Rechtsprechung
   EuGH, 02.10.2003 - C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P, C-180/01 P   

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https://dejure.org/2003,2821
EuGH, 02.10.2003 - C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P, C-180/01 P (https://dejure.org/2003,2821)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P, C-180/01 P (https://dejure.org/2003,2821)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P, C-180/01 P (https://dejure.org/2003,2821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anwendung diskriminierender Kaufpreise und missbräuchlicher Gebühren - Befugnis der Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    International Power (früher National Power ) / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    International Power plc, British Coal Corporation, PowerGen (UK) plc und Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen National Association of Licensed Opencast Operators (NALOO).

    EGKS-Vertrag, Artikel 4 Buchstabe b, und 63 § 1
    1. EGKS - Bestimmungen über Diskriminierungen beim Preis und den übrigen Bezugsbedingungen - Befugnisse der Kommission

  • EU-Kommission

    International Power plc, British Coal Corporation, PowerGen (UK) plc und Kommission der Europäi

    Wettbewerb , Kartelle und Zusammenschlüsse - EGKS

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Nichtigerklärung der Entscheidung IV/E-3/NALOO der Kommission vom 27. April 1998; Beschwerde gegen von den lizenzierten Kohleerzeugern erhobene Gebühren ; Anwendbarkeit des Artikel 65 EGKS-Vertrag auf die Kohleabbaugebühren ; Beseitigung der Folgen ...

  • Judicialis

    EGKSV Art. 63 § 1; ; EGKSV Art. 66 § 7; ; EGKSV Art. 65; ; EGKSV Art. 4 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EGKS - Bestimmungen über Diskriminierungen beim Preis und den übrigen Bezugsbedingungen - Befugnisse der Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98, National Association of Licensed Opencast Operators (NALOO)/Kommission, mit dem die Entscheidung der Kommission vom 27. April 1998 über die Zurückweisung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.05.1996 - C-18/94

    Hopkins u.a.

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-172/01
    Auf ein anderes Vorabentscheidungsersuchen des High Court, im Rahmen einer Schadensersatzklage von Barbara Hopkins und anderen lizenzierten Kohleerzeugern gegen IP und PG, entschied der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, Randnr. 29), dass die Artikel 4 Buchstabe b und 63 § 1 EGKS-Vertrag keine Rechte schaffen, auf die sich der Einzelne unmittelbar vor den nationalen Gerichten berufen kann.

    In Bezug auf die Frage, ob die Kommission ermächtigt war, die Beschwerde von 1994 zu prüfen, werden mit den Rechtsmitteln in erster Linie die Feststellungen des Gerichts gerügt, dass die Beschwerde von 1994 nur die Erweiterung der Beschwerde von 1990 darstelle, zweitens die Schlussfolgerungen, die das Gericht aus dem Urteil Hopkins u. a. gezogen hat, und drittens die Beurteilung der Folgen der Erfordernisse der Rechtssicherheit durch das Gericht.

    Wie der Generalanwalt in Nummer 128 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist die Schlussfolgerung des Gerichts, aus dem Urteil Hopkins u. a. ergebe sich, dass die Kommission jedenfalls ermächtigt gewesen sei, die Beschwerde von 1994 zu prüfen, unabhängig von der Frage, ob diese Beschwerde nur eine Erweiterung der Beschwerde von 1990 darstellte.

    In Bezug auf das Vorbringen, das die NALOO auf das Urteil Hopkins u. a. stützt, macht die Kommission geltend, dass die Erwägungen des Gerichtshofes zur Möglichkeit, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, aus der Feststellung einer systematischen Diskriminierung alle Konsequenzen in Bezug auf die Wirkungen zu ziehen, die diese Diskriminierungen gegebenenfalls schon vor dem Tätigwerden der Kommission gehabt hätten, nicht dahin ausgelegt werden dürften, dass die Kommission unter den Umständen der diesem Urteil zugrunde liegenden Angelegenheit verpflichtet gewesen sei, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung festzustellen, um die Erhebung einer Schadensersatzklage vor einem nationalen Gericht zu ermöglichen.

    Um hervorzuheben, wie erheblich das Urteil Hopkins u. a. im vorliegenden Kontext sei, macht die NALOO geltend, dass das diesem Urteil zugrunde liegende Vorabentscheidungsersuchen dem Gerichtshof im Rahmen eines beim High Court anhängig gemachten Schadensersatzverfahrens vorgelegt worden sei.

    Das Gericht hat in den Randnummern 61 bis 63 des angefochtenen Urteils aus dem Urteil Hopkins u. a. abgeleitet, dass Artikel 4 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag einerseits und Artikel 4 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 66 § 7 dieses Vertrages andererseits die Kommission jedenfalls ermächtigt habe, die Beschwerde der NALOO in Bezug auf die Lage vor dem 1. April 1990 zu prüfen.

    Im Übrigen kann sich ein Einzelner vor den nationalen Gerichten auf Empfehlungen der Kommission in Bezug auf bereits abgestellte Diskriminierungen unter denselben Voraussetzungen wie auf Richtlinien berufen (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 28).

  • EuGH, 13.04.1994 - C-128/92

    Banks / British Coal

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-172/01
    Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Vereinigtes Königreich), im Rahmen einer Schadensersatzklage, die die H. J. Banks & Co. Ltd, ein privates Kohleerzeugungsunternehmen, das aufgrund von Lizenzen tätig ist und der NALOO angehört, gegen BC erhoben hatte, entschied der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 19), dass die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag keine Rechte schaffen, auf die sich der Einzelne unmittelbar vor den nationalen Gerichten berufen kann.

    Unter Berücksichtigung der Urteile Banks und Hopkins u. a. wies der High Court die diesen zugrunde liegenden Schadensersatzklagen ab.

    Wie der Generalanwalt in Nummer 153 seiner Schlussanträge festgestellt hat, kann sich ein Einzelner vor den nationalen Gerichten nicht unmittelbar auf Artikel 66 § 7 EGKS-Vertrag berufen, wenn die Kommission nicht eingeschritten ist (Urteil Banks, Randnr. 19).

    Nach dem Urteil Banks seien die Vertreter der NALOO mit denjenigen der Kommission zusammengetroffen und hätten beschlossen, dass die Lage vor dem 1. April 1990 zu prüfen sei.

    Diese Auslegung hat sich in Bezug auf Verstöße gegen die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag als falsch erwiesen, da der Gerichtshof in seinem Urteil Banks für Recht erkannt hat, dass die nationalen Gerichte im erwähnten Rahmen nicht mit einer Klage auf Schadensersatz befasst werden können, wenn die Kommission keine Entscheidung getroffen hat.

  • EuG, 07.02.2001 - T-89/98

    NALOO / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-172/01
    betreffend Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: National Association of Licensed Opencast Operators (NALOO) , mit Sitz in Newcastle upon Tyne (Vereinigtes Königreich), Prozessbevollmächtigter: M. Hoskins, Barrister, beauftragt durch A. Dowie, Solicitor, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Klägerin im ersten Rechtszug,.

    Die International Power plc (früher National Power plc, im Folgenden: IP) in der Rechtssache C-172/01 P, die British Coal Corporation (im Folgenden: BC) in der Rechtssache C-175/01 P, die PowerGen (UK) plc (früher PowerGen plc, im Folgenden: PG) in der Rechtssache C-176/01 P und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-180/01 P haben mit Rechtsmittelschriften, die bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 20. und am 23. April 2001 eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes jeweils ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses die Entscheidung IV/E-3/NALOO der Kommission vom 27. April 1998 (im Folgenden: Entscheidung von 1998) für nichtig erklärt hat.

    Diese Nichtigkeitsklage wurde durch das Urteil des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019, im Folgenden: Urteil NALOO I) abgewiesen, das rechtskräftig geworden ist.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98, NALOO/Kommission, wird aufgehoben, soweit mit ihm - der Teil der Entscheidung IV/E-3/NALOO vom 27. April 1998 für nichtig erklärt worden ist, in dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Ansicht vertreten hat, dass Artikel 65 EGKS-Vertrag nicht auf die Festsetzung der Kohleabbaugebühren anwendbar sei; - der Teil dieser Entscheidung für nichtig erklärt worden ist, in dem die Kommission die Beschwerde in Bezug auf die Höhe der vor dem 1. April 1990 auf den Kohleabbau angewandten Gebühren zurückgewiesen hat.

