Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 10.10.2005 | Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 10.11.2005 - C-197/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1854
EuGH, 10.11.2005 - C-197/04 (https://dejure.org/2005,1854)
EuGH, Entscheidung vom 10.11.2005 - C-197/04 (https://dejure.org/2005,1854)
EuGH, Entscheidung vom 10. November 2005 - C-197/04 (https://dejure.org/2005,1854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und der Tabakstränge 'West Single Packs'

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und der Tabakstränge "West Single Packs"

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und der Tabakstränge "West Single Packs"

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Festlegung von unterschiedlichen Kategorien von Tabakerzeugnissen; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verbrauchsteuern auf Tabakwaren; Unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und der Tabakstränge 'West Single Packs'; Unterscheidung von Zigaretten und erst in ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 95/59/EG
    Unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und der Tabakstränge 'West Single Packs' verstößt gegen EU-Recht

  • Judicialis

    Richtlinie 92/79/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 95/59/EG Art. 4 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und der Tabakstränge West Single Packs; Sachgebiete: Abgaben, Landwirtschaft, Tabak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zigarettensticks

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und der Tabakstränge "West Single Packs"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zigarettensticks

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Richtlinie 95/59/EG Art 4 Abs 1 Buchst b, Richtlinie 92/79/EWG Art 2 Abs 1
    Feinschnitttabak; Steuersatz; Tabaksteuer; Zigarette

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (ABl. L 291, S. 40) und Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1412
  • EuZW 2006, 31
  • BB 2006, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1215/06

    Bezug von Feinschnittsteuerzeichen für Tabakstränge; Tabak; EuGH-Entscheidung;

    Die Erhebung der Klage in der Rs. C-197/04 wurde am 26. Juni 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 168/3 bekannt gemacht.

    Generalanwalt A schlug in seinen Schlussanträgen vom 14. Juli 2005 in der Rs. C-197/04 vor festzustellen, dass die Bundesrepublik durch die Anwendung des Steuersatzes für Feinschnitttabak für selbst gedrehte Zigaretten auf Tabakstränge, die unter dem Namen "..........." verkauft worden seien, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Absatz 1 Unterabs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 95/59/EG (Richtlinie 95/59/EG) des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - ABl EG - Nr. L 291/40) und aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 92/79/EWG (Richtlinie 92/79/EWG ) des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten (ABl EG Nr. L 316/8) verstoßen habe.

    Das beklagte Hauptzollamt setzte die Klägerin mit Schreiben vom 31. Oktober 2005 davon in Kenntnis, dass die Verkündung eines Urteils des EuGH in der Rs. C-197/04 für den 10. November 2005 angekündigt worden sei.

    Mit Urteil vom 10. November 2005 entschied der EuGH in der Rs. C-197/04 (Slg. 2005, I-9739), dass die Bundesrepublik durch die Anwendung des Steuersatzes für Feinschnitttabak für selbst gedrehte Zigaretten auf Tabakstränge, die unter dem Namen "................" verkauft würden, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Absatz 1 Unterabs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 95/59/EG und aus Art. 2 Absatz 1 der Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten verstoßen habe.

    Das beklagte Hauptzollamt wies den Einspruch mit Entscheidung vom 16. Februar 2006 zurück und führte aus: Nach dem Ergehen des EuGH-Urteils vom 10. November 2005 in der Rs. C-197/04 sei die Bundesrepublik verpflichtet gewesen, für vorportionierten Feinschnitt keine Feinschnittsteuerzeichen mehr auszugeben.

    Die Klägerin habe überdies ihre Geschäftsverbindungen zu ihren Großkunden erst ausgebaut, als absehbar gewesen sei, wie der EuGH in der Rs. C-197/04 entscheiden würde.

    Vor Bekanntwerden der Schlussanträge des Generalanwalts in der Rs. C-197/04 hätten noch gute Aussichten für ein Obsiegen der Bundesrepublik in dem gegen sie eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren bestanden.

    Das EuGH-Urteil in der Rs. C-197/04 habe zudem einer Umsetzung in den Mitgliedstaaten bedurft.

    Sie habe deshalb mit einem für die Bundesrepublik nachteiligen Ausgang des beim EuGH anhängigen Verfahrens in der Rs. C-197/04 rechnen müssen.

    Mit dem Ablauf der vom beklagten Hauptzollamt in seinen Schreiben vom 15. und 18. November 2005 eingeräumten Frist für den weiteren Bezug von Feinschnittsteuerzeichen für vorportionierten Feinschnitt kommt unter Berücksichtigung des für die Bundesrepublik verbindlichen EuGH-Urteils in Slg. 2005, I-9739 eine Auslieferung derartiger Steuerzeichen an die Klägerin für die von ihr beabsichtigte Verwendung nicht mehr in Betracht.

    Nach dem für die Bundesrepublik verbindlichen EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-9739 steht fest, dass es sich bei dem vorportionierten Feinschnitt um Zigaretten i.S. des Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 95/59/EG handelt.

    Anders als die Klägerin meint, bedurfte das EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-9739 keiner "Umsetzung" in einzelstaatliches Recht, weil § 2 Abs. 2 Nr. 2 TabStG Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 95/59/EG entspricht.

    Da der EuGH in seinem Urteil in Slg. 2005, I-9739 die zeitlichen Wirkungen seiner Entscheidung nicht begrenzt hat (hierzu etwa: EuGH-Urteil vom 19. März 2002 Rs. C-426/98, Slg. 2002, I-2793 Rdnr. 40 ff.), hatte die Bundesrepublik das Erkenntnis spätestens ab dem Zeitpunkt seiner Verkündung am 10. November 2005 an zu beachten.

    Unbeschadet dessen konnte die Klägerin bereits im Januar 2005 nicht mehr darauf vertrauen, nach der Verkündung des Urteils des EuGH in der Rs. C-197/04 überhaupt noch Feinschnittsteuerzeichen für vorportionierten Feinschnitt beziehen zu können.

    Die Erhebung der Klage der Kommission in der Rs. C-197/04 wurde am 26. Juni 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 168/3 bekannt gemacht.

    Als gewerbliche Wirtschaftsteilnehmerin, die das beim EuGH anhängige Verfahren in der Rs. C-197/04 unmittelbar betraf, konnte sich die Klägerin spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Unkenntnis berufen (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 VII R 20/03, BFHE 205, 366).

    Vielmehr musste sie im Hinblick auf das anhängige Verfahren in der Rs. C-197/04 damit rechnen, dass der EuGH dem Klagebegehren der Kommission entsprechen würde.

    Es liegt im Streitfall zudem keine verschärfende Rechtsprechung vor, weil der EuGH in seinem Urteil in Slg. 2005, I-9739 erstmals über die Auslegung des Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 95/59/EG entschieden hat.

    Soweit die Klägerin geltend macht, die "Kontingentierung" des Steuerzeichenbezugs habe einer gesetzlichen Grundlage bedurft, ist sie auf § 2 Abs. 2 Nr. 2 TabStG und das für die Bundesrepublik verbindliche EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-9739 zu verweisen.

  • EuGH, 06.04.2017 - C-638/15

    Eko-Tabak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 2 Abs. 1

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellen leicht durchführbare Vorgänge, die die Eignung einer unfertigen Tabakware zum Rauchen herbeiführen sollen - z. B. indem ein Tabakstrang einfach in eine Zigarettenpapierhülse geschoben wird - im Wesentlichen keine "industrielle Bearbeitung" dar (vgl. entsprechend Urteile vom 24. September 1998, Brinkmann, C-319/96, EU:C:1998:429, Rn. 18 und 20, sowie vom 10. November 2005, Kommission/Deutschland, C-197/04, EU:C:2005:672, Rn. 31 und 32).
  • BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07

    Beschränkung des Bezugs von Steuerzeichen aufgrund festgestellter

    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 10. November 2005 Rs. C-197/04 (EuGHE 2005, I-9739) entschieden hatte, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Anwendung des für Feinschnitt geltenden Steuersatzes auf sog. Steckzigaretten gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 291/40) und aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten (ABlEG Nr. L 316/8) verstoßen hatte, setzte das HZA die Klägerin davon in Kenntnis, dass die Herstellung von vorportioniertem Feinschnitt unter Verwendung von Feinschnittsteuerzeichen nur noch bis zum 31. März 2006 fortgesetzt werden könne.

    b) Mit Verkündung des EuGH-Urteils in EuGHE 2005, I-9739 am 10. November 2005 stand fest, dass die deutsche Besteuerungspraxis, vorportionierten Feinschnitt zum Steuersatz für Feinschnitt zu besteuern, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben widersprach und somit eine Vertragsverletzung darstellte.

    Auch die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 14. Juli 2005 (EuGHE 2005, I-9739) vermochten die Tabakindustrie --und somit auch die Klägerin-- nicht in dem Vertrauen zu bestärken, die Besteuerung von Steckzigaretten zum Feinschnittsteuersatz auf unbestimmte Zeit fortsetzen zu können.

  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 4 K 4511/06

    Anspruch auf die Auslieferung von Steuerzeichen für "ECO-Zigarillos"; Einordnung

    Die Produkte müssten unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-197/04 (Slg. 2005, I-9739) begrifflich als Zigaretten eingeordnet werden, so dass für sie keine Zigarrensteuerzeichen mehr ausgegeben werden dürften.

    Aus dem EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-9739 ergebe sich nur, dass es sich bei den Tabaksträngen i.S. des Art. 4 der Richtlinie 95/59 um Produkte handele, die - ohne Zigarren oder Zigarillos zu sein - entweder Zigaretten oder Rauchtabak seien.

    Die dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-197/04 (Slg. 2005, I-9739) zugrunde liegenden Tabakstränge befanden sich in einer Aluminiumverpackung, die in eine Zigarettenpapierhülse eingeführt werden musste (Rdnr. 30 f. des vorgenannten EuGH-Urteils).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2016 - C-638/15

    Eko-Tabak

    13 - Vgl. Urteil vom 10. November 2005, Kommission/Deutschland (C-197/04, EU:C:2005:672, Rn. 31 und 32), u. a. zu Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (ABl. 1995, L 291, S. 40).

