Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 25.04.2013 - C-212/11   

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https://dejure.org/2013,7688
EuGH, 25.04.2013 - C-212/11 (https://dejure.org/2013,7688)
EuGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - C-212/11 (https://dejure.org/2013,7688)
EuGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - C-212/11 (https://dejure.org/2013,7688)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Richtlinie 2005/60/EG - Art. 22 Abs. 2 - Beschluss 2000/642/JI - Pflicht der Kreditinstitute zur Meldung verdächtiger Finanztransaktionen - Institut, das im Rahmen des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Jyske Bank Gibraltar

    Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Richtlinie 2005/60/EG - Art. 22 Abs. 2 - Beschluss 2000/642/JI - Pflicht der Kreditinstitute zur Meldung verdächtiger Finanztransaktionen - Institut, das im Rahmen des ...

  • EU-Kommission

    Jyske Bank Gibraltar

    Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Richtlinie 2005/60/EG - Art. 22 Abs. 2 - Beschluss 2000/642/JI - Pflicht der Kreditinstitute zur Meldung verdächtiger Finanztransaktionen - Institut, das im Rahmen des ...

  • Wolters Kluwer

    Übermittlung von Auskünften an die Zentrale Meldestelle für Bankenauskünfte zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Betriebs-Berater

    EU-Staaten dürfen ausländische Banken zur Auskunft gegenüber inländischen Behörden verpflichten

  • Betriebs-Berater

    EU-Staaten dürfen ausländische Banken zur Auskunft gegenüber inländischen Behörden verpflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zentrale Meldestelle für Bankenauskünfte zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Tribunal Supremo

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach Kreditinstitute, die in Spanien tätig sind, ohne dort ansässig zu sein, den spanischen Behörden unmittelbar die für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auskunftspflicht der in Spanien tätigen Banken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Spanien darf von in Spanien tätigen Kreditinstituten unmittelbar Übermittlung von Daten im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismus verlangen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch gegenüber ausländischen Banken

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    EU-Staaten dürfen ausländische Banken zur Auskunft gegenüber inländischen Behörden verpflichten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach Kreditinstitute, die in Spanien tätig sind, ohne dort ansässig zu sein, den spanischen Behörden unmittelbar die für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfi

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: In Spanien tätige Banken sind Behörden zur Datenübermittlung verpflichtet - Nationale Regelung ist verhältnismäßige Maßnahme und verstößt nicht gegen Unionsrecht

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 9. Mai 2011 - Jyske Bank Gibraltar Limited/Administración del Estado

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal Supremo - Auslegung von Art. 22 Abs. 2 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 635
  • BB 2013, 1089
  • BB 2013, 1680
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt Art. 56 AEUV nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, sowie vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien, C-577/10, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann jedoch eine nationale Regelung, die in einem Bereich erlassen worden ist, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Unionsebene ist, und die unterschiedslos für alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und wenn sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was dazu erforderlich ist (vgl. Urteile Arblade u. a., Randnrn.

  • EuGH, 15.06.2006 - C-255/04

    Kommission / Frankreich - Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine den freien Dienstleistungsverkehr einschränkende Maßnahme nur dann verhältnismäßig, wenn sie dazu geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich, C-255/04, Slg. 2006, I-5251, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2006 - C-168/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    34 und 35, sowie vom 21. September 2006, Kommission/Österreich, C-168/04, Slg. 2006, I-9041, Randnr. 37).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    Vorab ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung, um dem Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, eine sachdienliche Antwort zu geben, auf unionsrechtliche Vorschriften eingehen kann, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 3. April 2008, Militzer & Münch, C-230/06, Slg. 2008, I-1895, Randnr. 19).
  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    So unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 55), alle Institute ähnlichen Verpflichtungen, wenn sie ihre Tätigkeiten im selben nationalen Hoheitsgebiet ausüben und ähnliche Finanzdienstleistungen anbieten, die, in mehr oder weniger großem Umfang, für die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet werden können.
  • EuGH, 01.06.2010 - C-570/07

    Die demografischen und geografischen Begrenzungen, die die Regelung von Asturien

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-4629, Randnr. 36, sowie vom 5. Juli 2012, Geistbeck, C-509/10, Randnr. 48).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    Wie der Gerichtshof bereits eingeräumt hat, stellt die Bekämpfung der Geldwäsche, die Teil des Ziels des Schutzes der öffentlichen Ordnung ist, ein legitimes Ziel dar, das eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2011, Zeturf, C-212/08, Slg. 2011, I-5633 Randnrn. 45 und 46).
  • EuGH, 05.07.2012 - C-509/10

    Geistbeck - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Gemeinschaftlicher Sortenschutz

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-4629, Randnr. 36, sowie vom 5. Juli 2012, Geistbeck, C-509/10, Randnr. 48).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt Art. 56 AEUV nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, sowie vom 19. Dezember 2012, Kommission/Belgien, C-577/10, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    Auszug aus EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a., C-416/10, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der

    In Bezug auf die in Art. 65 Abs. 1 Buchst. b AEUV genannten Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, auf die sich Ungarn hilfsweise beruft, ist darauf hinzuweisen, dass solche Gründe nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs in einem konkreten Bereich angeführt werden können, sofern der Unionsgesetzgeber die zu ihrem Schutz dienenden Maßnahmen nicht vollständig harmonisiert hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2007, Kommission/Deutschland, C-112/05, EU:C:2007:623, Rn. 72 und 73, sowie vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 60).

    Wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, hat der Unionsgesetzgeber die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung aber nur teilweise harmonisiert, so dass sich die Mitgliedstaaten weiterhin auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung als Gründe der öffentlichen Ordnung berufen können, um nationale Bestimmungen, die den freien Kapitalverkehr beschränken, zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 61 bis 64, und vom 31. Mai 2018, Zheng, C-190/17, EU:C:2018:357, Rn. 38).

  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kann eine nationale Regelung, die in einem Bereich erlassen worden ist, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Unionsebene ist, und die unterschiedslos für alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und wenn sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was dazu erforderlich ist (Urteil Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20

    Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der

    83 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 62 und 64 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 10. März 2016, Safe Interenvíos (C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 102).

    84 Vgl. Urteile vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 64), und vom 10. März 2016, Safe Interenvíos (C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 102).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-17/16

    Die Pflicht, Barmittel in Höhe von 10 000 Euro oder mehr anzumelden, besteht auch

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass der Hauptzweck der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. 2005, L 309, S. 15), die die Richtlinie 91/308 ersetzt hat, in der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung besteht, wie aus ihrem Titel und ihren Erwägungsgründen sowie daraus hervorgeht, dass sie, wie die ihr vorhergehende Richtlinie 91/308, in einem internationalen Kontext erlassen wurde, um die Empfehlungen des Arbeitskreises "Financial Action Task Force" (FATF), die das führende internationale Gremium auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäsche ist, in der Union anzuwenden und verbindlich zu machen (vgl. Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 46).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-262/20

    Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - Vorlage zur

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung, um dem Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, eine sachdienliche Antwort zu geben, auf unionsrechtliche Vorschriften eingehen kann, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-790/19

    LG und MH (Autoblanchiment) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    5 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 38).

    9 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 46).

    15 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 46), und Erwägungsgrund 5 der Richtlinie 2005/60.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-662/22

    Airbnb Ireland

    96 Voir arrêt du 25 avril 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, point 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21

    PrivatBank u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 und 63 AEUV - Freier

    22 Vgl. Urteile vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 60), vom 6. März 2018, SEGRO und Horváth (C-52/16 und C-113/16, EU:C:2018:157, Rn. 76 ff.), und vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn (Transparenz von Vereinigungen) (C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 Urteile vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 64), und vom 31. Mai 2018, Zheng (C-190/17, EU:C:2018:357, Rn. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-562/20

    Rodl & Partner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des

    22 Vgl. zur Richtlinie 2005/60 Urteile vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 61), und Safe Interenvios, Rn. 76.

    27 Vgl. hierzu in diesem Sinne in Bezug auf Art. 5 der Richtlinie 2005/60 Urteile vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 61), und Safe Interenvios, Rn. 76.

  • EuGH, 02.09.2021 - C-790/19

    LG und MH (Autoblanchiment) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung, um dem Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, eine sachdienliche Antwort zu geben, veranlasst sein kann, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-544/19

    ECOTEX BULGARIA

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22

    Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 02.03.2023 - C-78/21

    PrivatBank u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-664/22

    Google Ireland

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-663/22

    Expedia

  • EuGH, 31.05.2018 - C-190/17

    Zheng - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überwachung von Barmitteln, die in die

  • EuGH, 17.01.2018 - C-676/16

    CORPORATE COMPANIES

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2020 - C-544/19

    ECOTEX BULGARIA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Artikel 63 AEUV - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20

    MONO

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16

    El Dakkak und Intercontinental

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13

    Green Network - Umwelt - Förderung erneuerbarer Energieträger - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-235/14

    Safe Interenvios - Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-212/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28734
Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-212/11 (https://dejure.org/2012,28734)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.10.2012 - C-212/11 (https://dejure.org/2012,28734)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - C-212/11 (https://dejure.org/2012,28734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jyske Bank Gibraltar

    Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Richtlinie 2005/60/EG - Pflicht der Kreditinstitute zur Meldung verdächtiger Finanztransaktionen - Im freien Dienstleistungsverkehr tätige Institute - Bestimmung der zur Sammlung von Informationen zuständigen ...

  • EU-Kommission

    Jyske Bank Gibraltar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-212/11
    30 - Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Garkalns (C-470/11, Randnrn. 35 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.01.2006 - C-244/04

    DIE ARBEITSVISUMREGELUNG, DIE DEUTSCHLAND AUF ANGEHÖRIGE VON DRITTSTAATEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-212/11
    29 - Vgl. insbesondere Urteil vom 19. Januar 2006, Kommission/Deutschland (C-244/04, Slg. 2006, I-885, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-212/11
    31 - Urteil des Gerichtshofs vom 30. Juni 2011, Zeturf (C-212/08, Slg. 2011, I-5633, Randnrn. 45 f.).
  • EuGH, 15.04.2011 - C-613/10

    Debiasi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-212/11
    15 - Vgl. u. a. Beschluss vom 15. April 2011, Debiasi (C-613/10, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-235/14

    Safe Interenvios - Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der

    21 - Vgl. beispielsweise Urteil Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2013:270 (im Folgenden: Urteil Jyske Bank Gibraltar), Rn. 46 und 63.

    45 - Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2012:607, Nr. 61.

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