Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 07.12.2000 - C-214/99   

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https://dejure.org/2000,2733
EuGH, 07.12.2000 - C-214/99 (https://dejure.org/2000,2733)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2000 - C-214/99 (https://dejure.org/2000,2733)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - C-214/99 (https://dejure.org/2000,2733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Alleinbezugsvereinbarungen - Tankstellenverträge - Laufzeit - Erheblicher Beitrag der Verträge eines Lieferanten zur Abschottung des Marktes - Unterscheidung nach Maßgabe der Verträge desselben Lieferanten

  • Europäischer Gerichtshof

    Neste

  • EU-Kommission PDF

    Neste

    EG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1 [jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG]
    Wettbewerb - Kartelle - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Tankstellenverträge - Beurteilungskriterien - Erhebliche Auswirkung der Verträge insgesamt auf die Abschottung des Marktes - Beschränkung der Nichtigkeit der Verträge des betreffenden Lieferanten durch Aufteilung ...

  • EU-Kommission

    Neste

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wettbewerbsbeschränkung durch Alleinbezugsvereinbarungen in Tankstellenverträgen - unerheblicher Beitrag zur Marktabschottung bei kurzer Laufzeit

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1 (jetzt Art. 81 Abs. 1 EG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Kartelle - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Tankstellenverträge - Beurteilungskriterien - Erhebliche Auswirkung der Verträge insgesamt auf die Abschottung des Marktes - Beschränkung der Nichtigkeit der Verträge des betreffenden Lieferanten durch Aufteilung ...

  • datenbank.nwb.de

    Eignung von Alleinbezugsvereinbarungen für Tankstellen zur Abschottung des Marktes, abhängig von der Laufzeit der Verträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsbeschränkung durch Alleinbezugsvereinbarungen in Tankstellenverträgen, unerheblicher Beitrag zur Marktabschottung bei kurzer Laufzeit

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tampereen käräjäoikeus - Auslegung des Artikels 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81) im Hinblick auf ein Netz von Alleinbezugsverträgen - Netz von Verträgen mit einer Restlaufzeit von einem bis zu zehn Jahren - Vertrieb von Kraftstoff ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2001, 331
  • EuZW 2001, 631
  • DVBl 2001, 270
  • BB 2001, 296
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-214/99
    Es beruft sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Haecht, Slg. 1967, 525) und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935), die im Zusammenhang mit Alleinbezugsvereinbarungen für Bier ergangen sind.

    Es meint jedoch, dass das einschlägige Gemeinschaftsrecht nicht eindeutig sei, und fragt sich, ob die Lösung, die es aus dem Urteil Delimitis hergeleitet habe, nicht gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen könnte.

    Somit ist zu prüfen, wie sich ein solcher Vertrag in Verbindung mit anderen gleichartigen Verträgen auf die Möglichkeiten der Mitbewerber aus dem Inland oder aus anderen Mitgliedstaaten, auf dem relevanten Markt Fuß zu fassen oder ihren Anteil an diesem Markt zu vergrößern, auswirkt (Urteil Delimitis, Randnrn.

    Ferner ist auch zu berücksichtigen, unter welchen Bedingungen der Wettbewerb auf dem relevanten Markt stattfindet (Urteil Delimitis, Randnrn.

    Ist diese Dauer, gemessen an der durchschnittlichen Dauer der auf dem relevanten Markt allgemein geschlossenen Verträge, unverhältnismäßig lang, so fällt der einzelne Vertrag unter das Verbot des Artikels 85 Absatz 1 EG-Vertrag (Urteil Delimitis, Randnrn.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission in ihren Erklärungen steht dieses Ergebnis nicht im Widerspruch zum Urteil Delimitis.

  • EuG, 08.06.1995 - T-9/93

    Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-214/99
    In seinem Urteil vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-9/93 (Schöller/Kommission, Slg. 1995, II-1611), bei dem es ebenfalls um Alleinbezugsvereinbarungen für Eis gegangen sei, habe sich das Gericht erster Instanz nicht ausdrücklich zu der Behauptung der Klägerin geäußert, die Kommission habe die verhältnismäßig kurze Laufzeit der Vereinbarungen nicht hinreichend berücksichtigt, die nach Ablauf des zweiten Jahres nach ihrem Inkrafttreten zum Ende jeden Kalenderjahres kündbar gewesen seien.
  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-214/99
    Das Gericht erster Instanz habe in seinem Urteil vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-7/93 (Langnese-Iglo/Kommission, Slg. 1995, II-1533) in Bezug auf Alleinbezugsvereinbarungen für Eis entschieden, dass bei der Beurteilung des Beitrags der streitigen Verträge zu der gegebenenfalls festgestellten kumulativen Wirkung das Vertragsnetz eines einzigen Herstellers nicht aufgespalten werden könne, um das Verbot auf diejenigen Verträge zu beschränken, die erhebliche Auswirkungen hätten,da die Beurteilung bei jedem Hersteller für die Gesamtheit der das Netz bildenden Einzelverträge gelte.
  • EuGH, 12.12.1967 - 23/67

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-214/99
    Es beruft sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Haecht, Slg. 1967, 525) und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935), die im Zusammenhang mit Alleinbezugsvereinbarungen für Bier ergangen sind.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Im Gegenteil ist eine Abnahme von mehr als 80% des Bedarfs eines Unternehmens beim selben Anbieter dazu geeignet, die Konkurrenten dieses Anbieters wettbewerblich zu benachteiligen, weshalb eine solche Vereinbarung in den Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt und nicht generell nach Art. 101 Abs. 3 AEUV, Art. 2 Vertikal-GVO freigestellt ist, wenn sie für unbestimmte Dauer oder für eine Dauer von mehr als 5 Jahren eingegangen ist (Art. 5 Abs. 1 lit. a) Vertikal-GVO) und wegen Verstoßes gegen § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV gemäß § 134 BGB nichtig ist, wenn sie zum Nachteil der Wettbewerber des Anbieters erhebliche marktabschottende Wirkung hat (vgl. EuGH, Urteil vom 07.12.2000, C-214/99 - Neste , Tz. 25 ff. bei juris; Urteil vom 28.02.1991, C-234/89 - Delimitis , Tz. 13 ff. bei juris; EuG, Urteil vom 08.06.1995, T-7/93 - Langnese-Iglu/Kommission , Tz. 94 ff. bei juris; BGH, Urteil vom 12.06.2018, KZR 4/16 - Busverkehr im Altmarkkreis , NZKart 2018, 372, 374; Beschluss vom 10.02.2009, KVR 67/07 - Gaslieferverträge , Rn. 35 ff. bei juris; Senat, Urteil vom 17.05.2017, VI-U (Kart) 10/16, Rn. 21 ff. bei juris).
  • BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07

    Gaslieferverträge

    Die Regelungen der Abstellungsverfügung hinsichtlich des Abschlusses künftiger langfristiger Gaslieferverträge sind nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (EuGH, Urt. v. 28.2.1991 - C-234/89, Slg. 1991, I-935 = WuW/E EWG/MUV 911 Tz. 24 u. 27 - Delimitis; Urt. v. 27.4.1994 - C-393/92, Slg. 1994, I-1447 = EuZW 1994, 408 Tz. 37 - Almelo; Urt. v. 1.10.1998 - C-279/95, Slg. 1998, I-5609 = EuZW 1998, 754 Tz. 61 - Langnese-Iglo; Urt. v. 7.12.2000 - C-214/99, Slg. 2000, I-11121 = WuW/E EU-R 381 Tz. 36 - Neste Markkinointi).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-279/06

    CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG

    13 bis 15, und vom 7. Dezember 2000, Neste, C-214/99, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 25).
  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Wie sich nämlich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-214/99 (Neste Markkinointi, Slg. 2000, I-11121, insbesondere Randnrn.
  • EuGH, 02.04.2009 - C-260/07

    EIN TANKSTELLENVERTRAG MIT EINER LAUFZEIT VON MEHR ALS FÜNF JAHREN FÄLLT NICHT

    13 bis 15, vom 7. Dezember 2000, Neste, C-214/99, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 25, und CEPSA, Randnr. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-279/06

    CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Art. 85

    Vgl. hierzu Urteil vom 7. Dezember 2000, Neste (C-214/99, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 31).

    13 bis 15, und Neste, Randnr. 25).

    36 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Neste (Randnrn. 32 und 33).

    37 - Im Urteil Neste (Randnr. 34) wird auf die Erheblichkeit der vom Lieferanten getätigten Investitionen abgestellt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-260/07

    Pedro IV Servicios - Wettbewerb - Kartelle - Vereinbarungen zwischen Unternehmen

    13 bis 15, und vom 7. Dezember 2000, Neste, C-214/99, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 25; vgl. auch Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 18. Oktober 2002, Hegelstad, E-7/01, EFTA Court Report, S. 310, Randnr. 31).

    17 - Das vorlegende Gericht könnte auf die Ausführungen im Urteil Neste (Randnrn. 26 bis 34), das Alleinbezugsverträge für Kraftstoffe betraf, verwiesen werden, ohne dass diese Hinweise abschließend wären.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2012 - C-32/11

    Allianz Hungária Biztosító u.a. - Wettbewerb - Zweiseitige Vereinbarungen

    13 bis 15), vom 7. Dezember 2000, Neste Markkinointi (C-214/99, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 25), vom 11. September 2008, CEPSA Estaciones de Servicio (C-279/06, Slg. 2008, I-6681, Randnr. 43), und vom 2. April 2009, Pedro IV Servicios (C-260/07, Slg. 2009, I-2437, Randnr. 83).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-217/05

    Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio - Wettbewerb -

    Die Bedeutung der Investitionen, die im Rahmen von Tankstellenverträgen getätigt werden, um die Verkaufsstelle dem Image der vertriebenen Marke anzupassen, wird etwa im Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-214/99 (Neste, Slg. 2000, I-11121, Randnr. 34) betont.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2014 - U (Kart) 51/12
    Zuzurechnen ist die Beschränkungswirkung indes nicht jeder entsprechenden Vereinbarung, sondern nur solchen, die unter Berücksichtigung sämtlicher Marktstrukturmerkmale und Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bindungsdauer im Vergleich zu der durchschnittlichen Dauer der auf dem Markt allgemein geschlossenen Verträge sowie des gebundenen Nachfragevolumens, in erheblichem Maße hierzu beitragen (vgl.: EuGH, Urteil vom 28.02.1991 - C-234/89, Slg. 1991, I 935 ff., Tz. 24 - Delimitis-Henningerbräu ; EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - C-214/99, Slg. 2000, I-11121 Tz. 27 - Neste ; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 1. EU / Teil 1, 5. Aufl., Art. 101 Abs. 1 AEUV Rn. 281 m.w.N.).
  • EuG, 05.07.2001 - T-25/99

    Roberts / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99   

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https://dejure.org/2000,23565
Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99 (https://dejure.org/2000,23565)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.07.2000 - C-214/99 (https://dejure.org/2000,23565)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - C-214/99 (https://dejure.org/2000,23565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Neste

  • EU-Kommission PDF

    Neste Markkinointi Oy gegen Yötuuli Ky u. a..

    Wettbewerb - Alleinbezugsvereinbarungen - Tankstellenverträge - Laufzeit - Erheblicher Beitrag der Verträge eines Lieferanten zur Abschottung des Marktes - Unterscheidung nach Maßgabe der Verträge desselben Lieferanten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99
    Das Gericht hält die Urteile des Gerichts erster Instanz in den Rechtssachen Langnese-Iglo und Schöller, die das Urteil Delimitis auslegen, für nicht genau genug in der Frage, ob eine selbständige Beurteilung von bestimmten Verträgen möglich sei(5).

    Hauptsächlich unter Berufung auf das Urteil Delimitis meint sie, dass Verträge der fraglichen Art keine oder allenfalls sehr geringe Wirkungen auf den Wettbewerb auf diesem Markt hätten.

    Sie trägt vor, eine Aufteilung der Verträge eines einzelnen Lieferanten sei willkürlich, widerspreche dem Ansatz des Gerichtshofes im Urteil Delimitis(6) und sei außerdem vom Gericht erster Instanz in den Urteilen Langnese-Iglo(7) und Schöller(8) ausdrücklich ausgeschlossen worden.

    Das nationale Gericht hat noch nicht entschieden, ob der Zugang zum finnischen Markt für die Lieferung von Mineralölkraftstoffen im Sinne des ersten Elements der Prüfung nach dem Urteil Delimitis behindert ist.

    Unter Bezugnahme auf das Urteil Delimitis stellte das Gericht fest, dass "bei einem Netz gleichartiger Vereinbarungen eines einzigen Herstellers die Beurteilung der Auswirkungen dieses Netzes auf den Wettbewerb für die Gesamtheit der das Netz bildenden Einzelverträge gilt".

    Die deutlichste Unterstützung für diese Ansicht kann aus dem Urteil Delimitis selbst abgeleitet werden.