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-172/01
    Eine Verjährungsfrist muss, um ihrer Funktion gerecht werden zu können, im Voraus festgelegt sein, und die Festlegung einer solchen Frist sowie der Einzelheiten ihrer Anwendung fällt in die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers (vgl. insbesondere Urteil vom 24. September 2002 in den Rechtssachen C-74/00 P und C-75/00 P, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 139).
  • EuGH, 10.12.1980 - 23/80

    Grasselli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-172/01
    Denn eine Stellungnahme kann nur dann als bloße Bestätigung einer vorherigen Entscheidung betrachtet werden, wenn sie im Vergleich zur vorherigen Entscheidung kein neues Element enthält (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1980 in der Rechtssache 23/80, Grasselli/Kommission, Slg. 1980, 3709, Randnr. 18).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-172/01
    Das Rechtsmittel ist jedoch zurückzuweisen, wenn die Gründe eines Urteils des Gerichts zwar eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, sich die Urteilsformel aus anderen Rechtsgründen aber als richtig darstellt (insbesondere Urteil vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-265/97 P, VBA/Florimex u. a., Slg. 2000, I-2061, Randnr. 121).
  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-172/01
    Diese Nichtigkeitsklage wurde durch das Urteil des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019, im Folgenden: Urteil NALOO I) abgewiesen, das rechtskräftig geworden ist.
  • EuGH, 26.10.2016 - C-590/14

    Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer bestehenden staatlichen Beihilfe ist

    24 Hierzu geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass ein Kläger, der zur Durchführung des Urteils des Gerichts möglicherweise einen Betrag zurückzahlen muss, als durch dieses Urteil unmittelbar betroffen anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 24. September 2002 , Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P , EU:C:2002:524, Rn. 46 bis 58, sowie vom 2. Oktober 2003, 1nternational Power u. a./NALOO, C-172/01 P , C-175/01 P , C-176/01 P und C-180/01 P , EU:C:2003:534, Rn. 52 und 53).
  • EuGH, 03.12.2020 - C-461/18

    Changmao Biochemical Engineering/ Distillerie Bonollo u.a. - Rechtsmittel -

    Zudem erfülle sie jedenfalls auch die im Urteil vom 2. Oktober 2003, 1nternational Power u. a./NALOO (C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P und C-180/01 P, EU:C:2003:534), genannten Zulässigkeitskriterien; in jenem Urteil habe der Gerichtshof in der Sache anerkannt, dass Streithelferinnen im ersten Rechtszug, die wegen von der Kommission zur Durchführung einer Entscheidung des Gerichts getroffener Maßnahmen dem Risiko einer Schadensersatzklage vor den nationalen Gerichten ausgesetzt sein könnten, durch diese Entscheidung "unmittelbar berührt" seien.

    Daher besteht wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 2. Oktober 2003, 1nternational Power u. a./NALOO (C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P und C-180/01 P, EU:C:2003:534 , Rn. 52), ergangen ist, auf das die Rechtsmittelführerin verweist, sehr wohl die Gefahr, dass die von der Kommission in Durchführung des angefochtenen Urteils getroffenen Maßnahmen für Changmao Biochemical Engineering nachteilig sind und dass diese sich dem Risiko von Klagen auf Zahlung deutlich höherer als der mit der streitigen Verordnung verhängten Antidumpingzölle ausgesetzt sieht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Zur Aufhebung wegen mangelnder Begründung vgl. z. B. Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 428), Belgien/Kommission (C-197/99 P, EU:C:2003:444, Rn. 130) und International Power u. a./NALOO (C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P und C-180/01 P, EU:C:2003:534, Rn. 121).

    In Bezug auf Rechtssachen, in denen das Gericht die angefochtene Handlung falsch verstanden hat, vgl. auch Urteile Belgien/Kommission (C-197/99 P, EU:C:2003:444, Rn. 58 bis 67) und International Power u. a./NALOO (C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P und C-180/01 P, EU:C:2003:534, Rn. 156).

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Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.2001 - C-180/01 P-R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5185
EuGH, 17.07.2001 - C-180/01 P-R (https://dejure.org/2001,5185)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2001 - C-180/01 P-R (https://dejure.org/2001,5185)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - C-180/01 P-R (https://dejure.org/2001,5185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / NALOO

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / NALOO

    Artikel 39 Absatz 2 KS; EGKS-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 53
    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Durchführung - Mit einem Rechtsmittel angefochtenes Urteil des Gerichts - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen

  • EU-Kommission

    Kommission / NALOO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde über die Anwendung diskriminierender Kaufpreise und missbräuchlicher Gebühren; Nichtigkeitsurteil des Gerichts über eine zurückgewiesene Beschwerde; Dringlichkeit und Aussetzung der Durchführung eines Urteils des Gerichts; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    EGKS-Satzung Art. 49; ; EGKS-Satzung Art. 53; ; KS Art. 39; ; KS Art. 39 Abs. 2; ; EuGH-Verfahrensordnung Art. 83 § 2

  • rechtsportal.de

    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Durchführung - Mit einem Rechtsmittel angefochtenes Urteil des Gerichts - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuG, 07.02.2001 - T-89/98

    NALOO / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    betreffend einen Antrag auf Aussetzung der Durchführung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515),.

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. April 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515, nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung IV/E-3/NALOO der Kommission vom 27. April 1998 für nichtig erklärt hat, mit der eine Beschwerde der National Association of Licensed Opencast Operators (nachstehend: NALOO) zurückgewiesen wurde, die auf die Anwendung diskriminierender Kaufpreise und missbräuchlicher Gebühren für den lizenzierten Kohleabbau durch den Central Electricity Generating Board (Zentrale Einrichtung für die Erzeugung elektrischer Energie, nachstehend: CEGB) und die British Coal Corporation (nachstehend: British Coal) gestützt war.

    Die dagegen erhobene Nichtigkeitsklage des NALOO wurde mit Urteil des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019) abgewiesen.

  • EuGH, 13.04.1994 - C-128/92

    Banks / British Coal

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    11 Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Vereinigtes Königreich), bei dem eine Schadensersatzklage anhängig war, die die H. J. Banks & Co. Ltd, ein privates Kohleerzeugungsunternehmen, das aufgrund von Lizenzen tätig ist und der NALOO angehört, gegen British Coal erhoben hatte, entschied der Gerichtshof im Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 19), dass die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag keine Rechte schaffen, auf die sich der Einzelne unmittelbar vor den nationalen Gerichten berufen kann.

    16 Unter Berücksichtigung der Urteile Banks und Hopkins u. a. wies der High Court die Schadensersatzklagen der H. J. Banks & Co. Ltd und von Frau Hopkins u. a. ab.

  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    Die dagegen erhobene Nichtigkeitsklage des NALOO wurde mit Urteil des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019) abgewiesen.

    Die Angaben der NALOO könnten - insbesondere angesichts des Urteils des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission) - von der Kommission keinesfalls zum Ausgangspunkt einer Untersuchung gemacht werden.

  • EuGH, 04.07.1996 - C-254/95

    Parlament / Innamorati

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    45 Dazu ist festzustellen, dass es nicht Sache des Richters der einstweiligen Anordnung ist, die Modalitäten der Durchführung eines Urteils des Gerichts, gegen das Rechtsmittel eingelegt ist, näher zu bestimmen (Beschluss vom 15. September 1995 in der Rechtssache C-254/95 P-R, Parlament/Innamorati, Slg. 1995, I-2707, Randnr. 18).
  • EuGH, 24.09.1996 - C-239/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich jedoch (Beschlüsse vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, Randnrn. 17 und 20, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 69), dass die Vorschriften, die die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsorganen sowie zwischen diesen Organen und den Mitgliedstaaten regelten, von solcher Bedeutung seien, dass ein qualifizierter Verstoß gegen diese Vorschriften als solcher einen nicht wieder gutzumachenden Schaden darstellen könne, der die Anwendung der Vertragsbestimmungen über einstweilige Anordnungen rechtfertige.
  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    52 Zur Voraussetzung der Dringlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass es der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes ist, die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung zu gewährleisten, um eine Lücke im vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P[R], Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 36).
  • EuGH, 29.01.1997 - C-393/96

    Antonissen / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    52 Zur Voraussetzung der Dringlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass es der Zweck des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes ist, die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung zu gewährleisten, um eine Lücke im vom Gerichtshof gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P[R], Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 36).
  • EuGH, 25.03.1999 - C-65/99

    Willeme / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dringlichkeit danach zu beurteilen, ob eine einstweilige Anordnung erforderlich ist, um den Eintritt eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens bei der Partei, die vorläufigen Rechtsschutz beantragt, zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 25. März 1999 in der Rechtssache 65/99 P[R], Willeme/Kommission, Slg. 1999, I-1857, Randnr. 62).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-329/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    53 Die Partei, die einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden geltend macht, muss ihn nachweisen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 75).
  • EuGH, 21.05.1977 - 31/77

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich jedoch (Beschlüsse vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, Randnrn. 17 und 20, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 69), dass die Vorschriften, die die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsorganen sowie zwischen diesen Organen und den Mitgliedstaaten regelten, von solcher Bedeutung seien, dass ein qualifizierter Verstoß gegen diese Vorschriften als solcher einen nicht wieder gutzumachenden Schaden darstellen könne, der die Anwendung der Vertragsbestimmungen über einstweilige Anordnungen rechtfertige.
  • EuGH, 15.09.1995 - C-254/95

    Parlament / Innamorati

  • RG, 02.03.1899 - 65/99

    Hindern, wenn bei Vergehen gegen § 2 des preußischen Gesetzes, betr. das Spiel in

  • EuGH, 12.12.1968 - 27/68

    Renckens / Kommission

  • EuGH, 07.07.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 30.06.1961 - 42/59

    Breedband N.V. gegen 1) Société des Aciéries du Temple - 2) Hohe Behörde der

  • EuGH, 02.05.1996 - C-18/94

    Hopkins u.a.

  • EuGH, 27.09.2004 - C-7/04

    Kommission / Akzo und Akcros - Rechtsmittel - Verfahren des vorläufigen

    Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dringlichkeit danach zu beurteilen, ob eine einstweilige Anordnung erforderlich ist, um zu verhindern, dass der Partei, die den vorläufigen Rechtsschutz beantragt, ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P-R, Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnr. 52).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-39/03

    Kommission / Artegodan u.a.

    Unter diesen Umständen kann der Aussetzungsantrag nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden (in diesem Sinne auch Beschlüsse vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-345/90 P-R, Parlament/Hanning, Slg. 1991, I-231, Randnrn. 29 und 30, und vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P-R, Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnrn.
  • EuG, 15.05.2013 - T-198/12

    Deutschland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Grenzwerte für Antimon,

    Insoweit hat der Antragsteller die Umstände glaubhaft zu machen, die den Eintritt eines solchen Schadens erwarten lassen (Beschlüsse des Gerichtshofs vom 29. Juni 1993, Deutschland/Rat, C-280/93 R, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 34, und des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. Juli 2001, Kommission/NALOO, C-180/01 P-R, Slg. 2001, I-5737, Randnr. 53).
  • EuGH, 14.12.2001 - C-404/01

    Kommission / Euroalliages u.a.

    62 Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Dringlichkeit im Hinblick darauf zu bewerten, ob eine einstweilige Anordnung erforderlich ist, um den Eintritt eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens bei der Partei zu verhindern, die den vorläufigen Rechtsschutz beantragt (vgl. Beschluss vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P-R, Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnr. 52).
  • EuGH, 31.07.2003 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

    Unter diesen Umständen kann der Antrag auf Aussetzung der streitigen Handlung nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden (in diesem Sinne auch Beschlüsse vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-345/90 P-R, Parlament/Hanning, Slg. 1991, I-231, Randnrn. 29 und 30, vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P-R, Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnrn.
  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    Die Vorläufigkeit einer einstweiligen Anordnung ergibt sich auch aus dem besonderen Zweck der Maßnahmen, die sie vorsehen kann; er besteht darin, die Interessen einer Partei des Rechtsstreits zu schützen, damit dem Urteil zur Hauptsache nicht die praktische Wirksamkeit genommen und es dadurch sinnlos gemacht wird (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Mai 1991 in der Rechtssache C-313/90 R, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1991, I-2557, Randnr. 24, und vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P-R, Kommission/NALOO u. a., Slg. 2001, I-0000, Randnr. 52).
  • EuG, 18.03.2008 - T-411/07

    Aer Lingus Group / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Kontrolle von

    Diese weite Fassung soll offensichtlich dem über den Antrag entscheidenden Richter ausreichende Befugnisse an die Hand geben, damit er jede Anordnung treffen kann, die er für erforderlich hält, um die volle Wirksamkeit des künftigen Urteils in der Hauptsache zu garantieren, und damit sicherzustellen, dass der Rechtsschutz durch die Gemeinschaftsgerichte keine Lücke aufweist (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. Juli 2001, Kommission/NALOO , C-180/01 P[R], Slg. 2001, I-5737, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-506/13

    Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro / Kommission

    18 À cet égard, il y a lieu de rappeler que la finalité de la procédure en référé est de garantir la pleine efficacité de la future décision définitive, afin d'éviter une lacune dans la protection juridique assurée par la Cour (ordonnance du président de la Cour du 17 juillet 2001, Commission/NALOO, C-180/01 P-R, Rec.
  • EuG, 28.09.2007 - T-257/07

    Frankreich / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Gesundheitspolizei -

    Zwar ist insoweit keine absolute Gewissheit erforderlich und die hinreichende Wahrscheinlichkeit seines Eintritts reicht aus, doch hat der Antragsteller die Umstände glaubhaft zu machen, die einen solchen Schaden erwarten lassen (Beschlüsse des Gerichtshofs vom 29. Juni 1993, Deutschland/Rat, C-280/93 R, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 34, und des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. Juli 2001, Kommission/NALOO, C-180/01 P-R, Slg. 2001, I-5737, Randnr. 53).
  • EuGH, 20.06.2003 - C-156/03

    Kommission / Laboratoires Servier

    Unter diesen Umständen kann der Aussetzungsantrag nicht aus diesem Grund zurückgewiesen werden (in diesem Sinne auch Beschlüsse vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-345/90 P-R, Parlament/Hanning, Slg. 1991, I-231, Randnrn. 29 und 30, vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P-R, Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnrn.
  • EuG, 07.11.2003 - T-198/03

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission

  • EuG, 05.07.2013 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 20.09.2005 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Verfahren des vorläufigen

  • EuG, 15.12.2014 - T-672/14

    August Wolff und Remedia / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von

  • EuG, 20.07.2006 - T-114/06

    Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

  • EuG, 10.06.2014 - T-172/14

    Stahlwerk Bous / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 02.05.2007 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG -

  • EuG, 10.06.2014 - T-183/14

    Schmiedag / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 10.06.2014 - T-176/14

    Georgsmarienhütte / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen

  • EuG, 18.01.2016 - T-746/15

    Biofa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Pflanzenschutzmittel -

  • EuG, 10.06.2014 - T-173/14

    WeserWind / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 05.06.2013 - T-201/13

    Rubinum / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von

  • EuG, 10.06.2014 - T-179/14

    Schmiedewerke Gröditz / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche

  • EuG, 10.06.2014 - T-178/14

    Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 10.06.2014 - T-174/14

    Dieckerhoff Guss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 08.06.2009 - T-173/09

    Z / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Einsicht eines Drittbetroffenen in

  • EuGH, 08.05.2003 - C-39/03.P-R

    Richtlinie 65/65/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über

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Rechtsprechung
   EuGH, 02.10.2003 - C-180/01 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28700
EuGH, 02.10.2003 - C-180/01 P (https://dejure.org/2003,28700)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - C-180/01 P (https://dejure.org/2003,28700)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - C-180/01 P (https://dejure.org/2003,28700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    International Power (vormals National Power ) / Kommission

    EGKS

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Nichtigerklärung der Entscheidung IV/E-3/NALOO der Kommission vom 27. April 1998; Beschwerde gegen von den lizenzierten Kohleerzeugern erhobene Gebühren ; Anwendbarkeit des Artikel 65 EGKS-Vertrag auf die Kohleabbaugebühren ; Beseitigung der Folgen ...

  • Judicialis

    EGKSV Art. 63 § 1; ; EGKSV Art. 66 § 7; ; EGKSV Art. 65; ; EGKSV Art. 4 Buchst. b

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P, C-180/01 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26864
Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P, C-180/01 P (https://dejure.org/2003,26864)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P, C-180/01 P (https://dejure.org/2003,26864)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P, C-180/01 P (https://dejure.org/2003,26864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    International Power (früher National Power ) / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    International Power plc, British Coal Corporation, PowerGen (UK) plc und Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen National Association of Licensed Opencast Operators (NALOO).

    Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anwendung diskriminierender Kaufpreise und missbräuchlicher Gebühren - Befugnis der Kommission

  • EU-Kommission

    International Power plc, British Coal Corporation, PowerGen (UK) plc und Kommission der Europäi

    Wettbewerb , Kartelle und Zusammenschlüsse - EGKS

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuG, 07.02.2001 - T-89/98

    NALOO / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01
    Mit Urteil vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98(2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil) erklärte das Gericht die Entscheidung für nichtig.

    Die Rechtsmittelführerinnen IP, BC und die Kommission beantragen in der Hauptsache, 1) das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 aufzuheben und 2) die Klage der NALOO abzuweisen.

    PG beantragt in der Hauptsache, 1) das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 aufzuheben, soweit es sich auf die Anwendung von Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag bezieht, und 2) die Klage der NALOO insoweit abzuweisen.

    Hinsichtlich der Kosten werden folgende Anträge gestellt: - IP beantragt, die NALOO oder die Kommission zur Tragung der Kosten von IP im Verfahren T-89/98 und im vorliegenden Verfahren zu verurteilen.

    - BC beantragt, die NALOO oder die Kommission zur Tragung der Kosten von BC im Verfahren T-89/98 und im vorliegenden Verfahren zu verurteilen.

    Aufgrund der vorstehenden Überlegungen wird vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden: 1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Februar 2001 in der Rechtssache T-89/98 wird aufgehoben, - soweit darin eine Prüfung der Anwendbarkeit des Artikels 65 EGKS-Vertrag auf die Festlegung der Gebühren für den Kohleabbau abgelehnt wird und - soweit mit ihm der Teil der Entscheidung IV/E- 3/NALOO der Kommission vom 27. April 1998 für nichtig erklärt wird, in dem diese die Beschwerde wegen der Höhe der Lizenzgebühren für den Kohleabbau in den Wirtschaftsjahren 1986/87 bis 1989/90 zurückgewiesen hat.

    2: - Rechtssache T-89/98 (NALOO/Kommission, Slg. 2001, II-515).

    5: - Rechtssache T-57/91 (NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019).

  • EuGH, 05.05.1998 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01
    Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9) und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265, Randnr. 27).

    28: - Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 (Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, Randnr. 4), vom 15. Dezember 1988 in den verbundenen Rechtssachen 166/86 und 220/86 (Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 16) und in der Rechtssache C-180/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 28).

  • EuGH, 13.04.1994 - C-128/92

    Banks / British Coal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01
    6: - Urteile vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 19) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, Randnrn.

    57: - Zur Frage, welche Rechtsakte die Kommission gestützt auf Artikel 66 § 7 erlassen durfte, siehe oben, Nrn. 150 und 131 f. (bezüglich der entsprechenden Problematik bei Artikel 63); zur unterlassenen Prüfung der Anwendbarkeit des Artikels 65 EGKS-Vertrag , siehe oben, Nrn. 157 f. 58: - Schlussanträge vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209, I-1212, Nrn. 19 bis 21).

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