Rechtsprechung
EuGH, 17.11.2016 - C-216/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Europäischer Gerichtshof
Betriebsrat der Ruhrlandklinik
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/104/EG - Leiharbeit - Anwendungsbereich - Begriff "Arbeitnehmer" - Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" - Pflegepersonal ohne Arbeitsvertrag, das von einem Verein, der keinen Erwerbszweck verfolgt, einer ...
- Europäischer Gerichtshof
Betriebsrat der Ruhrlandklinik
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/104/EG - Leiharbeit - Anwendungsbereich - Begriff "Arbeitnehmer" - Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" - Pflegepersonal ohne Arbeitsvertrag, das von einem Verein, der keinen Erwerbszweck verfolgt, einer ...
- IWW
Art. 1 Abs. 1 32008L0104; Art. 1 Abs. 2 32008L0104
- hensche.de
Arbeitnehmerbegriff: DRK-Schwestern, Arbeitnehmerüberlassung: DRK-Schwestern
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/104/EG - Leiharbeit - Anwendungsbereich - Begriff 'Arbeitnehmer' - Begriff 'wirtschaftliche Tätigkeit' - Pflegepersonal ohne Arbeitsvertrag, das von einem Verein, der keinen Erwerbszweck verfolgt, einer ...
- rechtsportal.de
Einsatz einer vereinsrechtlich organisierten Rot-Kreuz-Schwester als Pflegekraft in einer Klinik
- datenbank.nwb.de
Rotkreuzschwestern können Arbeitnehmer im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie sein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- beck-blog (Kurzinformation)
Fallen DRK-Schwestern in den Anwendungsbereich des AÜG?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
DRK-Schwestern - Arbeitnehmer im Sinn der Leiharbeitsrichtlinie?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Rotkreuzschwestern können Arbeitnehmer im Sinn der Leiharbeitsrichtlinie sein
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
DRK-Schwestern können Arbeitnehmerinnen sein
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rotkreuzschwestern und Leiharbeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.11.2016)
Rot-Kreuz-Schwestern: Kein dauerhafter Verleih
Besprechungen u.ä. (2)
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Rotkreuzschwestern sind Arbeitnehmerinnen
- law-journal.de (Entscheidungsbesprechung)
Rote-Kreuz-Schwestern als Arbeitnehmer?
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Betriebsrat der Ruhrlandklinik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/104/EG - Leiharbeit - Anwendungsbereich - Begriff "Arbeitnehmer" - Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" - Pflegepersonal ohne Arbeitsvertrag, das von einem Verein, der keinen Erwerbszweck verfolgt, einer ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- EuZW 2017, 68
- NZA 2017, 41
- NZG 2016, 1432
Wird zitiert von ... (18)
- BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren
Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 17. November 2016 (- C-216/15 -) wie folgt entschieden:.(a) Der Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17. November 2016 (- C-216/15 - Rn. 43) ausgeführt, dass "Arbeitnehmer" iSd. Richtlinie 2008/104/EG jede Person ist, "die eine Arbeitsleistung erbringt, dh., die während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, und die aufgrund dieser Arbeitsleistung in dem betreffenden Mitgliedstaat geschützt ist".
Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 17. November 2016 (- C-216/15 -) kommt es darauf an, dass das im Rahmen der Gestellung bei einem Dritten weisungsabhängig gegen Entgelt tätige Vereinsmitglied einen Schutz genießt, der dem eines Arbeitnehmers zumindest in Teilen entspricht oder gleichwertig ist.
Dieser hat in seinem Urteil vom 17. November 2016 (- C-216/15 - Rn. 44 ff.) auf Anfrage des Senats ausdrücklich bestätigt, dass jede Tätigkeit die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten, wirtschaftlichen Charakter hat.
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, wobei die rechtliche Einordnung dieses Verhältnisses nach nationalem Recht und seine Ausgestaltung ebenso wie die Art der zwischen beiden Personen bestehenden Rechtsbeziehung insoweit nicht ausschlaggebend sind (EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 27 mwN) .Von dem Arbeitnehmerbegriff iSd. Richtlinie 2008/104/EG ist danach jede Person erfasst, die eine Arbeitsleistung erbringt, das heißt, die während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, und die in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgrund der Arbeitsleistung, die sie erbringt, geschützt ist (vgl. EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 33, 43) .
- BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 390/20
Personalgestellung - Verstoß gegen die Leiharbeitsrichtlinie
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/104/EG jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 44; 23. Februar 2016 - C-179/14 - [Kommission/Ungarn] Rn. 149; 1. Juli 2008 - C-49/07 - [MOTOE] Rn. 22) .Zudem wird im Rahmen der Personalgestellung vom Dritten regelmäßig ein Entgelt gezahlt, das jedenfalls die Personal- und die Verwaltungskosten umfasst (zu diesem Merkmal EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 45) .
- BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 263/17
Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmütter
a) Wesentliches Merkmal eines Arbeitsverhältnisses iSd. Unionsrechts ist, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (…EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 39;… 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34; 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 27) .Die rechtliche Einordnung dieses Verhältnisses nach nationalem Recht und seine Ausgestaltung ebenso wie die Art der zwischen beiden Personen bestehenden Rechtsbeziehung ist nicht ausschlaggebend (…EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 40; 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 27) .
Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist durch eine gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits geklärt (…EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 39;… 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34; 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 27) .
- BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay
Wirtschaftliche Tätigkeit iSv. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2008/104/EG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 44; 23. Februar 2016 - C-179/14 - [Kommission/Ungarn] Rn. 149; 1. Juli 2008 - C-49/07 - [MOTOE] Rn. 22) .Auch wird im Rahmen der Personalgestellung dem Dritten regelmäßig ein Entgelt gezahlt, das jedenfalls die Personal- und die Verwaltungskosten umfasst (vgl. zu diesem Kriterium EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 45) .
- BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21
Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
Bei Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs iSv. § 1 Abs. 1 AÜG aF ist - richtlinienkonform - zu berücksichtigen, dass für die Einstufung der überlassenen Person als Arbeitnehmer im Sinne der Richtlinie 2008/104/EG weder die rechtliche Einordnung des zwischen ihr und dem überlassenden Unternehmen bestehenden Verhältnisses nach nationalem Recht noch die Art ihrer Rechtsbeziehungen, noch die Ausgestaltung dieses Verhältnisses ausschlaggebend ist (EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 27) .Nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/104/EG, der den Begriff "Leiharbeitnehmer" bestimmt, findet die Richtlinie nicht nur auf diejenigen Arbeitnehmer Anwendung, die mit einem Leiharbeitsunternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, sondern auch auf Personen, die mit einem solchen Unternehmen ein "Beschäftigungsverhältnis" eingegangen sind, aufgrund dessen sie während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhalten, und die in dem betreffenden Mitgliedsstaat aufgrund der zu erbringenden Arbeitsleistung geschützt sind (vgl. EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 33, 43; 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 39; BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 24, BAGE 158, 6) .
Dies gilt auch, wenn das Mitglied nach nationalem Recht kein Arbeitnehmer ist, weil es mit dem Verein keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat (EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 43) .
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19
Manpower Lit
2008, L 327, S. 9. Vgl. zuvor Urteile vom 11. April 2013, Della Rocca (C-290/12, EU:C:2013:235), vom 17. März 2015, AKT (C-533/13, EU:C:2015:173), vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883), vom 14. Oktober 2020, KG (Aufeinanderfolgende Überlassungen im Rahmen von Leiharbeit) (C-681/18, EU:C:2020:823), und vom 3. Juni 2021, TEAM POWER (C-784/19, EU:C:2021:427).18 Die Kläger verweisen auf das Urteil vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883).
22 Unter Verweis auf das Urteil vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883, Rn. 36).
29 Unter Verweis auf Art. 9 der Richtlinie 2008/104 und das Urteil vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883, Rn. 44 bis 47).
33 Die Kommission stützt sich auf die Urteile vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien (…C-47/08, EU:C:2011:334, Rn. 96), vom 6. September 2011, Scattolon (…C-108/10, EU:C:2011:542, Rn. 44), und vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883, Rn. 44 und 47).
60 Es sei darauf hingewiesen, dass das Urteil vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883), die Frage betraf, ob ein Leiharbeitsunternehmen eine "wirtschaftliche Tätigkeit" ausübte.
84 C-216/15, EU:C:2016:883.
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2019 - 7 Sa 515/17
Personalgestellung nach Übertragung der technischen Betriebsführung im Bereich …
Wirtschaftlichen Charakter hat nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17. November 2016 - C-216/15 - NZA 2017, 41, 43;… vom 1. Juli 2008 - C-49/07 - EuZW 2008, 605, 607 Rz. 22;… vom 19. Februar 2002 - C-309/99 - NJW 2002, 877, 878 Rz. 47, jeweils m. w. N.) jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten. - LSG Sachsen, 15.11.2022 - L 9 BA 38/19 Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt sind (zur Rot-Kreuz-Schwesternschaft: EuGH, Urteil vom 17. November 2016 - C-216/15 -, juris Rn. 43
). - BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 4/20 R
Hat ein im Handelsregister als allein vertretungsberechtigt eingetragener …
So hat der EuGH zur parallelen Problematik des Arbeitnehmerbegriffs der Leiharbeitsrichtlinie (Art. 3 Abs. 1 lit a Abs. 2 RL 2008/104/EG) "die rechtliche Einordnung ihres Beschäftigungsverhältnisses nach nationalem Recht, die Art der zwischen den beiden Personen bestehenden Rechtsbeziehung und die Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses" für unerheblich gehalten, um die praktische Wirksamkeit der Richtlinie sicherzustellen (EuGH vom 17.11.2016 - C-216/15 - NZA 2017, 41, 43 - Ruhrlandklinik) . - Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
Daimler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Bedeutung von …
- EuGH, 11.11.2021 - C-948/19
Manpower Lit
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-681/18
KG (Missions successives dans le cadre du travail intérimaire) - Sozialpolitik - …
- LSG Hessen, 28.11.2017 - L 3 U 51/16
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung
- ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7863/16
Klagen gegen DITIB
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2020 - C-784/19
TEAM POWER EUROPE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Entsendung von Arbeitnehmern …
- ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7864/16
Klagen gegen DITIB
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2019 - 7 Sa 518/17
Verlagerung von Aufgaben an einen Dritten; Ausübung billigen Ermessens bei der …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2016 - C-216/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Betriebsrat der Ruhrlandklinik
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Leiharbeit - Richtlinie 2008/104/EG - Anwendungsbereich - Art. 1 Abs. 1 und 2 - Begriff "Arbeitnehmer" - Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" - Mitglied eines keinen Erwerbszweck verfolgenden Vereins, das von diesem eine ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Leiharbeit - Richtlinie 2008/104/EG - Anwendungsbereich - Art. 1 Abs. 1 und 2 - Begriff 'Arbeitnehmer' - Begriff 'wirtschaftliche Tätigkeit' - Mitglied eines keinen Erwerbszweck verfolgenden Vereins, das von diesem eine ...
- rechtsportal.de
Einsatz einer vereinsrechtlich organisierten Rot-Kreuz-Schwester als Pflegekraft in einer Klinik
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 02.02.2012 - 3 BV 94/11
- LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
- BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2016 - C-216/15
- EuGH, 17.11.2016 - C-216/15
- BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19
Manpower Lit
83 Ich stimme dem von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:518, Nr. 47) gewählten Ansatz zu, dass der Gerichtshof angesichts dessen, dass die Definition der Ausübung einer "wirtschaftlichen Tätigkeit" weder aus dem Wortlaut der Richtlinie 2008/104 noch aus ihrer Entstehungsgeschichte klar hervorgeht, auf die Bedeutung des Begriffs "wirtschaftliche Tätigkeit" in anderen Bereichen des Unionsrechts zurückgreifen konnte.