Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 01.08.2022 - C-184/20   

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https://dejure.org/2022,19385
EuGH, 01.08.2022 - C-184/20 (https://dejure.org/2022,19385)
EuGH, Entscheidung vom 01.08.2022 - C-184/20 (https://dejure.org/2022,19385)
EuGH, Entscheidung vom 01. August 2022 - C-184/20 (https://dejure.org/2022,19385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vyriausioji tarnybines etikos komisija

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7 Buchst. c - Art. 8 Abs. 1 - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 6 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7 , 8 und 52 Abs. 1 - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7 Buchst. c - Art. 8 Abs. 1 - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 6 ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich von Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist weit auszulegen - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung personenbezogener Daten: EuGH zur Auslegung des Art. 9 Abs. 1 DSGVO bei Erkennbarkeit der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • EuGH, 22.11.2022 - C-37/20

    Geldwäscherichtlinie: Die Bestimmung, dass die Angaben über die wirtschaftlichen

    Hinzu kommt, dass es untrennbar mit einer solchen öffentlichen Zugänglichmachung dieser Angaben verbunden ist, dass diese damit einer potenziell unbegrenzten Zahl von Personen zugänglich sind, so dass durch eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten auch Personen, die sich aus nicht mit der Zielsetzung, die mit dieser Maßnahme verfolgt wird, zusammenhängenden Gründen u. a. über die materielle und finanzielle Situation eines wirtschaftlichen Eigentümers Kenntnis verschaffen wollen, ungehindert auf diese Angaben zugreifen können (vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 102 und 103).

    Daher stellt der in Art. 30 Abs. 5 Unterabs. 1 Buchst. c der geänderten Richtlinie 2015/849 vorgesehene Zugang aller Mitglieder der Öffentlichkeit zu den Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer einen schwerwiegenden Eingriff in die in den Art. 7 und 8 der Charta verankerten Grundrechte dar (vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 105).

    Zum anderen stellt im Vergleich zu einer Regelung wie Art. 30 Abs. 5 der Richtlinie 2015/849 in seiner vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2018/843 geltenden Fassung, die neben dem Zugang der zuständigen Behörden und bestimmter Einrichtungen den Zugang aller Personen oder Organisationen vorsah, die ein berechtigtes Interesse nachweisen konnten, die mit der letztgenannten Richtlinie eingeführte Regelung, die den Zugang aller Mitglieder der Öffentlichkeit zu den Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer vorsieht, einen erheblich schwereren Eingriff in die in den Art. 7 und 8 der Charta verbürgten Grundrechte dar, ohne dass diese zusätzliche Schwere durch etwaige Vorteile kompensiert würde, die sich aus der letztgenannten Regelung im Vergleich zur früheren hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergeben könnten (vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 112).

  • EuGH, 08.12.2022 - C-460/20

    Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Der Betreiber einer

    Insoweit braucht nicht zwischen den Bestimmungen der Richtlinie 95/46 und den in der zweiten Vorlagefrage genannten Bestimmungen der DSGVO unterschieden zu werden, da all diese Bestimmungen einen ähnlichen Regelungsgehalt haben, soweit es um die Auslegung geht, die der Gerichtshof in der vorliegenden Rechtssache vorzunehmen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.2022 - C-129/21

    Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 12.01.2023 - I ZR 223/19

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Vertrieb von

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union geht von einheitlichen Maßstäben der Datenschutz-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung für die Auslegung der besonderen Kategorien personenbezogener Daten aus (vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2022 - C-184/20, ZD 2022, 611 [juris Rn. 117 bis 128] - Vyriausioji tarnybinés etikos komisija).
  • EuGH, 26.01.2023 - C-205/21

    Die systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller

    Hierzu ist erstens darauf hinzuweisen, dass, wie aus dem 26. Erwägungsgrund der Richtlinie 2016/680 hervorgeht, die Anforderung der Erforderlichkeit erfüllt ist, wenn das mit der betreffenden Datenverarbeitung verfolgte Ziel nicht in zumutbarer Weise ebenso wirksam mit anderen Mitteln erreicht werden kann, die weniger stark in die Grundrechte der betroffenen Personen, insbesondere die in den Art. 7 und 8 der Charta verbürgten Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten, eingreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybínes etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-634/21

    SCHUFA Holding u.a. (Scoring) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

    49 Vgl. Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija (C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 66), in dem der Gerichtshof einige Bestimmungen der Richtlinie 95/46 und der DSGVO einheitlich ausgelegt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-26/22

    SCHUFA Holding u.a. (Libération de reliquat de dette) - Vorlage zur

    24 Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 99), und vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija (C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 67).

    32 Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija (C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 92).

    44 Vgl. Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija (C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 93), aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzung der "Erforderlichkeit der Datenverarbeitung" gemeinsam mit dem Grundsatz der "Datenminimierung" zu prüfen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21

    Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    6 Vgl. u. a. Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija (C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2022 - C-332/21

    Quadrant Amroq Beverages

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteile vom 20. Juni 2013, 1mpacto Azul, C-186/12, EU:C:2013:412, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.12.2022 - C-366/21

    Picard / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift aber nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-66/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Eloignement de la victime de la

  • EuGH, 30.03.2023 - C-34/21

    Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-545/21

    ANAS

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-184/20   

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https://dejure.org/2021,49583
Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-184/20 (https://dejure.org/2021,49583)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.12.2021 - C-184/20 (https://dejure.org/2021,49583)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - C-184/20 (https://dejure.org/2021,49583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vyriausioji tarnybines etikos komisija

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Verordnung (EU) 2016/679 - Nationale Regelung, nach der in Interessenerklärungen enthaltene personenbezogene Daten veröffentlicht werden - ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Verordnung (EU) 2016/679 - Nationale Regelung, nach der in Interessenerklärungen enthaltene personenbezogene Daten veröffentlicht werden - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20

    Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der

    Neben den bereits angeführten Urteilen vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662), vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197), und vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504), ist eine ähnliche Rechtssache noch anhängig (Rechtssache C-184/20, Vyriausioji tarnybines etikos komisija) und betrifft eine nationale Rechtsvorschrift, die zum Zweck der Verhütung von Interessenkonflikten und von Korruption im öffentlichen Sektor vorsieht, dass in Interessenerklärungen enthaltene personenbezogenen Daten im Internet veröffentlicht werden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in dieser Rechtssache (EU:C:2021:991).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache Vyriausioji tarnybines etikos komisija (C-184/20, EU:C:2021:991, Nr. 54).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache Vyriausioji tarnybines etikos komisija (C-184 /20, EU:C:2021:991, Nr. 64).

    100 So wörtlich Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache Vyriausioji tarnybines etikos komisija (C-184/20, EU:C:2021:991, Fn. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2016/679 -

    29 Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache Vyriausioji tarnybines etikos komisija (C-184/20, EU:C:2021:991, Nr. 36).
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