Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005

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   EuGH, 21.04.2005 - C-186/04   

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https://dejure.org/2005,5828
EuGH, 21.04.2005 - C-186/04 (https://dejure.org/2005,5828)
EuGH, Entscheidung vom 21.04.2005 - C-186/04 (https://dejure.org/2005,5828)
EuGH, Entscheidung vom 21. April 2005 - C-186/04 (https://dejure.org/2005,5828)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 90/313/EWG - Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt - Antrag auf Zugang zu Informationen - Begründungspflicht bei Ablehnung - Zwingende Frist - Schweigen einer Behörde während der Antwortfrist - Stillschweigende Ablehnung - Grundrecht auf effektiven ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Housieaux

    Richtlinie 90/313/EWG - Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt - Antrag auf Zugang zu Informationen - Begründungspflicht bei Ablehnung - Zwingende Frist - Schweigen einer Behörde während der Antwortfrist - Stillschweigende Ablehnung - Grundrecht auf effektiven ...

  • EU-Kommission PDF

    Housieaux

    Richtlinie 90/313/EWG - Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt - Antrag auf Zugang zu Informationen - Begründungspflicht bei Ablehnung - Zwingende Frist - Schweigen einer Behörde während der Antwortfrist - Stillschweigende Ablehnung - Grundrecht auf effektiven ...

  • EU-Kommission

    Housieaux

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Zweimonatsfrist des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt als zwingende Frist; Geltung eines Schweigens der Verwaltung als stillschweigende Ablehnungsentscheidung; Schweigen der Behörde im Rahmen des Artikels 3 ...

  • Judicialis

    Richtlinie 90/313/EWG Art. 3 Abs. 4; ; Richtlinie 90/313/EWG Art. 4

  • lda.brandenburg.de PDF

    Bearbeitungsfrist, Durchführung des Antragsverfahrens

  • fragdenstaat.de

    Durchführung des Antragsverfahrens - Bearbeitungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 90/313/EWG - Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt - Antrag auf Zugang zu Informationen - Begründungspflicht bei Ablehnung - Zwingende Frist - Schweigen einer Behörde während der Antwortfrist - Stillschweigende Ablehnung - Grundrecht auf effektiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Housieaux

    Richtlinie 90/313/EWG - Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt - Antrag auf Zugang zu Informationen - Begründungspflicht bei Ablehnung - Zwingende Frist - Schweigen einer Behörde während der Antwortfrist - Stillschweigende Ablehnung - Grundrecht auf effektiven ...

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsfrist, Durchführung des Antragsverfahrens

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Conseil d'État (Belgien), Verwaltungsabteilung, vom 1. April 2004 in der Rechtssache P. Housieaux gegen Délégués du Conseil de la Région de Bruxelles-Capitale, unterstützt durch Société de développement régional ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d"État (Belgien), Verwaltungsabteilung - Auslegung der Artikel 3 Absatz 4 und 4 der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (ABl. L 158, S. 56) - Natur der Frist, die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 792
  • EuZW 2005, 411
  • DVBl 2005, 859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 21.04.2005 - C-186/04
    31 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Fiktion, wonach das Schweigen der Verwaltung als stillschweigende Ablehnungsentscheidung gilt, als solche nicht schon deshalb für unvereinbar mit den Anforderungen der Richtlinie 90/313 gehalten werden kann, weil eine stillschweigende Ablehnungsentscheidung per definitionem keine Begründung enthält (vgl. Urteil vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-233/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 111).

    32 Der Gerichtshof hat aber auch die Ansicht vertreten, dass bei einer stillschweigenden Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Informationen über die Umwelt die Gründe für diese Ablehnung innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des ursprünglichen Antrags mitzuteilen sind, auch wenn dies nach dem Zeitpunkt der stillschweigenden Ablehnung geschieht, da diese Mitteilung in diesem Fall als "Antwort" im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie anzusehen ist (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 118).

    35 Aus dem Urteil Kommission/Frankreich ergibt sich folglich, dass die Richtlinie 90/313 zwar im Hinblick auf die Gewährung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes gemäß ihrem Artikel 4 der Fiktion einer stillschweigenden Entscheidung über die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Informationen nach einem zweimonatigen Schweigen nicht entgegensteht, dass aber Artikel 3 Absatz 4 dieser Richtlinie es verbietet, dass eine solche Entscheidung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zweimonatsfrist nicht mit einer Begründung versehen ist.

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

    Danach sind Umweltinformationen dem Antragsteller spätestens innerhalb eines Monats und bei besonders umfangreichen und komplexen Informationen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags zugänglich zu machen (so auch Art. 4 Abs. 2 der Aarhus-Konvention); diese Fristen sind zwingend und haben nicht lediglich Hinweischarakter (vgl. EuGH, Urteil vom 21. April 2005 - C-186/04 [ECLI:EU:C:2005:248], Housieaux - Rn. 29 zu Art. 3 Abs. 4 der Vorgängerrichtlinie 90/313/EWG).
  • EuG, 10.12.2010 - T-494/08

    Ryanair / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    60 und 70) und außer unter den in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Umständen nicht verlängert werden kann, ohne diesem Artikel seine praktische Wirksamkeit zu nehmen, denn der Antragsteller wüsste dann nicht mehr genau, wann er die Klage erheben oder die Beschwerde einlegen kann, auf die in Art. 8 Abs. 3 der Verordnung verwiesen wird (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 21. April 2005, Housieaux, C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Randnr. 26).
  • EuG, 10.12.2010 - T-497/08

    Ryanair / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    60 und 70) und außer unter den in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Umständen nicht verlängert werden kann, ohne diesem Artikel seine praktische Wirksamkeit zu nehmen, denn der Antragsteller wüsste dann nicht mehr genau, wann er die Klage erheben oder die Beschwerde einlegen kann, auf die in Art. 8 Abs. 3 der Verordnung verwiesen wird (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 21. April 2005, Housieaux, C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Randnr. 26).
  • EuG, 10.12.2010 - T-499/08

    Ryanair / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    60 und 70) und außer unter den in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Umständen nicht verlängert werden kann, ohne diesem Artikel seine praktische Wirksamkeit zu nehmen, denn der Antragsteller wüsste dann nicht mehr genau, wann er die Klage erheben oder die Beschwerde einlegen kann, auf die in Art. 8 Abs. 3 der Verordnung verwiesen wird (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 21. April 2005, Housieaux, C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Randnr. 26).
  • EuG, 10.12.2010 - T-496/08

    Ryanair / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    60 und 70) und außer unter den in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Umständen nicht verlängert werden kann, ohne diesem Artikel seine praktische Wirksamkeit zu nehmen, denn der Antragsteller wüsste dann nicht mehr genau, wann er die Klage erheben oder die Beschwerde einlegen kann, auf die in Art. 8 Abs. 3 der Verordnung verwiesen wird (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 21. April 2005, Housieaux, C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Randnr. 26).
  • EuG, 10.12.2010 - T-509/08

    Ryanair / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    60 und 70) und außer unter den in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Umständen nicht verlängert werden kann, ohne diesem Artikel seine praktische Wirksamkeit zu nehmen, denn der Antragsteller wüsste dann nicht mehr genau, wann er die Klage erheben oder die Beschwerde einlegen kann, auf die in Art. 8 Abs. 3 der Verordnung verwiesen wird (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 21. April 2005, Housieaux, C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Randnr. 26).
  • EuG, 10.12.2010 - T-500/08

    Ryanair / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    60 und 70) und außer unter den in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Umständen nicht verlängert werden kann, ohne diesem Artikel seine praktische Wirksamkeit zu nehmen, denn der Antragsteller wüsste dann nicht mehr genau, wann er die Klage erheben oder die Beschwerde einlegen kann, auf die in Art. 8 Abs. 3 der Verordnung verwiesen wird (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 21. April 2005, Housieaux, C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Randnr. 26).
  • EuG, 29.09.2021 - T-569/19

    AlzChem Group/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

    Die in Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehene Frist ist zwingend (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission, T-355/04 und T-446/04, EU:T:2010:15, Rn. 60 und 70) und kann abgesehen von den in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 festgelegten Fällen nicht verlängert werden, ohne dass dieser Vorschrift jede praktische Wirksamkeit genommen wird, da der Antragsteller nicht mehr genau wüsste, von welchem Zeitpunkt an er die Klage oder Beschwerde gemäß Art. 8 Abs. 3 der Verordnung einlegen kann (vgl. entsprechend Urteil vom 21. April 2005, Housieaux, C-186/04, EU:C:2005:248, Rn. 26).
  • EuG, 10.12.2010 - T-498/08

    Ryanair / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    60 und 70) und außer unter den in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Umständen nicht verlängert werden kann, ohne diesem Artikel seine praktische Wirksamkeit zu nehmen, denn der Antragsteller wüsste dann nicht mehr genau, wann er die Klage erheben oder die Beschwerde einlegen kann, auf die in Art. 8 Abs. 3 der Verordnung verwiesen wird (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 21. April 2005, Housieaux, C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Randnr. 26).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04   

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Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04 (https://dejure.org/2005,20314)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.01.2005 - C-186/04 (https://dejure.org/2005,20314)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - C-186/04 (https://dejure.org/2005,20314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Housieaux

  • EU-Kommission PDF

    Pierre Housieaux gegen Délégués du conseil de la Région de Bruxelles-Capitale.

    Richtlinie 90/313/EWG - Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt - Antrag auf Zugang zu Informationen - Begründungspflicht bei Ablehnung - Zwingende Frist - Schweigen einer Behörde während der Antwortfrist - Stillschweigende Ablehnung - Grundrecht auf effektiven ...

  • EU-Kommission

    Pierre Housieaux gegen Délégués du conseil de la Région de Bruxelles-Cap

    Umwelt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    Auf den ersten Blick erscheinen diese im Urteil Kommission/Frankreich getroffenen Aussagen widersprüchlich: einerseits soll eine stillschweigende Versagungsentscheidung zulässig sein, andererseits aber soll eine Verpflichtung bestehen, dem Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist eine ausdrückliche Antwort zu geben, nämlich ihm die Gründe für eine etwaige Versagung mitzuteilen.

    8 - Urteil vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-233/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-6625).

    9 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 111).

    10 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 118).

    18 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 113 bis 118).

    Dasselbe gilt für die von der Kommission in der Rechtssache C-233/00 beanstandete französische Rechtslage (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 6, insbesondere Randnrn.

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    33 - Vgl. die Urteile vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 34), vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-276/01 (Steffensen, Slg. 2003, I-3735, Randnr. 60) und vom 17. Juni 2004 in der Rechtssache C-30/02 (Recheio - Cash & Carry, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randn. 17); entsprechend für das Verwaltungsverfahren das Urteil Wells (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 67).

    34 - Vgl. dazu die in Fußnote 33 zitierten Urteile Edis (Randnr. 35) und Recheio - Cash & Carry (Randnr. 18).

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    17 - Urteil vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86 (Heylens, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    14 - Urteile vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89 (ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 42), vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-112/00 (Schmidberger, Slg. 2003, I-5659, Randnrn.
  • EuGH, 10.04.2003 - C-276/01

    Steffensen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    33 - Vgl. die Urteile vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 34), vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-276/01 (Steffensen, Slg. 2003, I-3735, Randnr. 60) und vom 17. Juni 2004 in der Rechtssache C-30/02 (Recheio - Cash & Carry, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randn. 17); entsprechend für das Verwaltungsverfahren das Urteil Wells (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 67).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    31 - Zur Verfahrensautonomie vgl. nur das Urteil vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-201/02 (Wells, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 67).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    14 - Urteile vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89 (ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 42), vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-112/00 (Schmidberger, Slg. 2003, I-5659, Randnrn.
  • EuGH, 17.06.2004 - C-30/02

    Recheio - Cash & Carry

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    33 - Vgl. die Urteile vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 34), vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-276/01 (Steffensen, Slg. 2003, I-3735, Randnr. 60) und vom 17. Juni 2004 in der Rechtssache C-30/02 (Recheio - Cash & Carry, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randn. 17); entsprechend für das Verwaltungsverfahren das Urteil Wells (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-417/02

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    5 - Vgl. dazu auch Nr. 41 meiner Schlussanträge vom 30. März 2004 in der Rechtssache C-417/02 (Kommission/Hellenische Republik, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-296/03

    GlaxoSmithKline

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
    7 - Mit ähnlichen Erwägungen wird in den beiden Urteilen vom 20. Januar 2005 in den Rechtssachen C-245/03 (Merck, Sharp & Dome, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 20 bis 24) und C-296/03 (Glaxosmithkline, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 26 bis 30) der zwingende Charakter der Frist gemäß Artikel 6 Nr. 1 der Richtlinie 89/105/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme (ABl. L 40, S. 8; im Folgenden: Richtlinie 89/105) bejaht; vgl. dazu auch die Schlussanträge von Generalanwalt Tizzano vom 30. September 2004 in den Rechtssachen C-245/03 und C-296/03 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 35 ff.).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-245/03

    Merck, Sharp & Dohme - Richtlinie 89/105/EWG - Arzneimittel für den menschlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-387/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT MUSS EIN NACH DER tAT ERGANGENES

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

  • EuGH, 25.09.2003 - C-170/02

    Schlüsselverlag J.S. Moser u.a. / Kommission

  • EuGH, 16.11.2004 - C-327/02

    Panayotova u.a.

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 12.07.2001 - C-262/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DES GEWÖHNLICHEN WOHNSITZES IM RAHMEN DER

  • EuGH, 03.07.2003 - C-220/01

    Lennox

  • EuGH, 26.10.1995 - C-36/94

    Siesse / Director da Alfândega de Alcântara

  • EuG, 23.09.2020 - T-411/17

    Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über

    Zudem besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Begründungspflicht und dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Housieaux, C-186/04, EU:C:2005:70, Nr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03

    Parlament / Rat - Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung -

    74 - In diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 8. Februar 2001 in der Rechtssache C-173/99 (BECTU, Slg. 2001, I-4881, Nr. 28), des Generalanwalts Léger vom 10. Juli 2001 in der Rechtssache C-353/99 P (Hautala, Slg. 2001, I-9565, Nrn. 82 und 83), des Generalanwalts Mischo vom 20. September 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-20/00 und C-64/00 (Booker Aquaculture und Hydro Seafood, Slg. 2003, I-7411, Nr. 126), des Generalanwalts Poiares Maduro vom 29. Juni 2004 in der Rechtssache C-181/03 P (Nardone, Slg. 2005, I-0000, Nr. 51) sowie meine Schlussanträge vom 14. Oktober 2004 in den verbundenen Rechtssachen C-387/02, C-391/02 und C-403/02 (Berlusconi u. a., Slg. 2005, I-0000, Fußnote 83) und vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache C-186/04 (Housieaux, Slg. 2005, I-0000, Fußnote 11).
  • EuG, 23.09.2020 - T-414/17

    Hypo Vorarlberg Bank/ CRU

    Zudem besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Begründungspflicht und dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Housieaux, C-186/04, EU:C:2005:70, Nr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    47 - Vgl. etwa Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 141, S. 26), ferner - zur Vorläuferregelung - meine Schlussanträge vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache Housieaux (C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Nr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -

    34 - In diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a. (222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15), und vom 30. April 2009, Mellor (C-75/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 59); vgl. auch meine Schlussanträge vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache Housieaux (C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Nr. 32) und meine Schlussanträge vom 22. Januar 2008 in der Rechtssache Mellor (insbesondere Nr. 31).
  • EuG, 23.09.2020 - T-420/17

    Portigon / CRU

    Zudem besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Begründungspflicht und dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Housieaux, C-186/04, EU:C:2005:70, Nr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-596/13

    Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie

    45 - Zu einigen Beispielen für unionsrechtliche Regelungen, in denen das Schweigen eines Organs als Zustimmung oder als Ablehnung fingiert wird, vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Housieaux (C-186/04, EU:C:2005:70, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2009 - C-75/08

    Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begründung der

    18 - Urteil Heylens, zitiert in Fn. 16, und meine Schlussanträge vom 27. Januar 2005, Housieaux (C-186/04, Slg. 2005, I-3299, Nr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-246/17

    Diallo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte der Unionsbürger, sich im

    7 Vgl. entsprechend Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Housieaux (C-186/04, EU:C:2005:70, Nr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17

    E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    32 Zu einzelnen Rechtsgebieten, in denen der Unionsgesetzgeber dem Schweigen einer Behörde ausdrücklich einen Inhalt gegeben hat, vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Housieaux (C-186/04, EU:C:2005:70, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-18/14

    CO Sociedad de Gestión y Participación u.a. - Aufsichtsrechtliche Beurteilung des

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