzugeben für rechtswidrig erklärte und sinngleiche Inhalte aktiv zu suchen und zu löschen bzw weltweit zu sperren

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Facebook muss wort- und sinngleiche Kommentare löschen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wort- und sinngleiche Hasskommentare sind von Facebook zu löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Reichweite von Löschpflichten bei Hass-Postings

  • heise.de (Pressebericht, 04.06.2019)

    Facebook muss bei Rechtsverstößen genauer prüfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hasskommentare auf Facebook

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Facebook muss Beleidigungen suchen und löschen

  • lto.de (Pressebericht, 04.10.2019)

    Löschpflichten im Internet: Mehr als bloßes "Notice and take down"

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Beleidigungen: Plattformen müssen auch ähnliche Äußerungen suchen und löschen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Hasskommentare auf Facebook: Verpflichtung zur Entfernung wort- und sinngleicher Kommentare

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Facebook muss rechtswidrige Informationen sowie wort- und sinngleichen Inhalt entfernen oder sperren

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Löschpflicht von Facebook

  • taz.de (Pressebericht, 03.10.2019)

    Beleidigungen auf Facebook: Netzwerk muss Schmähungen suchen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Facebook muss Beleidigungen weltweit löschen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Facebook muss rechtswidrige Beleidigungen suchen und löschen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Hatespeech: Facebook muss auch ähnliche Beleidigungen weltweit löschen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Facebook & Co. kann auch inhaltsgleiche rechtswidrige Kommentare weltweit verboten werden

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Facebook kann verpflichtet werden rechtswidrige Inhalte weltweit zu suchen und zu löschen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Umfassende Löschpflichten für Facebook - Auch wort- und sinngleiche Hasskommentare müssen entfernt werden

  • juve.de (Kurzinformation)

    Facebook muss beleidigende Postings weltweit löschen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Beleidigungen: Plattformen müssen auch ähnliche Äußerungen suchen und löschen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtswidrige beleidigende Kommentare: Facebook muss wortgleiche und sinngleiche Kommentare weltweit suchen und entfernen - Unionsrecht steht nationaler Regelung nicht entgegen

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung, 13.10.2019)

    Welche Regeln, welches Recht? Glawischnig-Piesczek und die Gefahren nationaler Jurisdiktionskonflikte im Internet

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3287
  • GRUR 2019, 1208
  • EuZW 2019, 942
  • MMR 2019, 798
  • K&R 2019, 719
  • ZUM 2019, 905
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Die Beschränkung des Anspruchsumfangs auf die Unterbindung der konkret beanstandeten Verletzungshandlung wäre mit dem Gebot der wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums gemäß Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/48/EG unvereinbar, weil damit die durch den Hinweis des Rechtsinhabers ausgelösten Prüfungspflichten und darauf bezogene Maßnahmen der Rechtsdurchsetzung - etwa ein gerichtlicher Unterlassungstitel - schon durch nur unbedeutende Abwandlungen umgangen werden könnten und ihnen die praktische Wirksamkeit genommen wäre (zu Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-18/18, GRUR 2019, 1208 [juris Rn. 41 bis 46] = WRP 2019, 1452 - Glawischnig-Piesczek).
  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von

    Folglich können nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats erlassene Verfügungen an einen Diensteanbieter gerichtet werden, selbst wenn er eine der in diesem Art. 14 Abs. 1 angeführten alternativen Voraussetzungen erfüllt, d. h. auch in dem Fall, dass er selbst nicht als verantwortlich angesehen wird (Urteil vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek, C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 24 und 25).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 3 O 188/21

    Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk

    Es ist anerkannt, dass er verpflichtet sein kann, künftig auch kerngleiche Verletzungen zu verhindern (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18 Rn. 37 ff.; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 23 - jameda.de II).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 03.10.2019 (C-18/18 - Glawischnig-Piesczek) ausdrücklich klargestellt, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, einem Hosting-Anbieter " Überwachungspflichten in spezifischen Fällen " aufzuerlegen und " die von ihm gespeicherten Informationen, die einen sinngleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, zu entfernen ." Entgegen der Ansicht der Beklagten erfordert diese Verpflichtung keine europarechtswidrige " autonome Beurteilung " der Rechtswidrigkeit der Verbreitung des Falschzitats.

