Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 18.07.2013 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16740
EuGH, 18.07.2013 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P (https://dejure.org/2013,16740)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P (https://dejure.org/2013,16740)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P (https://dejure.org/2013,16740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Art. 3a - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballeuropameisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    UEFA / Kommission

    Rechtsmittel - Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Art. 3a - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballeuropameisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • EU-Kommission

    UEFA / Kommission

    Rechtsmittel - Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Art. 3a - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballeuropameisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • R&W Online

    UEFA u. FIFA/Kommission

  • Wolters Kluwer

    Frei zugängliche Fernsehübertragung von Fußballgroßereignissen im Wege direkter oder zeitversetzter Berichterstattung; unbegründetes Rechtsmittel der UEFA gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum Kommissionsbeschluss über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frei zugängliche Fernsehübertragung von Fußballgroßereignissen im Wege direkter oder zeitversetzter Berichterstattung; unbegründetes Rechtsmittel der UEFA gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum Kommissionsbeschluss über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel der FIFA und der UEFA gegen die Urteile des Gerichts zur Fernsehübertragung der Fußballweltmeisterschaft und der EURO zurück

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EU-Staaten dürfen Exklusivermarktung der Fußball-WM und EM über PayTV verbieten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Mitgliedstaaten dürfen Exklusivübertragung von Sportereignissen im Pay-TV untersagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fußballweltmeisterschaft für alle!

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Mitgliedsstaaten dürfen Exklusiv-Übertragung der Fußballspiele der EM- und WM-Endrunden im Pay-TV untersagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitgliedsstaaten dürfen Exklusiv-Übertragung der Fußballspiele der EM- und WM-Endrunden im Pay-TV untersagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittel der FIFA und der UEFA gegen die Urteile des Gerichts zur Fernsehübertragung der Fußballweltmeisterschaft und der EURO zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Exklusiv-Übertragung der Fußball-Endrunden von EM und WM

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 18.07.2013)

    TV-Übertragungsrechte: Fußball für alle

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 18.07.2013)

    Fußball-Übertragungsrechte: WM und EM bleiben frei empfangbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fußball für alle - Bezahlsender ausgeknockt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wichtige Sportereignisse auch zukünftig im Free-TV

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Exklusiv-Fernsehübertragung von Fußballspielen der Fußballweltmeisterschaft und der Europameisterschaft - Gerichtshof weist Rechtsmittel der FIFA und UEFA trotz Rechtsfehlern bei der Entscheidung des Europäischen Gerichts zurück

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 27. April 2011 von der Union of European Football Associations (UEFA) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011 in der Rechtssache T-55/08, Union of European Football Associations (UEFA)/Europäische Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011, UEFA/Kommission (T"55/08), durch das eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/730/EG der Kommission vom 16. Oktober 2007 abgewiesen wird, mit der Maßnahmen für mit dem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2013, 964
  • EuZW 2013, 833
  • K&R 2013, 570
  • afp 2013, 322
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist dieser Teil somit als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, Slg. 2006, I-4429, Randnr. 85, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, Randnr. 180).
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Insbesondere muss das Gericht nicht auf ein Vorbringen einer Partei eingehen, das nicht hinreichend klar und bestimmt ist, soweit es nicht anderweitig besonders ausgeführt und von einer spezifischen Argumentation, die es stützt, begleitet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnrn.
  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    91 und 96, und vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, Slg. 2011, I-5853, Randnr. 64).
  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung auch, dass der betreffende Rechtsakt knapp begründet werden kann, wenn sein Erlass in einem Kontext erfolgt, der den Betroffenen gut bekannt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, Randnr. 152 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-73/11

    Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle im Sinne des Art. 263 AEUV die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung nicht durch seine eigene ersetzen und eine Lücke in der Begründung dieser Handlung nicht durch seine eigene Begründung füllen darf, so dass seine Prüfung an keine in der besagten Handlung zu findende Beurteilung anknüpfen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, Randnrn.
  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    14 Mit Urteil vom 15. Dezember 2005, 1nfront WM/Kommission (T-33/01, Slg. 2005, II-5897), erklärte das Gericht die in dem Schreiben vom 28. Juli 2000 enthaltene Entscheidung mit der Begründung für nichtig, dass sie eine Entscheidung im Sinne des Art. 249 EG sei, die das Kollegium der Kommissionsmitglieder selbst hätte erlassen müssen .
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich aber, dass die Kommission dem streitigen Beschluss solche - von der UEFA im Übrigen nicht bestrittene - Rückwirkung verleihen konnte (vgl. Urteil vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnrn.
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    So muss die Kommission zum Zweck dieser Überprüfung namentlich kontrollieren, ob der betroffene Mitgliedstaat alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls, auf die die daraus gezogenen Schlussfolgerungen gestützt sind, sorgfältig und unparteiisch untersucht hat (vgl. entsprechend Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, und vom 22. Dezember 2010, Gowan Comércio Internacional e Serviços, C-77/09, Slg. 2010, I-13533, Randnrn.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann insoweit ein Rechtsfehler des Gerichts nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, wenn sich die Urteilsformel aus anderen Rechtsgründen als richtig darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 47, und vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, Slg. 2011, I-2359, Randnr. 136).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Was die Motive betrifft, aus denen sie solchen Stellungnahmen keine Folge geleistet hat, muss sie zwar, wie es auch von den Urhebern von Unionsrechtsakten verlangt wird (vgl. Urteil vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnr. 166), die Gründe, weshalb einem Ereignis erhebliche Bedeutung beigemessen wurde, so angeben, dass zum einen die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme kennen können, um ihre Rechte geltend zu machen, und dass zum anderen die Kommission und die zuständigen Gerichte ihre Kontrolle ausüben können.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-77/09

    Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

  • EuG, 17.02.2011 - T-55/08

    UEFA / Kommission - Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des

  • EuG, 27.01.2021 - T-9/19

    Projekt Curtis in Spanien: die EIB muss sich zum Antrag von ClientEarth auf

    Im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle im Sinne des Art. 263 AEUV darf das Gericht die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung nicht durch seine eigene ersetzen und eine Lücke in der Begründung dieser Handlung nicht durch seine eigene Begründung füllen, so dass seine Prüfung an keine in der besagten Handlung zu findende Beurteilung anknüpfen würde (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013, UEFA/Kommission, C-201/11 P, EU:C:2013:519, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-81/14

    Nannoka Vulcanus Industries - Umwelt - Luftverschmutzung - Richtlinie 1999/13/EG

    12 - Urteile UEFA/Kommission (C-201/11 P, EU:C:2013:519, Rn. 19), und FIFA/Kommission (C-205/11 P, EU:C:2013:478, Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38626
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P (https://dejure.org/2012,38626)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P (https://dejure.org/2012,38626)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P (https://dejure.org/2012,38626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    UEFA / Kommission

    Rechtsmittel - Fernsehen - Fernsehen ohne Grenzen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Richtlinie 97/36/EG - Maßnahmen des Mitgliedstaats in Bezug auf Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die nicht Gegenstand ausschließlicher ...

  • Europäischer Gerichtshof

    FIFA / Kommission

    Rechtsmittel - Fernsehen - Fernsehen ohne Grenzen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Richtlinie 97/36/EG - Maßnahmen des Mitgliedstaats in Bezug auf Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die nicht Gegenstand ausschließlicher ...

  • Europäischer Gerichtshof

    FIFA / Kommission

    Rechtsmittel - Fernsehen - Fernsehen ohne Grenzen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Richtlinie 97/36/EG - Maßnahmen des Mitgliedstaats in Bezug auf Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die nicht Gegenstand ausschließlicher ...

  • EU-Kommission

    UEFA / Kommission

    Rechtsmittel - Fernsehen - Fernsehen ohne Grenzen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Richtlinie 97/36/EG - Maßnahmen des Mitgliedstaats in Bezug auf Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die nicht Gegenstand ausschließlicher ...

  • Wolters Kluwer

    Frei zugängliche Fernsehübertragung von Fußballgroßereignissen im Wege direkter oder zeitversetzter Berichterstattung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Rechtsmittel von Fußballverbänden gegen Entscheidungen der Kommission zur unionsrechtsgemäßen Aufnahme von ...

  • rechtsportal.de

    Frei zugängliche Fernsehübertragung von Fußballgroßereignissen im Wege direkter oder zeitversetzter Berichterstattung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Rechtsmittel von Fußballverbänden gegen Entscheidungen der Kommission zur unionsrechtsgemäßen Aufnahme von ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Generalanwalt Jääskinen schlägt dem Gerichtshof vor, die von FIFA und UEFA eingelegten Rechtmittel gegen Urteile des Gerichts betreffend die Fernsehübertragung der Weltmeisterschaft und der EURO zurückzuweisen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Generalanwalt: Einschränkung der Exklusivübertragung von Fußball-WM und EM nicht zu beanstanden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Generalanwalt: Einschränkung der Exklusivübertragung von Fußball-WM und EM nicht zu beanstanden

  • beck.de (Kurzinformation)

    Britische und belgische Listen über frei empfangbar bedeutende Ereignisse bestätigt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuG, 17.02.2011 - T-385/07

    Ein Mitgliedstaat kann unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung aller

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    Mit den Urteilen FIFA/Kommission (T-385/07 und T-68/08) hat das Gericht alle Klagegründe zurückgewiesen, die die FIFA gegen die Beschlüsse 2007/479 bzw. 2007/730 vorgebracht hatte.

    Mit ihren Rechtsmittelschriften in den Rechtssachen C-204/11 P und C-205/11 P, die am 28. April 2012 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen sind, beantragt die FIFA, die Urteile FIFA/Kommission (T-385/07 bzw. T-68/08) zu bestätigen, soweit sie die Zulässigkeit betreffen, diese Urteile aufzuheben, soweit sie die Aufnahme der "Normalspiele" der Weltmeisterschaft in die nationale Liste des Königreichs Belgien bzw. in die nationale Liste des Vereinigten Königreichs genehmigen, gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden und der Kommission die der FIFA im ersten Rechtszug und im Rahmen der vorliegenden Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.

    Zum Urteil FIFA/Kommission (T-385/07) betreffend den Beschluss 2007/479 über die Maßnahmen des Königreichs Belgien einerseits und zum Urteil FIFA/Kommission (T-68/08) betreffend den Beschluss 2007/730 über die Maßnahmen des Vereinigten Königreichs andererseits stellt die FIFA fest, dass diese Urteile im Hinblick auf die Frage, ob die Weltmeisterschaft als ein einheitliches Ereignis von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung angesehen werden müsse, widersprüchlich, nicht folgerichtig und unzureichend begründet worden seien.

    Im Übrigen komme die Begründung des Gerichts in den Urteilen FIFA/Kommission (T-385/07 und T-68/08) einer rechtswidrigen Beweislastumkehr gleich.

    Jedenfalls ist die Rüge, die sich gegen die angeblich widersprüchliche Begründung richtet und durch verschiedene aus ihrem Zusammenhang gerissene Zitate aus den Urteilen FIFA/Kommission (T-385/07 und T-68/08) veranschaulicht wird, als gegenstandslos zu betrachten, da die Gründe, aus denen das Gericht die Auffassung vertreten hat, die Kommission habe ihre Kontrollpflicht nach Art. 3a der geänderten Richtlinie 89/552 einwandfrei erfüllt, in den genannten Urteilen rechtlich hinreichend dargestellt sind.

    Zur Rüge eines angeblichen Begründungsmangels ist erstens festzustellen, dass die FIFA das Fehlen von Angaben zur Art der beim Erlass des Beschlusses 2007/479 verwendeten Daten im Rahmen ihres sechsten im ersten Rechtszug in der Rechtssache FIFA/Kommission (T-385/07) geltend gemachten Klagegrundes, mit dem ein Mangel in der Begründung des streitigen Beschlusses gerügt worden ist, vorgebracht hat.

    Zur zweiten Rüge ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht, nachdem es in Randnr. 71 des Urteils FIFA/Kommission (T-385/07) zu Recht den 18. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/36 ausgelegt hatte, im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Begründungspflicht rechtlich hinreichend die Argumente vorgebracht hat, weshalb die FIFA in der Lage sein müsse, die Gründe für die Entscheidung der Kommission festzustellen, die Aufnahme der Gesamtheit der Spiele der Weltmeisterschaft in die nationale Liste des Königreichs Belgien zu bestätigen.

    Zur dritten Rüge ist zum einen festzustellen, dass sich die FIFA, da sie die Problematik der Vergleichbarkeit der Praktiken der Mitgliedstaaten bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der nach Art. 3a der geänderten Richtlinie 89/552 erlassenen Beschlüsse wie im ersten Rechtszug in der Rechtssache FIFA/Kommission (T-385/07) nicht substantiiert und in eine genaue Rüge gefasst aufgeworfen hat, nicht mit Erfolg auf einen diesbezüglichen Fehler des Gerichts berufen kann.

    94 bis 100 und 117 bis 119 des Urteils FIFA/Kommission (T-385/07) und auf die in den Randnrn.

    In den Urteilen FIFA/Kommission (T-385/07) und FIFA/Kommission (T-68/08) hat das Gericht diesen Artikel nämlich richtig angewandt, als es entschieden hat, dass die Mitgliedstaaten bei der Erstellung der nationalen Listen über einen erheblichen Handlungsspielraum verfügten, so dass das der Kommission gemäß Art. 3a der geänderten Richtlinie 89/552 obliegende Maß an Kontrolle beschränkter Natur sei.

    52, 73 f. und 114 f. des Urteils FIFA/Kommission (T-385/07) und in den Randnrn.

    117 bis 119 des Urteils FIFA/Kommission (T-385/07) einerseits und des Beschlusses 2007/730 in den Randnrn.

    5 - T-385/07, Slg. 2011, II-205.

    132 und 136 des Urteils FIFA/Kommission (T-385/07).

    139 f. des Urteils FIFA/Kommission (T-385/07) und Randnrn.

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    30 - Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, Slg. 2011, I-9083, Randnrn.

    33 - Vgl. Urteil Football Association Premier League u. a. (Randnr. 103).

    36 - Vgl. Urteil Football Association Premier League u. a. (Randnr. 108).

  • EuGH, 22.09.2011 - C-244/10

    Deutschland kann die Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache, die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    11 - Vgl. Urteile vom 5. März 2009, UTECA (C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (C-244/10 und C-245/10, Slg. 2011, I-8777, Randnr. 34).

    12 - Urteil Mesopotamia Broadcast und Roj TV (Randnr. 35).

  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    43 - Urteil vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM (C-263/09 P, Slg. 2011, I-5853).

    44 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Edwin/HABM.

  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    14 - Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission (T-289/03, Slg. 2008, II-81, Randnr. 220).

    21 - Vgl. entsprechend Urteil BUPA u. a./Kommission.

  • EuGH, 09.07.1997 - C-34/95

    De Agostini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    10 - Wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 9. Februar 1995, Leclerc-Siplec (C-412/93, Slg. 1995, I-179, Randnr. 28), und vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop (C-34/95 bis C-36/95, Slg. 1997, I-3843, Randnr. 3), festgestellt hat, besteht das Hauptziel der Richtlinie 89/552, die auf der Grundlage der Art. 57 Abs. 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 47 Abs. 2 EG) und 66 EG-Vertrag (jetzt Art. 55 EG) erlassen worden ist, darin, die freie Ausstrahlung von Fernsehsendungen sicherzustellen.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-222/07

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF FERNSEHVERANSTALTER VERPFLICHTEN, EINEN TEIL IHRER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    11 - Vgl. Urteile vom 5. März 2009, UTECA (C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (C-244/10 und C-245/10, Slg. 2011, I-8777, Randnr. 34).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    46 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 1999, Hercules Chemicals/Kommission (C-51/92 P, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 113).
  • EGMR, 22.06.2004 - 31443/96

    BRONIOWSKI c. POLOGNE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    27 - Vgl. EGMR, Urteil Broniowski gegen Polen, Beschwerde Nr. 31443/96, Randnrn.
  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11
    48 - Urteil vom 20. Januar 2011, General Química u. a./Kommission (C-90/09 P, Slg. 2011, I-1, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 26.06.1986 - 8543/79

    VAN MARLE AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

  • EuGH, 09.06.2011 - C-401/09

    Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Vollmacht - Konsortium -

  • EuGH, 19.07.2012 - C-264/11

    Kaimer u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Strafe - Sektor

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

  • EGMR, 26.10.2004 - 73578/01

    PISTOROVÁ v. THE CZECH REPUBLIC

  • EuGH, 19.07.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

  • KAG Münster, 18.01.2007 - 10/06

    Abschluss eines beamtenähnlichen Arbeitsvertrages; Ersetzung der Zustimmung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht