Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.1999 - C-215/96 u. C-216/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1209
EuGH, 21.01.1999 - C-215/96 u. C-216/96 (https://dejure.org/1999,1209)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.1999 - C-215/96 u. C-216/96 (https://dejure.org/1999,1209)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - C-215/96 u. C-216/96 (https://dejure.org/1999,1209)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • EU-Kommission PDF

    Bagnasco u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage

  • EU-Kommission

    Bagnasco u.a.

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Wettbewerbs durch vorgegebene einheitliche Bankbedingungen; Einheitliche Bankbedingungen für die Gewährung eines Kontokorrentkredits und zur Generalbürgschaft; Voraussetzungen für eine Ausnutzung einer beherrschenden Stellung

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Wettbewerbs durch vorgegebene einheitliche Bankbedingungen; Einheitliche Bankbedingungen für die Gewährung eines Kontokorrentkredits und zur Generalbürgschaft; Voraussetzungen für eine Ausnutzung einer beherrschenden Stellung

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 85; EG-Vertrag Art. 86
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage

  • datenbank.nwb.de

    AGB für die Gewährung von Kontokorrentkrediten und Generalbürgschaften - mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 85, 86
    Keine Wettbewerbsbeschränkung durch einheitliche Bankbedingungen für die Gewährung eines Kontokorrentkredits und zur Generalbürgschaft

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Genua - Auslegung der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag - Situation, in der im Bankwesen eines Mitgliedstaats in den Beziehungen zu den Kunden, die Inhaber von laufenden Konten sind, einheitliche Bedingungen für die Eröffnung und die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2029 (Ls.)
  • WM 1999, 372
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Nach ständiger Rechtsprechung fordert Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag fernernicht, daß die dort genannten Vereinbarungen den innergemeinschaftlichen Handeltatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern verlangt nur den Nachweis ihrerEignung, eine derartige Wirkung zu entfalten (vgl. Urteil vom 17. Juli 1997 in derRechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-140/94

    DIP u.a. / Comune di Bassano del Grappa u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Die Kommission verweist zunächst auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl.Urteil vom 17. Oktober 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-140/94 bisC-142/94, DIP u. a., Slg. 1995, I-3257, Randnrn.
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist für die Beurteilung der Frage,ob eine Vereinbarung wegen der durch sie bewirkten Wettbewerbsstörungen alsverboten anzusehen ist, der Wettbewerb so zu betrachten, wie er ohne die fraglicheVereinbarung bestehen würde (vgl. die Urteile vom 28. Mai 1998 in derRechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 76, und in derRechtssache C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175,Randnr. 90).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist für die Beurteilung der Frage,ob eine Vereinbarung wegen der durch sie bewirkten Wettbewerbsstörungen alsverboten anzusehen ist, der Wettbewerb so zu betrachten, wie er ohne die fraglicheVereinbarung bestehen würde (vgl. die Urteile vom 28. Mai 1998 in derRechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 76, und in derRechtssache C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175,Randnr. 90).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nurzurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen derAuslegung des Gemeinschaftsrechts oder der Prüfung der Gültigkeit einerVorschrift des Gemeinschaftsrechts, um die das Gericht ersucht, und der Realitätoder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits besteht (vgl. insbesondere UrteileSpano u. a., Randnr. 15, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93,Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61).
  • EuGH, 07.12.1995 - C-472/93

    Spano / Fiat Geotech und Fiat Hitachi Excavators

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache der nationalen Gerichte, die miteinem Rechtsstreit befaßt sind und die die zu treffende Entscheidung verantwortenmüssen, unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sowohl dieErforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch dieErheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl.Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93, Spano u. a., Slg. 1995,I-4321, Randnr. 15, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-373/95, Maso u. a., Slg. 1997, I-4051, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmengeeignet, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sichanhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mithinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen läßt, daß sie den Warenverkehrzwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell ineinem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktesnachteiligen Sinn beeinflussen kann (Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache42/84, Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545, Randnr. 22).
  • EuGH, 10.07.1997 - C-373/95

    Maso u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache der nationalen Gerichte, die miteinem Rechtsstreit befaßt sind und die die zu treffende Entscheidung verantwortenmüssen, unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sowohl dieErforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch dieErheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl.Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93, Spano u. a., Slg. 1995,I-4321, Randnr. 15, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-373/95, Maso u. a., Slg. 1997, I-4051, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-250/92

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Somit ergibt sich eineBeeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels regelmäßig aus demZusammenwirken mehrerer Umstände, die für sich genommen nicht in jedem Fallerheblich wären (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92,DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 54).
  • EuGH, 17.03.1998 - C-45/96

    UMWELT UND VERBRAUCHER

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
    Andererseits beschränken diese Bedingungen, da sie nach den Feststellungen desnationalen Gerichts für die Mitglieder der ABI bindend sind, die Vertragsfreiheitder Banken und hindern sie, ihren Kunden bei der Kreditgewährung günstigereBedingungen für den lediglich akzessorischen Bürgschaftsvertrag einzuräumen, derjedoch in der Praxis häufig Voraussetzung für den Abschluß des Hauptvertrags ist(vgl. Urteil vom 17. März 1998 in der Rechtssache C-45/96, Dietzinger, Slg. 1998,I-1199, Randnr. 18).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    25 Das in den Ausgangsverfahren in Rede stehende Kartell habe Wirkungen nur im italienischen Hoheitsgebiet entfaltet und daher den Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht im Sinne von Artikel 81 EG spürbar beeinträchtigt (vgl. u. a. Urteil vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135).

    43 Somit liegt im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels vor, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (vgl. Urteile Bagnasco u. a., Randnr. 47, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01 P, British Sugar/Kommission, Slg. 2004, I-4933, Randnr. 27).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Vereinbarung vom Verbot in dieser Bestimmung jedoch nicht erfasst, wenn sie den Markt nur geringfügig beeinträchtigt (Urteile vom 9. Juli 1969, Völk, 5/69, Slg. 1969, 295, Randnr. 7, vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 77, vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 34, sowie vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 50).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Ebenso darf die Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel nicht unbedeutend sein (Urteile vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 60, und Ambulanz Glöckner, Randnr. 48).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Zu der in Rn. 128 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Rüge von RBS, die Kommission hätte bei der Prüfung der Frage, ob eine Entscheidung den Wettbewerb beschränke, untersuchen müssen, welche "kontrafaktische Annahme" ohne die MIF tatsächlich realistisch sei, ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, in der er wiederholt entschieden hat, dass für die Beurteilung der Frage, ob eine Vereinbarung wegen der durch sie bewirkten Wettbewerbsstörungen als verboten anzusehen ist, der Wettbewerb so zu betrachten ist, wie er ohne die fragliche Vereinbarung bestehen würde (vgl. Urteile LTM, 56/65, EU:C:1966:38, 360, Béguelin Import, 22/71, EU:C:1971:113, Rn. 16 und 17, Lancôme und Cosparfrance Nederland, 99/79, EU:C:1980:193, Rn. 26, L'Oréal, 31/80, EU:C:1980:289, Rn. 19, ETA Fabriques d'Ébauches, 31/85, EU:C:1985:494, Rn. 11, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, EU:C:1999:12, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie General Motors/Kommission, EU:C:2006:229, Rn. 72).
  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    35 Damit ergibt sich eine Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel im Allgemeinen daraus, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (vgl. Urteile vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135, Randnr. 47, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01 P, British Sugar/Kommission, Slg. 2004, I-4933, Randnr. 27).

    43 Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung sowie aus Randnummer 34 des vorliegenden Urteils ergibt, setzt Artikel 81 Absatz 1 EG nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern lässt den Nachweis genügen, dass sie hierzu geeignet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, Miller/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 15, vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 19, sowie Bagnasco u. a., Randnr. 48).

    50 Während Artikel 81 Absatz 1 EG diese Beurteilung nicht auf tatsächliche Auswirkungen der betreffenden Vereinbarung oder Verhaltensweise auf den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt beschränkt, sondern auch zur Berücksichtigung ihrer potenziellen Auswirkungen verpflichtet, wird eine Vereinbarung vom Verbot des Artikels 81 EG dann nicht erfasst, wenn sie den Markt nur geringfügig beeinträchtigt (Urteile vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnr. 7, Deere/Kommission, Randnr. 77, und Bagnasco u. a., Randnr. 34).

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Nach der Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135) und der Entscheidungspraxis der Kommission (Entscheidung 1999/687/EG der Kommission vom 8. September 1999 betreffend ein Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag [Sache IV/34.010 Nederlandse Vereniging van Banken (GSA-Vereinbarung 1991), Sache IV/33.793 Nederlandse Postorderbond, Sache IV/34.234 Verenigde Nederlandse Uitgeversbedrijven und Sache IV/34.888 Nederlandse Organisatie van Tijdschriften Uitgevers/Nederlandse Christelijke Radio Vereniging] [ABl.

    Somit liegt im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels vor, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92, DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 54, oben in Randnr. 159 angeführtes Urteil Bagnasco u. a., Randnr. 47, und Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01, British Sugar/Kommission, Slg. 2004, I-4933, Randnr. 27).

    Sodann ist hervorzuheben, dass die Eignung eines Kartells zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, d. h. seine potenzielle Wirkung, ausreicht, damit es in den Anwendungsbereich von Artikel 81 EG fällt, und dass es keines Nachweises einer tatsächlichen Beeinträchtigung des Handelsverkehrs bedarf (oben in Randnr. 159 angeführtes Urteil Bagnasco u. a., Randnr. 48, und Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 19).

    Die Klägerinnen können aus der Tatsache, dass der Gerichtshof im Urteil Bagnasco u. a. (oben in Randnr. 159 angeführt) die für zwei gesonderte Bankgeschäfte geltenden Klauseln in den von den Mitgliedern des italienischen Bankenverbandes verwendeten einheitlichen Bankbedingungen getrennt geprüft hat, keine allgemeine Regel ableiten, wonach eine Gesamtprüfung der Eignung der hier in Rede stehenden Vereinbarungen zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten verboten wäre.

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

    182 bis 184 des angefochtenen Urteils die Reichweite des Urteils des Gerichtshofs vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a. (C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135), verkannt.

    Zu dem von der Klägerin angeführten Urteil Bagnasco u. a. ist - wie es auch das Gericht in Randnr. 171 des angefochtenen Urteils getan hat - zu bemerken, dass der Gerichtshof in jener Rechtssache keine Gesamtprüfung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten durch die beiden in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Klauseln vorzunehmen brauchte, da bei der einen die Vereinbarung keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt hatte, während die andere nicht zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geeignet war.

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Der Gerichtshof hat zwar in Vorabentscheidungsverfahren häufig den Grundsatz bekräftigt, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV die Beurteilung einer Vereinbarung oder einer abgestimmten Verhaltensweise nicht auf die tatsächlichen Auswirkungen der Vereinbarung auf den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt beschränkt, sondern dass auch potenzielle Auswirkungen zu berücksichtigen sind (Urteile vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, EU:C:1999:12, Rn. 34, vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, EU:C:2006:734, Rn. 50, vom 28. Februar 2013, 0rdem dos Técnicos Oficiais de Contas, C-1/12, EU:C:2013:127, Rn. 71, und vom 26. November 2015, Maxima Latvija, C-345/14, EU:C:2015:784, Rn. 30), er hatte jedoch nur selten Gelegenheit, selbst zu prüfen, ob eine Verhaltensweise oder eine Vereinbarung potenzielle Wirkungen entfalteten, die den Schluss auf das Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung zuließen.
  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Insoweit genügt die Feststellung, daß es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache der nationalen Gerichte ist, bei denen der Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. z. B. Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 15, und vom 21. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135, Randnr. 20).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

    13 Die Durchführung einer Absprache für das gesamte Gebiet oder einen großen Teil eines Mitgliedstaats beeinflusse an und für sich nicht den zwischenstaatlichen Handel (Urteil vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135).

    Nach der Rechtsprechung liege im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels vor, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt seien, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend seien (Urteil Bagnasco u. a., Randnr. 47).

    Somit liegt im Allgemeinen eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels vor, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (Urteile vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92, DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 54, und Bagnasco u. a., Randnr. 47).

  • BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20

    Trassenentgelte II

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuG, 29.06.2012 - T-360/09

    Die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2003 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07

    MOTOE - Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-382/12

    MasterCard u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG -

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19

    electronic-cash-System - Ermessen des Gerichts bei der Bemessung der

  • EuGH, 24.09.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1998 - C-215/96

    Carlo Bagnasco u. a. gegen Banca Popolare di Novara soc. coop. arl. (BNP)

  • EuGH, 24.09.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • EuGH, 24.09.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-439/11

    Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07

    Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • EuG, 12.12.2018 - T-684/14

    Krka / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2005 - C-551/03

    General Motors - Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-128/21

    Lietuvos notarų rumai u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-9/99

    Échirolles Distribution

  • EuGH, 25.10.2005 - C-510/03

    Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zur Beeinträchtigung

  • EuG, 29.02.2016 - T-251/12

    Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die die Kommission gegen mehrere

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1998 - C-215/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,27508
Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1998 - C-215/96 (https://dejure.org/1998,27508)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.01.1998 - C-215/96 (https://dejure.org/1998,27508)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - C-215/96 (https://dejure.org/1998,27508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Carlo Bagnasco u. a. gegen Banca Popolare di Novara soc. coop. arl. (BNP) (C-215/96) und Cassa di Risparmio di Genova e Imperia SpA (Carige) (C-216/96).

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anerkennung von Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst anderer Mitgliedstaaten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-140/94

    DIP u.a. / Comune di Bassano del Grappa u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1998 - C-215/96
    32 f.) und vom 17. Oktober 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-140/94 bis C-142/92 (DIP u. a., Slg. 1995, I-3257, Randnrn.

    (43) - Urteile DIP u. a. (zitiert in Fußnote 42, Randnr. 26) und Almelo (zitiert in Fußnote 42, Randnr. 42).

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1998 - C-215/96
    (29) - Siehe insbesondere die Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65 (Société Technique minière, Slg. 1966, 282, insbesondere 303), vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64 (Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322), vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80 (L'Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 19), vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84 (Remia/Kommission, Slg. 1985, 2545, Randnr. 18), Verband der Sachversicherer/Kommission (zitiert in Fußnote 27, Randnr. 39) und vom 17. November 1987 in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84 (BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487).

    (31) - Urteil BAT und Reynolds/Kommission (zitiert in Fußnote 29, Randnrn. 54 und 61) und Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. Februar 1992 in der Rechtssache T-19/91 (Vichy/Kommission, Slg. 1992, II-415, Randnr. 59).

  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1998 - C-215/96
    4 In dem Streitfall, aus dem die Rechtssache C-216/96 hervorgegangen ist, werden Herr Bagnasco und seine Bürgen durch den Vollstreckungsbescheid aufgefordert, aus folgenden Zahlungsgründen 124 119 497 LIT an die Cassa di Risparmio di Genova e Imperia (Carige) Spa zu zahlen:.

    5 Die Vollstreckungsbescheide waren auch gegen die Bürgen von Herrn Bagnasco als Gesamtschuldner aufgrund der Wechselbürgschaft für die nicht eingelösten Wechsel und der am 7. Februar 1990 bis zu einem Gesamtbetrag von 300 000 000 LIT (Rechtssache C-215/96) und am 28. November 1989 bis zu einem Gesamtbetrag von 195 000 000 LIT (Rechtssache C-216/96) übernommenen Generalbürgschaft gerichtet.

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