Rechtsprechung
   EuGH, 07.09.2006 - C-187/05 bis C-190/05, C-187/05, C-188/05, C-189/05, C-190/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6037
EuGH, 07.09.2006 - C-187/05 bis C-190/05, C-187/05, C-188/05, C-189/05, C-190/05 (https://dejure.org/2006,6037)
EuGH, Entscheidung vom 07.09.2006 - C-187/05 bis C-190/05, C-187/05, C-188/05, C-189/05, C-190/05 (https://dejure.org/2006,6037)
EuGH, Entscheidung vom 07. September 2006 - C-187/05 bis C-190/05, C-187/05, C-188/05, C-189/05, C-190/05 (https://dejure.org/2006,6037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d - Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung - Vom Arbeitgeber aus eigenem Antrieb beschlossene Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes

  • Europäischer Gerichtshof

    Agorastoudis u.a.

    Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d - Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung - Vom Arbeitgeber aus eigenem Antrieb beschlossene Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes

  • Europäischer Gerichtshof

    Akritopoulos a.a.

    Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d - Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung - Vom Arbeitgeber aus eigenem Antrieb beschlossene Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes

  • EU-Kommission PDF

    Agorastoudis u.a.

    Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d - Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung - Vom Arbeitgeber aus eigenem Antrieb beschlossene Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes

  • EU-Kommission

    Agorastoudis u.a

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Sozialvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Massenentlassungen wegen der Einstellung des Betriebs auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung; Schutz des Arbeitnehmers vor Massenentlassungen durch den Erlass einer gemeinschaftsrechtlichen Richtlinie; Anzeige der geplanten Massenentlassung bei der zuständigen ...

  • Judicialis

    Richtlinie 75/129/EWG Art. 1 Abs. 2 Buchst. d; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d - Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung - Vom Arbeitgeber aus eigenem Antrieb beschlossene Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes - Sozialpolitik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Agorastoudis u.a.

    Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d - Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung - Vom Arbeitgeber aus eigenem Antrieb beschlossene Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Areios Pagos (Griechenland) - Auslegung des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 75/129/EWG des Rates vom 17. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. 48, S. 29) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2006, 631
  • NZA 2006, 1087
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-187/05
    Dieses Ziel des Schutzes der Arbeitnehmer ist vom Gerichtshof wiederholt angesprochen worden (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93, Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 29, und Urteil Lauge u. a., Randnr. 19).

    37 Unter Berücksichtigung des mit der Richtlinie 75/129 verfolgten Zieles hat der Gerichtshof den in dieser enthaltenen Begriff "Betrieb" sehr weit ausgelegt, um Fälle von Massenentlassungen, die aufgrund der rechtlichen Qualifizierung dieses Begriffes auf nationaler Ebene womöglich nicht dieser Richtlinie unterlägen, nach Möglichkeit zu begrenzen (vgl. Urteil Rockfon, Randnrn.

    38 Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass die Richtlinie 75/129 auf der Grundlage der Artikel 100 und 117 EWG-Vertrag erlassen wurde, wobei die letztgenannte Bestimmung die Notwendigkeit betrifft, dass die Mitgliedstaaten auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte hinwirken und dadurch auf dem Weg des Fortschritts ihre Angleichung ermöglichen (vgl. Urteil Rockfon, Randnr. 29).

  • EuGH, 17.12.1998 - C-250/97

    Lauge u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-187/05
    Im Übrigen sind sie als Ausnahmen von diesem Grundsatz eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-250/97, Lauge u. a., Slg. 1998, I-8737, Randnr. 19).

    Dieses Ziel des Schutzes der Arbeitnehmer ist vom Gerichtshof wiederholt angesprochen worden (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93, Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 29, und Urteil Lauge u. a., Randnr. 19).

    41 Die durch die Richtlinie 92/56 eingefügten Ausnahmebestimmungen des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 und des Artikels 4 Absatz 4 der Richtlinie 75/129 sind vom Gerichtshof im Urteil Lauge u. a. (Randnr. 18) erläutert worden, dem zufolge die Einstellung der Tätigkeit des Betriebes und die Massenentlassungen nicht vor dem Erlass der gerichtlichen Entscheidung erfolgen dürfen, mit der der Konkurs festgestellt wird, damit die fraglichen Ausnahmen zur Anwendung gelangen können.

  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-187/05
    28 Der Gerichtshof hat bei der Erläuterung des Begriffes "Entlassung" festgestellt, dass dieser gemeinschaftsrechtliche Bedeutung hat und dahin auszulegen ist, dass er jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte, also ohne seine Zustimmung erfolgte, Beendigung des Arbeitsvertrags umfasst (Urteil vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-9387, Randnrn.

    42 Überdies hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Portugal (Randnr. 66 und Tenor) festgestellt, dass der betroffene Mitgliedstaat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 75/129 verstoßen hatte, dass er den Begriff der Massenentlassungen auf Entlassungen aus strukturellen, technischen oder konjunkturellen Gründen beschränkt und ihn nicht auf Entlassungen aus allen Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, erstreckt hatte.

  • EuGH, 28.03.1985 - 215/83

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-187/05
    40 In seinem Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 215/83 (Kommission/Belgien, Slg. 1985, 1039, Randnrn. 13 bis 19) hat der Gerichtshof nämlich festgestellt, dass der betroffene Mitgliedstaat dadurch gegen seine Verpflichtungen verstoßen hatte, dass er nicht in allen Fällen von Massenentlassungen nach Betriebsschließungen, die nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erfolgt waren, den durch die Richtlinie 75/129 vorgesehenen Schutz gewährleistet hatte.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-187/05
    Bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts müssen diese das innerstaatliche Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes dieser Richtlinie auslegen, um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen (vgl. in diesem Sinne zuletzt Urteil vom 5. Oktober 2004 in den Rechtssachen C-397/01 bis C-403/01, Pfeiffer u. a., Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.1985 - 284/83

    Dansk Metalarbejderforbund / Nielsen & Søn

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-187/05
    35 Der Gerichtshof hat hervorgehoben, dass die Richtlinie 75/129 nicht in die freie Entscheidung des Arbeitgebers eingreift, Massenentlassungen vorzunehmen oder nicht, und dass sie lediglich bestimmt, dass die Gewerkschaften vor derartigen Entlassungen konsultiert werden müssen und die zuständige Behörde unterrichtet werden muss (Urteil vom 12. Februar 1985 in der Rechtssache 284/83, Nielsen & Søn, Slg. 1985, 553, Randnr. 10).
  • EuGH, 11.11.2015 - C-422/14

    Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags infolge der Weigerung des Arbeitnehmers,

    Im vorliegenden Fall ist dieser Begriff dahin auszulegen, dass er jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte, also ohne seine Zustimmung erfolgte, Beendigung des Arbeitsvertrags umfasst (Urteile Kommission/Portugal, C-55/02, EU:C:2004:605, Rn. 49 bis 51, und Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 28).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-270/05

    Athinaïki Chartopoiïa - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG des Rates - Art.

    Damit hat der Gerichtshof den Begriff "Betrieb" sehr weit ausgelegt, um Fälle von Massenentlassungen, die aufgrund der rechtlichen Qualifizierung dieses Begriffs auf nationaler Ebene womöglich nicht der Richtlinie 98/59 unterlägen, nach Möglichkeit zu begrenzen (vgl. u. a. Urteil vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 37).

    Dieser Standpunkt fügt sich in den Rahmen desselben Ansatzes der nationalen Rechtsprechung ein, wie er auch dem Urteil Agorastoudis u. a. zugrunde lag, und findet in der Richtlinie 98/59 keine Grundlage.

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07

    "Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht

    Zudem ist es im allgemeinen unabweisbar, bei der Definition des Betriebsbegriffs, auf die jeweilige Regelungsmaterie und deren normativen Schutzzweck zu beachten (vgl. z.B. - zu EGRL 75/129 - EuGH, Urteil vom 07.09.2006, C-187/05, NZA 2006, 1087, zu § 15 Abs. 5 KSchg - BAG, Urteil vom 02.03.2006, 2 AZR 83/05, NZA 2006, 988, - zu § 1 BetrVG - Fitting, BetrVG, 23. Aufl., § 1 Rz. 61, § 4 Rz. 1).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-189/05

    Kotsabougioukis e.a - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1

    In den verbundenen Rechtssachen C-187/05 bis C-190/05.

    Georgios Agorastoudis u. a. (C-187/05),.

    Georgios Akritopoulos u. a. (C-190/05).

    Ergatoypalliliko kentro Thessalonikis (C-187/05 und C-189/05),.

  • EuGH, 07.09.2006 - C-188/05

    Pánnou u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2

    In den verbundenen Rechtssachen C-187/05 bis C-190/05.

    Georgios Agorastoudis u. a. (C-187/05),.

    Georgios Akritopoulos u. a. (C-190/05).

    Ergatoypalliliko kentro Thessalonikis (C-187/05 und C-189/05),.

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass seit dieser Änderung der Richtlinie 75/129 in allen Fällen von Massenentlassungen im Anschluss an die Einstellung der Tätigkeit eines Unternehmens, auch wenn diese aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erfolgte, für den Arbeitgeber die Pflicht zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, Slg. 2006, I-7775, Randnr. 33).
  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer -

    Der Gerichtshof hat den in Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie verwendeten Ausdruck "Gründe, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen" zwar weit ausgelegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 2004, Kommission/Portugal, C-55/02, Slg. 2004, I-9387, Randnr. 49, und vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, Slg. 2006, I-7775, Randnr. 28).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass die Richtlinie 98/59, ebenso wie zuvor die Richtlinie 75/129/EWG des Rates vom 17. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 48, S. 29), nur eine Teilharmonisierung der Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen vornimmt (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 75/129, Urteil vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, Slg. 1994, I-2479, Randnr. 25, und in Bezug auf die Richtlinie 98/59, Urteil Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u. a., Randnr. 60) und dass sie nicht die Modalitäten der endgültigen Einstellung der Tätigkeiten eines Unternehmens, sondern das Verfahren harmonisiert, das bei Massenentlassungen anzuwenden ist (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 75/129, Urteil vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., Randnr. 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Richtlinie 98/59/EG - Schutz der Arbeitnehmer -

    9 - Urteile vom 12. Februar 1985, Nielsen & Søn (284/83, Slg. 1985, 553, Randnr. 10), und vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a. (C-187/05 bis C-190/05, Slg. 2006, I-7775, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15

    AGET Iraklis - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 bis 5 - Art. 49

    8 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a. (C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 35 und 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a.

    48 - Urteil Agorastoudis u. a. (C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-422/14

    Pujante Rivera - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Berechnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-392/13

    Rabal Cañas - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 - Massenentlassungen - Begriff des

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-80/14

    USDAW und Wilson

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-236/10

    Jeanjean - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-238/10

    Schneider - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 09.06.2005 - C-187/05

    Agorastoudis u.a.

  • EuGH, 03.03.2011 - C-237/10

    Remy - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 26.02.2008 - C-315/06

    Diamantis u.a.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht