Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 08.06.1999 - C-198/97   

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https://dejure.org/1999,2166
EuGH, 08.06.1999 - C-198/97 (https://dejure.org/1999,2166)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.1999 - C-198/97 (https://dejure.org/1999,2166)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - C-198/97 (https://dejure.org/1999,2166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 76/160/EWG - Qualität der Badegewässer - Zulässigkeit einer Klage nach Artikel 226 EG (früher Artikel 169) - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Beachtung des Grundsatzes der kollegialen Verantwortlichkeit der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    1 Vertragsverletzungsverfahren - Beschlüsse der Kommission, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben und Klage beim Gerichtshof zu erheben - Anwendung des Kollegialprinzips - Umfang - Beratung Sache des Kollegiums

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vereinheitlichung und zweckmäßige Gestaltung der Berichte über die Durchführung der Umweltschutzrichtlinie über "die Qualitätsanforderungen an Badegewässer mit Ausnahme von Wasser für therapeutische Zwecke und Wasser für Schwimmbecken"; Unterlassene Maßnahmen zur ...

  • Judicialis

    EGV Art. 226; ; Richtlinie 76/160/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 76/160/EWG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vertragsverletzungsverfahren - Beschlüsse der Kommission, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben und Klage beim Gerichtshof zu erheben - Anwendung des Kollegialprinzips - Umfang - Beratung Sache des Kollegiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtdurchführung der Artikel 4 Absatz 1 und 6 Absatz 1 der Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer - Nicht ordnungsgemäßer Zustand zahlreicher Badegewässer im Gebiet der alten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.07.1993 - C-56/90

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-198/97
    Es handele sich daher um einen Fall materieller Unmöglichkeit im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 14. Juli 1993 in der Rechtssache C-56/90, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1993, I-4109, Randnr. 46).

    Zum einen ist es daher entgegen der Behauptung der deutschen Regierung nicht ausreichend, daß alle vernüftigerweise möglichen Maßnahmen ergriffen werden, da die Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, daß die Badegewässer den in der Richtlinie festgesetzten Grenzwerten entsprechen, und zwar innerhalb einer Frist, die länger ist als die für die Durchführung der Richtlinie vorgesehene Frist, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, dieser Anforderung zu genügen (Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnrn.

    Die Richtlinie verpflichtet also die Mitgliedstaaten, für die Erreichung bestimmter Ziele Sorge zu tragen; diese können sich von den in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen abgesehen nicht auf besondere Umstände berufen, um die Nichterfüllung dieser Verpflichtung zu rechtfertigen (siehe Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 43, und Urteil vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-198/97
    Hierzu ist festzustellen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnrn.
  • EuGH, 12.02.1998 - C-92/96

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-198/97
    Die Richtlinie verpflichtet also die Mitgliedstaaten, für die Erreichung bestimmter Ziele Sorge zu tragen; diese können sich von den in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen abgesehen nicht auf besondere Umstände berufen, um die Nichterfüllung dieser Verpflichtung zu rechtfertigen (siehe Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 43, und Urteil vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-26/04

    Kommission / Spanien

    32 und 33); siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 46).

    12 - Urteil Kommission/Deutschland, angeführt in Fußnote 10, Randnr. 35.

    24 - Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-298/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-6747).

    26 - Urteil Kommission/Deutschland, angeführt in Fußnote 24, Randnr. 24.

    29 - Siehe meine Schlussanträge zum Urteil Kommission/Deutschland, angeführt in Fußnote 24, Nrn. 17 und 18. Siehe auch Randnr. 26 des Urteils in derselben Rechtssache.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2002 - C-226/01

    Kommission / Dänemark

    Jedenfalls ergibt sich aus der Rechtsprechung und insbesondere auch aus dem Urteil Kommission/Deutschland unbestreitbar, dass sich die Verpflichtungen aus der Richtlinie so darstellen, wie ich sie gerade beschrieben habe.

    L 377, S. 48.4: - Urteile vom 14. Juli 1993 in der Rechtssache C-56/90 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1993, I-4109), vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505), vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257), vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933), vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387), vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-368/00 (Kommission/Schweden, Slg. 2001, I-4605) und vom 13. November 2001 in der Rechtssache C-427/00 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2001, I-8535).

    7: - Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 35 und die dort zitierte Rechtsprechung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-60/01

    Kommission / Frankreich

    42 bis 46), vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35) und vom 13. November 2001 in der Rechtssache C-427/00 (Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).

    Siehe ferner Urteil Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 31, Randnr. 35. Ähnlich strikt ist die Rechtsprechung bezüglich der Einhaltung der Richtlinie 75/440/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten (ABl. L 194, S. 34).

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.01.1999 - C-198/97 (https://dejure.org/1999,15886)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - C-198/97 (https://dejure.org/1999,15886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 76/160/EWG - Qualität der Badegewässer - Zulässigkeit einer Klage nach Artikel 226 EG (früher Artikel 169) - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Beachtung des Grundsatzes der kollegialen Verantwortlichkeit der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.03.1991 - C-209/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-198/97
    7: - Nr. 14.8: - Zum Beispiel Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache 209/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-1575, Randnr. 6).
  • EuGH, 22.03.1983 - 42/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-198/97
    6: - Rechtssache 42/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.07.1993 - C-56/90

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1999 - C-198/97
    9: - Urteil vom 14. Juli 1993 in der Rechtssache C-56/90 (Slg. 1993, I-4109, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-307/98

    Kommission / Belgien

    Der Gerichtshof hat aber erklärt, die Kommission könne sich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens auf Umstände berufen, die schon in den mit Gründen versehenen Stellungnahmen beanstandet wurden und die sich später fortsetzten, oder auf Umstände, die zwar nach der Abgabe dieser Stellungnahmen eintraten, die aber von derselben Art sind wie diejenigen, die in diesen Stellungnahmen erwähnt waren und die demselben Verfahren zugrunde liegen (Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1983 in der Rechtssache C-42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, S. 1013, Randnr. 20; siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Jacobs vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Nr. 14).
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