Rechtsprechung
EuGH, 24.03.1994 - C-2/92 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford Bostock
1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Grundrechte - Beachtung durch die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen
- EU-Kommission
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford Bostock
- Wolters Kluwer
Auslegung des gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über das System der zusätzlichen Abgabe für Milch; Übertragung der Referenzmenge für Milch auf den Verpächter bei Ablauf eines Landpachtverhältnisses; Pflicht des Verpächters zur Zahlung einer Vergütung an den ...
- Judicialis
Verordnung 856/84/EWG; ; Verordnung 804/68/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verordnung 856/84/EWG; Verordnung 804/68/EWG
1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Grundrechte - Beachtung durch die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
- EuGH, 24.03.1994 - C-2/92
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 13.07.1989 - 5/88
Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-2/92
12 Da der Kläger des Ausgangsverfahrens aus der angeblichen Verletzung der angeführten allgemeinen Grundsätze die Verpflichtung des Mitgliedstaats zum Erlaß nationaler Vorschriften über eine Vergütung des Pächters ableitet, hält das vorlegende Gericht eine Erläuterung der Bedeutung und der Tragweite des Urteils des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609) für erforderlich, das es als maßgebend für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits ansieht.15 Das Urteil Wachauf betrifft also nicht die vom vorlegenden Gericht aufgeworfene Frage des Vergütungsanspruchs, den der Pächter bei Rückgewähr des Pachtbetriebs an den Verpächter gegebenenfalls aus dem Gemeinschaftsrecht herleiten kann.
- EuGH, 25.11.1986 - 201/85
Klensch / Secrétaire d'État
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-2/92
Dieses Diskriminierungsverbot ist nur der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, der zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts gehört (siehe u. a. Urteil vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch, Slg. 1986, 3477, Randnr. 9). - EuGH, 22.10.1991 - C-44/89
Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-2/92
Das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentum umfasst nicht das Recht zur kommerziellen Verwertung eines Vorteils, der wie die Referenzmengen, die im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation zugeteilt werden, weder aus dem Eigentum noch aus der Berufstätigkeit des Betroffenen herrührt (Urteil vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-44/89, Von Deetzen II, Slg. 1991, I-5119, Randnr. 27). - EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP
Auszug aus EuGH, 24.03.1994 - C-2/92
Er hat dazu in seinem Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89 (ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 42) ausgeführt, daß er, wenn eine einzelstaatliche Regelung in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, im Vorabentscheidungsverfahren dem vorlegenden Gericht alle Auslegungskriterien an die Hand zu geben hat, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung er sichert.
- EuGH, 27.06.2006 - C-540/03
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON …
105 Dazu ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung auch die Mitgliedstaaten die Erfordernisse des Schutzes der in der Gemeinschaftsrechtsordnung anerkannten allgemeinen Grundsätze, zu denen auch die Grundrechte zählen, bei der Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen zu beachten haben; sie müssen diese Regelungen deshalb, soweit irgend möglich, so anwenden, dass diese Erfordernisse nicht verkannt werden (vgl. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92, Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnr. 16, und vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-107/97, Rombi und Arkopharma, Slg. 2000, I-3367, Randnr. 65, in diesem Sinne auch Urteil ERT, Randnr. 43). - BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …
Der erkennende Senat hat diese Regelung in § 3 Abs. 2 MAVV mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verfassungsrecht, für vereinbar erklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 3 B 132.92 - Buchholz 451.90 Nr. 118; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1994 - BVerwG 3 B 39.94 - Buchholz 451.90 Nr. 132; vgl. auch EuGH, Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-2/92 - Slg. 1994, I - 955, 976 bis 987). - EuGH, 13.04.2000 - C-292/97
Karlsson u.a.
Sie müssen diese deshalb soweit wie möglich in Übereinstimmung mit diesen Erfordernissen anwenden (Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92, Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnr. 16).
