Weitere Entscheidung unten: EuGH, 09.06.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 19.07.2012 - C-213/11, C-214/11, C-217/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18455
EuGH, 19.07.2012 - C-213/11, C-214/11, C-217/11 (https://dejure.org/2012,18455)
EuGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - C-213/11, C-214/11, C-217/11 (https://dejure.org/2012,18455)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - C-213/11, C-214/11, C-217/11 (https://dejure.org/2012,18455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Spielautomaten mit niedrigem Gewinn - Verbot der Änderung, der Verlängerung und der Ausstellung der Erlaubnisse für die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fortuna

    Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Spielautomaten mit niedrigem Gewinn - Verbot der Änderung, der Verlängerung und der Ausstellung der Erlaubnisse für die ...

  • EU-Kommission

    Fortuna

    Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Spielautomaten mit niedrigem Gewinn - Verbot der Änderung, der Verlängerung und der Ausstellung der Erlaubnisse für die ...

  • Wolters Kluwer

    Übermittlungspflicht von Entwürfen technischer Vorschriften zur Beschränkung von Automatenspielen mit niedrigen Gewinnen; Bescheidung eines Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Verwaltungsgerichts der Woiwodschaft Gdansk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übermittlungspflicht von Entwürfen technischer Vorschriften zur Beschränkung von Automatenspielen mit niedrigen Gewinnen; Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Verwaltungsgerichts der Woiwodschaft Gdansk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Wojewódzki Sad Administracyjny w Gdansku - Auslegung von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 717
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-267/03

    Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
    Nach der Rechtsprechung ergibt sich aus Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34, dass der Begriff der "technischen Vorschrift" - neben der Kategorie der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne von Art. 1 Nrn. 2 und 5 der genannten Richtlinie, um die es jedoch in den Ausgangsrechtsstreitigkeiten nicht geht, da sich die dort in Rede stehenden nationalen Bestimmungen auf Automaten für Spiele mit niedrigen Gewinnen als "Erzeugnisse" im Sinne von Art. 1 Nr. 1 dieser Richtlinie beziehen - drei weitere Kategorien umfasst, nämlich erstens die "technische Spezifikation" im Sinne von Art. 1 Nr. 3 dieser Richtlinie, zweitens die "sonstige Vorschrift" im Sinne von Art. 1 Nr. 4 dieser Richtlinie und drittens das Verbot von Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses im Sinne von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie (vgl. Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, Slg. 2005, I-3247, Randnr. 54, vom 8. November 2007, Schwibbert, C-20/05, Slg. 2007, I-9447, Randnr. 34, sowie Intercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, Randnr. 11).

    Wie weiter aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, setzt die dritte Kategorie technischer Vorschriften in Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34, die ein Verbot insbesondere der Verwendung betrifft, voraus, dass die in Rede stehenden nationalen Vorschriften in ihrer Tragweite klar über eine Begrenzung bestimmter möglicher Verwendungen des in Rede stehenden Erzeugnisses hinausgehen und seine Verwendung nicht bloß beschränken (vgl. Urteil Lindberg, Randnr. 76).

    Diese dritte Kategorie technischer Vorschriften betrifft nämlich speziell solche nationalen Maßnahmen, die bloß eine marginale und keine andere Verwendung, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann, zulassen (Urteil Lindberg, Randnr. 77).

    Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, dass die betreffenden nationalen Bestimmungen nur dann als "sonstige Vorschrift[en]" im Sinne von Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 98/34 eingestuft werden können, wenn sie "Vorschriften" darstellen, die die Zusammensetzung, die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Lindberg, Randnr. 72, und Intercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, Randnr. 20).

    In diesem Kontext obliegt es dem vorlegenden Gericht, zu prüfen, ob diese Verbote, deren Beachtung im Rahmen der Verwendung der Automaten für Spiele mit niedrigen Gewinnen rechtlich zwingend vorgeschrieben ist, die Art oder die Vermarktung dieser Automaten wesentlich beeinflussen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Lindberg, Randnr. 78).

    Des Weiteren muss das vorlegende Gericht prüfen, ob die Automaten für Spiele mit niedrigen Gewinnen so programmiert oder umprogrammiert werden können, dass sie in Kasinos als Glücksspielautomaten verwendet werden können, die höhere Gewinne ermöglichen und folglich eine größere Gefahr der Abhängigkeit des Spielers vom Spiel darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Lindberg, Randnr. 79), was ihre Art wesentlich beeinflussen könnte.

  • EuGH - C-214/11 (anhängig)

    Grand

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
    In den verbundenen Rechtssachen C-213/11, C-214/11 und C-217/11.

    z o.o. (C-214/11),.

    In der Rechtssache C-214/11:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 9. Juni 2011 sind die Rechtssachen C-213/11, C-214/11 und C-217/11 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH - C-217/11 (anhängig)

    Forta

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
    In den verbundenen Rechtssachen C-213/11, C-214/11 und C-217/11.

    z o.o. (C-217/11).

    In der Rechtssache C-217/11:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 9. Juni 2011 sind die Rechtssachen C-213/11, C-214/11 und C-217/11 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Richtlinie 98/34 den freien Wettbewerb, der zu den Grundlagen der Europäischen Union gehört, durch eine vorbeugende Kontrolle schützen, die insofern sinnvoll ist, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Behinderungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, die ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgen (vgl. Urteile vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94, CIA Security International, Slg. 1996, I-2201, Randnrn.
  • EuGH, 08.09.2005 - C-303/04

    Lidl Italia - Normen und technische Vorschriften - Richtlinie 98/34/EG - Begriff

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
    40 und 48, vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 22, sowie vom 9. Juni 2011, 1ntercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, C-361/10, Slg. 2011, I-5079, Randnr. 10).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-65/05

    Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass Maßnahmen, welche die Verwendung von elektrischen, elektromechanischen und elektronischen Spielen an öffentlichen oder privaten Orten mit Ausnahme von Spielkasinos verbieten, als technische Vorschriften im Sinne von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34 zu qualifizieren sind (Urteil vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland, C-65/05, Slg. 2006, I-10341, Randnr. 61).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-20/05

    Schwibbert - Richtlinie 98/34/EG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
    Nach der Rechtsprechung ergibt sich aus Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34, dass der Begriff der "technischen Vorschrift" - neben der Kategorie der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne von Art. 1 Nrn. 2 und 5 der genannten Richtlinie, um die es jedoch in den Ausgangsrechtsstreitigkeiten nicht geht, da sich die dort in Rede stehenden nationalen Bestimmungen auf Automaten für Spiele mit niedrigen Gewinnen als "Erzeugnisse" im Sinne von Art. 1 Nr. 1 dieser Richtlinie beziehen - drei weitere Kategorien umfasst, nämlich erstens die "technische Spezifikation" im Sinne von Art. 1 Nr. 3 dieser Richtlinie, zweitens die "sonstige Vorschrift" im Sinne von Art. 1 Nr. 4 dieser Richtlinie und drittens das Verbot von Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses im Sinne von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie (vgl. Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, Slg. 2005, I-3247, Randnr. 54, vom 8. November 2007, Schwibbert, C-20/05, Slg. 2007, I-9447, Randnr. 34, sowie Intercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, Randnr. 11).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-361/10

    'Intercommunale Intermosane und Fédération de l''industrie und du gaz' -

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
    40 und 48, vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 22, sowie vom 9. Juni 2011, 1ntercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, C-361/10, Slg. 2011, I-5079, Randnr. 10).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Dieser Begriff stellt nämlich ausschließlich auf die nationalen Maßnahmen ab, die sich auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche beziehen und daher eines der für ein Erzeugnis vorgeschriebenen Merkmale festlegen (vgl. Urteile Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 28, sowie Ivansson u. a., C-307/13, EU:C:2014:2058, Rn. 19).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Der Europäische Gerichtshof sieht nationale Vorschriften, die bestimmte Verwendungsmöglichkeiten eines Erzeugnisses nach seinem Inverkehrbringen einschränken, nur dann als notifizierungspflichtige "sonstige Vorschriften" nach Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 98/34/EG an, wenn sie auf das Erzeugnis selbst bezogen sind und dessen Zusammensetzung, Art oder Vermarktung wesentlich beeinflussen können (EuGH, Urteile vom 21. April 2005 - C-267/03 [ECLI:EU:C:2005:246], Lindberg - Rn. 62 ff., 95; vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. [ECLI:EU:C:2012:495], Fortuna - NVwZ-RR 2012, 717 und vom 13. Oktober 2016 - C-303/15 - Rn. 20 ff., 29).

    Dies traf auf die mitgliedstaatlichen Verbote der Verwendung von Spielautomaten außerhalb von Spielcasinos, die der Europäische Gerichtshof als notifizierungspflichtig angesehen hat, zu (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juni 2015 - C-98/14 - ZfWG 2015, 336 Rn. 99 und vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. - NVwZ-RR 2012, 717 ).

  • EuGH, 12.09.2019 - C-299/17

    VG Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Industriepolitik - Rechtsangleichung -

    Insoweit ist zu präzisieren, dass eine nationale Maßnahme nur dann unter die erste, in Art. 1 Nr. 3 der Richtlinie 98/34 geregelte Kategorie technischer Vorschriften - "technische Spezifikationen" - fällt, wenn sie sich auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche bezieht und daher eines der vorgeschriebenen Merkmale für ein Erzeugnis festlegt (Urteil vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Sie fallen nicht unter die "erste Kategorie der technischen Vorschriften" (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. - "Fortuna", juris Rn. 28), d.h. unter den Begriff der "technischen Spezifikation" (vgl. Art. 1 Nr. 3 der Richtlinie 98/34/EG), weil sie sich nicht auf das Erzeugnis - die Geldspielgeräte - als solches beziehen und insoweit kein vorgeschriebenes Merkmal für dieses Erzeugnis festlegen.
  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

    Was zweitens nationale Rechtsvorschriften wie die des Änderungsgesetzes von 2012 betrifft, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine nationale Maßnahme, nach der ausschließlich Spielkasinos bestimmte Glücksspiele veranstalten dürfen, eine "technische Vorschrift" im Sinne von Art. 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34 darstellt, soweit sie die Art oder die Vermarktung der in diesem Zusammenhang verwendeten Erzeugnisse wesentlich beeinflussen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Griechenland, C-65/05, EU:C:2006:673, Rn. 61, sowie Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 24 und 40).
  • FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13

    Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz ist verfassungsgemäß und

    Dies seien Vorschriften für ein Erzeugnis, die keine technische Spezifikationen seien und insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der Umwelt erlassen würden und den Lebenszyklus des Erzeugnisses nach dem Inverkehrbringen beträfen, wie Vorschriften für Gebrauch, Wiederverwertung oder Beseitigung, sofern diese Vorschriften die Zusammensetzung oder die Art des Erzeugnisses oder seine Vermarktung wesentlich beeinflussen können (unter Hinweis auf EuGH-Urteile vom 21. April 2005 C-267/03- Lindberg, Slg 2005, I-3247-3298; vom 19. Juli 2012 C 213/11 - Fortuna, NVwZ-RR 2012, 717).

    Die Vorschriften beinhalten keine technische Spezifikation im Sinne von Art. 1 Nr. 3 Richtlinie 98/34 EG, weil sie sich nicht speziell auf ein Erzeugnis (die Spielgeräte) oder eine Verpackung beziehen und Merkmale im Sinne des Art. 1 Nr. 3 Richtlinie 98/34/EG festlegen (vgl. EuGH-Urteil vom 19. Juli 2012 C-213/11 u. a. - Fortuna -, NvwZ-RR 2012, 717).

