Rechtsprechung
EuGH, 28.07.2016 - C-191/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Telemedicus
Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Rechtswahlklauseln in AGB
- Telemedicus
Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Rechtswahlklauseln in AGB
- webshoprecht.de
Zu Rechtswahl-Klauseln in Online-Shops
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnungen (EG) Nr. 864/2007 und (EG) Nr. 593/2008 - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Datenschutz - Richtlinie 95/46/EG - Onlinekaufverträge mit in anderen Mitgliedstaaten ansässigen ...
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnungen (EG) Nr. 864/2007 und (EG) Nr. 593/2008 - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Datenschutz - Richtlinie 95/46/EG - Onlinekaufverträge mit in anderen Mitgliedstaaten ansässigen ...
- kanzlei.biz
Rechtswahlklausel in Amazon-AGB ist missbräuchlich
- dgfr.de
Vorlage zur Vorabentscheidung / Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen / Verordnungen (EG) Nr. 864/2007 und (EG) Nr. 593/2008 / Richtlinie 93/13/EWG / Datenschutz / Richtlinie 95/46/EG / Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Wirksamkeit von Rechtswahlklauseln in grenzüberschreitenden E-Commerce-Verträgen mit Verbrauchern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnungen (EG) Nr. 864/2007 und (EG) Nr. 593/2008 - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Datenschutz - Richtlinie 95/46/EG - Onlinekaufverträge mit in anderen Mitgliedstaaten ansässigen ...
- rechtsportal.de
Rechtswahlklausel in Formularverträgen eines grenzüberschreitenden Internet-Versandhandels
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verein für Konsumenteninformation/Amazon EU
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum anwendbaren Recht bei Unterlassungsklagen gegen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern aus anderen EU-Mitgliedstaaten verwendete AGB eines Unternehmens ("Verein für Konsumenteninformation")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
AGB-Klausel mit uneingeschränkter Rechtswahl zu Lasten des Verbrauchers ist unwirksam
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtswahl-Klauseln in Online-Shops
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtswahlklauseln für Online-Shops nur begrenzt wirksam
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Rechtswahl-Klauseln in Online-Shops
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Rechtswahlklauseln für Online-Shops nur begrenzt wirksam
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Rechtswahlklausel zu Lasten des Verbrauchers unwirksam
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Welches Recht gilt beim grenzüberschreitenden E-Commerce?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nur begrenzte Rechtswahl in Online-Shops möglich
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
AGB: Sind Rechtswahlklauseln im EU-Onlinehandel zulässig?
- juve.de (Kurzinformation)
AGB-Kontrolle: Amazon gewinnt vor dem EuGH
- osborneclarke.com (Kurzinformation)
Transparenzgebot: Anforderungen an Rechtswahlklauseln in AGB von Unternehmern konkretisiert
- noerr.com (Kurzinformation)
EU-Online-Handel - Rechtswahlmöglichkeit in AGB bestätigt
- heuking.de (Kurzinformation)
Rechtswahlklauseln gegenüber Verbrauchern bei grenzüberschreitendem E-Commerce
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Hamburger Datenschutzbeauftragter: Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Weitergabe von WhatsApp Daten an Facebook
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Rechtswahlklauseln für Online-Shops nur begrenzt wirksam
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Sind Rechtswahlklauseln zulässig?
Besprechungen u.ä. (6)
- Telemedicus (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
EU-Datenschutzrecht: Welches Recht ist anwendbar?
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Amazon-AGB: Rechtswahlklauseln für Online-Shops: sinnlos oder unwirksam
- wettbewerbszentrale.de (Entscheidungsbesprechung)
Prüfung von Rechtswahlklauseln im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr - Anwendbares Recht richtet sich nach dem Sitz des Verbrauchers
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Wann es sich lohnt, eine polnische Rechtswahl zu treffen
- delegedata.de (Entscheidungsbesprechung)
Anwendbares Datenschutzrecht: Europäischer Gerichtshof schafft ein wenig mehr Klarheit
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Rechtswahlklauseln in Verbraucher-AGB
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Verein für Konsumenteninformation
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnungen (EG) Nr. 864/2007 und (EG) Nr. 593/2008 - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Datenschutz - Richtlinie 95/46/EG - Onlinekaufverträge mit in anderen Mitgliedstaaten ansässigen ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2727
- ZIP 2016, 2122
- GRUR 2016, 1183
- EuZW 2016, 754
- MMR 2016, 808
- DB 2016, 1869
- K&R 2016, 587
Wird zitiert von ... (57)
- LG Berlin, 16.01.2018 - 16 O 341/15
Datenschutz: Facebook darf keine Klarnamen fordern
1, Art. 6 Abs. 1 Rom- 1-VO nach §§ 305ff. BGB (vgl. EuGH NJW 2016, 2727 Rdn.49 - Amazon).Das Vorliegen von "AGB" setzt gemäß § 305 Abs. 1 S. 1 BGB voraus, dass die Klausel eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist, also eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags "stellt" (vgl. EuGH NJW 2016, 2727 - RDn.63 - Amazon) und die den Vertragsinhalt gestalten soll (…BGH GRUR 2009, 506, Rdn. 11).
- LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
Amazon Dash-Button wettbewerbswidrig, da erst nach Bestellvorgang über …
Dabei ist die vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen eine unerlaubte Handlung im Sinne von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO (so ausdrücklich der EuGH im Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl, Rz. 38 m.w.N.; vgl. auch zur Vorgängervorschrift BGH…, Urteil vom 09.07.2009, Az. Xa ZR 19/08, Rz. 12, zitiert nach juris).In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass weder der EuGH in seiner Vorlageentscheidung vom 28.07.2016, Rs. C-191/15 (Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl) noch der vorlegende OGH in seinem nachfolgenden Urteil vom 14.12.2017, Az. 2Ob155/16g, die Frage einer etwaig fehlenden örtlichen Zuständigkeit österreichischer Gerichte problematisiert oder in einem obiter dictum auch nur angesprochen haben.
Dies umso mehr, weil der Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften und der Anspruch nach § 2 UKlaG gemäß Art. 6 Abs. 1 Rom II auch nach deutschem Recht zu beurteilen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl, Rz. 82).
Dies gilt auch für Unterlassungsklagen nach dem UKlaG, die sich gegen die Verwendung vermeintlich unzulässiger Vertragsklauseln oder sonstige Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften durch ein Unternehmen wenden, das in einem Mitgliedstaat ansässig ist, jedoch im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern Verträge abschließt, die im Staat des angerufenen Gerichts ansässig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl, Rz. 82).
Zwar ist anerkannt, dass das bei der Beurteilung einer bestimmten Vertragsklausel anzuwendende Recht stets und auch im Verbandsverfahren anhand der Art. 1 ff. Rom I zu beurteilen ist (vgl. Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl, Rz. 82).
Die Rechtswahlklausel der Beklagten ist hier jedoch unwirksam, da der Verbraucher in dieser Klausel nicht darüber unterrichtet wird, dass er nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre, also des deutschen Rechts (vgl. Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A EU Särl, Rz. 82).
Dies gilt mit Blick auf das Urteil des EuGH vom 28.07.2016, Rs. C-191/15 (Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl) insbesondere für die Frage der Zuständigkeit.
- OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21
Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der …
Der Verwender der Rechtswahlklausel müsse den Verbraucher darauf hinweisen, dass über Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO der Verbraucher nicht den Schutz der zwingenden Vorschriften seines Heimatstaates verlieren könne (EuGH, Urt. v. 28.07.2016 - C-191/15 -, NJW 2016, 272).Die Rechtswahlklausel in den AGB der Beklagten benachteiligt den Kläger als Verbraucher aber unangemessen, weil sie intransparent ist, nachdem aus ihr gerade nicht klar und verständlich hervorgeht, welche Rechtsvorschriften tatsächlich Anwendung finden, und sie den Eindruck vermittelt, es sei lediglich maltesisches Recht anzuwenden; insbesondere fehlt ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Kläger als Verbraucher nach Art. 6 Abs. 2 S.2 Rom I-VO durch die Rechtswahl nicht den Schutz der zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts verlieren kann (vgl. EuGH, Urt. v. 28.07.2016 - C-191/15 -, NJW 2016, 2727;… BGH, Urt. v. 19.07.2012 - I ZR 40/11 -, WRP 2013, 479).
- OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18
Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon
Diese Auslegung gilt auch für die Brüssel-I-VO (vgl. EuGH NJW 2016, 2727 - Verein für Konsumenteninformation/Amazon EU Särl Rn. 38 f. m. w. N.) sowie für die entsprechende Regelung in Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO (…vgl. Dörner in: Saenger, Zivilprozessordnung, 8. Aufl. 2019;… EuGVVO Art. 7 Rn. 30;… Geimer in: Zöller, 32. Aufl. 2018, Anh. I Art. 7 EuGVVO Rn. 66;… Paulus in Geimerl Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 56. EL September 2018, VO [EG] 121512012 Art. 7 Rn. 171;… Stadler in: MusielaklVoit, ZPO, 16. Aufl. 2019 EuGVVO nF Art. 7 Rn. 17;… Gottwald in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2017, Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 51;… Schlosser in: SchlosserlHess, EU-Zivilprozessrecht, 4. Aufl. 2015, Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 13). - KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14
App-Zentrum - Datenschutz: Einwilligung in Datenweitergabe durch Anklicken eines …
Vorliegend ist deutsches Wettbewerbsrecht (UWG) anzuwenden, Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO (vergleiche BGH, GRUR 2016, 946 TZ 21 - Freunde finden; EuGH, NJW 2016, 2727 TZ 48 - Amazon).Eine Niederlassung im vorgenannten Sinn besteht zwar nicht schon deswegen, weil in Deutschland auf den Internetauftritt der Beklagten zugegriffen werden kann (vergleiche EuGH, NJW 2016, 2727 TZ 76 - Amazon).
Die Schwestergesellschaft ... GmbH übt unstreitig ihre Tätigkeit effektiv und tatsächlich mittels einer festen Einrichtung aus und ist somit eine Niederlassung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 lit. a Datenschutzrichtlinie (vergleiche EuGH, NJW 2015, 3636 TZ 28, 31 - Weltimmo; GRUR 2014, 895 TZ 48 f - Google Spain; NJW 2016, 2727 TZ 75 - Amazon;… zu den Verhältnissen im Konzern der Beklagten vergleiche auch BVerwG, K&R 2016, 437 juris Rn. 38 ff;… OVG Hamburg, ZD 2016, 450 juris Rn. 18 ff).
§ 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4a UKlaG sind gemäß Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO, Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBGB vorliegend anwendbar, weil die streitgegenständliche Klausel in Deutschland verwendet worden ist (vergleiche BGH, NJW 2009, 3371 TZ 16 ff; EuGH, NJW 2016, 2727 TZ 43, 48, 58 - Amazon).
Die Prüfung der Missbräuchlichkeit der streitgegenständlichen Klausel richtetet sich gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO nach §§ 305 ff BGB (vergleiche EuGH, NJW 2016, 2727 TZ 49 ff - Amazon).
Darüber hinaus gewährleisten insbesondere § 307 Abs. 1, § 306a BGB ein unabdingbares Schutzniveau im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rom-I-VO (vergleiche EuGH, NJW 2016, 2727 TZ 59 - Amazon).
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellt (vergleiche zu Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 EuGH, NJW 2016, 2727 TZ 63 - Amazon).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-210/16
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein
45 Vgl. u. a. Urteil vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:612, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).47 Vgl. u. a. Urteil vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:612, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
49 Vgl. u. a. Urteil vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:612, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
59 C-191/15, EU:C:2016:612.
- OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17
Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung: …
Mithin sind bei der Auslegung zur Rom I-VO dieselben Kriterien maßgeblich (…vgl. Staudinger/Magnus, Neubearbeitung 2016, Art. 6 Rom I-VO, Rdnr. 38; allgemein EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016, Az.: C-191/15, abgedruckt in NJW 2016, 2727).(3) Die Rechtswahl scheitert hier nicht (unmittelbar) an Art. 3 Abs. 1 RL 93/13/EWG (so bei EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016, Az.: C-191/15, abgedruckt in NJW 2016, 2727, der unschwer von der Geltung der Richtlinie ausgehen konnte; s. a. Pfeiffer, NJW 2017, 913, 918 Roth, IPRax 2017, 449).