- EuGH, 18.12.1997 - C-309/96
Annibaldi
Dieses Diskriminierungsverbot ist nur der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, der zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts gehört (vgl. u. a. Urteile vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch, Slg. 1986, 3477, Randnr. 9, und vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92, Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnr. 23). - EuGH, 10.07.2003 - C-20/00
KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES …
Zur Umsetzung der Richtlinie 93/53 durch die Mitgliedstaaten ist festzustellen, dass diese bei der Durchführung der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile Wachauf, Randnr. 19, und vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92, Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnr. 16) auch die Erfordernisse des Grundrechtschutzes in der Gemeinschaftsrechtsordnung beachten und diese Regelungen deshalb so weit wie möglich in Übereinstimmung mit diesen Erfordernissen anwenden müssen. - Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10
Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte …
6 - Vgl. einerseits die Urteile vom 13. Juli 1989, Wachauf (5/88, Slg. 1989, 2609), vom 24. März 1994, Bostock (C-2/92, Slg. 1994, I-955), und vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659), und andererseits die Urteile vom 18. Juni 1991, ERT (C-260/89, Slg. 1991, I-2925), und vom 26. Juni 1997, Familiapress (C-368/95, Slg. 1997, I-3689), die den Urteilen vom 13. Juni 1996, Maurin (C-144/95, Slg. 1996, I-2909), vom 29. Mai 1997, Kremzow (C-299/95, Slg. 1997, I-2629), und vom 18. Dezember 1997, Annibaldi (C-309/96, Slg. 1997, I-7493), gegenüberzustellen sind. - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09
Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine …
10 f.), vom 13. Juli 1989, Wachauf (5/88, Slg. 1989, 2609, Randnr. 22), vom 24. März 1994, Bostock (C-2/92, Slg. 1994, I-955, Randnr. 16), und vom 10. Juli 2003, Booker Aquaculture und Hydro Seafood (C-20/00 und C-64/00, Slg. 2003, I-7411, Randnr. 68). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
EuGH-Vorlage zur Frage eines europarechtlichen Aufenthaltsrechts in Deutschland …
So könnte dann jedes Richtlinienumsetzungsgesetz - wie beispielsweise das gesamte Freizügigkeitsgesetz/EU - oder jedenfalls jeder Gesetzesteil, der zur Umsetzung einer Richtlinie dient, pauschal als durchgeführtes Unionsrecht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 GRCh einzustufen sein, was praktisch einfach, rechtssicher und klar handhabbar wäre (in diese Richtung weist möglicherweise EuGH…, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, Rn. 23-23 sowie schon EuGH, Urteil vom 24. März 1994, Rs. C-2/92, Rn. 16 in Abgrenzung zur Gegenansicht von GA Gulmann im Schlussantrag hierzu unter Rn. 33). - EuGH, 12.12.2002 - C-442/00
Rodríguez Caballero
Sie müssen diese deshalb so weit wie möglich in Übereinstimmung mit diesen Erfordernissen anwenden (vgl. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92, Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnr. 16, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-292/97, Karlsson u a., Slg. 2000, I-2737, Randnr. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS …
26 - Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92 (Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnr. 16), vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-292/97 (Karlsson u. a., Slg. 2000, I-2737, Randnr. 37), vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-442/00 (Caballero, Slg. 2002, I-11915, Randnr. 30) und in der Rechtssache C-260/89 (zitiert in Fußnote 17), Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2007 - C-62/06
ZF Zefeser - Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates - Nacherhebung von …
- EuG, 13.07.1995 - T-466/93
Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von …
- EuGH, 15.04.1997 - C-22/94
Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry, …
- BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
Übergang von Referenzmengen anlässlich der Rückgabe eines gepachteten Hofes vom …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17
TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - …
- EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
Mulligan u.a.
- VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 BV 02.3024
Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten …
- BVerwG, 12.12.1994 - 3 B 46.94
Verlust der Eigenschaft als Milcherzeugungsflächen bei Verlagerung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-235/17
Kommission/ Ungarn (Usufruits sur terres agricoles)
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
Referenzmengenübergang bei Rückgabe ganzer Betriebe; Referenzmengenberechnung der …
- EuGH, 17.04.1997 - C-15/95
EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux
- EuGH, 18.05.2000 - C-107/97
Rombi und Arkopharma
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-313/99
Mulligan u.a.
- BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
Recht der Landwirtschaft: Übergang von Referenzmengen bei Rückgabe von …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-59/11
Association Kokopelli - Landwirtschaft - Gültigkeit - Richtlinie 2002/55/EG - …
- EuGH, 26.10.2006 - C-275/05
Kibler - Milch und Milcherzeugnisse - Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-378/08
ERG u.a. - Richtlinie 2004/35/EG - Gebiet von nationalem Interesse "Priolo" - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08
ERG u.a.
- EuGH, 17.12.1998 - C-186/96
Demand
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08
Visciano - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 9 A 1745/97
Ausgestaltung der Berechnung der Höhe des Übergangs von Milchreferenzmengen durch …
- EuGH, 14.07.1994 - C-351/92
Graff / Hauptzollamt Köln Rheinau
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2009 - C-75/08
Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begründung der …
- VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
Rückgabe einer Milcherzeugungsfläche bei Beendigung des Pachtverhältnisses
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-165/20
Air Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-254/08
Futura Immobiliare u.a. - Richtlinie 2006/12/EG - Abfälle - Kosten der …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-20/00
Booker Aquaculture
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1998 - C-186/96
Stefan Demand gegen Hauptzollamt Trier. - Milch - Zusatzabgabenregelung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-96/03
Tempelman
- VGH Hessen, 06.03.1996 - 8 UE 3223/94