    Im Urteil Delimitis hat der Gerichtshof bemerkt, dass der Beitrag einzelner Brauereiverträge zur Abschottung des Marktes von ihrer Laufzeit abhänge: "Ist diese Dauer, gemessen an der durchschnittlichen Dauer der auf dem relevanten Markt allgemein geschlossenen Bierlieferungsverträge, offensichtlich unverhältnismäßig lang, so fällt der einzelne Vertrag unter das Verbot des Artikels 85 Absatz 1."(40) Meiner Meinung nach ergibt sich daraus auch das Gegenteil; ist nämlich die Laufzeit bestimmter individueller Verträge, die unter Einhaltung einer kurzen Frist kündbar sind, viel geringer als die eines Netzes von Verträgen, so kann ihre Abschottungswirkung in Bezug auf den betreffenden Markt so gering sein, dass sie nicht unter Artikel 81 Absatz 1 EG fallen.

    4: - Vgl. Urteil vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Haecht, Slg. 1967, 544) und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935).

    20 bis 22.25: - Randnr. 24.26: - Randnr. 24.27: - Randnr. 26.28: - Vgl. Urteil Delimitis, Randnr. 32, wo der Gerichtshof die Auffassung vertreten hat, dass eine Klausel, die einem Wiederverkäufer von Bier erlaubt, Bier aus anderen Mitgliedstaaten zu erwerben, die Beurteilung eines Alleinbezugsvertrags nach Artikel 81 Absatz 1 EG nicht berühren könne, es sei denn, dass die Klausel "einem inländischen oder ausländischen Lieferanten von Bieren aus anderen Mitgliedstaaten die Gewähr bietet, die betreffende Verkaufsstelle tatsächlich beliefern zu können " (Hervorhebung hinzugefügt).

    42: - Der Umstand, dass die Verordnung Nr. 2790/1999 ausdrücklich (Artikel 8) vorsieht, dass die Kommission durch Verordnung die Gruppenfreistellung nach Artikel 2 dieser Verordnung widerrufen kann, wenn "mehr als 50 % des betroffenen Marktes von nebeneinander bestehenden Netzen gleichartiger vertikaler Beschränkungen erfasst werden", unterstützt nicht den Widerstand der Kommission gegen die gesonderte Behandlung einzelner Verträge unter bestimmten Umständen, da die durch Artikel 8 eingeräumte Befugnis ebenso wie die nach dem Urteil Delimitis erforderliche Auslegung von Artikel 81 Absatz 1 EG auf der Ähnlichkeit der betroffenen Verträge beruht.

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99
    17: - Rechtssache 56/65 (Slg. 1966, 282).
  • EuG, 16.06.1992 - T-24/92

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99
    29: - Randnr. 53.30: - Zitiert oben in Fußnote 4.31: - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R (Langnese-Iglo und Schöller/Kommission, Slg. 1992, II-1839).
  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99
    5: - Vgl. Urteile vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-7/93 (Langnese-Iglo/Kommission, Slg. 1995, II-1533) und in der Rechtssache T-9/93 (Schöller/Kommission, Slg. 1995, II-1611).
  • EuG, 08.06.1995 - T-9/93

    Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99
    5: - Vgl. Urteile vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-7/93 (Langnese-Iglo/Kommission, Slg. 1995, II-1533) und in der Rechtssache T-9/93 (Schöller/Kommission, Slg. 1995, II-1611).
  • EuGH, 12.12.1967 - 23/67

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99
    4: - Vgl. Urteil vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Haecht, Slg. 1967, 544) und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935).
  • EuGH, 24.04.1997 - C-39/96

    Koninklijke Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boekhandels / Free

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99
    12: - Die Möglichkeit, dass der streitige Vertrag von der Anwendung der Lehre von der vorläufigen Gültigkeit, die kürzlich vom Gerichtshof im Urteil vom 24. April 1997 in der Rechtssache C-39/96 (Free Record Shop, Slg. 1997, I-2303) bestätigt worden ist, aufgrund der Tatsache profitieren könnte, dass er von der Notifizierung sowohl nach Artikel 4 Absatz 2 des Protokolls 21 zum Übereinkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum als auch nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), ausgenommen ist und tatsächlich nur einen bloßen oder sogar weniger beschränkenden Neuabschluss des ursprünglichen Vertrages von 1986 darstellt, ist im vorliegenden Fall nicht geltend gemacht worden.
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