  • EuGH, 26.04.2022 - C-401/19

    Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die

    Diese Klarstellung bedeutet nämlich, dass die Anbieter dieser Dienste nicht verpflichtet sein können, das Hochladen und die öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten zu verhindern, die sie im Hinblick auf die von den Rechteinhabern bereitgestellten Informationen sowie etwaige Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht eigenständig inhaltlich beurteilen müssten, um ihre Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek, C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 41 bis 46).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22

    Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur

    Ein solcher ist nicht erst dann begründet, wenn ein Gericht den Inhalt der dem Hosting-Anbieter zur Kenntnis gebrachten Information für rechtswidrig erklärt hat (der EuGH spricht im Urt. v. 3.10.2018 - C-18/18 - Glawischnig-Piesczek zur Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie "kann u.a."), sondern auch dann, wenn die mit dem Inhalt vermittelte Aussage unstreitig als Falschzitat feststeht und damit deren Rechtswidrigkeit.

    Der EuGH [Urt. v. 3.10.2018 aaO.] ist im Rahmen der Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 200/31 der Empfehlung des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen [Rn. 45 ff] gefolgt, die für die Kerntheorie maßgebliche Rechtsprechung L'Oréal/eBay [vgl. EuGH MMR 2011, 596] auf das Äußerungsrecht zu übertragen, und hat gebilligt, dem Hosting-Anbieter auch eine Verpflichtung zur Entfernung oder Zugangssperrung von sinngleichen Inhalten aufzuerlegen.

    In diesem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass - worauf der EuGH ausdrücklich hingewiesen hat - die nationalen Gerichte/Gesetzgeber in Bezug auf die Verfahren, die den Erlass der erforderlichen Maßnahmen ermöglichen, über ein besonders großes Ermessen verfügen [Urt. v. 3.10.2018 aaO. - Rn. 29].

    (3.6.) Ohne Erfolg macht die Berufung schließlich geltend, dass der Generalanwalt in dem Verfahren C-18/18 die Auffassung vertreten hat, dass einem Host-Provider nicht aufgegeben werden kann, der als rechtswidrig eingestuften Äußerung sinngleiche Äußerungen zu entfernen, die von anderen Nutzern gepostet worden sind, so dass er auch nur die Informationen zu durchsuchen braucht, die von dem Nutzer gepostet wurden, der auch die rechtswidrige Information gepostet hat [vgl. Schlussanträge Rn. 72 f].

  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 U 154/22

    Haftung des Plattformbetreibers

    (b) Diesbezüglich ist anerkannt, dass nach der § 7 TMG zugrundeliegenden E-Commerce-Richtlinie nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats selbst dann insbesondere gerichtliche Anordnungen an einen Hosting-Anbieter ergehen können, wenn dieser eine der in Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie angeführten alternativen Voraussetzungen erfüllt, also selbst nicht als verantwortlich anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 25 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland; siehe auch Erwägungsgrund 45 der E-Commerce-Richtlinie).

    Insgesamt bedarf es eines Gleichgewichts zwischen den verschiedenen beteiligten Interessen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 43 f. - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland, zu Erwägungsgrund 41 der E-Commerce-Richtlinie; Urteil vom 22.06.2021 - C-682/18 u.a., juris Rn. 138 - YouTube und Cyando).

    Der Unterlassungstenor ist auch so konkret, dass die Beklagte keine autonome Bewertung vornehmen muss und auf automatisierte Techniken und Mittel zur Nachforschung zurückgreifen kann (vgl. insofern EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 45 f., 53 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland, zur E-Commerce-Richtlinie).

    Dies gilt unabhängig davon, wer den Auftrag für die Speicherung der Information gegeben hat (vgl. insgesamt EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 37-41, 53 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland).

    Der Umstand, dass in der deutschen Fassung des Art. 18 Abs. 1 E-Commerce-Richtlinie - anders in anderen Sprachfassungen - im Zusammenhang mit der Pflicht von Mitgliedstaaten zur Ermöglichung von Klagen nur von dem Ziel, "eine" mutmaßliche Rechtsverletzung abzustellen und zu verhindern, dass den Betroffenen weiterer Schaden entsteht, die Rede ist, steht einer Erstreckung des Verbots auf gleichartige Rechtsverletzungen nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 30, 37 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von

    165 Urteil vom 3. Oktober 2019 (C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 22).

    204 Urteil vom 3. Oktober 2019 (C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 33 bis 47).

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22

    Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch

    Es ist anerkannt, dass ein Host-Provider verpflichtet sein kann, auch kerngleiche Verletzungen zu verhindern (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18 Rn. 37 ff., der insoweit von "sinngleichen Äußerungen" spricht, s.u.; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 23 - jameda.de II).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 03.10.2019 (C-18/18 - Glawischnig-Piesczek) ausdrücklich klargestellt, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, einem Hosting-Anbieter "Überwachungspflichten in spezifischen Fällen" aufzuerlegen und "die von ihm gespeicherten Informationen, die einen sinngleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, zu entfernen." Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin erfordert diese Verpflichtung keine europarechtswidrige "autonome Beurteilung" der Rechtswidrigkeit der Verbreitung der Inhalte.

    Entsprechend hat der Europäische Gerichtshof in dem Fall Glawischnig-Piesczek die noch vom Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vorgeschlagene Beschränkung der Überwachungspflicht auf Äußerungen von demselben Nutzer nicht übernommen (C-18/18).

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 135/18

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Die Beschränkung des Anspruchsumfangs auf die Unterbindung der konkret beanstandeten Verletzungshandlung wäre mit dem Gebot der wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums gemäß Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums unvereinbar, weil damit die durch den Hinweis des Rechtsinhabers ausgelösten Prüfungspflichten und darauf bezogene Maßnahmen der Rechtsdurchsetzung - etwa ein gerichtlicher Unterlassungstitel - schon durch nur unbedeutende Abwandlungen umgangen werden könnten und ihnen die praktische Wirksamkeit genommen wäre (zu Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-18/18, GRUR 2019, 1208 [juris Rn. 41 bis 46] = WRP 2019, 1452 - Glawischnig-Piesczek).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-460/20

    Generalanwalt Pitruzzella ist der Auffassung, dass ein auf die angebliche

    36 C-18/18, EU:C:2019:821.
  • LG Leipzig, 01.03.2023 - 5 O 807/22

    Netzsperren: DNS-Resolver Quad9 wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

  • LG Köln, 29.09.2022 - 14 O 29/21

    Content Delivery Networks und DNS-Resolver können täterschaftlich für

  • LG Frankfurt/Main, 09.12.2021 - 3 O 422/20

    Nicht gelöschte Hassbeiträge: Twitter muss 6000 Euro an Nutzerin zahlen

  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2019 - 3 O 152/19

    Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das

  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2020 - 3 O 418/20

    Zur Haftung des Host-Providers bei der Verbreitung von Gerüchten

  • OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 147/18

    Markenrechtsverletzung: Verantwortlichkeit des Betreibers einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22

    Generalanwalt Szpunar: Plattformen wie Google, Meta Platforms und Tik Tok dürfen

  • EGMR, 02.09.2021 - 45581/15

    SANCHEZ c. FRANCE

  • EGMR, 15.05.2023 - 45581/15

    SANCHEZ c. FRANCE

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-667/18

    Orde van Vlaamse Balies und Ordre des barreaux francophones und germanophone -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14652
Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18 (https://dejure.org/2019,14652)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.2019 - C-18/18 (https://dejure.org/2019,14652)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - C-18/18 (https://dejure.org/2019,14652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Glawischnig-Piesczek

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Dienste der Informationsgesellschaft - Verantwortlichkeit von Anbietern, die als Vermittler auftreten - Verpflichtung eines Anbieters von Hosting-Diensten im Internet (Facebook), ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts M. Szpunar vom 4. Juni 2019.

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Dienste der Informationsgesellschaft - Verantwortlichkeit von Anbietern, die als Vermittler auftreten - Verpflichtung eines Anbieters von Hosting-Diensten im Internet (Facebook), ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar kann Facebook gezwungen werden, sämtliche Kommentare, die mit einem ehrverletzenden Kommentar, dessen Rechtswidrigkeit festgestellt wurde, wortgleich sind, sowie damit sinngleiche Kommentare, sofern sie von ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Gerichtliche Verfügung kann von Facebook auch Identifizierung und weltweite Löschung wortgleicher und sinngleicher rechtswidriger Beiträge und Nutzerkommentare verlangen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 04.06.2019)

    Facebook muss womöglich bald aktiv nach Hasspostings suchen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schlussantrag zur Facebook-Haftung für ehrverletzende Kommentare

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Zu den Löschpflichten von Portalbetreibern

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hasskommentare im Netz: Umfassende Löschpflicht für Facebook?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beleidigungen auf Facebook: Eine Löschung Light, bitte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haftet eBay im Allgemeinen nicht für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    9 Vgl. Urteile vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 139 und 144), sowie vom 24. November 2011, Scarlet Extended (C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 36 und 40).

    11 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nr. 143).

    13 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 144).

    15 Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 139 und 144).

    16 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

    17 Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 141 und 144).

    19 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 140), konkret ausgeführt, die gerichtliche Anordnung, mit der etwaigen Markenverletzungen im Rahmen eines Dienstes der Informationsgesellschaft, nämlich eines Online-Marktplatzes, vorgebeugt werden solle, könne kein allgemeines und dauerhaftes Verbot zum Gegenstand haben oder bewirken, Waren dieser Marken zum Verkauf anzubieten.

    20 Diese Auffassung hat Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2010:757, Nr. 181) vertreten, die meines Erachtens die Formulierung der entsprechenden Passagen im Urteil des Gerichtshofs in dieser Rechtssache erheblich beeinflusst haben.

    27 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

    28 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    9 Vgl. Urteile vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 139 und 144), sowie vom 24. November 2011, Scarlet Extended (C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 36 und 40).

    13 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 144).

    15 Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 139 und 144).

    16 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

    17 Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 141 und 144).

    19 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 140), konkret ausgeführt, die gerichtliche Anordnung, mit der etwaigen Markenverletzungen im Rahmen eines Dienstes der Informationsgesellschaft, nämlich eines Online-Marktplatzes, vorgebeugt werden solle, könne kein allgemeines und dauerhaftes Verbot zum Gegenstand haben oder bewirken, Waren dieser Marken zum Verkauf anzubieten.

    27 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

    28 Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, EU:C:2011:474).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-507/17

    Google (Territoriale Reichweite der Nichtverlinkung)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    32 Ich beziehe mich hier auf meine Schlussanträge in der Rechtssache Google (Territorialer Umfang der Auslistung) (C-507/17, EU:C:2019:15).

    34 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Google (Territorialer Umfang der Auslistung) (C-507/17, EU:C:2019:15, Nrn. 47, 55, 76 und 77).

    35 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Google (Territorialer Umfang der Auslistung) (C-507/17, EU:C:2019:15, Nr. 62).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Google (Territorialer Umfang der Auslistung) (C-507/17, EU:C:2019:15, Nr. 55).

    50 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Google (Territorialer Umfang der Auslistung) (C-507/17, EU:C:2019:15, Nr. 60).

  • EuGH, 17.10.2017 - C-194/16

    Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    Man könnte folglich argumentieren, dass der Gerichtshof einen solchen Ansatz im Urteil Bolagsupplysningen und Ilsjan(48) bereits implizit gebilligt ha t. Zwar hat der Gerichtshof in diesem Urteil nicht entschieden, welches Recht auf einen Klageantrag anwendbar sein soll, mit dem die Entfernung von auf einer Website veröffentlichten Inhalten begehrt wird.

    38 Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 44).

    Vgl. auch Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 38 und 47).

    48 Urteil vom 17. Oktober 2017 (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 44).

    49 Vgl. zu den Auswirkungen dieses Urteils auch Lundstedt, L., "Putting Right Holders in the Centre: Bolagsupplysningen and Ilsjan (C-194/16): What Does It Mean for International Jurisdiction over Transborder Intellectual Property Infringement Disputes?", International Review of Intellectual Property and Competition Law , 2018, Bd. 49, Nr. 9, S. 1030, und Svantesson, D. J. B., "European Union Claims of Jurisdiction over the Internet - an Analysis of Three Recent Key Developments", Journal of Intellectual Property, Information Technology and E - Commerce Law , 2018, Bd. 9, Nr. 2, S. 122, Rn. 59.

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    36 Urteil vom 25. Oktober 2011 (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 43 und 44).

    39 Urteil vom 25. Oktober 2011 (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 48).

    41 Urteil vom 25. Oktober 2011 (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 48).

    42 Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 48, 51 und 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2013 - C-314/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón kann einem Internetprovider

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    25 Vgl. entsprechend Urteil vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien (C-314/12, EU:C:2014:192, Rn. 57).

    54 Vgl. in diesem Sinne zum Schutz des geistigen Eigentums Urteil vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien (C-314/12, EU:C:2014:192, Rn. 58 bis 63).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache UPC Telekabel Wien (C-314/12, EU:C:2013:781, Nrn. 99 bis 101) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:99, Nrn. 69 bis 72).

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    4 Vgl. Urteil vom 16. Februar 2012, SABAM (C-360/10, EU:C:2012:85, Rn. 27).

    10 Vgl. Urteil vom 16. Februar 2012, SABAM (C-360/10, EU:C:2012:85, Rn. 37 und 38).

    In gleicher Weise hat der Gerichtshof im Urteil vom 16. Februar 2012, SABAM (C-360/10, EU:C:2012:85, Rn. 45), festgestellt, das Unionsrecht stehe insbesondere einer im Wege einer gerichtlichen Anordnung auferlegten Überwachungspflicht entgegen, die zeitlich unbegrenzt sei.

  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    25 Vgl. entsprechend Urteil vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien (C-314/12, EU:C:2014:192, Rn. 57).

    54 Vgl. in diesem Sinne zum Schutz des geistigen Eigentums Urteil vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien (C-314/12, EU:C:2014:192, Rn. 58 bis 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2018 - C-149/17

    Bastei Lübbe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    53 Vgl. zur Abwägung zwischen dem Recht des geistigen Eigentums und dem in Art. 7 der Charta garantierten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens entsprechend Urteil vom 18. Oktober 2018, Bastei Lübbe (C-149/17, EU:C:2018:841, Rn. 44 bis 47).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Bastei Lübbe (C-149/17, EU:C:2018:400, Nrn. 37 bis 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-484/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Betreiber eines Geschäfts, einer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
    7 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Mc Fadden (C-484/14, EU:C:2016:170).

    18 C-484/14, EU:C:2016:170, Rn. 132.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2017 - C-610/15

    Stichting Brein

  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu

  • EuGH, 12.07.2012 - C-466/11

    Currà u.a.

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

  • EuGH, 25.05.2016 - C-559/14

    Meroni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 21.12.2016 - C-119/15

    Biuro podrózy Partner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

  • EuGH, 18.10.2018 - C-149/17

    Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch

  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

  • EuGH, 07.08.2018 - C-521/17

    SNB-REACT - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das

    131 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:458, Nrn. 25, 26 und 59).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:458, Nr. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    30 Vgl. zu dieser Problematik meine Schlussanträge in der Rechtssache Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:458, Nr. 89).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21

    Grand Production - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    29 Vgl. ähnlich meine Schlussanträge in der Rechtssache Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:458, Nrn. 85 und 86 sowie Fn. 42 und die dort angeführte Literatur).
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