Weitere Entscheidung unten: EuGH, 27.10.2005

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   EuGH, 27.10.2005 - C-187/04, C-188/04   

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https://dejure.org/2005,32811
EuGH, 27.10.2005 - C-187/04, C-188/04 (https://dejure.org/2005,32811)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2005 - C-187/04, C-188/04 (https://dejure.org/2005,32811)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - C-187/04, C-188/04 (https://dejure.org/2005,32811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 22. April 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 11 Absätze 3, 6 und 7 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Bekanntmachungsvorschriften - Bau und Verwaltung der ...

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    41 Aus Art. 1 Buchst. c der Richtlinie folgt, dass die Frage, ob ein Bauwerk vorliegt, im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Funktion des Ergebnisses der ausgeführten Arbeiten zu beurteilen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-187/04 und C-188/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).
  • EuG, 29.05.2013 - T-384/10

    Spanien / Kommission - Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Vorhaben,

    36, 38 und 47, vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-187/04 und C-188/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27, vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, Slg. 2007, I-385, Randnr. 41, und vom 15. März 2012, Kommission/Deutschland, C-574/10, Randnr. 37).

    Ferner ist zu bemerken, dass der Gerichtshof klargestellt hat, dass das Ergebnis voneinander verschiedener Arbeiten schon dann als Bauwerk im Sinne von Art. 1 Buchst. c der Richtlinie 93/37 eingestuft werden kann, wenn entweder dieselbe wirtschaftliche oder dieselbe technische Funktion erfüllt ist (Urteil Kommission/Italien, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 29).

    Einen entsprechenden Ansatz hat der Gerichtshof außerdem im oben in Randnr. 67 angeführten Urteil Kommission/Italien zugrunde gelegt, das die Errichtung von zwei Autobahnanschlüssen betraf.

    Nach Ansicht des Gerichtshofs sind sämtliche Hochbauarbeiten für diesen Bau als Teil desselben Bauwerks anzusehen, soweit sie in ihrer Gesamtheit dazu dienen, verschiedene unter Straßenproblemen leidende Gemeinden zu verbinden (Urteil Kommission/Italien, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 27).

    Die Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Verträge auf die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, deren Wert unter dem Schwellenwert für die Anwendung der Richtlinien liegt, setzt jedoch gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass an diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 13. November 2007, Kommission/Irland, C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 29, und vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnrn.

  • AG Kehl, 10.11.2017 - 9 Cs 301 Js 6684/14

    Transport von gefährlichen Abfällen ohne Genehmigung

    43Urteil vom 26.11.2015, Total Waste Recycling, C-187/04, ECLI:EU:C:2015:780Urteil vom 26.11.2015, Total Waste Recycling, C-187/04, ECLI:EU:C:2015:780 Dabei machte er deutlich, dass der Tatbestand erfüllt ist, wenn Abweichung vom Inhalt der Formulare erhebliche Änderungen im Sinne des Art. 17 Abs. 1 Abfallverbrings-VO darstellen.

    43) Urteil vom 26.11.2015, Total Waste Recycling, C-187/04, ECLI:EU:C:2015:780.

  • EuGH, 18.09.2019 - C-526/17

    Kommission / Italien

    Selbst wenn die ursprüngliche Konzession zu einer Zeit abgeschlossen worden sei, als es keine einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmungen gegeben habe, müsse eine Änderung oder Revision dieser ursprünglichen Konzession zudem im Licht der inzwischen in Kraft getretenen unionsrechtlichen Vorschriften beurteilt werden (Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-187/04 und C-188/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:652).

    Ferner lasse sich das Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien (C-187/04 und C-188/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:652), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, da es sich in der Rechtssache, in der jenes Urteil ergangen sei, um eine neue Vereinbarung über die Durchführung neuer Arbeiten gehandelt habe, wohingegen es in der vorliegenden Rechtssache um gerade die Arbeiten gehe, auf die sich der Konzessionsvertrag von 1969 bezogen habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-423/07

    Kommission / Spanien - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Baukonzessionen -

    8 - Vgl. dazu Urteil vom 7. Oktober 2005, Kommission/Italien (C-187/04 und C-188/04, Randnr. 23).

    17 - Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 19.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-220/05

    Auroux u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Begriff des

    25 - Im diesem Sinne - bezogen auf die Errichtung von Autobahnabschnitten - die Urteile vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-276/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-6251, Randnr. 32) und vom 27. Oktober 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-187/04 und C-188/04 (Kommission/Italien, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-576/10

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat dort ausgeführt: "Aus Art. 1 Buchst. c der Richtlinie [2004/18] folgt, dass die Frage, ob ein Bauwerk vorliegt, im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Funktion des Ergebnisses der ausgeführten Arbeiten zu beurteilen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-187/04 und C-188/04, ..., Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    21 - Urteil vom 27. Oktober 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-187/04 und C-188/04 (Kommission/Italien, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, ABl. C 36, S. 11).
  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2017 - 12a L 3499/17

    Bestandskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens; posttraumatische

    C 187/04 vom 26. Mai 2016.
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   EuGH, 27.10.2005 - C-188/04   

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https://dejure.org/2005,75258
EuGH, 27.10.2005 - C-188/04 (https://dejure.org/2005,75258)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2005 - C-188/04 (https://dejure.org/2005,75258)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - C-188/04 (https://dejure.org/2005,75258)
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Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 22. April 2004

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