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Rechtsprechung
   EuGH, 27.11.2003 - C-185/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3687
EuGH, 27.11.2003 - C-185/00 (https://dejure.org/2003,3687)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.2003 - C-185/00 (https://dejure.org/2003,3687)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 2003 - C-185/00 (https://dejure.org/2003,3687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/81/EWG und 92/82/EWG - Verbrauchsteuersätze für Mineralöle - Steueraufsicht - Verwendung von Heizöl als Kraftstoff

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Finnland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen République de Finlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/81/EWG und 92/82/EWG - Verbrauchsteuersätze für Mineralöle - Steueraufsicht - Verwendung von Heizöl als Kraftstoff

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen République de Finlande

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Republik Finnland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 8 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 92/81/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle und aus Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 92/82/EWG zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zu... r Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle Art. 8; ; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle Art. 2; ; Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle Art. 5; ; Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 6 Abs. 1; ; Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 8; ; Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 9; ; G Nr. 1472/1994 (Finnland); ; G Nr. 722/1966 (Finnland)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/81/EWG und 92/82/EWG - Verbrauchsteuersätze für Mineralöle - Steueraufsicht - Verwendung von Heizöl als Kraftstoff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Kommission / Finnland

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 81/92 Art 8 Abs 2, EWGRL 81/92 Art 8 Abs 3, EWGRL 82/92 Art 5 Abs 1, Richtlinie 92/81/EWG Art 8 Abs 2, Richtlinie 92/81/EWG Art 8 Abs 3, Richtlinie 92/82/EWG Art 5 Abs 1
    Heizöl; Kraftfahrzeug; Mineralölsteuer; Treibstoff

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Artikel 8 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle und Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 92/82/EWG des Rates zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für ...

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-185/00
    Somit müssen die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben worden ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 56, und Kommission/Spanien, Randnr. 19).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-185/00
    Somit müssen die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben worden ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 56, und Kommission/Spanien, Randnr. 19).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-200/92

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-185/00
    Bezüglich der in Randnummer 75 dieses Urteils wiedergegebenen zweiten Einrede der Unzulässigkeit ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 37 Absatz 4 der Satzung des Gerichtshofes einem Streithelfer nicht verwehrt, andere Argumente als die von ihm unterstützte Partei vorzubringen, solange diese der Unterstützung der Anträge dieser Partei dienen (vgl. u. a. Urteile vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-150/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1998, I-7235, Randnr. 36, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-200/92 P, ICI/Kommission, Slg. 1999, I-4399, Randnr. 31).
  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-185/00
    Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegenüber den Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-152/98

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-185/00
    Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegenüber den Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-185/00
    Bezüglich der in Randnummer 75 dieses Urteils wiedergegebenen zweiten Einrede der Unzulässigkeit ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 37 Absatz 4 der Satzung des Gerichtshofes einem Streithelfer nicht verwehrt, andere Argumente als die von ihm unterstützte Partei vorzubringen, solange diese der Unterstützung der Anträge dieser Partei dienen (vgl. u. a. Urteile vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-150/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1998, I-7235, Randnr. 36, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-200/92 P, ICI/Kommission, Slg. 1999, I-4399, Randnr. 31).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

    22 Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, zum einen seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich zum anderen gegenüber den Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. insbesondere Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10, und vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-185/00, Kommission/Finnland, Slg. 2003, I-14189, Randnr. 79).

    Demgemäß müssen die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt sein (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18, und Kommission/Finnland, Randnr. 80).

    24 Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 56, Kommission/Spanien, Randnr. 19, und Kommission/Finnland, Randnr. 81).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    48 Vgl. unter vielen Urteil vom 27. November 2003, Kommission/Finnland (C-185/00, EU:C:2003:639" Rn. 109).
  • EuGH, 08.04.2008 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande, C-152/98, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10, und vom 27. November 2003, Kommission/Finnland, C-185/00, Slg. 2003, I-14189, Randnr. 79).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-171/08

    Das Halten von "golden shares" an Portugal Telecom durch den portugiesischen

    Somit ist der Gegenstand der behaupteten Vertragsverletzung dadurch, dass die Kommission die von ihr bereits im Mahnschreiben und in der mit Gründen versehenen Stellungnahme in allgemeiner Form erhobenen Rügen in der Klageschrift unter Hinweis auf weitere Sonderrechte des portugiesischen Staates an PT im Einzelnen dargestellt hat, nicht verändert worden, so dass sich dies nicht auf den Umfang des Rechtsstreits ausgewirkt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2003, Kommission/Finnland, C-185/00, Slg. 2003, I-14189, Randnrn.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-28/09

    Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, auf der

    Sie sollen der Klage der Kommission zum Erfolg verhelfen, indem zusätzliche Aspekte des Rechtsstreits beleuchtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2003, Kommission/Finnland, C-185/00, Slg. 2003, I-14189, Randnr. 92).
  • EuGH, 11.11.2010 - C-543/08

    Der Besitz Portugals von "golden shares" an Energias de Portugal verstößt gegen

    Daher hat der Umstand, dass die Kommission eine von ihr bereits in der Klageschrift in allgemeiner Form erhobene Rüge näher ausführt, den Gegenstand der behaupteten Vertragsverletzung nicht verändert und sich nicht auf den Umfang des Rechtsstreits ausgewirkt (vgl. Urteile vom 27. November 2003, Kommission/Finnland, C-185/00, Slg. 2003, I-14189, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in

    122 - Urteile vom 23. Februar 1961, De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde (30/59, Slg. 1961, 1, 41), vom 27. November 2003, Kommission/Finnland (C-185/00, Slg. 2003, I-14189, Randnr. 91), und vom 26. März 2009, Selex Sistemi Integrati/Kommission und Eurocontrol (C-113/07 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 54).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-212/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

    Dass die Kommission ihre Rügen, die sie bereits in der mit Gründen versehenen Stellungnahme in allgemeinerer Form erhoben hatte, näher ausgeführt hat, hat daher den Gegenstand der behaupteten Vertragsverletzung nicht geändert und keine Auswirkung auf den Umfang des Rechtsstreits gehabt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 2003, Kommission/Finnland, C-185/00, Slg. 2003, I-14189, Randnrn.
  • EuGH, 18.11.2010 - C-458/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Somit ist der Gegenstand der fraglichen Vertragsverletzung dadurch, dass die Kommission in der Klageschrift die bereits im Mahnschreiben und in der mit Gründen versehenen Stellungnahme in allgemeiner Form vorgebrachten Argumente, die ihren Antrag betreffend die behauptete Vertragsverletzung stützen, detailliert dargelegt hat, indem sie lediglich weiter erläutert hat, weshalb sie der Ansicht sei, dass die genannte Regelung mit der Dienstleistungsfreiheit unvereinbar sei, nicht verändert worden, so dass sich dies nicht auf den Umfang des Rechtsstreits ausgewirkt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2003, Kommission/Finnland, C-185/00, Slg. 2003, I-14189, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung

    97 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2003, Kommission/Finnland (C-185/00, EU:C:2003:639, Rn. 109).
  • BFH, 31.05.2016 - VII R 23/14

    Keine Steuerentlastung für den Betrieb von Standheizungen in Omnibussen mit nicht

  • BFH, 31.05.2016 - VII R 24/14

    Keine Steuerentlastung für den Betrieb von Standheizungen in Omnibussen mit nicht

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anwendung

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2009 - C-171/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-484/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Arbeitszeit - Tägliche und wöchentliche

  • EuGH, 13.02.2014 - C-152/12

    Kommission / Bulgarien

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

  • EuGH, 14.07.2005 - C-259/03

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 07.09.2004 - C-469/02

    Kommission / Belgien

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Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2003 - C-185/00   

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https://dejure.org/2003,41614
EuGH, 05.12.2003 - C-185/00 (https://dejure.org/2003,41614)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2003 - C-185/00 (https://dejure.org/2003,41614)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - C-185/00 (https://dejure.org/2003,41614)
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   Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-185/00   

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https://dejure.org/2002,21878
Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-185/00 (https://dejure.org/2002,21878)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.12.2002 - C-185/00 (https://dejure.org/2002,21878)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - C-185/00 (https://dejure.org/2002,21878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Finnland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen République de Finlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/81/EWG und 92/82/EWG - Verbrauchsteuersätze für Mineralöle - Steueraufsicht - Verwendung von Heizöl als Kraftstoff

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen République de Finlande.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-185/00
    Die Zahl der jährlichen Kontrollen beläuft sich auf 3 500 bis 5 000.6: - Vgl. z. B. Urteil vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96 (Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-185/00
    7: - Vgl. z. B. Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-150/94 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1998, I-7235, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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