Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 28.10.1992 - C-219/91   

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https://dejure.org/1992,645
EuGH, 28.10.1992 - C-219/91 (https://dejure.org/1992,645)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.1992 - C-219/91 (https://dejure.org/1992,645)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - C-219/91 (https://dejure.org/1992,645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Ter Voort

    Richtlinie 65/65 des Rates, Artikel 1 Nr. 2 Absatz 1
    1. Rechtsangleichung; Arzneispezialitäten; Richtlinie 65/65; Definition des Arzneimittels "nach der Bezeichnung"; Tragweite

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Ter Voort

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Arzneimittel" i. S. des Art. 1 Nr. 2 Abs. 1 der Richtlinie 65/65/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten; Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs des ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmittel

  • Judicialis

    Richtlinie 65/65/EWG Art. 1 Nr. 2 Abs. 1; ; EWGV Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Arzneispezialitäten - Richtlinie 65/65 - Definition des Arzneimittels "nach der Bezeichnung" - Tragweite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 162
 
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Wird zitiert von ... (66)

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Gleichwohl ist ein Erzeugnis, das der Definition des Begriffs "Arzneimittel" im Sinne der Richtlinie 2001/83 entspricht, selbst dann als Arzneimittel anzusehen und der entsprechenden Regelung zu unterwerfen, wenn es in den Anwendungsbereich einer anderen, weniger strengen Gemeinschaftsregelung fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1992, Ter Voort, C-219/91, Slg. 1992, I-5485, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wenn im Übrigen auf ein Erzeugnis, das die Bedingungen für die Einstufung als Arzneimittel erfüllt, selbst dann, wenn es in den Anwendungsbereich einer anderen, weniger strengen Gemeinschaftsregelung fällt, nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Delattre, Randnr. 22, Monteil und Samanni, Randnr. 17, Ter Voort, Randnr. 19, sowie HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 43), ist doch, wie Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83 in Verbindung mit Art. 2 der Richtlinie 2002/46 zeigt, festzustellen, dass die physiologische Wirkung nicht für Arzneimittel spezifisch ist, sondern auch zu den verwendeten Kriterien für die Definition des Nahrungsergänzungsmittels gehört.

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    43 Demnach sind nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen auf ein Erzeugnis anzuwenden, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch diejenigen eines Arzneimittels erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1992 in der Rechtssache C-219/91, Ter Voort, Slg. 1992, I-5485, Randnrn. 19 und 20).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der

    Damit ein solcher Umstand ein bestimmendes Indiz dafür sein kann, dass diese Verbreitung als Werbung zu qualifizieren ist, muss außerdem hinzukommen, dass das Verhalten, die Initiative und das Vorgehen dieses Herstellers auf seine Absicht hinweisen, durch eine solche Verbreitung die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Oktober 1992, Ter Voort, C-219/91, Slg. 1992, I-5485, Randnr. 26).
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Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1992 - C-219/91 (https://dejure.org/1992,23631)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.09.1992 - C-219/91 (https://dejure.org/1992,23631)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. September 1992 - C-219/91 (https://dejure.org/1992,23631)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Johannes Stephanus Wilhelmus Ter Voort.

    Begriff des Arzneimittels

Verfahrensgang

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