Rücknahme eines Milchaufgabevergütungsbescheides; zum Betriebsbegriff
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2005 - C-519/03
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2004 - C-327/02
Panayotova u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-63/93
Fintan Duff, Liam Finlay, Thomas Julian, James Lyons, Catherine Moloney, Michael …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-650/13
Delvigne - Art. 10 EUV und 14 Abs. 3 EUV - Art. 20 Abs. 2 Buchst. b AEUV - Art. …
- VG Münster, 18.09.2003 - 9 K 599/01
Ausstellung einer Bescheinigung über die Rücknahme einer Referenzmenge aus Anlass …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-416/01
ACOR
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-376/97
Wettwer
- EuGH, 09.10.1997 - C-152/95
Macon u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-22/94
The Irish Farmers Association und andere gegen Minister for Agriculture, Food and …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-655/21
G. ST. T. (Proportionnalité de la peine en cas de contrefaçon)
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2009 - C-427/07
Kommission / Irland - Richtlinie 2003/35/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
- VG Münster, 28.09.2003 - 9 K 2097/01
Anfechtung einer erteilten Bescheinigung zur Übernahme einer Milch-Referenzmenge; …
- EuGH, 09.11.1995 - C-38/94
The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Country …
- VGH Hessen, 21.06.1995 - 8 UE 977/91
Milchaufgabevergütung für einen Pächter - Zustimmung des Verpächters auch im …
- BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94
Vorlage der Einwilligung des Betriebsverpächters durch den Betriebspächter beim …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-15/95
EARL de Kerlast gegen Union régionale de coopératives agricoles (Unicopa) und …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93
Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau gegen Hauptzollamt Rosenheim. - Zusätzliche …
- BVerwG, 01.08.1996 - 3 B 94.96
Verletzung der richterlichen Begründungspflicht - Grundsätzliche …
- BVerwG, 05.06.1996 - 3 B 85.96
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der fehlenden Gewährung von Pächterschutz bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1996 - C-152/95
Michel Macon e.a. gegen Préfet de l'Aisne. - Zusätzliche Abgabe für Milch - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2001 - 9 A 101/00
Rechtsprechung
EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (15)
- EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75
1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES …
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Die belgische Regierung macht, gestützt auf die Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 ("Norm für die lokalen Ausgaben", Slg. 1975, 1355) und 1/78 vom 4. Oktober 1979 ("Internationales Naturkautschuk-Übereinkommen", Slg. 1979, 2871), geltend, das Gutachtenverfahren des Artikels 228 des Vertrages, ein Sonderverfahren, erlaube es dem Gerichtshof, über alle Fragen der materiellen oder formellen Vereinbarkeit des beabsichtigten Abkommens zu entscheiden, um jeden späteren Streit zu vermeiden, der der internationalen Glaubwürdigkeit der Gemeinschaft abträglich sein könnte.In jedem Falle zeigten die erwähnten Gutachten 1/75 und 1/78, daß der Gerichtshof den möglichen Gegenstand des Verfahrens nach Artikel 228 des Vertrages nicht restriktiv auffasse.
In den Gutachten 1/75 und 1/78, a. a. O., habe der Gerichtshof diese Problematik nicht direkt behandelt: Er habe sich vielmehr mit der Frage der jeweiligen Zuständigkeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten für den Beitritt zu einem völkerrechtlichen Vertrag befaßt.
Die Nichtigerklärung des Rechtsaktes über den Abschluß eines völkerrechtlichen Vertrages durch den Gerichtshof wegen einer falschen Rechtsgrundlage bringe auch keine der vom Gerichtshof in seinem Gutachten 1/75, a. a. O., angesprochenen Gefahren mit sich, da die völkerrechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft nicht in Frage gestellt werde.
Die Gutachten 1/75 und 1/78, a. a. O., enthielten einige Gesichtspunkte, die für die Zulässigkeit des vorliegenden Antrags sprächen.
Wenn der Gerichtshof einer solchen Klage stattgeben sollte, würde seine Entscheidung nicht zu den im Gutachten 1/75 angesprochenen ernsten Schwierigkeiten auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen führen, da die Organe eine erneute Annahme des Beschlusses über den Abschluß, gestützt auf die vom Gerichtshof als zutreffend angesehene Grundlage, vornehmen könnten und - gemäß Artikel 176 des Vertrages - müßten.
Die Bezugnahmen auf die Gutachten 1/75 und 1/78 (…a. a. O.) im Gutachtenantrag seien irrelevant.
Sie trägt zweitens vor, die Wahl der zutreffenden Rechtsgrundlage könne, wie die Gutachten 1/75 und 1/78, a. a. O., zeigten, als solche zum Gegenstand eines vorherigen Gutachtens nach Artikel 228 des Vertrages gemacht werden.
Zu Artikel 113 des Vertrages trägt die belgische Regierung vor, nach dem Gutachten 1/75, a. a. O., habe der Begriff der Handelspolitik den gleichen Inhalt, ob er nun auf die internationale Betätigung eines Staates oder die der Gemeinschaft angewandt werde.
Was Artikel 113 des Vertrages angehe, sei unstreitig, daß die in seinem Absatz 1 enthaltene Aufzählung einer Reihe von handelspolitischen Maßnahmen Hinweischarakter habe und daß die Vertragsbestimmungen betreffend die Handelspolitik weit auszulegen seien, um auch Maßnahmen zu erfassen, die mittelbar mit dem Handelsverkehr verbunden seien (Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 8/73, Massey-Ferguson, Slg. 1973, 897; Gutachten 1/75 und 1/78, a. a. O.).
- EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78
Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN - …
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Auf der Grundlage des Gutachtens 1/78, a. a. O., sei eine solche Frage in jedem Falle zulässig.Die Erwägungen, die der Gerichtshof im Gutachten 1/78, a. a. O., angestellt habe, um die Rohstoffübereinkommen in die gemeinsame Handelspolitik einzubeziehen, ließen sich ohne Schwierigkeiten auf das Gebiet der Dienstleistungen übertragen, wenn man dessen Bedeutung für den Welthandel betrachte.
Wie sich aus dem Gutachten 1/78 und dem Urteil vom 26. März 1987 (…Kommission/Rat, a. a. O.) ergebe, falle eine Maßnahme nur dann in den Bereich der Handelspolitik, wenn sie bei eigenständigem Erlaß durch die Mitgliedstaaten für die Gemeinschaft die Möglichkeit einschränken würde, eine gemeinsame Handelspolitik zu verwirklichen, und wenn sie unmittelbar zu Verkehrsverlagerungen zwischen den Mitgliedstaaten im Handelsverkehr aus oder in Drittstaaten führen würde.
