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   EuGH, 18.10.2012 - C-218/11   

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https://dejure.org/2012,31157
EuGH, 18.10.2012 - C-218/11 (https://dejure.org/2012,31157)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - C-218/11 (https://dejure.org/2012,31157)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - C-218/11 (https://dejure.org/2012,31157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Art. 44 Abs. 2, 47 Abs. 1 Buchst. b und 47 Abs. 2 und 5 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter - Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit nach ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Édukövízig und Hochtief Solutions (früher Hochtief Construction)

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Art. 44 Abs. 2, 47 Abs. 1 Buchst. b und 47 Abs. 2 und 5 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter - Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit nach ...

  • EU-Kommission

    Édukövízig und Hochtief Solutions (anciennement Hochtief Construction)

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Art. 44 Abs. 2, 47 Abs. 1 Buchst. b und 47 Abs. 2 und 5 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter - Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit nach ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufstellung von Mindestanforderungen durch Bezugnahme auf Bilanz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit durch Bilanzen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zu Eignungsprüfungsnachweisen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Eignungsprüfungsnachweise: Vergabestelle hat die Freiheit zu bestimmen, welche Nachweise die Bieter für ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen haben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsprüfung: Nachweise zur Leistungsfähigkeit frei wählbar, zur Fachkunde nicht! (IBR 2013, 36)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Fövárosi Ítélötábla (Budapest, Ungarn), eingereicht am 11. Mai 2011 - Észak-dunántúli Környezetvédelmi és Vízügyi Igazgatóság (Édukövízig), Hochtief Construction AG Magyarországi Fióktelepe/Közbeszerzések Tanácsa Közbeszerzési ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Fövárosi Ítélötábla - Auslegung von Art. 44 Abs. 2, 47 Abs. 1 Buchst. b und 47 Abs. 3 und 5 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 405
  • EuZW 2012, 954
  • NZBau 2013, 58
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-218/11
    Im Gegensatz zu Art. 48 dieser Richtlinie, mit dem hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein geschlossenes System eingeführt wird, das die Bewertungs- und Prüfungsmethoden, über die diese Auftraggeber verfügen, und damit ihre Möglichkeiten zum Aufstellen von Anforderungen begrenzt (vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der der Richtlinie 2004/18 vorausgegangenen Richtlinien Urteil vom 10. Februar 1982, Transporoute et travaux, 76/81, Slg. 1982, 417, Randnrn. 8 bis 10 und 15), gestattet es Art. 47 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18 den öffentlichen Auftraggebern ausdrücklich, zu bestimmen, welche Nachweise für ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Bewerber oder Bieter vorzulegen haben.
  • EuGH, 28.10.2010 - C-203/09

    Volvo Car Germany - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter -

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-218/11
    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Unionsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder dass die Frage allgemeiner oder hypothetischer Natur ist (vgl. u. a. Urteil vom 28. Oktober 2010, Volvo Car Germany, C-203/09, Slg. 2010, I-10721, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18

    Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Bibliotheksinfrastruktur für

    Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen (EuGH, Urteil v. 18.10.2012, C-218/11, juris Rn. 29; BT-Drs.
  • EuGH, 29.07.2019 - C-620/17

    Hochtief Solutions Magyarországi Fióktelepe

    Mit Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction (C-218/11, EU:C:2012:643), entschied der Gerichtshof u. a., dass Art. 44 Abs. 2 und Art. 47 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/18 dahin auszulegen sind, dass ein öffentlicher Auftraggeber befugt ist, Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Bezugnahme auf eines oder mehrere spezielle Elemente der Bilanz aufzustellen, sofern sie objektiv geeignet sind, über diese Leistungsfähigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers Auskunft zu geben, und die Mindestanforderungen der Bedeutung des betreffenden Auftrags in dem Sinne angepasst sind, dass sie objektiv einen konkreten Hinweis auf das Bestehen einer zur erfolgreichen Ausführung dieses Auftrags ausreichenden wirtschaftlichen und finanziellen Basis ermöglichen, ohne jedoch über das hierzu vernünftigerweise erforderliche Maß hinauszugehen, wobei das Kriterium der Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht allein deshalb außer Betracht bleiben kann, weil diese Anforderungen ein Element der Bilanz betreffen, das in den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten möglicherweise unterschiedlich ausgestaltet ist.

    Nach den Angaben des vorlegenden Gerichts machte Hochtief Solutions zur Begründung ihres Wiederaufnahmeantrags geltend, dass die Frage, ob das Bilanzergebnis ein geeigneter Indikator für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters sei, ebenso wie das Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction (C-218/11, EU:C:2012:643), letztlich nicht geprüft worden seien.

    Im Ausgangsrechtsstreit ist es Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, die für den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Sachverhalt kennzeichnend sind, zu beurteilen, ob das F?'városi Törvényszék (Hauptstädtisches Stuhlgericht) mit dem in Rn. 22 des vorliegenden Urteils angeführten Beschluss einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Unionsrecht begangen hat, weil es das anwendbare Unionsrecht einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere des Urteils vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction (C-218/11, EU:C:2012:643), offenkundig verkannt hat.

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2014 - Verg 46/13

    Zulässigkeit technischer Anforderungen bei der Ausschreibung von

    Die Aufzählung der Einzelnachweise, anhand derer die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit geprüft werden kann, ist sowohl in der VOL/A-EG (und in der VOB/A-EG) als auch in den EU-Richtlinien abschließend geregelt (EuGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - C-368/10, NZBau 2012, 445, Max Havelaar, Rn. 105 f.; Urteil vom 18. Oktober 2012 - C-218/11, Edukövízig, Rn. 28; Hausmann/v.Hoff in Kulartz/ Marx/Portz, Kommentar zu VOL/A, 3. Aufl., § 7 EG Rn. 44; vgl. im Übr. auch § 7 Abs. 3 VOL/A-EG; Art. 48 Abs. 2, Abs. 6 Richtlinie 2004/18; Art. 58 Abs. 1, Abs. 4, Art. 60 Abs. 1, Abs. 4 Richtlinie 2014/24 i.V.m. Anhang XII, Teil II).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-76/16

    INGSTEEL und Metrostav - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Da Art. 44 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 auf deren Art. 47 Bezug nimmt, besteht die gleiche Wahlfreiheit auch bei der Bestimmung der Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction, C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 28).

    Daraus folgt, dass die Anforderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit objektiv geeignet sein müssen, über diese Leistungsfähigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers Auskunft zu geben, und dass sie der Bedeutung des betreffenden Auftrags in dem Sinne angepasst sein müssen, dass sie objektiv einen konkreten Hinweis auf das Bestehen einer zur erfolgreichen Ausführung dieses Auftrags ausreichenden wirtschaftlichen und finanziellen Basis ermöglichen, ohne jedoch über das hierzu vernünftigerweise erforderliche Maß hinauszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction, C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-620/17

    Hochtief Solutions Magyarországi Fióktelepe - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    2 Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction (C-218/11, EU:C:2012:643).

    6 Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction (C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2015 - C-115/14

    RegioPost - Rein interner Sachverhalt - Nationale Identität - Art. 4 Abs. 2 EUV -

    25 - Vgl. Urteil Édukövízig und Hochtief Construction (C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 28).
  • EuGH, 07.07.2016 - C-46/15

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Was erstens den Zusammenhang von Art. 48 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2004/18 angeht, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass diese Bestimmung ein geschlossenes System einführt, das die Bewertungs- und Prüfungsmethoden, über die die öffentlichen Auftraggeber hinsichtlich der technische Leistungsfähigkeit verfügen, begrenzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction, C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-46/15

    Ambisig

    28 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Édukövízig und Hochtief Construction (C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 28).

    29 - Urteil Édukövízig und Hochtief Construction (C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2017 - C-76/16

    INGSTEEL und Metrostav - Öffentliche Aufträge Eignungskriterien Nachweis der

    9 Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Solutions (C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 28).

    14 Rechtssache C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 29.

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2021 - 15 Verg 10/21

    Realisierungswettbewerb

    Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen (EuGH, Urteil v. 18.10.2012, C-218/11 - juris Rn. 29; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18 - juris Rn. 41, BT-Drs.
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2014 - Verg 48/13

    Ausschluss von einem Vergabeverfahren wegen fehlender Eignung (hier: wegen

  • VK Niedersachsen, 24.01.2013 - VgK-55/12

    Bieter insolvent: Ausschluss?

  • VK Bund, 30.11.2016 - VK 2-111/16

    Eignungsprüfung, Einhaltung der Ad-hoc-Lieferfristen bei parenteralen

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