Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 25.05.1993 - C-197/91   

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https://dejure.org/1993,3098
EuGH, 25.05.1993 - C-197/91 (https://dejure.org/1993,3098)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.1993 - C-197/91 (https://dejure.org/1993,3098)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - C-197/91 (https://dejure.org/1993,3098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Frutticoltori Associati Cuneesi / Associazione tra Produttori Ortofrutticoli Piemontesi

    Verordnung Nr. 729/70 des Rates, Artikel 2 und 3
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Agrarpolitik; Finanzierung durch den EAGFL; Grundsätze; Unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht gewährte Beihilfe; Nichteinhaltung der einem Mitgliedstaat obliegenden Kontrollverpflichtung; Pauschale Kürzung; Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Frutticoltori Associati Cuneesi / Associazione tra Produttori Ortofrutticoli Piemontesi

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfe durch einen Mitgliedstaat gegenüber Erzeugerorganisationen ohne Feststellung von Versäumnissen; Pflicht der Mitgliedstaaten zur Einziehung zu Unrecht gezahlter Beihilfen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung Nr. 729/70/EWG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Grundsätze - Unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht gewährte Beihilfe - Nichteinhaltung der einem Mitgliedstaat obliegenden Kontrollverpflichtung - Pauschale Kürzung - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    EAGFL - Entscheidungen über den Rechnungsabschluss - Gültigkeit - Rückforderung nicht geschuldeter Beträge.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.01.1992 - C-197/90

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-197/91
    16 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 24, und vom 8. Januar 1992 in der Rechtssache C-197/90, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-1, Randnr. 38) darf die Kommission nach den Artikeln 2 und 3 der Verordnung Nr. 729/70 nur die gemäß den geltenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften gezahlten Beträge zu Lasten des EAGFL übernehmen.

    Nach der Rechtsprechung (Urteil in der Rechtssache Italien/Kommission, Randnr. 39) ist eine pauschale Kürzung zulässig, wenn die innerstaatlichen Behörden keine ausreichenden Kontrollen durchgeführt haben.

  • EuGH, 07.07.1987 - 89/86

    Étoile commerciale und CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-197/91
    Allerdings haben sie dabei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die vom Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen zu beachten (vgl. Urteil vom 7. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 89/86 und 91/86, Etoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnr. 12).
  • EuGH, 25.02.1988 - 327/85

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-197/91
    16 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 24, und vom 8. Januar 1992 in der Rechtssache C-197/90, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-1, Randnr. 38) darf die Kommission nach den Artikeln 2 und 3 der Verordnung Nr. 729/70 nur die gemäß den geltenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften gezahlten Beträge zu Lasten des EAGFL übernehmen.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91   

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https://dejure.org/1992,23250
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91 (https://dejure.org/1992,23250)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - C-197/91 (https://dejure.org/1992,23250)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - C-197/91 (https://dejure.org/1992,23250)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Frutticoltori Associati Cuneesi SARL gegen Associazione tra Produttori Ortofrutticoli Piemontesi und Azienda di Stato per gli interventi sul mercato agricolo.

    EAGFL - Entscheidungen über den Rechnungsabschluss - Gültigkeit - Rückforderung nicht geschuldeter Beträge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.01.1973 - 13/72

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß sich der Umfang der in Artikel 190 EWG-Vertrag verankerten Begründungspflicht nach der Art des betreffenden Rechtsakts und den Umständen richtet, unter denen er erlassen wurde: vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 13/72 (Niederlande/Kommission, Slg. 1973, 27) und Urteil in der Rechtssache 819/79 (Deutschland/Kommission, a. a. O.).

    Es gibt keinen Zweifel daran, daß nur Beihilfen, die unter Beachtung der Gemeinschaftsvorschriften gezahlt wurden, vom Fonds finanziert werden, und daß die Kommission allen von den Mitgliedstaaten getätigten Ausgaben die Anerkennung zu versagen hat, wenn sie nicht sicher ist, daß sie unter strenger Beachtung des Gemeinschaftsrechts getätigt wurden: vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 11/76 (Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245).

    Ähnliche Feststellungen finden sich im Urteil in der Rechtssache 327/85 (Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 25) und im Urteil in der Rechtssache C-197/90 (Italien/Kommission, Slg. a. a. O., Randnr. 38).

  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
    Sie verweist auf das Urteil in der Rechtssache 819/79 (Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21), in dem der Gerichtshof ° unter Randnummer 8 ° festgestellt habe:.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß sich der Umfang der in Artikel 190 EWG-Vertrag verankerten Begründungspflicht nach der Art des betreffenden Rechtsakts und den Umständen richtet, unter denen er erlassen wurde: vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 13/72 (Niederlande/Kommission, Slg. 1973, 27) und Urteil in der Rechtssache 819/79 (Deutschland/Kommission, a. a. O.).

    Im Urteil in der Rechtssache 819/79 (Deutschland/Kommission, Slg. a. a. O.) führte der Gerichtshof unter Randnummer 8 aus:.

  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
    Es gibt keinen Zweifel daran, daß nur Beihilfen, die unter Beachtung der Gemeinschaftsvorschriften gezahlt wurden, vom Fonds finanziert werden, und daß die Kommission allen von den Mitgliedstaaten getätigten Ausgaben die Anerkennung zu versagen hat, wenn sie nicht sicher ist, daß sie unter strenger Beachtung des Gemeinschaftsrechts getätigt wurden: vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 11/76 (Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
    Klar ist aber auch, daß die Mitgliedstaaten dabei die Erfordernisse des Gemeinschaftsrechts zu berücksichtigen haben: vgl. das Urteil in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82 (Deutsche Milchkontor GmbH/Deutschland, Slg. 1983, 2633, Randnr. 17 ff.).
  • EuGH, 25.02.1988 - 327/85

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
    Ähnliche Feststellungen finden sich im Urteil in der Rechtssache 327/85 (Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, Randnr. 25) und im Urteil in der Rechtssache C-197/90 (Italien/Kommission, Slg. a. a. O., Randnr. 38).
  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes steht fest, daß die Kommission nachweisen muß, daß der betreffende Mitgliedstaat die Vorschriften einer gemeinsamen Marktordnung verletzt hat, wenn sie die Übernahme bestimmter Ausgaben durch den Fonds ablehnt, und daß der Mitgliedstaat die Beweislast dafür trägt, daß der von der Kommission nicht anerkannte Betrag falsch ist: vgl. Urteile in den Rechtssachen 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749) und C-197/90 (Italien/Kommission, a. a. O.).
  • EuGH, 07.07.1987 - 89/86

    Étoile commerciale und CNTA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
    Die Kommission verweist insofern auf die Urteile in den verbundenen Rechtssachen 89/86 und 91/86 (Etoile Commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005) und in der Rechtssache Deutsche Milchkontor/Deutschland.
  • EuGH, 09.10.1990 - 366/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
    Wie dem achten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 729/70 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik zu entnehmen ist und wie die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil in der Rechtssache 366/88, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 20) klarstellte, ist es in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten, sicherzustellen, daß der Fonds ordnungsgemäß arbeitet.
  • EuGH, 19.03.1991 - C-32/89

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
    Anders zu urteilen hieße, der Kommission eine unangemessen schwere Last aufzubürden: vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache C-32/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1991, I-1321, Randnr. 54).
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