Der Gerichtshof habe dieses enge - auf noch in den 50er Jahren vorherrschende Gegebenheiten gestützte - Konzept bereits in seinem Gutachten 1/78, a. a. O., zurückgewiesen.
Unter diesen Bedingungen sei Artikel 113 des Vertrages gewiß eine zutreffende, wenn nicht notwendige Rechtsgrundlage für die Annahme des vorgeschlagenen Rechtsaktes, der eines der - wie es im Gutachten 1/78, a. a. O., heiße - "verfeinertsten Instrumente" sei, dessen die Gemeinschaft zur Durchführung ihrer Handelspolitik bedürfe.
Es müsse daher festgestellt werden, ob das vom Gerichtshof in dem Gutachten 1/78 (…a. a. O.) dargelegte Konzept ganz allgemein auch einen Tätigkeitsbereich einschließen könne, für den bisher noch keine ständige Praxis bestehe.
- EuGH, 27.09.1988 - 165/87
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Dies ergebe sich insbesondere aus dem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545) betreffend die für den Beschluß über den Abschluß des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren sowie des dazugehörigen Änderungsprotokolls herangezogene Rechtsgrundlage und aus dem Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493), in dem der Gerichtshof zwei Verordnungen des Rates zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen wegen des Fehlens einer zutreffenden Rechtsgrundlage und wegen einer fehlerhaften Begründung für nichtig erklärt, die Wirkungen der für nichtig erklärten Verordnungen jedoch gemäß Artikel 174 Absatz 2 des Vertrages für fortgeltend erklärt habe.Aus ihr ergebe sich insbesondere, daß der Rückgriff auf Artikel 235 des Vertrages nur gerechtfertigt sei, wenn keine andere Vertragsbestimmung den Organen die zum Erlaß eines Rechtsakts erforderliche Befugnis verleihe (Urteile vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, a. a. O., vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, und vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, Slg. 1990,I-1527, Randnr. 11).
Der Gerichtshof sei sich dessen bewußt, daß die Anwendung unterschiedlicher Verfahrensregeln Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsaktes haben könne (Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat, a. a. O., vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 275/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 259 - abgekürzte Veröffentlichung-, …und vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, a. a. O.).
Sie wolle dabei nicht die Rechtsprechung des Gerichtshofes vernachlässigen, die diesem Artikel rein subsidiäre Bedeutung beimesse, sondern ihr vielmehr Rechnung tragen, da Artikel 235 als die allein zutreffende Rechtsgrundlage erscheine, wenn die Erwägungen des Gerichtshofes im sogenannten "Titandioxil"-Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89 (Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867) auch für Rechtsakte vertraglicher Natur gelten sollten.
Nach der "AETR"-Rechtsprechung (Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263) und dem Gutachten 1/76 vom 26. April 1977 ("Europäischer Stillegungsfonds für die Binnenschiffahrt", Slg. 1977, 741) lasse sich die Außenzuständigkeit der Gemeinschaft mangels ausdrücklicher Bestimmungen des Vertrages aus ihren internen Handlungsbefugnissen ableiten.
- EuGH, 26.04.1977 - Gutachten 1/76
Entwurf zu einem Übereinkommen über die Errichtung eines europäischen …
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Nach der "AETR"-Rechtsprechung (Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263) und dem Gutachten 1/76 vom 26. April 1977 ("Europäischer Stillegungsfonds für die Binnenschiffahrt", Slg. 1977, 741) lasse sich die Außenzuständigkeit der Gemeinschaft mangels ausdrücklicher Bestimmungen des Vertrages aus ihren internen Handlungsbefugnissen ableiten.Im vorliegenden Fall erlaube die gleichzeitige Anwendung der in der AETR-Rechtsprechung und im Gutachten 1/76, a. a. O., enthaltenen Kriterien, auf einer einzigen Rechtsgrundlage des Vertrages alle horizontalen und allgemeinen Aspekte in den Außenbeziehungen betreffend die Niederlassungsfreiheit und den Dienstleistungsverkehr zu regeln.
Die Artikel 52 Satz 2 und 57 Absatz 2 des Vertrages räumten der Gemeinschaft ausdrückliche Zuständigkeiten für die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen der freien Niederlassung u. a. der von Artikel 58 erfaßten Unternehmen aus Drittländern ein; dies folge aus der durch das Urteil vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3/76, 4/76 und 6/76 (Kramer u. a., Slg. 1976, 1279) und durch das Gutachten 1/76, a. a. O., ergänzten AETR-Rechtsprechung.
Soweit der Rückgriff auf Artikel 57 oder auf Artikel 100a neben Artikel 113 als erforderlich angesehen werden sollte, komme dem Gemeinschaftsgesetzgeber im vorliegenden Fall entsprechend dem Gutachten 1/76 (…a. a. O.) ein weites Ermessen bei der Entscheidung zu, sämtliche Verpflichtungen im Rahmen der OECD zu übernehmen oder in einem gewissen Maße den Mitgliedstaaten hinsichtlich der nicht von der Gemeinschaftsgesetzgebung abgedeckten Bereiche Platz zu lassen.
- EuGH, 29.03.1990 - 62/88
Griechenland / Rat
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Aus ihr ergebe sich insbesondere, daß der Rückgriff auf Artikel 235 des Vertrages nur gerechtfertigt sei, wenn keine andere Vertragsbestimmung den Organen die zum Erlaß eines Rechtsakts erforderliche Befugnis verleihe (…Urteile vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, a. a. O., vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, und vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, Slg. 1990,I-1527, Randnr. 11).Der Gerichtshof sei sich dessen bewußt, daß die Anwendung unterschiedlicher Verfahrensregeln Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsaktes haben könne (…Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat, a. a. O., vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 275/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 259 - abgekürzte Veröffentlichung-, und vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, a. a. O.).
- EuGH, 10.07.1986 - 79/85
Segers / Bedrijfsvereniging voor Bank- en Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije …
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Die in diesen Artikeln vorgesehene Gleichbehandlung habe eine sehr große Bedeutung, wie sich aus dem allgemeinen Programm zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (…ABl. 1962, Nr. 2, S. 36) und der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 18. Juni 1985 in der Rechtssache 197/84, Steinhauser, Slg. 1985, 1819, vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 79/85, Segers, Slg. 1986, 2375) ergebe. - EuGH, 02.02.1989 - 275/87
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Der Gerichtshof sei sich dessen bewußt, daß die Anwendung unterschiedlicher Verfahrensregeln Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsaktes haben könne (Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat, a. a. O., vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 275/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 259 - abgekürzte Veröffentlichung-, …und vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, a. a. O.). - EuGH, 18.06.1985 - 197/84
Steinhauser / Ville de Biarritz
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Die in diesen Artikeln vorgesehene Gleichbehandlung habe eine sehr große Bedeutung, wie sich aus dem allgemeinen Programm zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (…ABl. 1962, Nr. 2, S. 36) und der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 18. Juni 1985 in der Rechtssache 197/84, Steinhauser, Slg. 1985, 1819, vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 79/85, Segers, Slg. 1986, 2375) ergebe. - EuGH, 31.03.1971 - 22/70
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Nach der "AETR"-Rechtsprechung (Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263) und dem Gutachten 1/76 vom 26. April 1977 ("Europäischer Stillegungsfonds für die Binnenschiffahrt", Slg. 1977, 741) lasse sich die Außenzuständigkeit der Gemeinschaft mangels ausdrücklicher Bestimmungen des Vertrages aus ihren internen Handlungsbefugnissen ableiten. - EuGH, 14.07.1976 - 3/76
Cornelis Kramer u.a.
Auszug aus EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
Die Artikel 52 Satz 2 und 57 Absatz 2 des Vertrages räumten der Gemeinschaft ausdrückliche Zuständigkeiten für die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen der freien Niederlassung u. a. der von Artikel 58 erfaßten Unternehmen aus Drittländern ein; dies folge aus der durch das Urteil vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3/76, 4/76 und 6/76 (Kramer u. a., Slg. 1976, 1279) und durch das Gutachten 1/76, a. a. O., ergänzten AETR-Rechtsprechung. - EuGH, 12.07.1973 - 8/73
Hauptzollamt Bremerhaven / Massey Ferguson
- EuGH, 28.01.1986 - 270/83
Kommission / Frankreich
- EuGH, 30.05.1989 - 242/87
Kommission / Rat
- EuGH, 21.10.1982 - 233/82
K. / Deutschland und Parlament
- EuGH, 26.03.1987 - 45/86
Kommission / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV
Wie der Gerichtshof im Gutachten 2/92 klargestellt hat, kann somit nur die Ausübung einer internen Zuständigkeit (die also von ihrem bloßen Bestehen zu unterscheiden ist) eine (stillschweigend übertragene) ausschließliche externe Zuständigkeit begründen(261).Vgl. z. B. Gutachten 2/92 (Dritter revidierter Beschluss der OECD über die Inländerbehandlung) vom 24. März 1995 (EU:C:1995:83, Rn. 32).
Dies war (wenn auch mittelbar) bereits dem Gutachten 2/92 (Dritter revidierter Beschluss der OECD über die Inländerbehandlung) vom 24. März 1995 (EU:C:1995:83, Rn. 27) zu entnehmen.
Diese Rechtslage wurde vom Gerichtshof im Gutachten 2/92 (Dritter revidierter Beschluss der OECD über die Inländerbehandlung) vom 24. März 1995 (EU:C:1995:83, Rn. 24 bis 26) bestätigt.
261 - Gutachten 2/92 (Dritter revidierter Beschluss der OECD über die Inländerbehandlung) vom 24. März 1995 (EU:C:1995:83, Rn. 33 [wo von der Voraussetzung "interner Rechtsetzungsakte" die Rede ist] und 36).
- EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03
'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der …
83 Hat die Gemeinschaft in ihre internen Rechtsetzungsakte Klauseln über die Behandlung der Angehörigen von Drittstaaten aufgenommen oder hat sie ihren Organen ausdrücklich eine Zuständigkeit zu Verhandlungen mit Drittstaaten übertragen, erwirbt sie somit eine ausschließliche Außenkompetenz nach Maßgabe des von diesen Rechtsakten erfassten Bereichs (Gutachten 1/94, Randnr. 95, und 2/92 [vom 24. März 1995, Slg. 1995, I-521], Randnr. 33).49 Der Rat ist hinsichtlich der ersten in Randnummer 83 des Urteils Kommission/Dänemark unter Verweis auf Randnummer 95 des Gutachtens 1/94 und Randnummer 33 des Gutachtens 2/92 angesprochenen Fallgestaltung, dass "die Gemeinschaft in ihre internen Rechtsetzungsakte Klauseln über die Behandlung der Angehörigen von Drittstaaten aufgenommen [hat]", der Ansicht, dass diese Fallgestaltung bei der Verordnung Nr. 44/2001 nicht einschlägig sei, und wird darin von der deutschen und der französischen Regierung unterstützt.
54 Hinsichtlich der zweiten in Randnummer 83 des Urteils Kommission/Dänemark unter Verweis auf Randnummer 95 des Gutachtens 1/94 und Randnummer 33 des Gutachtens 2/92 angesprochenen Fallgestaltung, dass die Gemeinschaft "ihren Organen ausdrücklich eine Zuständigkeit zu Verhandlungen mit Drittstaaten übertragen [hat]", ist der Rat der Ansicht, dass ein solcher Fall hier nicht vorliege, und wird darin zumindest implizit von den meisten Regierungen, die Erklärungen beim Gerichtshof abgegeben haben, unterstützt.
58 Bei der Prüfung der dritten in Randnummer 84 des Urteils Kommission/Dänemark unter Verweis auf Randnummer 96 des Gutachtens 1/94 und Randnummer 33 des Gutachtens 2/92 definierten Fallgestaltung, die dann vorliegt, "wenn die Gemeinschaft eine vollständige Harmonisierung auf einem bestimmten Gebiet verwirklicht hat", befasst sich der Rat schließlich erstens mit der Bestimmung des maßgeblichen Gebietes, zweitens mit den etwaigen Auswirkungen der "Trennungsklausel" des geplanten Übereinkommens und drittens mit den etwaigen Auswirkungen einer Übereinstimmung von Bestimmungen des geplanten Übereinkommens und internen Gemeinschaftsvorschriften.
- EuGH, 05.11.2002 - C-476/98
Kommission / Deutschland
Die Kommission trägt vor, nach dem Gutachten 1/76, das durch die Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267) und 2/92 vom 24. März 1995 (Slg. 1995, I-521) präzisiert worden sei, bestehe auch bei Fehlen von Gemeinschaftsvorschriften in dem betreffenden Bereich eine ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge, wenn dieser Abschluss zur Erreichung der Ziele des EG-Vertrags in diesem Bereich erforderlich sei, weil die Ziele nicht einfach durch Aufstellung autonomer gemeinsamer Regeln erreicht werden könnten.Wie im Gutachten 2/92 ausgeführt worden sei, stünden die Erwägungen des zuvor abgegebenen Gutachtens 1/94 in keiner Weise dem Ergebnis des Gutachtens 1/76 entgegen.
- EuGH, 06.12.2001 - Gutachten 2/00
Protokoll von Cartagena - Abschluss - Rechtsgrundlage - Artikel 133 EG, 174 …
Der Gerichtshof habe zwar im Gutachten 2/92 vom 24. März 1995 (Slg. 1995, I-521, Randnr. 14) ausgeführt, die Tatsache, dass bestimmte Fragen im Rahmen anderer Verfahrensarten behandelt werden könnten, schließe deren Vorabprüfung aufgrund von Artikel 300 EG nicht aus.Es sei anerkannt, dass "ein Gutachten des Gerichtshofes gemäß Artikel [300 Absatz 6 EG] namentlich zu Fragen eingeholt werden [kann], die ... die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten betreffen" (Gutachten 2/92, Randnr. 13).
Im Übrigen kann der Umstand, dass bestimmte Fragen im Rahmen anderer Verfahrensarten, insbesondere im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG, behandelt werden können, nicht geltend gemacht werden, um die Möglichkeit auszuschließen, den Gerichtshof vorab nach Artikel 300 Absatz 6 EG zu befassen (vgl. Gutachten 2/92, Randnr. 14).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-466/98
GENERALANWALT TIZZANO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS DIE …
Er hat insoweit ausgeführt, dass, wenn "der Abschluss einer völkerrechtlichen Vereinbarung erforderlich ist, um Ziele des Vertrages zu verwirklichen, die sich durch die Aufstellung autonomer ... Regeln nicht erreichen lassen", nach dem Gutachten 1/76 "die auf die interne Handlungsermächtigung gestützte externe Zuständigkeit ausgeübt werden kann, ohne dass zuvor ein interner Rechtsakt erlassen worden ist, und dass sie damit zu einer ausschließlichen Zuständigkeit werden kann " (Gutachten 2/92; die gleiche Formel ist auch im Gutachten 1/94 verwendet worden(26)).Dies gilt jedenfalls - selbst in Ermangelung einer ausdrücklichen Klausel, mit der die Organe zu Verhandlungen mit Drittstaaten ermächtigt werden - auch dann, wenn die Gemeinschaft eine vollständige Harmonisierung der Regelung des Zugangs zu einer selbständigen Tätigkeit verwirklicht hat, denn die insoweit erlassenen gemeinsamen Rechtsnormen könnten im Sinne des Urteils AETR beeinträchtigt werden, wenn die Mitgliedstaaten die Freiheit zu Verhandlungen mit Drittstaaten behielten."(37) Entsprechend hat der Gerichtshof im Gutachten 2/92 für die Feststellung, ob die Gemeinschaft eine ausschließliche Zuständigkeit für den Beitritt zum dritten revidierten Beschluss des Rates der OECD über die Inländerbehandlung besitzt, lediglich geprüft, " ob der von dem dritten Beschluss erfasste Bereich bereits Gegenstand interner Rechtsetzungsakte [war] , die Klauseln über die Behandlung von Unternehmen unter ausländischer Kontrolle enthalten, den Organen ausdrücklich eine Zuständigkeit für Verhandlungen mit Drittstaaten übertragen oder eine vollständige Harmonisierung der Regelung des Zugangs zu einer selbständigen Tätigkeit verwirklichen"(38).
26: - Gutachten 2/92 vom 24. März 1995 (Slg. 1995, I-521, Randnr. 32, Hervorhebungen von mir) und Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267, Randnr. 85).
45: - Randnr. 79.46: - Randnr. 95. Entsprechend wird, wie bereits erwähnt, im Gutachten 2/92 ausgeführt, dass die Gemeinschaft eine ausschließliche Außenzuständigkeit in den Bereichen hat, die "bereits Gegenstand interner Rechtsetzungsakte [waren], die Klauseln über die Behandlung von Unternehmen unter ausländischer Kontrolle enthalten" (Randnr. 33).
- EuGH, 30.11.2009 - Gutachten 1/08
'Avis au titre de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Gutachten nach Art. 300 …
Somit ist für das Verfahren nach Art. 300 Abs. 6 EG jede Frage zuzulassen, die Zweifel an der materiellen oder formellen Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Vertrag hervorrufen kann (Gutachten 1/75, S. 1361, und 2/92 vom 24. März 1995, Slg. 1995, I-521, Randnr. 14).Die Frage, ob die Gemeinschaft allein über die Zuständigkeit verfügt, ein Abkommen zu schließen, oder ob es sich hierbei um eine gemischte Zuständigkeit zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten handelt, hängt insbesondere von der Tragweite der Gemeinschaftsbestimmungen ab, die den Gemeinschaftsorganen die Befugnis einräumen könnten, ein solches Abkommen zu schließen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/92, Randnr. 12).
In dieser Hinsicht hat der Gerichtshof im Gutachten 1/94, das zum Abschluss des GATS ergangen ist, das durch die fraglichen Abkommen geändert werden soll, entschieden, dass internationale Abkommen im Verkehrsbereich nicht unter Art. 113 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 133 EG) fallen, und zwar unabhängig davon, dass diese Abkommen Sicherheitsregeln wie diejenigen betreffen, die Gegenstand des Urteils vom 31. März 1971, Kommission/Rat ("AETR", 22/70, Slg. 1971, 263), waren, oder dass sie wie das GATS den Handel betreffen (vgl. Gutachten 1/94, Randnrn. 48 bis 53; vgl. in diesem Sinne auch Gutachten 2/92, Randnr. 27).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19
Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - …
Zu dieser Ansicht komme ich, ohne außer Acht zu lassen, dass der Gerichtshof im Gutachten 2/92 (Dritter revidierter Beschluss der OECD über die Inländerbehandlung) vom 24. März 1995 (EU:C:1995:83) festgestellt hat, dass "der Umstand, dass bestimmte Fragen im Rahmen anderer Verfahrensarten, insbesondere im Wege der Nichtigkeitsklage ..., behandelt werden können, nicht geltend gemacht werden kann, um die Möglichkeit auszuschließen, den Gerichtshof damit vorab nach [Art. 218 Abs. 11 AEUV] zu befassen"(26).Vgl. Gutachten 2/92 (Dritter revidierter Beschluss der OECD über die Inländerbehandlung) vom 24. März 1995 (EU:C:1995:83, Rn. 36) und Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen mit Singapur) vom 16. Mai 2017 (…EU:C:2017:376, Rn. 230 bis 237).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-399/12
Deutschland / Rat - Internationale Organisationen - Vertragsschlussverfahren - …
In seinem Gutachten 2/92 behandelte der Gerichtshof dann den Beitritt der Gemeinschaft zu dem auch in ihren Kompetenzbereich fallenden dritten revidierten Beschluss des Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Inländerbehandlung(42).43 - Gutachten 2/92 (EU:C:1995:83, Rn. 8).
Vgl. Gutachten 1/75 (EU:C:1975:145), siehe auch Gutachten 2/92 ("OECD", EU:C:1995:83, Rn. 8); Urteil Frankreich/Kommission (…C-233/02, EU:C:2004:173, Rn. 45).
- EuGH, 14.10.2014 - Gutachten 1/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV
Das Gutachtenverfahren soll es nämlich ermöglichen, jede Frage zu klären, die zur gerichtlichen Würdigung unterbreitet werden könnte, sofern die Fragen der Zielsetzung dieses Verfahrens entsprechen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/92, EU:C:1995:83, Rn. 14). - EuGH, 05.11.2002 - C-467/98
Kommission / Dänemark
Die Kommission trägt vor, nach dem Gutachten 1/76, das durch die Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267) und 2/92 vom 24. März 1995 (Slg. 1995, I-521) präzisiert worden sei, bestehe auch bei Fehlen von Gemeinschaftsvorschriften in dem betreffenden Bereich eine ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge, wenn dieser Abschluss zur Erreichung der Ziele des EG-Vertrags in diesem Bereich erforderlich sei, weil die Ziele nicht einfach durch Aufstellung autonomer gemeinsamer Regeln erreicht werden könnten.Wie im Gutachten 2/92 ausgeführt worden sei, stünden die Erwägungen des zuvor abgegebenen Gutachtens 1/94 in keiner Weise dem Ergebnis des Gutachtens 1/76 entgegen.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
Kommission / Rat - Aushandlung eines Übereinkommens des Europarats zum Schutz der …
- EuGöD, 06.12.2001 - Gutachten 2/00
'Avis rendu en vertu de l''article 300 CE'
- EuGH, 05.11.2002 - C-475/98
Kommission / Österreich
- EuGH, 05.11.2002 - C-471/98
Kommission / Belgien
- EuGH, 05.11.2002 - C-472/98
Kommission / Luxemburg
- EuGH, 05.11.2002 - C-468/98
Kommission / Schweden
- EuGH, 05.11.2002 - C-469/98
Kommission / Finnland
- EuGH, 11.09.2003 - C-211/01
Kommission / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler …
- EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/19/EU - Rechtsgrundlage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-433/03
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-211/01
Kommission / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2014 - Gutachten 1/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-73/14
Rat / Kommission - Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme im Namen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2004 - C-266/03
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1995 - C-360/93
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union.
- EuGH, 30.11.2009 - 1/08
Gutachten nach Art. 300 Abs. 6 EG; Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Dennis Clifford Bostock.
Zusätzliche Abgabe für Milch - Ablauf des Landpachtverhältnisses - Übertragung der Referenzmenge auf den Verpächter - Keine Pflicht zur Zahlung einer Vergütung an den ausscheidenden Pächter
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
- EuGH, 24.03.1994 - C-2/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 13.07.1989 - 5/88
Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19) bekräftigt hat, ergibt sich daraus, daß in der Gemeinschaft keine Maßnahmen als Rechtens anerkannt werden können, die mit der Beachtung der so anerkannten und gewährleisteten Menschenrechte unvereinbar sind" (Randnr. 41).(2) - Von Bedeutung für die vorliegende Rechtssache sind in erster Linie die Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609), vom 6. Dezember 1991 in der Rechtssache C-121/90 (Posthumus, Slg. 1991, I-5833), die beide später behandelt werden.
- EuGH, 06.12.1991 - C-121/90
Posthumus / Oosterwoud
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
(2) - Von Bedeutung für die vorliegende Rechtssache sind in erster Linie die Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609), vom 6. Dezember 1991 in der Rechtssache C-121/90 (Posthumus, Slg. 1991, I-5833), die beide später behandelt werden. - EuGH, 15.01.1991 - C-341/89
Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
Die anderen Urteile des Gerichtshofes über das Verhältnis Pächter/Verpächter sind die Urteile vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25), vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90 (Kühn, Slg. 1992, I-35) und vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-236/90 (Maier, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
- EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
Es mag angebracht sein, zunächst daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT(10), festgestellt hat,. - EuGH, 30.03.1993 - C-168/91
Konstantinidis / Stadt Altensteig und Landratsamt Calw
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
Generalanwalt Jacobs hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-168/91 (Konstantinidis, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) die Auffassung vertreten, daß ein Arbeitnehmer oder ein Selbstständiger, der die Artikel 48, 52 und 59 EWG-Vertrag wegen einer Beschäftigung oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nimmt, davon ausgehen [darf], daß er, wohin er sich in der Europäischen Gemeinschaft zu Erwerbszwecken auch begibt, stets im Einklang mit einer gemeinsamen Ordnung von Grundwerten behandelt wird, insbesondere denen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt sind (Nr. 46). - EuGH, 09.07.1992 - C-236/90
Maier / Freistaat Bayern
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
Die anderen Urteile des Gerichtshofes über das Verhältnis Pächter/Verpächter sind die Urteile vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25), vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90 (Kühn, Slg. 1992, I-35) und vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-236/90 (Maier, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - EuGH, 04.10.1991 - C-159/90
Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
Der Gerichtshof hat dies in Randnummer 31 seines Urteils vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-159/90, Grogan(11), bekräftigt. - EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
Hierbei hat die Europäische Menschenrechtskonvention eine besondere Bedeutung (siehe insbesondere Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18). - EuGH, 10.01.1992 - C-177/90
Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
Die anderen Urteile des Gerichtshofes über das Verhältnis Pächter/Verpächter sind die Urteile vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25), vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90 (Kühn, Slg. 1992, I-35) und vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-236/90 (Maier, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - EuGH, 14.05.1974 - 4/73
Nold KG / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
- zweitens, daß dabei "von den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten sowie von den Hinweisen [auszugehen ist], die die völkerrechtlichen Verträge über den Schutz der Menschenrechte geben, an deren Abschluß die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind (siehe insbesondere Urteil vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491, Randnr. 13). - EuGH, 11.07.1985 - 60/84
Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français
- EuGH, 25.11.1986 - 201/85
Klensch / Secrétaire d'État
- EuGH, 30.09.1987 - 12/86
Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd