Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.2013 - C-195/12   

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https://dejure.org/2013,25596
EuGH, 26.09.2013 - C-195/12 (https://dejure.org/2013,25596)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - C-195/12 (https://dejure.org/2013,25596)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - C-195/12 (https://dejure.org/2013,25596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2004/8/EG - Geltungsbereich - Kraft-Wärme-Kopplung und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung - Art. 7 - Regionale Förderregelung, die die Gewährung von 'grünen Bescheinigungen' für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vorsieht - Gewährung einer größeren Anzahl ...

  • Europäischer Gerichtshof

    IBV & Cie

    Richtlinie 2004/8/EG - Geltungsbereich - Kraft-Wärme-Kopplung und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung - Art. 7 - Regionale Förderregelung, die die Gewährung von "grünen Bescheinigungen" für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vorsieht - Gewährung einer größeren Anzahl grüner ...

  • EU-Kommission

    IBV & Cie

    Richtlinie 2004/8/EG - Geltungsbereich - Kraft-Wärme-Kopplung und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung - Art. 7 - Regionale Förderregelung, die die Gewährung von ‚grünen Bescheinigungen‘ für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vorsieht - Gewährung einer größeren ...

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung mittels Biomasse mit Ausnahme von Holz oder Holzabfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung mittels Biomasse mit Ausnahme von Holz oder Holzabfällen; Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Verfassungsgerichtshofs

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    IBV & Cie

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour constitutionnelle (vormals Cour d'arbitrage) - Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1468
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-176/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Richtlinie über Flughafenentgelte

    Auszug aus EuGH, 26.09.2013 - C-195/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 23, vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3727, Randnr. 31, und vom 21. Juli 2011, Nagy, C-21/10, Slg. 2011, I-6769, Randnr. 47).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den diese Maßnahme fällt (vgl. u. a. Urteile Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., Randnr. 26, und Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Gegenteil ist die Notwendigkeit, diese verschiedenen Biomassekategorien unterschiedlich behandeln zu können, insbesondere die zu fördernden Arten von Stoffen anhand verschiedener Umwelterwägungen auszuwählen und bei der konkreten Ausgestaltung dieser Förderungen einschließlich ihrer Höhe Differenzierungen vorzunehmen, als diesem Kontext immanent anzusehen, ohne dass beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts angenommen werden könnte, dass die Mitgliedstaaten durch ihre Annahme, dass sich die unterschiedlichen Biomassekategorien nicht in der gleichen Situation befänden, die Grenzen ihres in diesem Bereich bestehenden weiten Ermessens offensichtlich überschritten hätten (vgl. entsprechend Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, Randnrn.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus EuGH, 26.09.2013 - C-195/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 23, vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3727, Randnr. 31, und vom 21. Juli 2011, Nagy, C-21/10, Slg. 2011, I-6769, Randnr. 47).

    Die etwaige Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch eine unterschiedliche Behandlung setzt somit voraus, dass die betreffenden Sachverhalte im Hinblick auf alle Merkmale, die sie kennzeichnen, vergleichbar sind (vgl. u. a. Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., Randnr. 25).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den diese Maßnahme fällt (vgl. u. a. Urteile Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., Randnr. 26, und Luxemburg/Parlament und Rat, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-21/10

    Nagy - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Verordnungen (EG)

    Auszug aus EuGH, 26.09.2013 - C-195/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 23, vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3727, Randnr. 31, und vom 21. Juli 2011, Nagy, C-21/10, Slg. 2011, I-6769, Randnr. 47).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-401/11

    Die Mitgliedstaaten müssen bei der Gewährung der Vorruhestandsbeihilfe an ältere

    Auszug aus EuGH, 26.09.2013 - C-195/12
    Daraus folgt, dass ein Mitgliedstaat, wenn er wie im Ausgangsverfahren Maßnahmen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und der erneuerbaren Energiequellen erlässt, die sich in einen Rahmen einfügen, wie er zum einen von der Richtlinie 2004/8, insbesondere Art. 7, und zum anderen von der Richtlinie 2001/77, insbesondere Art. 4, gebildet wird, und damit das Recht der Union durchführt, den u. a. in den Art. 20 und 21 der Charta verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung beachten muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, Soukupová, C-401/11, Randnr. 28).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse

    Die Mitgliedstaaten sind daher dazu verpflichtet, sich bei der Umsetzung der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 genannten Ausnahmen und Beschränkungen auf eine Auslegung dieser Bestimmungen zu stützen, die es erlaubt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den verschiedenen durch die Rechtsordnung der Union geschützten Grundrechten sicherzustellen (Urteile vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien, C-314/12, EU:C:2014:192" Rn. 46, und vom 18. Oktober 2018, Bastei Lübbe, C-149/17, EU:C:2018:841" Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch entsprechend Urteil vom 26. September 2013, 1BV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598" Rn. 48 und 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-469/17

    Funke Medien NRW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Die Mitgliedstaaten sind daher dazu verpflichtet, sich bei der Umsetzung der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 genannten Ausnahmen und Beschränkungen auf eine Auslegung dieser Bestimmungen zu stützen, die es erlaubt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den verschiedenen durch die Rechtsordnung der Union geschützten Grundrechten sicherzustellen (Urteile vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien, C-314/12, EU:C:2014:192" Rn. 46, und vom 18. Oktober 2018, Bastei Lübbe, C-149/17, EU:C:2018:841" Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch entsprechend Urteil vom 26. September 2013, 1BV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598" Rn. 48 und 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3

    Darüber hinaus ist die Förderung erneuerbarer Energiequellen, die für die Union von hoher Priorität ist, u. a. im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass die Nutzung dieser Energiequellen zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt und zur Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung beitragen und die Erreichung der Zielvorgaben des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen beschleunigen kann (Urteil vom 26. September 2013, 1BV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 56).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 401/18

    Wechselseitige Interessen zwischen Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und

    c) Soweit die Revision weiter geltend macht, der Rechtsstreit werfe auch Fragen der Auslegung von Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden CRCh) auf, übersieht sie, dass die mit der Charta verbürgten Grundrechte gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 CRCh ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union gelten (EuGH, EnWZ 2013, 547 Rn. 48; Jarass, Charta der Grundrechte der EU, 3. Aufl., Art. 21 Rn. 4) und ihnen eine durch Gerichte zu beachtende, die Anwendung nationaler Grundrechte verdrängende Drittwirkung zwischen Privaten daher nur dann zukommen kann, wenn der Gegenstand des Verfahrens die Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen erfordert (vgl. BVerfG NJW 2020, 314 Rn. 42 f., 95 ff., 113).
  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie

    Nach ständiger Rechtsprechung haben die Mitgliedstaaten, wenn sie in dieser Weise Maßnahmen zur Umsetzung des Unionsrechts erlassen, die allgemeinen Rechtsgrundsätze einzuhalten, zu denen insbesondere der Grundsatz der Rechtssicherheit zählt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Plantanol, C-201/08, EU:C:2009:539, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie IBV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 49).
  • EuGH, 26.11.2014 - C-66/13

    Green Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Regelung zur Förderung

    Aus Art. 4 der Richtlinie 2001/77 und ihrem 15. Erwägungsgrund geht hervor, dass diese Richtlinie zwar die Mitgliedstaaten zum Erlass solcher Förderregelungen ermutigt, mit ihr aber kein Gemeinschaftsrahmen für diese geschaffen wird (vgl. Urteil IBV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 63).

    Was die Form betrifft, in der die Fördermechanismen ergehen können, beschränkt sich der 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/77 darauf, die verschiedenen Arten von Maßnahmen aufzuführen, deren sich die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang im Allgemeinen bedienen, nämlich grüne Zertifikate, Investitionsbeihilfen, Steuerbefreiungen oder -erleichterungen, Steuererstattungen und direkte Preisstützungssysteme (vgl. Urteil IBV & Cie, EU:C:2013:598, Rn. 64).

    Auch in Art. 4 dieser Richtlinie wird - abgesehen von dem Hinweis, dass solche Maßnahmen geeignet sind, zur Verwirklichung der Ziele der Art. 6 EG und 174 Abs. 1 EG beizutragen - der Inhalt der Fördermaßnahmen, zu deren Erlass der Gemeinschaftsgesetzgeber auf diese Weise ermutigt, nicht näher erläutert (vgl. Urteil IBV & Cie, EU:C:2013:598, Rn. 65).

    Daraus folgt u. a., dass die Richtlinie 2001/77 den Mitgliedstaaten ein weites Ermessen für den Erlass und die Durchführung solcher Förderregelungen einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteil IBV & Cie, EU:C:2013:598, Rn. 80).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-204/12

    Die flämische Regelung für grüne Zertifikate ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    In diesem Sinne ist, wie u. a. in den Erwägungsgründen 1 bis 3 der Richtlinie 2001/77 dargelegt wird, die zunehmende Nutzung solcher Energiequellen, die für die Union von hoher Priorität ist, ein wesentliches Element des Maßnahmenbündels, das zur Einhaltung des Protokolls von Kyoto und einer schnelleren Erreichung von dessen Zielvorgaben benötigt wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil IBV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 56).

    Wie u. a. in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/77 hervorgehoben wird, können nationale Mechanismen zur Förderung der Erzeugung von grünem Strom zur Verwirklichung der Ziele der Art. 6 EG und 174 Abs. 1 EG beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteil IBV & Cie, EU:C:2013:598, Rn. 59).

    Im Übrigen stellt, wie der Unionsgesetzgeber im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/77 ausgeführt hat, die Gewährleistung des ungestörten Funktionierens der Systeme zur Unterstützung erneuerbarer Energiequellen auf nationaler Ebene ein wichtiges Element zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie dar (vgl. in diesem Sinne Urteil IBV & Cie, EU:C:2013:598, Rn. 57).

  • EuGH, 17.09.2020 - C-92/19

    Burgo Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Förderung der

    Vor dem vorlegenden Gericht macht Burgo Group u. a. geltend, dass das Tribunale amministrativo per il Lazio (Verwaltungsgericht für die Region Latium) das Urteil des Gerichtshofs vom 26. September 2013, 1BV & Cie (C-195/12, EU:C:2013:598), nicht berücksichtigt habe, in dem der Gerichtshof die in Rede stehende nationale Förderregelung in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, nicht nur auf hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sondern auf alle Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen angewendet habe.

    Er hat klargestellt, dass der Unionsgesetzgeber den Geltungsbereich nicht auf die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Art. 3 Buchst. i dieser Richtlinie beschränken wollte, und festgestellt, dass in Art. 2 dieser Richtlinie, mit dem ausweislich seiner Überschrift der "Geltungsbereich" dieser Richtlinie festgelegt wird, hervorgehoben wird, dass sie "für die KWK im Sinne des Artikels 3" gilt und dass der Unionsgesetzgeber mit Bedacht sowohl den Begriff "Kraft-Wärme-Kopplung" als auch den Begriff "hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung" für die Zwecke der Richtlinie 2004/8 definiert hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2013, 1BV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 36 und 37).

    Da der Geltungsbereich des die Förderregelungen auf nationaler Ebene betreffenden Art. 7 der Richtlinie 2004/8 nicht nur auf "hocheffiziente" Kraft-Wärme-Kopplung beschränkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2013, 1BV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 38), können die Mitgliedstaaten unter den in diesem Artikel vorgesehenen Voraussetzungen Regelungen zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die nicht hocheffizient sind, vorsehen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-727/22

    Friends of the Irish Environment (Projet Ireland 2040) -

    18 So hat das Urteil vom 26. September 2013, 1BV & Cie (C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 74), Brennholz als natürliche Ressource angesehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-390/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch

    28 - Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. (C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 26), vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat (C-176/09, EU:C:2011:290), vom 18. Juli 2013, Sky Italia (C-234/12, EU:C:2013:496, Rn. 16), vom 26. September 2013, 1BV & Cie (C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 52), und vom 6. November 2014, Feakins (C-335/13, EU:C:2014:2343, Rn. 51); vgl. ebenso zum Diskriminierungsverbot im Rahmen der Grundfreiheiten u. a. die Urteile vom 27. November 2008, Papillon (C-418/07, EU:C:2008:659, Rn. 27), und vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek (C-252/14, EU:C:2016:402, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-103/14

    Jakutis und Kretingales kooperatine zUB

  • EuG, 11.10.2023 - T-760/21

    DCM Film Distribution/ Kommission

  • EuGH, 07.08.2018 - C-561/16

    Saras Energía - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2012/27/EU - Art. 7

  • EuGH, 30.11.2023 - C-173/22

    MG/ EIB

  • EuG, 25.04.2018 - T-554/15

    Ungarn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nach dem ungarischen Gesetz XCIV von

  • EuGH, 15.05.2014 - C-135/13

    Szatmári Malom - Landwirtschaft - ELER - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Art. 20,

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-549/15

    E.ON Biofor Sverige - Auslegung von Art. 34 AEUV und Art. 18 Abs. 1 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-705/19

    Axpo Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Förderung

  • EuGH, 06.11.2014 - C-335/13

    Feakins - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-212/18

    Prato Nevoso Termo Energy

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-89/14

    A2A

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2022 - L 6 KR 72/22

    Krankenversicherung - Herstellerrabatt gem § 130a SGB 5 - Zulässigkeit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-242/17

    L.E.G.O. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Förderung der Nutzung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-243/16

    Miravitlles Ciurana u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2012/30/EU

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-311/13

    Tümer - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 80/987/EWG - Richtlinie

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 12 LA 22/15

    Abfall; Anspruch auf rechtliches Gehör; Antrag auf Zulassung der Berufung;

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-195/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9180
Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-195/12 (https://dejure.org/2013,9180)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.2013 - C-195/12 (https://dejure.org/2013,9180)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - C-195/12 (https://dejure.org/2013,9180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    IBV & Cie

    Umwelt - Energiepolitik - Regelungen zur finanziellen Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen - Unterschiedliche Behandlung zwischen Holz und sonstigen Biomassebrennstoffen

  • EU-Kommission

    IBV & Cie

    Umwelt - Energiepolitik - Regelungen zur finanziellen Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen - Unterschiedliche Behandlung zwischen Holz und sonstigen Biomassebrennstoffen“

  • rechtsportal.de

    Umwelt - Energiepolitik - Regelungen zur finanziellen Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen - Unterschiedliche Behandlung zwischen Holz und sonstigen Biomassebrennstoffen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-195/12
    30 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique und Lorraine u. a. (C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    33 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Arcelor Atlantique und Lorraine u. a. (Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-401/11

    Die Mitgliedstaaten müssen bei der Gewährung der Vorruhestandsbeihilfe an ältere

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-195/12
    25 - Urteil vom 11. April 2013, Soukupová (C-401/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-195/12
    35 - Vgl. Urteil vom 9. März 2010, ERG u. a. (C-379/08 und C-380/08, Slg. 2010, I-2007, Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-318/98

    Fornasar u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-195/12
    19 - Urteile vom 22. Juni 2000, Fornasar u. a. (C-318/98, Slg. 2000, I-4785, Randnr. 46), und vom 14. April 2005, Deponiezweckverband Eiterköpfe (C-6/03, Slg 2005, I-2753, Randnr. 27).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-6/03

    Deponiezweckverband Eiterköpfe - Umwelt - Abfalldeponien - Richtlinie 1999/31 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-195/12
    19 - Urteile vom 22. Juni 2000, Fornasar u. a. (C-318/98, Slg. 2000, I-4785, Randnr. 46), und vom 14. April 2005, Deponiezweckverband Eiterköpfe (C-6/03, Slg 2005, I-2753, Randnr. 27).
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