    Begriffliche Voraussetzung eines solchen Verbots ist, dass die in Rede stehenden nationalen Vorschriften in ihrer Tragweite klar über eine Begrenzung bestimmter möglicher Verwendungen des Erzeugnisses hinausgehen und seine Verwendung nicht nur beschränken, sondern bloß eine marginale und keine andere Verwendung, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann, zulassen (vgl. EuGH-Urteile vom 19. Juli 2012 C-213/11 u. a. - Fortuna -, NVwZ-RR 2012, 717; vom 21. April 2005 C-267/03 - Lindberg -, Slg. 2005, I 3247).

    Eine sonstige Vorschrift ist nur gegeben, wenn die Bestimmungen Vorschriften darstellen, welche die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen können (vgl. EuGH-Urteile vom 19. Juli 2012 C-213/11 u. a. - Fortuna -, NVwZ-RR 2012, 717; vom 21. April 2005 C-267/03 - Lindberg -, Slg. 2005, I 3247).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Der Europäische Gerichtshof sieht nationale Vorschriften, die bestimmte Verwendungsmöglichkeiten eines Erzeugnisses nach seinem Inverkehrbringen einschränken, nur dann als notifizierungspflichtige 'sonstige Vorschriften' nach Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 98/34/EG an, wenn sie auf das Erzeugnis selbst bezogen sind und dessen Zusammensetzung, Art oder Vermarktung wesentlich beeinflussen können (EuGH, Urteile vom 21. April 2005 - C-267/03 [ECLI:EU: C:2005:246], Lindberg - Rn. 62 ff., 95; vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. [ECLI:EU:C:2012:495], Fortuna - NVwZ-RR 2012, 717 und vom 13. Oktober 2016 - C-303/15 - Rn. 20 ff., 29).

    Dies traf auf die mitgliedstaatlichen Verbote der Verwendung von Spielautomaten außerhalb von Spielcasinos, die der Europäische Gerichtshof als notifizierungspflichtig angesehen hat, zu (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juni 2015 - C-98/14 - ZfWG 2015, 336 Rn. 99 und vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. - NVwZ-RR 2012, 717 ).

  • EuGH, 28.05.2020 - C-727/17

    ECO-WIND Construction

    Was zweitens eine etwaige Einstufung der betreffenden Anforderung als technische Vorschrift wegen ihrer Zugehörigkeit zur Kategorie der "technischen Spezifikationen" betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass eine technische Spezifikation voraussetzt, dass sich die nationale Maßnahme, in der sie vorgesehen ist, auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche bezieht und daher eines der für dieses Erzeugnis vorgeschriebenen Merkmale festlegt (Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 57, und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 28).

    Hierzu ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass in diese Kategorie eine Regelung fällt, die eine Vorschrift festlegt, die die Zusammensetzung, die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen kann (Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 69 bis 72, und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 35), wobei diese "sonstigen Vorschriften" die Anforderungen erfassen, die aus der Berücksichtigung des Lebenszyklus des in Rede stehenden Erzeugnisses nach dessen Inverkehrbringen entstehen und sich insbesondere auf seinen Gebrauch beziehen.

    Der Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens unterscheidet sich somit von den Rechtssachen, in denen das Urteil vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a. (C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495), ergangen ist und in denen die in Rede stehende Regelung betreffend das Verbot der Ausstellung, der Verlängerung und der Änderung der Erlaubnisse für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Automatenspiele außerhalb von Spielkasinos Bedingungen aufstellte, die geeignet waren, die Vermarktung von Spielautomaten zu beeinträchtigen und daher den Handel mit solchen Automaten unmittelbar zu beeinträchtigen (Urteil vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 36).

    Diese Kategorie setzt voraus, dass die in Rede stehende Maßnahme in ihrer Tragweite klar über eine Begrenzung bestimmter Verwendungen des in Rede stehenden Erzeugnisses hinausgeht und seine Verwendung nicht bloß beschränkt (Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 76, und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 31).

    Diese Kategorie technischer Vorschriften betrifft nämlich speziell solche nationalen Maßnahmen, die bloß eine marginale und keine andere Verwendung, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann, zulassen (Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 77, und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 32).

  • FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13

    Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    aaa) Die Änderung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG beinhaltet keine technische Spezifikation, weil sie sich nicht speziell auf ein Erzeugnis und seine Verpackung als solche bezieht und eines der vorgeschriebenen Merkmale festlegt (vgl. EuGH-Urteil vom 19.07.2012 C-213/11 u. a. - Fortuna, NwWZ-RR 2012, 717).
  • OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht

    Ausgehend von der Entscheidung Fortuna, Grand, Forta des Europäischen Gerichtshofs vom 19.07.2012 (C-213/11, C-214/11 und C-217/11) kämen im Anwendungsbereich der Richtlinie 98/34/EG, soweit hier relevant, drei Kategorien in Betracht, nämlich die "technische Spezifikation" im Sinne von Art. 1 Nr. 3 Richtlinie 98/34/EG, die "sonstige Vorschrift" im Sinne von Art. 1 Nr. 4 Richtlinie 98/34/EG und als "technische Vorschrift" das Verbot von Herstellung, Einfuhr, in Verkehr bringen oder Verwendung eines Erzeugnisses im Sinne von Art. 1 Nr. 11 Richtlinie 98/34/EG.

    EuGH, Urteil vom 19.7.2012 - C-213/11 u.a. "Fortuna, Grand, Forta " -, juris.

    EuGH, Urteil vom 19.7.2012 - C-213/11 u.a. "Fortuna, Grand, Forta " -, juris-Rdnr. 32.

    EuGH, Urteil vom 19.7.2012 - C-213/11 u.a. "Fortuna, Grand, Forta " -, a.a.O., juris-Rdnr. 40.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-303/15

    M. und S. - Notifizierungsverfahren für technische Vorschriften - Technische

  • VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13

    Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes

  • EuGH, 10.07.2014 - C-307/13

    Ivansson u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG -

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • VG Hamburg, 02.10.2020 - 5 E 3819/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Festhalteverfügungen für zwei Schiffe

  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 4 B 177/16

    Untersagungsverfügung betreffend die Vermittlung von Sportwetten;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13

    Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl;

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15

    Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2015 - 4 B 1173/14

    Vermeidung einer Kumulation von Sportwettenangeboten mit dem Angebot gewerblichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14

    Ince - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Staatliches Monopol auf

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2015 - 2 MB 1/15

    Glücksspiel (Untersagung von Sportwetten)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2014 - 6 S 215/14

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten in Gaststätten verfassungs- und

  • VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht;

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-255/16

    Falbert u.a. - Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften

  • EuGH, 09.06.2011 - C-213/11

    Fortuna

  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 18.208

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von sechs Spielhallen in einem Gebäude,

  • VG Augsburg, 12.04.2018 - Au 8 S 18.210

    Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags

  • VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14

    Verbot einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten

  • EuGH, 09.03.2023 - C-604/21

    Vapo Atlantic

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-95/14

    UNIC und UNI.CO.PEL - Kennzeichnungspflicht mit der Angabe des Warenursprungs -

  • VG Hamburg, 22.08.2013 - 2 K 179/13

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Verstoßes gegen das

  • VG Berlin, 12.04.2013 - 4 K 443.12

    Subsidiarität der Feststellungsklage; Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des

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Rechtsprechung
   EuGH, 09.06.2011 - C-213/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33655
EuGH, 09.06.2011 - C-213/11 (https://dejure.org/2011,33655)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - C-213/11 (https://dejure.org/2011,33655)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - C-213/11 (https://dejure.org/2011,33655)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Wojewódzki Sad Administracyjny w Gdansku (Republik Polen), eingereicht am 9. Mai 2011 - Fortuna Sp. z o.o./Dyrektor Izby Celnej w Gdyni

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-213/11

    Fortuna - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften

    Auszug aus EuGH, 09.06.2011 - C-213/11
    Les affaires C-213/11, C-214/11 et C-217/11 sont jointes aux fins de la procédure écrite et orale ainsi que de l'arrêt.
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