Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1990 - C-188/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,166
EuGH, 12.07.1990 - C-188/89 (https://dejure.org/1990,166)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1990 - C-188/89 (https://dejure.org/1990,166)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - C-188/89 (https://dejure.org/1990,166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Foster u.a. / British Gas

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1 . Handlungen der Organe - Richtlinien - Unmittelbare Wirkung - Möglichkeit, sich gegenüber einer Einrichtung, die entweder dem Staat oder dessen Aufsicht untersteht oder mit hoheitlichen Rechten ausgestattet ist, auf eine Richtlinie zu berufen

  • EU-Kommission

    Foster u.a. / British Gas

  • Wolters Kluwer

    Inhaltlich unbedingte und hinreichend genaue Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber Organisationen oder Einrichtungen; Vorschriften für die Beziehungen zwischen Privatpersonen; Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 betreffend die Gleichbehandlung von Männern und ...

  • Judicialis

    Art. 5 Abs. 1 RL 76/207

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 76/207/EWG, Art. 5 Abs. 1
    Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern - Unmittelbare Wirkung einer Richtlinie gegenüber einem verstaatlichten Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 207/76/EWG Art. 5 Abs. 1
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Unmittelbare Wirkung - Möglichkei4 sich gegenüber einer Einrichtung, die entweder dem Staat oder dessen Aufsicht untersteht oder mit hoheitlichen Rechten ausgestattet ist auf eine Richtlinie zu berufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern - Unmittelbare Wirkung einer Richtlinie gegenüber einem verstaatlichten Unternehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3086
  • NVwZ 1992, 51 (Ls.)
  • EuZW 1990, 424
  • DB 1990, 2428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (130)

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

    Der Beklagte ist eine gemeinnützige Organisation des Privatrechts, dessen Finanzierung zwar größtenteils aus öffentlichen Mitteln erfolgt, der jedoch nicht mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über diejenigen hinausgehen, die nach den Vorschriften für die Beziehungen zwischen Privaten gelten (vgl. EuGH 12. Juli 1990 - C-188/89 - [Foster ua.] Rn. 20, Slg. 1990, I-3313) .
  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    So kann sich der Einzelne auf unbedingte und hinreichend genaue Bestimmungen einer Richtlinie auch gegenüber Organisationen oder Einrichtungen - unabhängig von ihrer Rechtsform - berufen, die dem Staat oder dessen Aufsicht unterstehen oder mit besonderen Rechten ausgestattet sind, die über diejenigen hinausgehen, die nach den Vorschriften für die Beziehungen zwischen Privatpersonen gelten (EuGH, Rs. C-188/89, Slg. 1990, I-3313 Rn. 17 ff. - Foster u.a.; Rs. C-253/96 bis C-258/96, Slg. 1997, I-6907 Rn. 46 f. - Kampelmann u.a.; jeweils mwN).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Im Interesse der praktischen Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts kommt der Richtlinie in diesem Fall unmittelbare Wirkung zugunsten der Bürger zu, wenn die betreffende Vorschrift eine inhaltlich hinreichend bestimmte und unbedingte Regelung enthält (EuGH 5. April 1979 - Rs. 148/78 - [Ratti] Sgl. 1979, 1629; 12. Juli 1990 - C-188/89 - [Foster] Sgl. 1990, I-3313, 3343, zu Nr. 16, 17 der Gründe; 4. Dezember 1997 - C-253/96 - bis C-258/96 - [Kampelmann] Sgl. 1997 I-6907 = AP EWG/Richtlinie Nr. 91/533 Nr. 3; Hirsch RdA 1999, 48).

    Darunter sind vielmehr alle Organisationen und Einrichtungen zu verstehen, die dem Staat oder dessen Aufsicht unterstehen oder mit besonderen Rechten ausgestattet sind, die über diejenigen hinausgehen, die nach den Vorschriften für die Beziehungen zwischen Privatpersonen gelten (EuGH 12. Juli 1990 - C-188/89 - [Foster] Sgl. 1990 I-3313, 3343).

    Dabei kommt es nicht darauf an, in welcher Eigenschaft der Staat handelt, ob als Hoheitsträger oder als Arbeitgeber (EuGH 26. Februar 1986 - Rs. 152/84 - [Marshall I] Sgl. 1986, 723, 737, zu Nr. 49 der Gründe; 12. Juli 1990 - C-188/89 - aaO, zu Nr. 17 der Gründe).

    Sache der nationalen Gerichte ist es, darüber zu entscheiden, ob der Beteiligte eines bei ihnen anhängigen Verfahrens zu einer dieser Gruppen gehört (EuGH 12. Juli 1990 - C-188/89 - aaO, zu Nr. 15 der Gründe).

    Staatliche Stellen haben damit keinen Einfluß auf das Verhalten des Arbeitgebers in dem Bereich, für den die nicht ordnungsgemäß umgesetzten Bestimmungen der Arbeitszeit-Richtlinie, insbesondere Art. 6 der Richtlinie Verpflichtungen begründen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt die Schlußanträge des Generalanwalts vom 8. Mai 1990 - C-188/89 - [Foster] Slg. 1990 I-3313, zu Nr. 21).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-188/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,21202
Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-188/89 (https://dejure.org/1990,21202)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.1990 - C-188/89 (https://dejure.org/1990,21202)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - C-188/89 (https://dejure.org/1990,21202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,21202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    A. Foster u. a. gegen British Gas plc.

    Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern - Unmittelbare Wirkung einer Richtlinie gegenüber einem verstaatlichten Unternehmen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Staatliche Stellen haben damit keinen Einfluß auf das Verhalten des Arbeitgebers in dem Bereich, für den die nicht ordnungsgemäß umgesetzten Bestimmungen der Arbeitszeit-Richtlinie, insbesondere Art. 6 der Richtlinie Verpflichtungen begründen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt die Schlußanträge des Generalanwalts vom 8. Mai 1990 - C-188/89 - [Foster] Slg. 1990 I-3313, zu Nr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2017 - C-413/15

    Generalanwältin Sharpston präzisiert die Kriterien zur Bestimmung einer "dem

    In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen (in Nr. 43) die Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache Foster (C-188/89, EU:C:1990:188) als (einzige) Quelle für die These anführt, dass "der Umstand der Beauftragung eines Privatunternehmens als Alleinkonzessionär mit der Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Dienstleistung nicht aus[reicht], um ihm die Bestimmungen einer nicht in die interne Rechtsordnung umgesetzten Richtlinie entgegenhalten zu können.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    1992, C 309, S. 43.6: - Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-306/97 (Connemara Machine Turf, Slg. 1998, I-8761); Schlußanträge des Generalanwalts Lenz vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, I-3670); Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria, Slg. 1998, I-73, Randnr. 18 - gemeint ist wohl Randnr. 28), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 8) und Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-188/89 (Foster, Slg. 1990, I-3313, I-3326, Randnrn. 13 und 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht