Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 28.10.2022 | Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 15.09.2022 - C-22/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24255
EuGH, 15.09.2022 - C-22/21 (https://dejure.org/2022,24255)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2022 - C-22/21 (https://dejure.org/2022,24255)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2022 - C-22/21 (https://dejure.org/2022,24255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,24255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un citoyen de l'Union)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a - Begriff des Familienangehörigen, der mit dem ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Richtlinie 2004/38/EG; Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten; Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a; Begriff des Familienangehörigen, der mit dem primär ...

  • doev.de PDF

    SRS u. a. - Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Cousins, der mit einem Unionsbürger zusammenwohnt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a - Begriff des Familienangehörigen, der mit dem ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.03.2019 - C-129/18

    Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-22/21
    Da die genannte Bestimmung für die Definition der Wendung "jeder Familienangehörige, der mit dem Unionsbürger in häuslicher Gemeinschaft lebt", nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, folgt aus den Erfordernissen einer einheitlichen Anwendung des Rechts der Union sowie aus dem Gleichheitssatz, dass diese Bestimmung in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen ist, wobei nicht nur die gewöhnliche Bedeutung ihres Wortlauts, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32, vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 50, und vom 24. Februar 2022, A u. a. ["unit-linked"-Versicherungsverträge], C-143/20 und C-213/20, EU:C:2022:118, Rn. 68).

    Eine solche Auslegung wird zudem durch das Ziel von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 gestützt, das im Licht ihres sechsten Erwägungsgrundes darin besteht, "die Einheit der Familie im weiteren Sinne zu wahren", indem die Einreise und der Aufenthalt von Personen erleichtert werden, die zwar nicht zu einer der in Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie definierten Kategorien von "Familienangehörigen" eines Unionsbürgers gehören, aber aufgrund besonderer tatsächlicher Umstände enge und feste familiäre Beziehungen zu ihm haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, EU:2012:519, Rn. 32, und vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 60).

    Insoweit stehen ihnen gemäß Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie Verfahrensgarantien in Form des Anspruchs auf eine Entscheidung über ihren Antrag auf Einreise und Aufenthalt zu; sie muss auf einer eingehenden Untersuchung ihrer persönlichen Umstände unter Berücksichtigung aller besonderen individuellen Gegebenheiten beruhen und im Fall der Ablehnung des Antrags begründet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, EU:2012:519, Rn. 19 bis 22, und vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 62).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-83/11

    Rahman u.a. - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-22/21
    Eine solche Auslegung wird zudem durch das Ziel von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 gestützt, das im Licht ihres sechsten Erwägungsgrundes darin besteht, "die Einheit der Familie im weiteren Sinne zu wahren", indem die Einreise und der Aufenthalt von Personen erleichtert werden, die zwar nicht zu einer der in Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie definierten Kategorien von "Familienangehörigen" eines Unionsbürgers gehören, aber aufgrund besonderer tatsächlicher Umstände enge und feste familiäre Beziehungen zu ihm haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, EU:2012:519, Rn. 32, und vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 60).

    Insoweit stehen ihnen gemäß Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie Verfahrensgarantien in Form des Anspruchs auf eine Entscheidung über ihren Antrag auf Einreise und Aufenthalt zu; sie muss auf einer eingehenden Untersuchung ihrer persönlichen Umstände unter Berücksichtigung aller besonderen individuellen Gegebenheiten beruhen und im Fall der Ablehnung des Antrags begründet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, EU:2012:519, Rn. 19 bis 22, und vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 62).

    Unter diesen Umständen kann nur dann davon ausgegangen werden, dass ein Familienangehöriger mit einem Unionsbürger, der im Aufnahmemitgliedstaat über ein Aufenthaltsrecht verfügt, im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 in häuslicher Gemeinschaft lebt, wenn er nachweist, dass eine enge und feste persönliche Beziehung zu diesem Unionsbürger besteht, die eine Situation echter Abhängigkeit zwischen diesen beiden Personen und eine häusliche Lebensgemeinschaft belegt, die nicht mit dem Ziel herbeigeführt wurde, in den Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten zu dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2012, Rahman u. a., C-83/11, EU:2012:519, Rn. 38).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-143/20

    Der Gerichtshof klärt den Umfang der vorvertraglichen Mitteilungspflicht bei

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-22/21
    Da die genannte Bestimmung für die Definition der Wendung "jeder Familienangehörige, der mit dem Unionsbürger in häuslicher Gemeinschaft lebt", nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, folgt aus den Erfordernissen einer einheitlichen Anwendung des Rechts der Union sowie aus dem Gleichheitssatz, dass diese Bestimmung in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen ist, wobei nicht nur die gewöhnliche Bedeutung ihres Wortlauts, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32, vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 50, und vom 24. Februar 2022, A u. a. ["unit-linked"-Versicherungsverträge], C-143/20 und C-213/20, EU:C:2022:118, Rn. 68).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-22/21
    Da die genannte Bestimmung für die Definition der Wendung "jeder Familienangehörige, der mit dem Unionsbürger in häuslicher Gemeinschaft lebt", nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, folgt aus den Erfordernissen einer einheitlichen Anwendung des Rechts der Union sowie aus dem Gleichheitssatz, dass diese Bestimmung in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen ist, wobei nicht nur die gewöhnliche Bedeutung ihres Wortlauts, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32, vom 26. März 2019, SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 50, und vom 24. Februar 2022, A u. a. ["unit-linked"-Versicherungsverträge], C-143/20 und C-213/20, EU:C:2022:118, Rn. 68).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-22/21
    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung und Anwendung jeder Vorschrift des Unionsrechts schließt es aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet es, sie anhand des Kontexts und des Zwecks der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, und vom 25. Februar 2021, Bartosch Airport Supply Services, C-772/19, EU:C:2021:141, Rn. 26).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-772/19

    Bartosch Airport Supply Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-22/21
    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung und Anwendung jeder Vorschrift des Unionsrechts schließt es aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet es, sie anhand des Kontexts und des Zwecks der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, und vom 25. Februar 2021, Bartosch Airport Supply Services, C-772/19, EU:C:2021:141, Rn. 26).
  • EuGH, 29.02.2024 - C-222/22

    Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Conversion religieuse ultérieure) - Vorlage

    Die in Rn. 25 des vorliegenden Urteils genannte Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung und Anwendung jeder Vorschrift des Unionsrechts schließt es aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, und gebietet es, sie anhand des Kontexts und des Zwecks der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3, sowie vom 15. September 2022, Minister for Justice and Equality [Drittstaatsangehöriger Cousin eines Unionsbürgers], C-22/21, EU:C:2022:683, Rn. 20).
  • EuGH, 14.12.2023 - C-767/21

    Rivière u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Mitglieder des

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung und Anwendung jeder Vorschrift des Unionsrechts schließt es aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet es, sie anhand des Kontexts und des Zwecks der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, und Urteil vom 15. September 2022, Minister for Justice and Equality [Drittstaatsangehöriger Cousin eines Unionsbürgers], C-22/21, EU:C:2022:683, Rn. 20).
  • EuGH, 28.10.2022 - C-22/21

    Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un

    Le 15 septembre 2022, 1a Cour (troisième chambre) a rendu l'arrêt Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un citoyen de l'Union) (C-22/21, EU:C:2022:683).

    1) Dans la partie introductive de l'arrêt du 15 septembre 2022, Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un citoyen de l'Union) (C - 22/21, EU:C:2022:683), la mention relative aux observations présentées par le Minister for Justice and Equality doit être rectifiée comme suit :.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine

    38 Urteil vom 15. September 2022, Minister for Justice and Equality (Einem Drittstaat angehörender Cousin eines Unionsbürgers) (C-22/21, EU:C:2022:683, Rn. 23 und 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 28.10.2022 - C-22/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30177
EuGH, 28.10.2022 - C-22/21 (https://dejure.org/2022,30177)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.2022 - C-22/21 (https://dejure.org/2022,30177)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2022 - C-22/21 (https://dejure.org/2022,30177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,30177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un citoyen de l'Union)

    (fremdsprachig)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.09.2022 - C-22/21

    Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un

    Auszug aus EuGH, 28.10.2022 - C-22/21
    Le 15 septembre 2022, 1a Cour (troisième chambre) a rendu l'arrêt Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un citoyen de l'Union) (C-22/21, EU:C:2022:683).

    1) Dans la partie introductive de l'arrêt du 15 septembre 2022, Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un citoyen de l'Union) (C - 22/21, EU:C:2022:683), la mention relative aux observations présentées par le Minister for Justice and Equality doit être rectifiée comme suit :.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4573
Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21 (https://dejure.org/2022,4573)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.03.2022 - C-22/21 (https://dejure.org/2022,4573)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. März 2022 - C-22/21 (https://dejure.org/2022,4573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,4573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un citoyen de l'Union)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Berechtigte - Andere Familienangehörige - Mit dem Unionsbürger in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger - Drittstaatsangehöriger Cousin ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Berechtigte - Andere Familienangehörige - Mit dem Unionsbürger in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger - Drittstaatsangehöriger Cousin ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.12.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - sœur de

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21
    Vgl. dagegen - in einem anderen Zusammenhang, aber ebenfalls zum Begriff "Unterhalt gewährt" - Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 44 und 45).

    Das Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 49), wiederum scheint den Schwerpunkt auf das Ziel, "die Familienzusammenführung von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten oder von Drittländern, die sich im Aufnahmemitgliedstaat rechtmäßig aufhalten, dort sicherzustellen oder zu fördern", zu legen.

  • EuGH, 25.02.2021 - C-772/19

    Bartosch Airport Supply Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21
    34 Vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung, Urteile vom 3. April 2008, Endendijk (C-187/07, EU:C:2008:197, Rn. 22 ff.), vom 18. September 2019, VIPA (C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 25. Februar 2021, Bartosch Airport Supply Services (C-772/19, EU:C:2021:141, Rn. 26).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-423/12

    Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21
    45 Ich weise darauf hin, dass nach Rn. 33 des Urteils Rahman u. a. "[die] Abhängigkeit ... zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Familienangehörige beantragt, dem Unionsbürger ... nachzuziehen, im Herkunftsstaat dieses Familienangehörigen bestehen muss" (vgl. auch Urteil vom 16. Januar 2014, Reyes, C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 30).
  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21
    34 Vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung, Urteile vom 3. April 2008, Endendijk (C-187/07, EU:C:2008:197, Rn. 22 ff.), vom 18. September 2019, VIPA (C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 25. Februar 2021, Bartosch Airport Supply Services (C-772/19, EU:C:2021:141, Rn. 26).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-187/07

    Endendijk - Richtlinie 91/629/EWG - Entscheidung 97/182/EG - Kälberhaltung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21
    34 Vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung, Urteile vom 3. April 2008, Endendijk (C-187/07, EU:C:2008:197, Rn. 22 ff.), vom 18. September 2019, VIPA (C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 25. Februar 2021, Bartosch Airport Supply Services (C-772/19, EU:C:2021:141, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - sœur de

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21
    12 Ich hatte bereits Gelegenheit, auf diesen weiten Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten hinzuweisen, vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:681, Nrn. 57 bis 62).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21
    10 Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-83/11

    Rahman u.a. - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21
    a., EU:C:2012:519, Rn. 18, 19 und 21).
  • EuGH, 26.03.2019 - C-129/18

    Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-22/21
    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, SM (Unter algerische Kafala gestelltes Kind) (C-129/18, im Folgenden: Urteil SM [Unter algerische Kafala gestelltes Kind], EU:C:2019:248, Rn. 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht