Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 19.02.1998 - C-212/96   

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https://dejure.org/1998,2716
EuGH, 19.02.1998 - C-212/96 (https://dejure.org/1998,2716)
EuGH, Entscheidung vom 19.02.1998 - C-212/96 (https://dejure.org/1998,2716)
EuGH, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - C-212/96 (https://dejure.org/1998,2716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Octroi de mer - Steuerregelung der französischen überseeischen Departements - Entscheidung 89/688/EWG - Abgaben zollgleicher Wirkung - Inländische Abgaben

  • Europäischer Gerichtshof

    Chevassus-Marche

  • EU-Kommission PDF

    Chevassus-Marche / Rat régional de la Réunion

    EG-Vertrag, Artikel 9, 12, 13, 95, 226 und 227 Absatz 2; Entscheidung 89/688 des Rates
    Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete - Durchführung durch den Rat - Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der französischen überseeischen Departements - Pflichten der Organe - Entscheidung des Rates, die befristet und unter der Kontrolle der Kommission ...

  • EU-Kommission

    Chevassus-Marche / Rat régional de la Réunion

  • Judicialis

    Entscheidung 89/688/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 89/688/EWG
    Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete - Durchführung durch den Rat - Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der französischen überseeischen Departements - Pflichten der Organe - Entscheidung des Rates, die befristet und unter der Kontrolle der Kommission ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif Saint-Denis de la Réunion - Gültigkeit und Auslegung der Entscheidung 89/688/EWG des Rates vom 22. Dezember 1989 betreffend die Sondersteuer octroi de mer in den französischen überseeischen Departements - Auslegung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 03.02.1981 - 90/79

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
    Das wesentliche Merkmal einer Abgabe zollgleicher Wirkung, das sie von einer inländischen Abgabe unterscheidet, besteht darin, daß sie ausschließlich das eingeführte Erzeugnis als solches erfaßt, während die letztere sowohl für eingeführte wie auch für einheimische Erzeugnisse gilt, da sie Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfaßt (vgl. Urteil vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnrn.

    Derartige Voraussetzungen, die die Möglichkeit einer Abweichung von den Vertragsbestimmungen einschränken, sind im vorliegenden Zusammenhang um so erforderlicher, als zu den Vertragsbestimmungen, die schon seit Ablauf der Zweijahresfrist für die DOM gelten, nicht nur Artikel 95 des Vertrages, der dieBestimmungen über die Abschaffung der Zölle und der Maßnahmen gleicher Wirkung ergänzt (Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 4), sondern auch die Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und anderer natürlicher und juristischer Personen gehören.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-363/93

    Lancry u.a. / Direction générale des douanes u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
    In den Urteilen vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a., Slg. 1992, I-4625) und vom 9. August 1994 in den Rechtssachen C-363/93 und C-407/93 bis C-411/93 (Lancry u. a., Slg. 1994, I-3957) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Abgabe wie der frühere "octroi de mer", die nur Einfuhren in die DOM belastet, eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll darstellt.

    Im Urteil Lancry u. a. hat der Gerichtshof in Randnummer 37 klargestellt, daß Artikel 227 Absatz 2 dadurch, daß er den Rat ausdrücklich ermächtigt, die Bedingungen für die Anwendung nur derjenigen Bestimmungen des Vertrages zu beschließen, die in Unterabsatz 1 nicht aufgezählt sind, die Möglichkeit ausschließt, von der Anwendung der in diesem Unterabsatz genannten Bestimmungen einschließlich derjenigen über den freien Warenverkehr in den DOM abzuweichen.

  • EuGH, 07.11.1996 - C-126/94

    Cadi Surgelés u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
    In bezug auf Erzeugnisse aus Drittländern, mit denen kein solches Abkommen besteht, hat der Gerichtshof ebenfalls entschieden, daß eine Abgabe wie der frühere "octroi de mer" mit dem Vertrag unvereinbar ist, es sei denn, daß sie unter Berücksichtigung aller ihrer wesentlichen Merkmale als am 1. Juli 1968 bestehende Abgabe anzusehen ist, sofern sie nicht erhöht worden ist (Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-126/94, Cadi Surgelés u. a., Slg. 1996, I-5647).
  • EuGH, 07.05.1987 - 193/85

    Co-Frutta / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein und dieselbe Abgabe nicht gleichzeitig der Kategorie der Abgaben zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9 und 12 und derjenigen der inländischen Abgaben im Sinne des Artikels 95 des Vertrages angehören (vgl. Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 193/85, Co-Frutta, Slg. 1987, 2085, Randnrn.
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595, Randnrn. 28 und 30) entschieden hat, daß eine anläßlich oder wegen der Einfuhr geforderte Abgabe, die eingeführte Waren, nicht aber gleichartige einheimische Waren spezifisch trifft, die gleiche einschränkende Wirkung auf den freien Warenverkehr hat wie ein Zoll und daher mit den Artikeln 9, 12 und 13 des Vertrages unvereinbar ist.
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
    Im Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 10) hat der Gerichtshof ausgeführt, daß gemäß Artikel 227 Absatz 2 der Vertrag auf die DOM nur stufenweise Anwendung findet und darüber hinaus im größtmöglichen Umfang Vorsorge für den Erlaß von Sonderbestimmungen trifft, die den spezifischen Erfordernissen dieser Teile des französischen Hoheitsgebiets angepaßt sind.
  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
    Derartige Voraussetzungen, die die Möglichkeit einer Abweichung von den Vertragsbestimmungen einschränken, sind im vorliegenden Zusammenhang um so erforderlicher, als zu den Vertragsbestimmungen, die schon seit Ablauf der Zweijahresfrist für die DOM gelten, nicht nur Artikel 95 des Vertrages, der dieBestimmungen über die Abschaffung der Zölle und der Maßnahmen gleicher Wirkung ergänzt (Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 4), sondern auch die Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und anderer natürlicher und juristischer Personen gehören.
  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
    In den Urteilen vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a., Slg. 1992, I-4625) und vom 9. August 1994 in den Rechtssachen C-363/93 und C-407/93 bis C-411/93 (Lancry u. a., Slg. 1994, I-3957) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Abgabe wie der frühere "octroi de mer", die nur Einfuhren in die DOM belastet, eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll darstellt.
  • EuGH, 07.12.1995 - C-45/94

    Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Ceuta / Ayuntamiento de Ceuta

    Auszug aus EuGH, 19.02.1998 - C-212/96
    Im Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-45/94 (Ayuntamiento de Ceuta, Slg. 1995, I-4385) hat der Gerichtshof die Vereinbarkeit einer Steuerregelung mit dem Vertrag geprüft, die grundsätzlich sowohl örtliche als auch eingeführte Waren erfaßt, jedoch eine Befreiung der örtlichen Waren vorsieht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-132/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie

    13 - Vgl. Urteil Chevassus-Marche (C-212/96, EU:C:1998:68) (bestätigt durch Urteil Sodiprem u. a. (C-37/96 und C-38/96, EU:C:1998:179), in dem der Gerichtshof offenbar die Umstände jener Rechtssache von denjenigen des Urteils Legros u. a. (C-163/90, EU:C:1992:326) abzugrenzen suchte.

    28 - Der ehemalige Richter Puissochet, außerhalb seiner Amtstätigkeit Verfasser von "Aux confins de la Communauté européenne: Les régions ultrapériphériques", Rodríguez Iglesias, G. C., u. a. (Hrsg.), Mélanges en hommage à Fernand Schockweiler , 1999, Nomos, Baden-Baden, S. 506, Fn. 54, wies auf die Möglichkeit hin, dass es möglicherweise nicht erforderlich gewesen sei, die Entscheidung betreffend die Sondersteuer "octroi de mer", die im Zentrum des Urteils Chevassus-Marche (C-212/96, EU:C:1998:68) stand, neben Art. 227 Abs. 2 EWG-Vertrag auch noch auf Art. 235 EWG-Vertrag (jetzt Art. 352 AEUV) zu stützen.

    32 - C-212/96, EU:C:1998:68, Rn. 49.

  • EuGH, 08.11.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten -

    Eine solche Bestimmung verstößt daher grundsätzlich gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 90 EG (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Februar 1998, Chevassus-Marche, C-212/96, Slg. 1998, I-743, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01

    Enirisorse

    139: - Urteil vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-212/96 (Chevassus-Marche, Slg. 1998, I-743, Randnr. 20) mit Verweis auf das Urteil vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79 (Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnrn. 12 bis 14).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-37/96

    Sodiprem u.a.

    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-212/96 (Chevassus-Marche, Slg. 1998, I-0000) die Entscheidung 89/688 geprüft undfür Recht erkannt, daß die Prüfung dieser Entscheidung, soweit sie ein System derBefreiung von der "octroi de mer" genannten Steuer zuläßt, das an in derEntscheidung aufgestellte strenge Voraussetzungen geknüpft ist, nichts ergeben hat,was ihre Gültigkeit beeinträchtigen könnte.
  • EuGH, 07.07.1998 - C-405/96

    Béton Express

    Am 19. Februar 1998 hat der Gerichtshof das Urteil in der Rechtssache Chevassus-Marche (Slg. 1998, I-743) erlassen.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-212/96   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-212/96 (https://dejure.org/1997,33647)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion.

    Octroi de mer - Steuerregelung der französischen überseeischen Departements - Entscheidung 89/688/EWG - Abgaben zollgleicher Wirkung - Inländische Abgaben

Verfahrensgang

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