Rechtsprechung
   EuGH, 26.01.2012 - C-185/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,310
EuGH, 26.01.2012 - C-185/11 (https://dejure.org/2012,310)
EuGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - C-185/11 (https://dejure.org/2012,310)
EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - C-185/11 (https://dejure.org/2012,310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 18. April 2011 - Europäische Kommission/Republik Slowenien

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 56 und 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Verstoß gegen Art. 8 Abs. 3 der Ersten Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 15.11.2012 - C-34/11

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kontrolle der

    Auch wenn die Portugiesische Republik gegen die vorliegende Klage keine Einrede der Unzulässigkeit erhoben hat, ist vorab gleichwohl festzustellen, dass der Gerichtshof von Amts wegen prüfen kann, ob die Voraussetzungen des Art. 258 AEUV für die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage erfüllt sind (vgl. u. a. Urteile vom 31. März 1992, Kommission/Italien, C-362/90, Slg. 1992, I-2353, Randnr. 8, vom 26. Januar 2012, Kommission/Slowenien, C-185/11, Randnr. 28, und vom 8. März 2012, Kommission/Portugal, C-524/10, Randnr. 64).

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge in der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juni 2010, Kommission/Spanien, C-211/08, Slg. 2010, I-5267, Randnr. 32, vom 26. Januar 2012, Kommission/Slowenien, Randnr. 29, und vom 19. April 2012, Kommission/Niederlande, C-141/10, Randnr. 15).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-68/11

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Vorab ist festzustellen, dass die Italienische Republik zwar gegen die vorliegende Klage keine Einrede der Unzulässigkeit erhoben hat, der Gerichtshof aber von Amts wegen prüfen kann, ob die Voraussetzungen des Art. 258 AEUV für die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage erfüllt sind (vgl. u. a. Urteile vom 31. März 1992, Kommission/Italien, C-362/90, Slg. 1992, I-2353, Randnr. 8, vom 26. Januar 2012, Kommission/Slowenien, C-185/11, Randnr. 28, und vom 15. November 2012, Kommission/Portugal, C-34/11, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-399/17

    Kommission/ Tschechische Republik - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV -

    Vgl. auch Urteile vom 2. Juni 2016, Kommission/Niederlande (C-233/14, EU:C:2016:396, Rn. 33), vom 26. Januar 2012, Kommission/Slowenien (C-185/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:43, Rn. 28 bis 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 26. April 2007, Kommission/Finnland (C-195/04, EU:C:2007:248, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    10 Vgl. Urteile vom 14. Oktober 2004, Kommission/Spanien (C-55/03, nicht veröffentlicht, EU:C:2004:628, Rn. 28 und 29), und vom 26. Januar 2012, Kommission/Slowenien (C-185/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:43, Rn. 30 bis 33).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anwendung

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge in der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 26. Januar 2012, Kommission/Slowenien, C-185/11, Randnr. 29, vom 19. April 2012, Kommission/Niederlande, C-141/10, Randnr. 15, und vom 15. November 2012, Kommission/Portugal, Randnr. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht