Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2005 - C-212/03   

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https://dejure.org/2005,7949
EuGH, 26.05.2005 - C-212/03 (https://dejure.org/2005,7949)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2005 - C-212/03 (https://dejure.org/2005,7949)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - C-212/03 (https://dejure.org/2005,7949)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verfahren der vorherigen Genehmigung für persönliche Einfuhren von Arzneimitteln - Humanarzneimittel - Homöopathische Arzneimittel

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verfahren der vorherigen Genehmigung für persönliche Einfuhren von Arzneimitteln - Humanarzneimittel - Homöopathische Arzneimittel

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verfahren der vorherigen Genehmigung für persönliche Einfuhren von Arzneimitteln - Humanarzneimittel - Homöopathische Arzneimittel

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Anwendung eines Verfahrens der vorherigen Genehmigung bei persönlichen Einfuhren von Arzneimitteln mit dem europäischen Recht; Verfahren der Genehmigung der Einfuhr von für den persönlichen Bedarf bestimmten Arzneimitteln nach Frankreich ; Persönliches ...

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; Richtlinie 65/65/EWG des Rates i.d.F.v. 26.01.1965 zur Angleichung der Rechtsv... orschriften und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten; ; Richtlinie 93/39/EWG; ; Richtlinie 92/73/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - DAS FRANZÖSISCHE EINFUHRGENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR ARZNEIMITTEL, DIE FÜR DEN PERSÖNLICHEN BEDARF BESTIMMT SIND UND VOM EINFÜHRENDEN NICHT PERSÖNLICH MIT SICH GEFÜHRT WERDEN, IST MIT DEN BESTIMMUNGEN DES EG-VERTRAGS ÜBER DEN FREIEN WARENVERKEHR ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verfahren der vorherigen Genehmigung für persönliche Einfuhren von Arzneimitteln - Humanarzneimittel - Homöopathische Arzneimittel

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 15. Mai 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die für nicht persönlich vorgenommene individuelle Einfuhren von Arzneimitteln ein Verfahren der vorherigen Genehmigung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-212/03
    Sie sind auf das Maß dessen zu beschränken, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit tatsächlich erforderlich ist, und sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, das nicht durch Maßnahmen zu erreichen sein darf, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (Urteil vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-192/01, Kommission/Dänemark, Slg. 2003, I-9693, Randnr. 45).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-263/03

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-212/03
    45 Für die Einfuhren, die von der vorliegenden Rüge erfasst werden, müssen die französischen Behörden ein Genehmigungsverfahren vorsehen, das den Besonderheiten dieser Einfuhren angepasst ist und dessen beschränkende Wirkungen auf den gemeinschaftlichen Handelsverkehr nicht über das für die Erreichung des verfolgten Zweckes Notwendige hinausgehen (vgl. in Bezug auf ein besonderes Verfahren für Paralleleinfuhren von Arzneimitteln Urteil vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-263/03, Kommission/Frankreich, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 19 und 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-260/06

    Escalier - Richtlinie 91/414/EWG - Geltungsbereich - Art. 28 EG - Genehmigung für

    Die Cour d'appel de Montpellier stellte Folgendes fest: Das vom französischen Gesetzgeber festgelegte Zulassungsverfahren habe den Zweck, zu verhindern, dass Erzeugnisse in den Verkehr gebracht würden, die Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt mit sich brächten; mit dem vereinfachten Zulassungsverfahren solle der Grundsatz der Verkehrsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft mit der Notwendigkeit in Einklang gebracht werden, es jedem Mitgliedstaat zu ermöglichen, für den Gesundheits- und den Umweltschutz insbesondere im Hinblick auf örtliche Besonderheiten zu sorgen; die Richtlinie 91/414 unterscheide nicht zwischen Paralleleinfuhren zu gewerblichen Zwecken und solchen von Einzelnen zu privaten Zwecken zu ihrem rein persönlichen Gebrauch; der Gerichtshof habe in seinem Urteil Kommission/Frankreich(6) entschieden, dass die französischen Behörden für die persönlichen Einfuhren von Arzneimitteln im Unterschied zu den gewerblichen Einfuhren ein den Besonderheiten dieser Einfuhren angepasstes Genehmigungsverfahren einführen müssten; der Gerichtshof habe in Randnr. 31 seines Urteils British Agrochemicals Association(7) ausgeführt: "Stellt die Einfuhr eines Pflanzenschutzmittels in einen Mitgliedstaat, für das gemäß den Bestimmungen der Richtlinie [91/414] einem anderen Mitgliedstaat eine Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wurde, im Verhältnis zu einem Pflanzenschutzmittel, für das im Einfuhrmitgliedstaat bereits eine Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wurde, eine Paralleleinfuhr dar, so finden daher die Bestimmungen der Richtlinie über das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen keine Anwendung." Die Cour d'appel de Montpellier hat deshalb das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen vorgelegt:.