Hierzu zählen die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB, wenn sie strengere Anforderungen stellen als das gewählte Recht, und zwar auch im Hinblick auf die Rechtswahlklausel selbst (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2012, Az.: I ZR 40/11, abgedruckt in IPRax 2013, 557, zu § 307 BGB; Roth, IPRax 2013, 515, 520 f.; LG Hamburg, Urteil vom 2. September 2014, Az.: 327 O 187/14, abgedruckt in IPRax 2015, 348; unergiebig wohl EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016, Az.: C-191/15, abgedruckt in NJW 2016, 2727, Rdnr. 59, 66 f, obiter dictum;… a. A. Palandt/Thorn, 7. Auflage 2018, Art. 3 Rom I-VO, Rdnr. 9;… MüKo/Martiny, 7. Auflage 2018, Rom I-VO, Art. 3, Rdnr. 100;… Staudinger/Hausmann, Neubearbeitung 2016, Art. 10 Rom I-VO, Rdnr. 93, 99a MüKo/Spellenberg, 7. Auflage 2018, Rom I-VO, Art. 10, Rdnr. 195; ausführlich: Pfeiffer, IPRax 2015, 320, 322 f.; Mankowski, NJW 2016, 2705;… Staudinger/Staudinger, Neubearbeitung 2016, Vorbem. zu §§ 651a-651m, Rdnr. 133a, 133b mit Fallbeispiel 133d;… für eine Vorlage an den EuGH zur Klärung des Verhältnisses zwischen Rechtswahlfreiheit und Günstigkeitsvergleich sprechen sich Roth, IPRax 2013, 515, Pfeiffer, IPRax 2015, 320, und Staudinger/Staudinger, Neubearbeitung 2016, Vorbem. zu §§ 651a-651m, Rdnr. 133d a. E. aus).
γ) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016, Az.: C-191/15, abgedruckt in NJW 2016, 2727; kritisch z. B. Mankowski, NJW 2016, 2705) ist die Klausel zudem missbräuchlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1 RL 93/13/EWG, weil sie dem Verbraucher den Eindruck vermittelt, es sei nur s. Recht anzuwenden, ohne ihn darüber zu unterrichten, dass er nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom-I-VO auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des ohne die Klausel anzuwendenden Rechts genießt.
- EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen …
Eine Handlungsweise wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die ein unlauteres Wettbewerbsverhalten darstellt, da sie die kollektiven Interessen der Verbraucher als Gruppe beeinträchtigen kann (Urteil vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation, C-191/15, EU:C:2016:612, Rn. 42), kann diese Interessen in jedem Mitgliedstaat beeinträchtigen, in dessen Hoheitsgebiet das mangelhafte Produkt von den Verbrauchern gekauft wird. - OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei …
Insoweit verfange auch nicht der Einwand der Beklagten, dass das Urteil des EuGH vom 28.7.2016 - Az. C-191/15 nicht einschlägig sei.Der EuGH hat für die vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen den deliktischen Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt Art. 7 Nr. 2 EuGVVO) anerkannt [EuGH Urt. v. 1.10.2012 - C-167/00 - Rn. 50; Urt. v. 28.7.2016 - C-191/15 - Rn. 38].
Zutreffend und von der Berufung nicht beanstandet ist das Landgericht ferner davon ausgegangen, dass auf den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer missbräuchlichen Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der Marktortanknüpfung des Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO deutsches Sachrecht Anwendung findet [vgl. auch EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58].
Für die Beurteilung der Anforderungen und der Wirksamkeit der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der ausdrücklichen Anweisung des Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO Ausgangspunkt das jeweilige Vertragsstatut [BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08 - Rn. 29; Urt. v. 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 - Rn. 19; EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58], das sich nach den Regeln der Rom-I-VO bestimmt.
Ob eine Rechtswahl überhaupt zulässig ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Internationalen Privatrecht der lex fori [MünchKomm-BGB/Martiny, 7.Aufl., Art. 6 Rom-I-VO - Rn. 51; Martiny aaO. - Rn. 3.11; Staudinger/Magnus aaO., Art. 3 Rom-I-VO Rn. 168; s. auch EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 49].
Solches folgt auch nicht aus der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des EuGH [Urt. v. 28.7.2016 aaO.], mit welcher dieser die aus der Klausel-RL folgenden Anforderungen an die Transparenz und Verständlichkeit von Rechtswahlklauseln präzisiert hat.
(1) Eine vorformulierte Rechtswahlklausel, mit der das Recht des Mitgliedsstaats gewählt wird, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, ist nur dann missbräuchlich, wenn sie bestimmte, mit ihrem Wortlaut oder ihrem Kontext zusammenhängende Besonderheiten aufweist, die ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verursachen [EuGH Urt. v 28.7.2016 aaO. - Rn. 67].
- VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
Zur Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook
Der Europäische Gerichtshof habe in der Rechtssache Google Spain und Google (…EuGH, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, juris) zwar die Verarbeitung "im Rahmen der Tätigkeiten" einer Niederlassung weit ausgelegt und dies in den Rechtssachen Weltimmo (…EuGH, Urt. v. 1.10.2015, C-230/14, juris) und Amazon (EuGH, Urt. v. 28.7.2016, C-191/15, juris) auch bestätigt.Eine Klärung hat insoweit auch nicht das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Amazon (EuGH, Urt. v. 28.7.2016, C-191/15, juris) bewirkt.
In seinen Schlussanträgen führte der Generanwalt Saugmandsgaard Øe aus, es gehe darum, welches von mehreren nationalen Rechten, mit denen die Richtlinie umgesetzt wurde, auf die in den streitigen Klauseln vorgesehenen Datenverarbeitungsvorgänge Anwendung finden solle; dabei sei die Niederlassung zu bestimmen, im Rahmen von deren Tätigkeiten diese Vorgänge am unmittelbarsten erfolgen würden (Schlussanträge des Generalanwaltes Saugmandsgaard Øe vom 2.6.2016 in der Rechtssache Amazon, C-191/15, EU:C:2016:388 Rn. 125).
- KG, 27.12.2018 - 23 U 196/13
Inhaltskontrolle für Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausländischer Unternehmen …
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 24 O 8/17
Erstattung der Flughafengebühren bei Rücktritt: Easyjet-AGB gekippt
- KG, 21.03.2019 - 23 U 268/13
Datenschutzerklärung von Google: Qualifizierung als Allgemeine …
- OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22
Online-Glücksspieler bekommt Geld zurück
- OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19
Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
- LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
Schadenersatzanspruch eines deutschen Kapitalanlegers gegen eine Schweizer …
- OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 188/21
Genussrechtsbeteiligung an österreichischer Gesellschaft: ordentliche Kündigung …
- LG Coburg, 01.06.2021 - 23 O 416/20
Mitgliedstaat, Sportwetten, Internet, Heimatland, Verbraucher, Verbraucherschutz, …
- LG Paderborn, 08.07.2021 - 4 O 323/20
Online-Glücksspiel: Erfolgreiche Klage auf Rückzahlung von verlorenen Einsätzen
- OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 189/21
Genussrechtsbeteiligung an österreichischer Gesellschaft: Schadensersatz für …
- OLG Köln, 29.01.2021 - 9 U 184/20
Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 / Steuern und Gebühren / Auskunftsanspruch / …
- AG Nürnberg, 31.10.2018 - 19 C 1084/18
Anwendbarkeit der Rom-I Verordnung über vertraglichen Schuldverhältnisse im …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19
Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- OLG Bamberg, 05.03.2021 - 3 U 68/20
Zum Verwenden Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzgl. einer …
- LG Paderborn, 24.09.2021 - 4 O 424/20
Rückzahlung von verlorenen Einsätzen bei Online-Glücksspiel
- EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
- LG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 24 S 74/22
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-168/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist für Streitigkeiten in Bezug …
- BGH, 25.01.2022 - II ZR 215/20
Tatrichterliche Ermittlung des in einem anderen Staat geltenden Rechts; …
- OLG Hamm, 29.06.2021 - 34 U 128/20
Zweifelhafter Baumkauf erfolgreich rückabgewickelt
- LG Frankfurt/Main, 03.07.2020 - 24 O 100/19
Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 / Auskunftsanspruch / Rechtswahlklausel
- EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Movic u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2019 - C-34/18
Lovasné Tóth
- LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
Vertragsstrafe
- EuGH, 19.09.2019 - C-34/18
Lovasné Tóth
- AG Nürnberg, 14.09.2020 - 240 C 2134/20
EuGH Vorlage zur Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel in Allgemeinen …
- AG Dortmund, 12.04.2022 - 425 C 5876/21
Auskunftsanspruch / Rechtswahlklausel / Steuern und Gebühren / Allgemeine …
- EuGH, 09.07.2020 - C-452/18
Ibercaja Banco
- AG Köln, 19.05.2020 - 142 C 616/18
Flugbeförderungsvertrag - Rechtswahlklausel in AGB Fluggesellschaft
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-597/20
LOT (Indemnisation imposée par l'autorité administrative)
- OLG Stuttgart, 20.09.2019 - 5 U 62/19
Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Garantieverträgen
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20
HRVATSKE SUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 U 24/20
Anspruch auf Rückzahlung aus einer Genussrechtsbeteiligung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-152/20
SC Gruber Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
- AG Erding, 10.06.2021 - 9 C 1679/19
Geltendmachung von Auskunfts- und Rückzahlungsansprüche hinsichtlich Steuern und …
- LG Köln, 13.10.2021 - 26 O 77/20
- OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-84/19
Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- AG Nürnberg, 25.03.2020 - 21 C 8856/19
Missbräuchliche Klausel in Verbrauchervertrag bei Luftbeförderung - …
- OLG Stuttgart, 12.03.2021 - 20 U 24/20
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
Movic u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in …
- AG Nürnberg, 27.03.2020 - 21 C 8857/19
Auskunftserteilung über die Höhe von Steuern und Gebühren bei einem gebuchten …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2018 - C-214/17
Mölk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
- AG Nürnberg, 22.10.2020 - 24 C 3165/20
Fluggastrecht, Rechtsanwaltskosten, Gerichtsstandsvereinbarung, Streitwert, …
- AG Memmingen, 05.05.2022 - 11 C 190/21
Unwirksamkeit einer Rechtswahlklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen …
- AG Memmingen, 12.02.2021 - 12 C 1112/20
Unwirksame Rechtswahlklausel in AGB eines Luftfahrtunternehmens
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Außervertragliche Schuldverhältnisse - Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (Rom II) - Vertragliche Schuldverhältnisse - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Außervertragliche Schuldverhältnisse - Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (Rom II) - Vertragliche Schuldverhältnisse - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - ...
- rechtsportal.de
Rechtswahlklausel in Formularverträgen eines grenzüberschreitenden Internet-Versandhandels
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Anwendbare Schutzvorschriften bei Online-Kaufverträgen: Amazon an Recht im Käuferstaat gebunden
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Wird zitiert von ... (4)
- VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
Zur Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook
In seinen Schlussanträgen führte der Generanwalt Saugmandsgaard Øe aus, es gehe darum, welches von mehreren nationalen Rechten, mit denen die Richtlinie umgesetzt wurde, auf die in den streitigen Klauseln vorgesehenen Datenverarbeitungsvorgänge Anwendung finden solle; dabei sei die Niederlassung zu bestimmen, im Rahmen von deren Tätigkeiten diese Vorgänge am unmittelbarsten erfolgen würden (Schlussanträge des Generalanwaltes Saugmandsgaard Øe vom 2.6.2016 in der Rechtssache Amazon, C-191/15, EU:C:2016:388 Rn. 125). - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
61 Vgl. zu diesem Begriff meine Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:388, Nrn. 99 bis 101).64 Vgl. für weitere Ausführungen meine Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:388, Nrn. 95 bis 104) und für eine Erörterung dieser Rechtsprechung Mankowski, P., "Just how free is a free choice of law in contract in the EU", Journal of Private international Law , 2017, 13:2, S. 231 bis 258, insbesondere S. 235 bis 241; Müller, M. F., "Amazon and Data Protection Law - The End of the Private/Public Divide in EU conflict of laws?", EuCML , 2016, Nr. 5, S. 215 ff., sowie Schlussanträge von Generalanwalt Hogan in der Rechtssache Lovasné Tóth (C-34/18, EU:C:2019:245, Nrn. 87 bis 89 und 95 bis 108).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-152/20
SC Gruber Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
Vgl. die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Voogsgeerd (C-384/10, EU:C:2011:564, Nr. 49), zu den Arbeitsverträgen sowie den Vorschlag einer unterschiedlichen Anwendung in Bezug auf Verbraucherverträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in den Schlussanträgen in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:388, Nr. 100).68 Urteil vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:612), in dem in Rn. 67 die Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in dieser Rechtssache (C-191/15, EU:C:2016:388) aufgegriffen werden.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
57 Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:388, Nr. 78): Er schließt es, wenn auch in einem anderen Kontext, nicht aus, bei der Bestimmung des auf die unerlaubte Handlung anwendbaren Rechts das Recht zu berücksichtigen, das andere Parteien als der jetzige Kläger und der jetzige Beklagte für ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis gewählt haben.