    Diesen Ansatz hat der Gerichtshof bestätigt, vgl. Urteil vom 10. November 2005, Kommission/Deutschland (C-197/04, EU:C:2005:672, Rn. 31).

  • BFH, 06.08.2007 - VII B 110/06

    Nachsteuer-Verordnung gemäß § 31 Nr. 18 TabakStG; Verfassungsmäßigkeit

    In Anbetracht des Umstandes, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 10. November 2005 Rs. C-197/04 (EuGHE 2005, I-9739) die Besteuerung der unter dem Namen "West Single Packs" vertriebenen Feinschnitttabakstränge als Feinschnitt beanstandet hatte, und diese Produkte nach den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts als Zigaretten hätten besteuert werden müssen, sei die zuvor für möglich gehaltene Verschiebung zwischen Zigaretten und Feinschnittzigaretten entfallen.

    Gerade die im Handel als Sticks bezeichneten Tabakstränge, die Deutschland im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Nachsteuer-Verordnung als Feinschnitt besteuerte, bildeten Anlass zu dem von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren, das mit der Feststellung des EuGH endete, Deutschland habe durch die Anwendung des Steuersatzes für Feinschnitt für selbst gedrehte Zigaretten auf die unter dem Namen "West Single Packs" verkauften Tabakstränge gegen das einschlägige Gemeinschaftsrecht verstoßen (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-9739).

  • BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06

    Einstweiliger Rechtsschutz; Sicherheitsleistung

    Gerade die im Handel als Sticks bezeichneten Tabakstränge, die Deutschland im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Nachsteuer-Verordnung als Feinschnitt besteuerte, bildeten Anlass zu dem von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren, das mit der Feststellung des EuGH endete, Deutschland habe durch die Anwendung des Steuersatzes für Feinschnitt für selbst gedrehte Zigaretten auf die unter dem Namen "West Single Packs" verkauften Tabakstränge gegen das einschlägige Gemeinschaftsrecht verstoßen (vgl. EuGH-Urteil vom 10. November 2005 Rs. C-197/04, EuGHE 2005, I-9739).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2005 - 8 W 397/05

    Kostenordnung: Geschäftswertabhängige, nicht aufwandsbezogene

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.2.1996, AZ: C-197/04 und C-252/94, ABl EG 1996, Nr. C 133, 3 - 4) stellen Verschmelzungen Erhöhungen des Kapitals einer Kapitalgesellschaft durch Einlagen jeder Art im Sinn von Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) Richtlinie 69/335 dar, wenn eine oder mehrere Kapitalgesellschaften ihr gesamtes Gesellschaftsvermögen in eine oder mehrere Kapitalgesellschaften einbringen, die gegründet werden oder bereits bestehen (EuGH a.a.O. Tz 34).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2006 - 8 W 532/05

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung über die Frage, ob

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.2.1996, AZ: C-197/04 und C-252/94, ABl EG 1996, Nr. C 133, 3 - 4) stellen Verschmelzungen Erhöhungen des Kapitals einer Kapitalgesellschaft durch Einlagen jeder Art im Sinn von Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) Richtlinie 69/335 dar, wenn eine oder mehrere Kapitalgesellschaften ihr gesamtes Gesellschaftsvermögen in eine oder mehrere Kapitalgesellschaften einbringen, die gegründet werden oder bereits bestehen (EuGH a.a.O. Rz. 34).
  • FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19

    Tabaksteuer; Steuergegenstand

    Leicht durchführbare Vorgänge, die die Eignung einer unfertigen Tabakware zum Rauchen herbeiführen sollen, stellen im Wesentlichen keine "industrielle Bearbeitung" dar (vgl. EuGH-Urteile vom 24. September 1998, Brinkmann, C-319/96, ECLI:EU:C:1998:429, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuer - ZfZ - 1999, 54 , und vom 10. November 2005, Kommission/Deutschland, C-197/04, ECLI:EU:C:2005:672, ZfZ 2006, 21 ).
  • FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Tabaksteuer und Hinterziehungszinsen

  • FG Hessen, 04.04.2006 - 7 V 243/06

    Nachversteuerung von sog. vorportioniertem Feinschnitt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 10.10.2005 - C-197/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,78577
EuGH, 10.10.2005 - C-197/04 (https://dejure.org/2005,78577)
EuGH, Entscheidung vom 10.10.2005 - C-197/04 (https://dejure.org/2005,78577)
EuGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - C-197/04 (https://dejure.org/2005,78577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,78577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-197/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20988
Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-197/04 (https://dejure.org/2005,20988)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.07.2005 - C-197/04 (https://dejure.org/2005,20988)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - C-197/04 (https://dejure.org/2005,20988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Tabakwaren - Unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und der Tabakstränge "West Single Packs"

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Abgaben

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.7.2005)

    Tabak-´Sticks´ vor dem Aus // Besteuerung wie Zigaretten gefordert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht