Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 25.06.1998 - C-192/96   

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https://dejure.org/1998,3029
EuGH, 25.06.1998 - C-192/96 (https://dejure.org/1998,3029)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.1998 - C-192/96 (https://dejure.org/1998,3029)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - C-192/96 (https://dejure.org/1998,3029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bewirtschaftung, Verbringung und Lagerung von kommunalen Abfällen und Hausmüll - Illegale Verbringung

  • Europäischer Gerichtshof

    Beside und Besselsen

  • EU-Kommission PDF

    Beside und Besselsen / Minister van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer

    Verordnung Nr. 259/93 des Rates, Artikel 11 Absatz 1 und Anhänge II und III
    1 Umwelt - Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - "Kommunale Abfälle oder Hausmüll" im Sinne von Code AD 160 der Gelben Liste in Anhang III - Gemischte Abfälle - Einbeziehung - In Artikel 11 Absatz 1 aufgeführte Angaben - Möglichkeit, sie bei ...

  • EU-Kommission

    Beside und Besselsen / Minister van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93; ; Richtlinie 75/442/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93; Richtlinie 75/442/EWG
    1 Umwelt - Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - "Kommunale Abfälle oder Hausmüll" im Sinne von Code AD 160 der Gelben Liste in Anhang III - Gemischte Abfälle - Einbeziehung - In Artikel 11 Absatz 1 aufgeführte Angaben - Möglichkeit, sie bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Nederlandse Raad van State - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93/EWG des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft - Begriff kommunale ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1284 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-192/96
    Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung hat durch die Verweisung auf Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie eine gemeinsame Definition des Abfallbegriffs eingeführt und ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden (Urteil vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95, Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561, Randnr. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    Diese Zusammensetzung der Abfälle stehe einer Zuordnung zur Grünen Liste entgegen; dies bestätige die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 25.6.1998 - Rs. C-192/96 - und Urt. v. 21.6.2007 - Rs. C-259/05-).

    In seiner Entscheidung "Beside BV und I. M. Besselsen" hat der Europäische Gerichtshof - am Beispiel von Ballen mit einem Kunststoffanteil zwischen 58, 3% und 92, 3% (daneben: Papier, Pappe, Metall, Holz, Glas, Textilien) - erkannt, Abfälle, die für sich genommen solche der Grünen Liste seien, müssten im Falle ihrer Vermischung als solche der Gelben Liste qualifiziert werden; der Ursprung der Abfälle sei für sich genommen für die Klassifizierung nicht entscheidend (EuGH, Urt. v. 25.6.1998 - Rs. C-192/96 - Slg. 1998, I-4029 Tz. 29 ff.).

  • EuGH, 21.06.2007 - C-259/05

    Omni Metal Service - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus

    Das Openbaar Ministerie hält diese Auslegung sowohl im Hinblick darauf, dass die Kategorien von Abfällen, deren Verbringung in der Verordnung Nr. 259/93 nicht geregelt sei, restriktiv ausgelegt werden müssten, als auch im Licht des Urteils vom 25. Juni 1998, Beside und Besselsen (C-192/96, Slg. 1997, I-4029, Randnrn.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Gemisch von Abfällen der Grünen Liste in die Kategorie "AD 160 Kommunale Abfälle oder Hausmüll" im Sinne der Gelben Liste der Verordnung Nr. 259/93 fallen kann und dass der genannte Abfall nur bei getrennter Sammlung oder ordnungsgemäßer Sortierung von der Grünen Liste erfasst werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Beside und Besselsen, Randnrn.

  • BVerwG, 14.04.2014 - 7 B 26.13

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallverbringung; Grüne Liste;

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden (Urteil vom 25. Juni 1998 - Rs. C-192/96 - Slg. 1998, I-4029 Rn. 54), dass die zuständigen Behörden im Allgemeinen bei den zur Verwertung bestimmten nicht notifizierungspflichtigen Abfällen der Grünen Liste zumindest die in Art. 11 der Verordnung genannten Angaben verlangen müssen.
  • VGH Bayern, 01.08.2013 - 20 B 12.1273

    Kostentragung für Rückholung von Abfällen aus dem Ausland

    Es widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 25. Juni 1998 - C 192/96, wenn man die Beifügung einer Bescheinigung nach Art. 11 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 259/93 fordere.

    Eine solche die Beweislast regelnde Norm hat auch der Europäische Gerichtshof in Art. 11 VO (EWG) Nr. 259/93 gesehen, weil die zuständige Behörde bei fehlender Notifizierung als Mindestnachweis zum Zweck der Feststellung, dass die Abfälle der Grünen Liste zur Verwertung bestimmt sind, die in dieser Norm aufgeführten Angaben verlangen kann, die den zur Verwertung bestimmten Abfällen beizugeben sind (EuGH, U. v. 25.6.1998, C - 192/96).

  • BVerwG, 29.03.2011 - 7 B 76.10

    Zur Grünlistung von Abfallgemischen

    Der Inhalt der Beschwerdebegründung erschöpft sich vielmehr darin, die rechtliche Würdigung durch den Verwaltungsgerichtshof mit der Begründung als fehlerhaft anzugreifen, der Verwaltungsgerichtshof habe die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 25. Juni 1998 (- Rs. C-192/96, Beside BV und I.M. Besselsen - Slg. 1998, I-4029) und vom 21. Juni 2007 (- Rs. C-259/05, Omni Metal Service - Slg. 2007, I-04945) zur Grünlistung von Abfallgemischen zu restriktiv interpretiert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - 2 L 76/07

    Abfallverbringung

    Der EuGH hat in seiner "Beside-Entscheidung" vom 25.06.1998 (C-192/96) ausgeführt, dass auch Abfälle, die hauptsächlich aus den in der Grünen Liste aufgeführten Abfällen bestehen und mit anderen in dieser Liste enthaltenen Abfallarten vermischt sind, sowie in der Grünen Liste aufgeführte Abfälle, die mit einer geringen Menge dort nicht genannter Stoffe vermischt sind, unter den Begriff "Kommunale Abfälle oder Hausmüll" fielen, der in der Gelben Liste in Anhang III der Verordnung unter dem Code AD 160 zu finden sei.
  • VG Halle, 22.02.2024 - 4 A 390/21

    Anordnung eines abfallwirtschaftlichen Entsorgungsweges

    (EuGH, Urteil vom 25. Juni 1998 - C-192/96 -, juris Rn. 51ff.).
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 20 B 12.13

    Kostentragung für die Rückführung von Abfällen aus Tschechien

    Denn die zuständige Behörde kann bei fehlender Notifizierung die Mindestnachweise zum Zweck der Feststellung, dass Abfälle der Grünen Liste zur Verwertung bestimmt sind, die in Art. 11 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 259/93 aufgeführten Angaben verlangen, die den zur Verwertung bestimmten Abfällen der Anlage II beizugeben sind (EuGH U.v. 25.6.1998 C-192/96).
  • VG Halle, 24.08.2006 - 2 B 368/06
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (6. Kammer) vom 25. Juni 1998 ( C 192/96 ) fallen auch Abfälle unter die gelb - also notifizierungspflichtig - gelistete Kategorie "Kommunale Abfälle oder Hausmüll" ( Anlage III zur EG -AbfVerbrV, so genannte Gelbe Liste, Position: "AD" "Abfälle, die sowohl anorganische als auch organische Stoffe enthalten können"), die hauptsächlich aus den in der Grünen Liste aufgeführten Abfällen bestehen und mit anderen in dieser Liste enthaltenen Abfallarten vermischt sind, sowie in der Grünen Liste aufgeführte Abfälle, die mit einer geringen Menge dort nicht genannter Stoffe vermischt sind.
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 20 C 07.3203

    Beschwerdeverfahren; Prozesskostenhilfe für Klageverfahren gegen

    Selbst der Fall einer Wiederverwendung in Ghana änderte nichts an der Tatsache, dass sie Bestandteil eines Abfallgemisches im Container sind (vgl. EuGH vom 25.6.1998 Az. C-192/96).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-192/96   

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https://dejure.org/1997,28193
Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-192/96 (https://dejure.org/1997,28193)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.10.1997 - C-192/96 (https://dejure.org/1997,28193)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - C-192/96 (https://dejure.org/1997,28193)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Beside BV und I.M. Besselsen gegen Minister van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer.

    Bewirtschaftung, Verbringung und Lagerung von kommunalen Abfällen und Hausmüll - Illegale Verbringung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-259/05

    Omni Metal Service - Beförderung von Abfällen - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 -

    9 - Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 1997, Beside und Besselsen (C-192/96, Slg. 1997, I-4029).
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