Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.1997 - C-180/95   

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https://dejure.org/1997,607
EuGH, 22.04.1997 - C-180/95 (https://dejure.org/1997,607)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - C-180/95 (https://dejure.org/1997,607)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - C-180/95 (https://dejure.org/1997,607)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • EU-Kommission PDF

    Draehmpaehl / Urania Immobilienservice

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1
    1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Wahl der Sanktionen gegen Diskriminierungen - Rückgriff auf die zivilrechtliche Haftung - ...

  • EU-Kommission

    Draehmpaehl / Urania Immobilienservice

  • Prof. Dr. Lorenz

    Gebot zur effektiven Umsetzung der Richtlinie, Gewährleistung praktischer Wirksamkeit (effet utile); Modalitäten und Voraussetzungen eines auf das Gemeinschaftsrecht gestützten Entschädigungsanspruchs dürfen nicht ungünstiger sein als die, die im Rahmen der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schadensersatz des Bewerbers bei Diskriminierung durch den Arbeitgeber

  • opinioiuris.de

    Draehmpaehl

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 76/207/EWG vom 9. Februar 1976 Art.1; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 9. Februar 1976 Art.2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 9. Februar 1976 Art.3 Abs. 1; ; Richtlinie 76... /207/EWG vom 9. Februar 1976 Art.6; ; BGB § 611a Abs. 1; ; BGB § 611a Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Draehmpaehl./. Urania Immobilienservice oHG. Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Wahl der Sanktionen gegen Diskriminierungen - Rückgriff auf die zivilrechtliche Haftung - ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 76/207/EWG Art. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 6; BGB §§ 611a Abs. 1 und Abs. 2, 611b; ArbGG § 61b Abs. 2
    Diskriminierung bei der Einstellung: Verstoß von § 611a BGB und § 61b Abs. 2 ArbGG gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    SOZIALPOLITIK

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Rahmen einer zivilrechtlichen Haftungsregelung; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in ...

  • spiegel.de (Pressebericht, 28.04.1997)

    ARBEITSRECHT - Richtig wütend

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1839
  • ZIP 1997, 153
  • ZIP 1997, 798
  • MDR 1997, 845
  • EuZW 1997, 340
  • NZA 1997, 645
  • NJ 1997, 336
  • BB 1997, 1481
  • DB 1997, 983
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-180/95
    24 Die Richtlinie schreibt den Mitgliedstaaten zwar keine bestimmte Sanktion vor; diese sind jedoch nach Artikel 6 verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die hinreichend wirksam sind, um das Ziel der Richtlinie zu erreichen, und dafür Sorge zu tragen, daß sich die Betroffenen vor den nationalen Gerichten tatsächlich auf diese Maßnahmen berufen können (Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 18).

    Eine rein symbolische Entschädigung würde den Erfordernissen einer wirksamen Umsetzung der Richtlinie nicht gerecht (Urteil von Colson und Kamann, a. a. O., Randnrn. 23 und 24).

    27 Wie der Gerichtshof im vorerwähnten Urteil von Colson und Kamann (Randnr. 23) ausgeführt hat, muß, wenn sich die Mitgliedstaaten dafür entscheiden, die aufgrund einer durch die Richtlinie verbotenen Diskriminierung erlittenen Schäden im Rahmen einer Regelung über die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers zu ersetzen, dieser Schadensersatz in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen.

    39 Wie der Gerichtshof im vorerwähnten Urteil von Colson und Kamann (Randnr. 23) ausgeführt hat, setzt die Richtlinie voraus, daß die von den Mitgliedstaaten gewählte Sanktion eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber haben und in einem angemessenen Verhältnis zu den erlittenen Schäden stehen muß, damit sie einen tatsächlichen und wirksamen Rechtsschutz gewährleistet.

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-180/95
    17 Insoweit hat der Gerichtshof bereits im Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88 (Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 22) dargelegt, daß die Richtlinie die Haftung des Urhebers einer Diskriminierung keineswegs vom Nachweis eines Verschuldens oder vom Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes abhängig macht.

    18 Der Gerichtshof hat im vorerwähnten Urteil Dekker (Randnr. 25) ausserdem folgendes ausgeführt: Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für eine Sanktion, die sich in den Rahmen einer Regelung über die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers einfügt, so muß der Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot für sich genommen ausreichen, um die volle Haftung seines Urhebers auszulösen, ohne daß die im nationalen Recht vorgesehenen Rechtfertigungsgründe berücksichtigt werden können.

    21 Insoweit ist auf die im vorerwähnten Urteil Dekker (Randnr. 25) getroffene Feststellung hinzuweisen, daß die Richtlinie keinen Rechtfertigungsgrund vorsieht, auf den sich der Urheber einer Diskriminierung mit haftungsbefreiender Wirkung berufen könnte, und den Ersatz eines solchen Schadens nicht vom Vorliegen eines Verschuldens abhängig macht, gleichgültig, wie leicht der Nachweis dafür zu erbringen ist.

  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 22.04.1997 - C-180/95
    29 Bei der Wahl der Lösung, die das Ziel der Richtlinie verwirklichen soll, müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, daß Verstösse gegen das Gemeinschaftsrecht nach ähnlichen sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden wie nach Art und Schwere gleichartige Verstösse gegen das nationale Recht (Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnr. 24).

    42 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, dürfen die Modalitäten und Voraussetzungen eines auf das Gemeinschaftsrecht gestützten Entschädigungsanspruchs aber nicht ungünstiger sein als die, die im Rahmen der vergleichbaren innerstaatlichen Regelung vorgesehen sind (Urteil Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 24).

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Eine Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter setzt kein Verschulden des Benachteiligenden voraus (vgl. BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - zu I 2 f der Gründe, BAGE 108, 123; vgl. zur Richtlinie 76/207/EWG auch: EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 17, Slg. 1997, I-2195; 8. November 1990 - C-177/88 - [Dekker] Rn. 22, Slg. 1990, I-3941) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs dient § 15 Abs. 2 AGG dazu, die "Forderungen der Richtlinien" (hier insbesondere: Richtlinie 2000/78/EG) sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ua. EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195) nach einer wirksamen und verschuldensunabhängig ausgestalteten Sanktion bei Verletzung des Benachteiligungsverbotes durch den Arbeitgeber umzusetzen (BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Eine rein symbolische Entschädigung wird den Erfordernissen einer wirksamen Umsetzung der Richtlinie nicht gerecht (EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 25) .

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 22. April 1997 (- C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 33) eine Anknüpfung an die nach der Stellenausschreibung zu erwartenden Monatsgehälter für die Höhe der Entschädigung grundsätzlich gebilligt.

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   Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95   

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https://dejure.org/1997,34140
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95 (https://dejure.org/1997,34140)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.01.1997 - C-180/95 (https://dejure.org/1997,34140)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - C-180/95 (https://dejure.org/1997,34140)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Nils Draehmpaehl gegen Urania Immobilienservice OHG.

    Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Richtlinie 76/207/EWG - Entschädigungsanspruch im Fall der Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung - Wahl der Sanktionen durch die Mitgliedstaaten - Festsetzung einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    Das Urteil von Colson und Kamann sei dagegen übertragbar, und die in Rede stehenden deutschen Rechtsbestimmungen trügen den Grundsätzen Rechnung, die der Gerichtshof in diesem Urteil aufgestellt habe.

    Meines Erachtens stellt das Urteil Marshall II die dem Urteil von Colson und Kamann zugrunde liegenden Prinzipien klar und entwickelt sie weiter.

    42 Im Urteil von Colson und Kamann hat der Gerichtshof zunächst darauf hingewiesen, daß die Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 5 und 189 Absatz 3 des Vertrages verpflichtet sind, alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, um das mit der Richtlinie 76/207 verfolgte Ziel zu erreichen, und daß die nationalen Gerichte das nationale Recht im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen haben(24).

    Damit haben Sie das Urteil von Colson und Kamann erläutert.

    50 Erstens steht die in den Urteilen von Colson und Kamann sowie Marshall II gewählte Lösung dem entgegen, da ich diesen Urteilen entnommen habe, daß durch sie der Grundsatz der vollständigen Wiedergutmachung des der durch eine nach der Richtlinie 76/207 verbotene Diskriminierung entstandenen Schadens aufgestellt wurde(35).

    (10) - Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891).

  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    (18) - Siehe u. a. die Urteile vom 5. Februar 1963 in der Rechtssache 26/62 (Van Gend & Loos, Slg. 1963, 3), vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77 (Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnrn. 17 bis 19) und vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    (19) - Siehe u. a. die Urteile vom 6. April 1962 in der Rechtssache 13/61 (De Geus, Slg. 1962, 99) und vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-10/92 (Balocchi, Slg. 1993, I-5105, Randnrn.
  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnrn. 23 und 24).
  • EuGH, 06.04.1962 - 13/61

    Kledingverkoopbedrijf de Geus en Uitdenbogerd gegen Robert Bosch GmbH und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    (19) - Siehe u. a. die Urteile vom 6. April 1962 in der Rechtssache 13/61 (De Geus, Slg. 1962, 99) und vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-10/92 (Balocchi, Slg. 1993, I-5105, Randnrn.
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    (18) - Siehe u. a. die Urteile vom 5. Februar 1963 in der Rechtssache 26/62 (Van Gend & Loos, Slg. 1963, 3), vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77 (Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnrn. 17 bis 19) und vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10).
  • EuGH, 05.10.1977 - 5/77

    Tedeschi / Denkavit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    (18) - Siehe u. a. die Urteile vom 5. Februar 1963 in der Rechtssache 26/62 (Van Gend & Loos, Slg. 1963, 3), vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77 (Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnrn. 17 bis 19) und vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-241/95

    The Queen / Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Accrington Beef

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    (36) - Siehe zuletzt Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-241/95 (Accrington Beef u. a., Slg. 1996, I-0000).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    (5) - Rechtssache C-177/88, Slg. 1990, I-3941.
  • EuGH, 01.02.1996 - C-177/94

    Strafverfahren gegen Perfili

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-180/95
    (8) - Siehe u. a. Urteil vom 1. Februar 1996 in der Rechtssache C-177/94 (Perfili, Slg. 1996, I-161, Randnr. 9).
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