Rechtsprechung
EuGH, 16.07.2015 - C-184/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
A
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreit um Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern bei gleichzeitigen Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren in verschiedenen Mitgliedsstaaten; Vorabentscheidungsersuchen der italienischen Cortesuprema di cassazione
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Das mit der Entscheidung über die elterliche Verantwortung befasste Gericht ist auch für die Entscheidung über die Unterhaltspflicht eines Elternteils für seine minderjährigen Kinder zuständig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gerichtliche Zuständigkeit in Unterhaltssachen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Entscheidung über die Unterhaltspflicht eines Elternteils für seine minderjährigen Kinder durch das bereits mit der elterlichen Verantwortung befasste Gericht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gerichtliche Zuständigkeit in Unterhaltsfragen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
A
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Zuständigkeit in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Art. 3 Buchst. c und d - Antrag in Bezug auf eine Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Kindern, der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-184/14
- EuGH, 16.07.2015 - C-184/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3021
Wird zitiert von ... (7)
- EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
Baumeister - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …
Diese Auslegung muss unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontexts der in Rede stehenden Vorschrift sowie des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie vom 16. Juli 2015, A, C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 31 und 32). - EuGH, 05.09.2019 - C-468/18
R () und obligation alimentaire)
Zweifelhaft sei, ob sich aus dem Urteil vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479), ergebe, dass in einem Fall, in dem ein Gericht für die Entscheidung über die Auflösung der Ehe zwischen den Eltern eines minderjährigen Kindes zuständig sei und ein anderes Gericht für die Entscheidung über die elterliche Verantwortung für dieses Kind, nur das letztgenannte Gericht für die Entscheidung über den Unterhalt für dieses Kind zuständig sei.Dabei handelt es sich um alternative Kriterien, wie der Gebrauch des Bindeworts "oder" nach jedem von ihnen zeigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, A, C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 34).
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 40 des Urteils vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479), ausgeführt hat, dass ein Antrag in Bezug auf die Unterhaltspflichten für minderjährige Kinder naturgemäß untrennbar mit dem Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung verbunden ist.
Aus dem Urteil vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479), ergibt sich jedoch nicht, dass dann, wenn ein Gericht wie im Ausgangsverfahren seine Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Klage in Bezug auf die Ausübung der elterlichen Verantwortung für ein minderjähriges Kind verneint und insoweit ein anderes Gericht für zuständig erklärt hat, stets allein das letztgenannte Gericht für die Entscheidung über alle den Unterhalt für dieses Kind betreffenden Anträge zuständig ist.
Insoweit ist hervorzuheben, dass der Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479), nur die Buchst. c und d von Art. 3 der Verordnung Nr. 4/2009 ausgelegt hat, nicht aber die übrigen in Art. 3 und in Art. 5 der Verordnung vorgesehenen Zuständigkeitskriterien.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17
KP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
4 Vgl. Urteile vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461), und vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479).Vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, A (C-184/15, EU:C:2015:479, Rn. 37).
26 Urteil vom 16. Juli 2015 (C-184/14, EU:C:2015:479).
27 Urteil vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 44).
- BGH, 25.09.2019 - XII ZB 29/18
Anforerungen an die Vollstreckbarkeit eines polnischen Titels zum …
Dass für den Kindesunterhalt bis zur Ehescheidung nach Art. 3 lit. c EuUnthVO die internationale Zuständigkeit der Gerichte des Staates gegeben sein dürfte, die auch für die Scheidung international zuständig wären (vgl. EuGH Urteil vom 16. Juli 2015 - C-184/14 - FamRZ 2015, 1582), stellt die Eigenständigkeit des Streitgegenstands und des darauf bezogenen (Antrags-)Verfahrens nicht in Frage. - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-315/14
Marchon Germany - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 - Selbständige Handelsvertreter …
24 - Urteil A (C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-540/19
WV (Subrogation d'un organisme public au créancier d'aliments) - …
12 Urteile vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479), vom 15. Februar 2017, W und V (C-499/15, EU:C:2017:118), und vom 5. September 2019, R (Zuständigkeit für elterliche Verantwortung und Unterhaltspflicht) (C-468/18, EU:C:2019:666, im Folgenden: Urteil R). - Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-468/18
R () und obligation alimentaire) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
12 C-184/14, im Folgenden: Urteil A, EU:C:2015:479.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-184/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
A
Wohl des Kindes - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 24 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Gerichtliche Zuständigkeit in Unterhaltssachen - Antrag in Bezug auf eine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern, der akzessorisch in einem Verfahren auf ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
A
Wohl des Kindes - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 24 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Gerichtliche Zuständigkeit in Unterhaltssachen - Antrag in Bezug auf eine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern, der akzessorisch in einem Verfahren auf ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-184/14
- EuGH, 16.07.2015 - C-184/14
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-215/15
Gogova - Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats in Verfahren betreffend …
Vgl. schließlich Urteil L (…C-656/13, EU:C:2014:2364, Rn. 49) und Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache A (C-184/14, EU:C:2015:244, Fußnote 13).