Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 11.10.1990 - C-196/89   

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https://dejure.org/1990,3043
EuGH, 11.10.1990 - C-196/89 (https://dejure.org/1990,3043)
EuGH, Entscheidung vom 11.10.1990 - C-196/89 (https://dejure.org/1990,3043)
EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - C-196/89 (https://dejure.org/1990,3043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Nespoli und Crippa

    Freier Warenverkehr - Nationale Regelung für Käse

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Nespoli und Crippa

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung für Käse, die die Einhaltung eines Mindestfettgehalts verlangt - Anwendung auf aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Käse - Unzulässigkeit

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuGH, 23.10.1997 - C-189/95

    DAS MONOPOL DES "SYSTEMBOLAG" VERSTÖB NICHT GEGEN DEN EG-VERTRAG

    Sollte dieses im weiteren Verlauf des Verfahrens die Klärung weiterer Fragen nach der Auslegung des Gemeinschaftsrechts für erforderlich halten, hat es den Gerichtshof erneut anzurufen (Urteile vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, CBEM, Slg. 1985, 3261, Randnr. 10, vom 9. Januar 1990 in der Rechtssache C-337/88, SAFA, Slg. 1990, I-1, Randnr. 20, und vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-196/89, Nespoli und Crippa, Slg. 1990, I-3647, Randnr. 23).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

    Was diese Anträge angeht, so hat das nationale Gericht in diesem Zusammenhang keine Frage vorgelegt; diese Anträge sind folglich nicht zu prüfen (siehe Urteile vom 15. Juni 1972 in der Rechtssache 5/72, Grassi, Slg. 1972, 443, Randnr. 3, und vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-196/89, Nespoli und Crippa, Slg. 1990, I-3647, Randnr. 23).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-44/94

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Fishermen's

    30 Vor der Beantwortung der dritten Frage ist zunächst festzustellen, daß der Gerichtshof im Rahmen des Artikels 177 des Vertrages nicht über die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem Vertrag zu entscheiden hat; er ist jedoch dafür zuständig, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen können, zur Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits über die Frage der Vereinbarkeit zu befinden (Urteil vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-196/89, Nespoli und Crippa, Slg. 1990, I-3647, Randnr. 8).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,19897
Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89 (https://dejure.org/1990,19897)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.07.1990 - C-196/89 (https://dejure.org/1990,19897)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - C-196/89 (https://dejure.org/1990,19897)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Enzo Nespoli und Giuseppe Crippa.

    Freier Warenverkehr - Nationale Regelung für Käse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.10.1990 - C-210/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89
    Bei der Rechtssache C-210/89 handelt es sich um eine Klage gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag, mit der die Verurteilung der Italienischen Republik mit der Begründung begehrt wird, diese mache die Einfuhr von Käse aus anderen Mitgliedstaaten von der Beachtung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 396 vom 2. Februar 1939, insbesondere von Artikel 1 dieses Gesetzes, abhängig, die die Herstellung und den Verkauf von Käse verbieten, dessen Fettgehalt unter einem durch die nationalen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Prozentsatz liegt.

    Antrag 9. Aufgrund des Vorstehenden schlage ich vor, in der Rechtssache C-210/89 die Italienische Republik wegen der Anwendung von Vorschriften, die ein vollständiges Verbot des Verkaufs oder ein Verbot des Verkaufs unter der Bezeichnung "Käse" von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Waren verbieten, obwohl I -.

    Deshalb schlage ich auch vor, die Italienische Republik zur Tragung der Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-210/89 zu verurteilen.

  • EuGH, 22.09.1988 - 286/86

    Ministère public / Deserbais

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89
    Daß dieser Fall - den wir nicht zu behandeln haben - hier nicht vorliegt, ergibt sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86 (Deserbais, Slg. 1988, 4907).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89
    6 - Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227.7 - Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Cassis de Dijon, Slg. 1979, 649, Randnr. 8. Die letzten beiden im Text aufgeführten Erfordernisse werden manchmal zu einem einzigen Erfordernis verschmolzen: siehe die Schlußanträge von Generalanwalt Mayras in der Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839, wo auf Seite 3861 der Ausdruck "Schutz der Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb" verwendet wird.
  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89
    6 - Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227.7 - Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Cassis de Dijon, Slg. 1979, 649, Randnr. 8. Die letzten beiden im Text aufgeführten Erfordernisse werden manchmal zu einem einzigen Erfordernis verschmolzen: siehe die Schlußanträge von Generalanwalt Mayras in der Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839, wo auf Seite 3861 der Ausdruck "Schutz der Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb" verwendet wird.
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89
    - Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Slg. 1981, 527, Randnr. 7.
  • EuGH, 27.02.1980 - 170/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89
    Wie der Gerichtshof bereits in anderem Zusammenhang (Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417) ausgeführt hat, darf das Recht eines Mitghedstaats .nicht dazu dienen, die gegebenen Verbrauchsgewohnheiten zu zementieren, um einer mit deren Befriedigung befaßten inländischen Industrie einen erworbenen Vorteil zu bewahren'.".
  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89
    6 - Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227.7 - Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Cassis de Dijon, Slg. 1979, 649, Randnr. 8. Die letzten beiden im Text aufgeführten Erfordernisse werden manchmal zu einem einzigen Erfordernis verschmolzen: siehe die Schlußanträge von Generalanwalt Mayras in der Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839, wo auf Seite 3861 der Ausdruck "Schutz der Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb" verwendet wird.
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