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   EuGH, 20.11.2007 - C-206/07   

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EuGH, 20.11.2007 - C-206/07 (https://dejure.org/2007,48965)
EuGH, Entscheidung vom 20.11.2007 - C-206/07 (https://dejure.org/2007,48965)
EuGH, Entscheidung vom 20. November 2007 - C-206/07 (https://dejure.org/2007,48965)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 19. April 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Portugiesische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kein fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission vom 22. März 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VK Bund, 02.09.2013 - VK 2-74/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe medizinischer Versorgung

    Dieser Umstand führt auch nicht zu einer Dienstleistungskonzession (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-206/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011, Verg 77/11).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 77/11

    Wirksamkeit eines Vertrages zur besonderen zahnärztlichen Versorgung während der

    Die Tatsache, dass nicht die Antragsgegnerinnen, sondern ihre Versicherten über die Inanspruchnahme der Zahnärzte entscheiden, ist unerheblich und führt nicht zu einer Dienstleistungskonzession (EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - C-206/07; anders noch BT-Drs. 16/10609 S. 52 zu § 69 SGB V; dazu insoweit richtig Czaki/Freundt, NZS 2011, 766, 767).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen zur besonderen zahnärztlichen

    Die Tatsache, dass nicht die Antragsgegnerin, sondern ihre Versicherten über die Inanspruchnahme der Zahnärzte entscheiden, ist unerheblich und führt nicht zu einer Dienstleistungskonzession (EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - C-206/07; anders noch BT-Drs. 16/10609 S. 52 zu § 69 SGB V; dazu insoweit richtig Czaki/Freundt, NZS 2011, 766, 767).
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