    Für den Fall, dass diese erste Frage verneint wird: Kann das Urteil Kommission/Frankreich betreffend die persönliche Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen auf den Fall von Pflanzenschutzmitteln, die von Landwirten ausschließlich für die Bedürfnisse ihrer landwirtschaftlichen Betriebe eingeführt werden, übertragen werden?.

    Das Urteil Kommission/Frankreich, auf das die Frage abstelle, betreffe Einfuhren von Arzneimitteln zum menschlichen Gebrauch, die von einem Arzt verordnet worden seien und deren Gebrauch streng persönlich sei.

    Mit der zweiten Vorlagefrage wird Auskunft darüber begehrt, ob das Urteil Kommission/Frankreich, das persönliche Einfuhren von Arzneimitteln durch Privatpersonen betrifft, auf den Fall der Pflanzenschutzmittel übertragbar ist, die von Landwirten ausschließlich für die Bedürfnisse ihrer landwirtschaftlichen Betriebe eingeführt werden.

    Daher ist auf die zweite Frage zu antworten, dass das Urteil Kommission/Frankreich, das persönliche Einfuhren von Arzneimitteln durch Privatpersonen betrifft, nicht auf den Fall von Pflanzenschutzmitteln übertragbar ist, die von Landwirten ausschließlich für die Bedürfnisse ihrer landwirtschaftlichen Betriebe eingeführt werden.

    Das Urteil des Gerichtshofs vom 26. Mai 2005, Kommission/Frankreich (C-212/03), das persönliche Einfuhren von Arzneimitteln durch Privatpersonen betrifft, ist nicht auf den Fall von Pflanzenschutzmitteln übertragbar, die von Landwirten ausschließlich für die Bedürfnisse ihrer landwirtschaftlichen Betriebe eingeführt werden.

    6 - Urteil vom 26. Mai 2005 (C-212/03, Slg. 2005, I-4213).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-260/06

    Escalier - Pflanzenschutzmittel - Paralleleinfuhren - Verfahren der Genehmigung

    Für den Fall, dass diese erste Frage verneint wird: Kann das Urteil vom 26. Mai 2005 (Kommission/Frankreich, C-212/03, Slg. 2005, I-4213) betreffend die persönliche Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen auf den Fall von Pflanzenschutzmitteln, die von Landwirten ausschließlich für die Bedürfnisse ihrer landwirtschaftlichen Betriebe eingeführt werden, übertragen werden?.

    Mit seiner zweiten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob das oben angeführte Urteil Kommission/Frankreich auf Paralleleinfuhren von Pflanzenschutzmitteln, die Landwirte ausschließlich für die Bedürfnisse ihrer Betriebe vornehmen, übertragen werden kann.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-178/20

    Pharma Expressz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr -

    Sodann ist der Gerichtshof in Bezug auf persönliche Einfuhren von im Bestimmungsmitgliedstaat nicht zugelassenen Arzneimitteln, die der Einführende nicht persönlich mit sich führt, im Urteil Kommission/Frankreich(30) der Argumentation der Kommission gefolgt und hat entschieden, dass solche Einfuhren von einer Genehmigung abhängig gemacht werden können(31).

    30 Urteil vom 26. Mai 2005, Kommission/Frankreich (C-212/03, EU:C:2005:313).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

    58 - Vgl. entsprechend Urteil vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-212/03 (Kommission/Frankreich, Slg. 2005, I-4213, Randnr. 45).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-434/04

    Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale

    20 Was des Näheren die Einstufung einer vorherigen Einfuhrerlaubnis im Hinblick auf die Bestimmungen des EG-Vertrags angeht, so hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein derartiges System grundsätzlich gegen Artikel 28 EG verstößt, da diese Bestimmung der Anwendung solcher nationalenRechtsvorschriften in den innergemeinschaftlichen Beziehungen entgegensteht, die, auch nur als reine Formalität, Einfuhrlizenzen oder irgendein anderes ähnliches Verfahren verlangen (Urteile vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, "UHT-Milch", Slg. 1983, 203, Randnr. 9, und vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/88, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2801, Randnr. 9, vgl. auch Urteil vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-212/03, Kommission/Frankreich, Slg. 2005, I-4213, Randnr. 16, und Urteil des EFTA-Gerichtshofes vom 16. Dezember 1994 in der Rechtssache E-1/94, Restamark, EFTA Court Report, S. 15, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-114/15

    Audace u.a. - Paralleleinfuhr von Tierarzneimitteln - Ausschluss von

    5 - Siehe aber auch Urteile Kommission/Frankreich (C-212/03, EU:C:2005:313) sowie Escalier und Bonnarel (C-260/06 und C-261/06, EU:C:2007:659), auf die ich noch zurückkommen werde.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19329
Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03 (https://dejure.org/2004,19329)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - C-212/03 (https://dejure.org/2004,19329)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - C-212/03 (https://dejure.org/2004,19329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verfahren der vorherigen Genehmigung für persönliche Einfuhren von Arzneimitteln - Humanarzneimittel - Homöopathische Arzneimittel

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-122/03

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    In der Rechtssache C-122/03 (5) hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Französische Republik ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 EG verletzt hat.

    Auf diese bezog sich die Rechtssache C-122/03.

    Was die gewerbliche Einfuhr betrifft, so ist die Französische Republik, wie bereits ausgeführt, in der Rechtssache C-122/03 verurteilt worden.

    Die Klageschrift ist auf eine andere Handlung - die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Bedarf - gerichtet als die Klageschrift in der Rechtssache C-122/03, die sich auf die Einfuhr durch Marktteilnehmer bezog (14) .

    In der Rechtssache C-122/03 hat die Kommission vorgetragen, dass diese Verpflichtung, soweit sie Marktbeteiligten auferlegt werde, nicht durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden könne und, falls doch ein Rechtfertigungsgrund vorläge, sie zu einem unverhältnismäßig schweren Handelshemmnis führe.

  • EuGH, 10.11.1994 - C-320/93

    Ortscheit / Eurim-Pharm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    24 - Urteil vom 10. November 1994 in der Rechtssache C-320/93 (Slg. 1994, I-5243, insbes.
  • EuGH, 16.07.1992 - C-344/90

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    20 - Sie bezieht sich dabei noch auf ein Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-344/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1992, I-4719) bezüglich einer nationalen Regelung, die die Verwendung von Zusatzstoffen in Nahrungsmitteln von einer Genehmigung abhängig macht.
  • EuGH, 15.07.2004 - C-443/02

    Schreiber

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    19 - Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-443/02 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    22 - Ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, zusammengefasst im Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    18 - Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94 (Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    17 - Unter Beachtung der Voraussetzungen, die im Urteil des Gerichtshofes vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01 (Deutscher Apothekerverband, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) aufgeführt sind.
  • EuGH, 08.11.2001 - C-127/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    14 - Als Beispiel, wie der Gerichtshof diesen Grundsatz in einem Vertragsverletzungsverfahren prüft, sei genannt: Urteil vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-127/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8305).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-263/03

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    Die Rechtssache C-263/03 ist noch anhängig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

    27 ff.), vom 8. April 2008, Kommission/Italien (C-337/05, Slg. 2008, I-2173, Randnr. 25), und vom 2. Oktober 2008, Kommission/Italien (C-157/06, Slg. 2008, I-7313, Randnr. 19), ähnlich die Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 31. Mai 2001, Kommission/Italien (C-127/99, Slg. 2001, I-8305, Nr. 46), und vom 21. Oktober 2004, Kommission/Frankreich (C-212/03, Slg. 2005, I-4213, Nr. 23), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 10. Juli 2007, Kommission/Italien (C-337/05, Slg. 2008, I-2173, Nr. 32).

    17 - Urteile Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 13, Randnr. 92), und vom 10. September 2009, Kommission/Portugal (C-457/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 47).

    Siehe in diesem Sinne für die spezielle Situation des Verfahrens nach Art. 228 Abs. 2 EG das Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 31, Randnr. 38).

    49 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 13, Randnrn. 90 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-416/02

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen verschiedene

    42 - Vgl. auch in diesem Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 21. Oktober 2004 in der noch anhängigen Rechtssache C-212/03 (Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 23).
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