Rechtsprechung
   EuGH, 08.11.2007 - C-221/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6182
EuGH, 08.11.2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,6182)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,6182)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,6182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Abgabe auf das langfristige Ablagern von Abfällen auf einer Deponie - Vom Betreiber der Deponie geschuldete Abgabe, die nach dem Gewicht der abgelagerten Abfälle und dem Zustand der Deponie berechnet wird - Abgabenbefreiung für das Ablagern ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Vorabentscheidungsersuchen - Abgabe auf das langfristige Ablagern von Abfällen auf einer Deponie - Vom Betreiber der Deponie geschuldete Abgabe, die nach dem Gewicht der abgelagerten Abfälle und dem Zustand der Deponie berechnet wird - Abgabenbefreiung für das Ablagern ...

  • EU-Kommission PDF

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Vorabentscheidungsersuchen - Abgabe auf das langfristige Ablagern von Abfällen auf einer Deponie - Vom Betreiber der Deponie geschuldete Abgabe, die nach dem Gewicht der abgelagerten Abfälle und dem Zustand der Deponie berechnet wird - Abgabenbefreiung für das Ablagern ...

  • EU-Kommission

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Regelung einer Abgabefreiheit für eine Ablagerung von Abfällen unter gleichzeitigem Ausschluss dieser Abgabefreiheit für eine Ablagerung von in anderen Mitgliedstaaten anfallenden Abfällen; Nationaler Altlastenbeitrag als Abgabe mit einfuhrzollgleicher Wirkung; ...

  • Judicialis

    EG Art. 90; ; EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 90; EG Art. 49
    Freier Warenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Vorabentscheidungsersuchen - Abgabe auf das langfristige Ablagern von Abfällen auf einer Deponie - Vom Betreiber der Deponie geschuldete Abgabe, die nach dem Gewicht der abgelagerten Abfälle und dem Zustand der Deponie berechnet wird - Abgabenbefreiung für das Ablagern ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich), eingereicht am 15. Mai 2006 - Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten GmbH gegen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) - Auslegung der Artikel 10 EG, 12 EG, 23 EG, 25 EG, 49 EG und 90 EG - Befreiung von einer Abgabe, die auf die Ablagerung von Abfällen erhoben wird, für Abfälle, die im Zuge der Sanierung von mit Altlasten ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 292
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Vorschriften des EG-Vertrags über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrags nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 19, vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 63, und vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 50).

    Was die Art. 23 EG und 25 EG betrifft, so stellt nach ständiger Rechtsprechung jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Art. 23 EG und 25 EG dar (vgl. insbesondere Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 20, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 64, und Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 51).

    Er soll den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, dass er jegliche Form von Schutz beseitigt, die sich aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Abgabe ergeben kann (vgl. u. a. Urteile Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 55, und vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 27).

    Nach ständiger Rechtsprechung fallen finanzielle Belastungen unter Art. 90 EG, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehören, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung oder der Bestimmung der Erzeugnisse erfasst (vgl. Urteil Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 56 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Vorschriften des EG-Vertrags über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrags nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 19, vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 63, und vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 50).

    Was die Art. 23 EG und 25 EG betrifft, so stellt nach ständiger Rechtsprechung jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Art. 23 EG und 25 EG dar (vgl. insbesondere Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 20, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 64, und Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 51).

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 90 Abs. 1 EG vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteile vom 26. Juni 1991, Kommission/Luxemburg, C-152/89, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 67, und Brzezi?"ski, Randnr. 29).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Vorschriften des EG-Vertrags über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrags nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 19, vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 63, und vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 50).

    Was die Art. 23 EG und 25 EG betrifft, so stellt nach ständiger Rechtsprechung jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Art. 23 EG und 25 EG dar (vgl. insbesondere Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 20, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 64, und Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 51).

    21 bis 25, Haahr Petroleum, Randnr. 34, vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, C-375/95, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 29, vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana, C-68/96, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 12, und Brzezi?"ski, Randnr. 40).

  • EuGH, 18.01.2007 - C-313/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER POLNISCHEN AKZISE ENTGEGEN, SOWEIT SIE

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Er soll den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, dass er jegliche Form von Schutz beseitigt, die sich aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Abgabe ergeben kann (vgl. u. a. Urteile Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 55, und vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 27).

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 90 Abs. 1 EG vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteile vom 26. Juni 1991, Kommission/Luxemburg, C-152/89, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 67, und Brzezi?"ski, Randnr. 29).

    21 bis 25, Haahr Petroleum, Randnr. 34, vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, C-375/95, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 29, vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana, C-68/96, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 12, und Brzezi?"ski, Randnr. 40).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    21 und 22, sowie vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 41).

    Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass mit der Verordnung Nr. 259/93 eine auf Gemeinschaftsebene harmonisierte Regelung für die Verbringung von Abfällen geschaffen worden ist, um den Schutz der Umwelt sicherzustellen (Urteil DaimlerChrysler, Randnr. 42).

  • EuGH, 17.06.1998 - C-68/96

    Grundig Italiana

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    21 bis 25, Haahr Petroleum, Randnr. 34, vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, C-375/95, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 29, vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana, C-68/96, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 12, und Brzezi?"ski, Randnr. 40).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Abgabenregelung diskriminierend ist, sind nicht nur die Abgabensätze, sondern auch die Bemessungsgrundlage und die Erhebungsmodalitäten der jeweiligen Abgabe zu berücksichtigen (Urteile vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland, 55/79, Slg. 1980, 481, Randnr. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 12. Mai 1992, Kommission/Griechenland, C-327/90, Slg. 1992, I-3033, Randnr. 11, und Grundig Italiana, Randnr. 13).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-375/95

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    21 bis 25, Haahr Petroleum, Randnr. 34, vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, C-375/95, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 29, vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana, C-68/96, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 12, und Brzezi?"ski, Randnr. 40).

    Was schließlich die von der österreichischen Regierung geltend gemachte faktische Unmöglichkeit angeht, Altlasten oder Verdachtsflächen auf dem Gebiet anderer Mitgliedstaaten zu erfassen, so ist daran zu erinnern, dass praktische Schwierigkeiten die Erhebung inländischer Abgaben nicht rechtfertigen können, durch die aus anderen Mitgliedstaaten stammende Waren diskriminiert werden (Urteile vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, Randnr. 47, und Outokumpu, Randnr. 38).

  • EuGH, 26.06.1991 - C-152/89

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 90 Abs. 1 EG vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteile vom 26. Juni 1991, Kommission/Luxemburg, C-152/89, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 67, und Brzezi?"ski, Randnr. 29).

    Eine Abgabenregelung ist daher nur dann mit Art. 90 EG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher belastet werden als inländische Erzeugnisse, und sie damit in keinem Fall diskriminierende Wirkungen haben kann (Urteile Kommission/Luxemburg, Randnrn.

  • EuGH, 27.02.1980 - 55/79

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Abgabenregelung diskriminierend ist, sind nicht nur die Abgabensätze, sondern auch die Bemessungsgrundlage und die Erhebungsmodalitäten der jeweiligen Abgabe zu berücksichtigen (Urteile vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland, 55/79, Slg. 1980, 481, Randnr. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 12. Mai 1992, Kommission/Griechenland, C-327/90, Slg. 1992, I-3033, Randnr. 11, und Grundig Italiana, Randnr. 13).
  • EuGH, 08.01.1980 - 21/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Darüber hinaus verpflichtet Art. 90 EG die Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich nicht dazu, die objektiv gerechtfertigten Differenzierungen abzuschaffen, die nach nationalen Rechtsvorschriften zwischen den inländischen Steuern auf einheimische Erzeugnisse bestehen; anders verhält es sich jedoch, wenn die Abschaffung die einzige Möglichkeit ist, eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung der eingeführten Erzeugnisse zu vermeiden (Urteile vom 8. Januar 1980, Kommission/Italien, 21/79, Slg. 1980, 1, Randnr. 16, und Outokumpu, Randnr. 40).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-290/05

    Nádasdi - Inländische Abgaben - Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge -

  • EuGH, 12.05.1992 - C-327/90

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

  • EuGH, 19.02.1998 - C-212/96

    Chevassus-Marche

  • EuGH, 15.03.1989 - 317/86

    Lambert u.a. / Directeur des services fiscaux de l'Orne u.a.

  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

  • EuGH, 16.02.1977 - 20/76

    Schöttle / Finanzamt Freudenstadt

  • EuGH, 07.12.1995 - C-45/94

    Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Ceuta / Ayuntamiento de Ceuta

  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96

    Outokumpu

  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 27, sowie Orgacom, C-254/13, EU:C:2014:2251, Rn. 23).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Binnenmarkt für Elektrizität - Nationale Regelung,

    Wie der Generalanwalt in Nr. 29 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, verfolgen die Art. 25 EG und 90 EG, die das Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung und das Verbot diskriminierender inländischer Abgaben festlegen, mit einander ergänzenden Funktionen das Ziel, jede innerstaatliche Abgabenerhebung zu verhindern, die geeignet wäre, Erzeugnisse aus anderen oder für andere Mitgliedstaaten zu diskriminieren und damit deren freien Verkehr innerhalb der Gemeinschaft unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 55, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-198/14

    Visnapuu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 AEUV und 110 AEUV -

    24 - Vgl. Urteile Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 34).

    26 - Vgl. Urteile Brzezi?"ski (C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 40), Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 50), sowie Oil Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 - Vgl. Urteile Bergandi (252/86, EU:C:1988:112, Rn. 25) sowie Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 40).

  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge

    Vielmehr greift das von Art. 110 AEUV aufgestellte Verbot nach ständiger Rechtsprechung immer dann ein, wenn eine steuerliche Maßnahme dazu geeignet ist, die Einfuhr von Gegenständen aus anderen Mitgliedstaaten zugunsten inländischer Waren zu erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 1988, Bergandi, 252/86, Slg. 1988, 1343, Randnr. 25, vom 7. Dezember 1995, Ayuntamiento de Ceuta, C-45/94, Slg. 1995, I-4385, Randnr. 29, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, Slg. 2007, I-9643, Randnr. 40).
  • EuGH, 02.10.2014 - C-254/13

    Orgacom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abgaben zollgleicher Wirkung -

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften des AEU-Vertrags über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrags nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (Urteil Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 26).

    Insoweit stellt nach ständiger Rechtsprechung jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Art. 28 AEUV und 25 AEUV dar (vgl. in diesem Sinne Urteil Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, EU:C:2007:657, Rn. 27).

  • EuGH, 14.06.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen der Auslegung von Art. 110 AEUV entschieden hat, dass bei einer Abgabe, die nicht auf Erzeugnisse als solche erhoben wird, dennoch davon auszugehen ist, dass sie eine Ware belastet, wenn sie sich unmittelbar auf den Preis des betreffenden Erzeugnisses auswirkt (Urteile vom 16. Februar 1977, Schöttle, 20/76, EU:C:1977:26, Rn. 15, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    16 Urteile vom 2. Oktober 2014, 0rgacom (C-254/13, EU:C:2014:2251, Rn. 20), und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 26).

    31 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:372, Nr. 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-385/12

    Generalanwältin Kokott erkennt in der ungarischen Sondersteuer für den

    11 - Vgl. Urteile vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, Slg. 2007, I-9643, Randnr. 43), und vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a. (C-206/06, Slg. 2008, I-5497, Randnr. 44), jeweils zu Art. 90 EG.
  • FG Düsseldorf, 19.04.2017 - 4 K 791/16

    Festsetzung und Entstehung der Kaffeesteuer für Empfangnahme von Kaffee bzw.

    Das Verbot dieser Bestimmung greift daher immer dann ein, wenn eine steuerliche Maßnahme dazu geeignet ist, die Einfuhr von Gegenständen aus anderen Mitgliedstaaten zugunsten inländischer Erzeugnisse zu erschweren (zusammenfassend EuGH, Urteil vom 08. November 2007, C-221/06, ECLI:EU:C:2007:657, Rn. 40 - Stadtgemeinde Frohnleiten - m.w.N.).

    Solche Differenzierungen sind dann mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn sie Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrags und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jegliche unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten bzw. jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (zusammenfassend EuGH, Urteil vom 08. November 2007, C-221/06, ECLI:EU:C:2007:657, Rn. 56 - Stadtgemeinde Frohnleiten - m.w.N.).

  • EuGH, 15.03.2018 - C-104/17

    Cali Esprou - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/62/EG - Verpackungen

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass eine finanzielle Belastung eine inländische Abgabe im Sinne von Art. 110 AEUV darstellt, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Warengruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung oder der Bestimmung der Waren erfasst (vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 2006, Koornstra, C-517/04, EU:C:2006:375, Rn. 16, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 31).
  • EuG, 09.09.2010 - T-359/04

    British Aggregates u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-144/13

    VDP Dental Laboratory - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Steuerbefreiung beim

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16

    Istanbul Lojistik

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-305/17

    FENS

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-855/19

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Acquisitions

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 23.03.2007 - C-221/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21447
EuGH, 23.03.2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,21447)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,21447)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,21447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,21447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Nichtberücksichtigung eines Dokuments

  • EU-Kommission PDF

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Nichtberücksichtigung eines Dokuments

  • EU-Kommission

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer nationalen Abgabenvorschrift für die Ablagerung von Abfällen auf einer Deponie (Altlastenbeitrag) mit europäischem Recht; Befreiung von dieser Abgabe für die nachweislich im Zuge der Sicherung oder Sanierung von kontaminierten Flächen anfallenden ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 10; ; EG Art. 12; ; EG Art. 23; ; EG Art. 25; ; EG Art. 49; ; EG Art. 90

  • rechtsportal.de

    Freier Warenverkehr: Nichtberücksichtigung eines Dokuments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Nichtberücksichtigung eines Dokuments

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.10.2002 - C-445/00

    Österreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 23.03.2007 - C-221/06
    Insoweit ist festzustellen, dass es dem öffentlichen Interesse daran, dass die nationalen Behörden auf die in völliger Unabhängigkeit abgegebenen Stellungnahmen ihres Juristischen Dienstes zurückgreifen können müssen, zuwiderliefe, wenn zugelassen würde, dass solche internen Dokumente, die nach nationalem Recht nicht öffentlich sind, in einem Verfahren vor dem Gerichtshof vorgelegt werden könnten, ohne dass ihre Vorlage von einer zuständigen Behörde des betroffenen Mitgliedstaats genehmigt oder gegebenenfalls vom Gerichtshof nach Art. 45 § 2 Buchst. b seiner Verfahrensordnung angeordnet worden wäre (vgl. entsprechend zu den Stellungnahmen der Juristischen Dienste der Gemeinschaftsorgane Beschluss vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat, C-445/00, Slg. 2002, I-9151, Randnr. 12).
  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Das Ziel, die nicht genehmigte Verwendung interner Dokumente in einem Gerichtsverfahren zu verhindern, kann ein legitimes dem Gemeinwohl dienendes Ziel sein (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat, C-445/00, EU:C:2002:607, Rn. 12, vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:185, Rn. 19, und vom 29. Januar 2009, Donnici/Parlament, C-9/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:40, Rn. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

    80 Vgl. u. a. Beschlüsse vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat (C-445/00, EU:C:2002:607, Rn. 12 und 13); sowie vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:185, Rn. 20 bis 22); sowie Urteil vom 31. Januar 2020, Slowenien/Kroatien (C-457/18, EU:C:2020:65, Rn. 70).
  • EuGH, 30.09.2021 - C-130/19

    Institutionelles Recht

    Dieselbe Lösung hat er im Fall eines Rechtsgutachtens gewählt, das eine nationale Verwaltung zum internen Gebrauch erstellt und der Partei, die sich darauf berief, weder übermittelt noch seine Übermittlung an sie genehmigt hatte (Beschluss vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:185, Rn. 19 bis 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07

    Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung

    14 - Ähnlich das Vorgehen des Gerichtshofs in seinen Beschlüssen vom 23. Oktober 2002, Österreich/Rat (C-445/00, Slg. 2002, I-9151), und vom 23. März 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, Slg. 2007, I-2613).
  • EuGH, 29.01.2009 - C-9/08

    Donnici / Parlament

    p. I-9152, point 12, ainsi que, s'agissant d'un avis rendu par les services juridiques de l'administration nationale, ordonnance du 23 mars 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten et Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, Rec.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 15.05.2006 - C-221/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,84197
EuGH, 15.05.2006 - C-221/06 (https://dejure.org/2006,84197)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.2006 - C-221/06 (https://dejure.org/2006,84197)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - C-221/06 (https://dejure.org/2006,84197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,84197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27116
Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,27116)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,27116)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,27116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,27116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Abgabe auf Ablagerung von Abfällen - Befreiung - Ausschluss von der Befreiung, wenn der Abfall aus einem anderen Mitgliedstaat stammt - Art. 90 EG

  • EU-Kommission PDF

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Abgabe auf Ablagerung von Abfällen - Befreiung - Ausschluss von der Befreiung, wenn der Abfall aus einem anderen Mitgliedstaat stammt - Art. 90 EG

  • EU-Kommission

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Abgaben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 08.01.1980 - 21/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    37 - Urteil vom 8. Januar 1980, Kommission/Italien (21/79, Slg. 1980, 1, Randnr. 21).
  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    23 - Urteil vom 3. März 1988 (252/86, Slg. 1988, 1343, Randnr. 27).
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    35 - Urteil vom 22. März 1977, 1anelli und Volpi (74/76, Slg. 1977, 557, Randnr. 19).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-398/95

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    44 - Vgl. z. B. Urteil vom 5. Juni 1997, Ypourgas Ergasias (C-398/95, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    25 - Urteil vom 17. Juli 1997 (C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 38).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    41 - Urteil vom 5. Oktober 1994, Kommission/Frankreich (C-381/93, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 14).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    34 - Urteil vom 29. April 2004, Weigel (C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 86).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    29 - Vgl. außerdem Urteil vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler (C-324/99, Slg. 2001, I-9897), in dem der Gerichtshof implizit davon ausgeht, dass zur Beseitigung bestimmte Abfälle grundsätzlich den Art. 28 EG bis 30 EG unterliegen.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96

    Outokumpu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    32 - Urteil vom 2. April 1998, 0utokumpu (C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 30).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
    27 - Urteil vom 27. Februar 2003 (C-389/00, Slg. 2003, I-2001).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-375/95

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 28.01.1981 - 32/80

    Kortmann

  • EuGH, 16.02.1977 - 20/76

    Schöttle / Finanzamt Freudenstadt

  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

  • EuGH, 12.06.1986 - 50/85

    Schloh / Auto contrôle technique

  • EuGH, 17.06.2003 - C-383/01

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT EINE SEHR HOHE NATIONALE STEUER AUF DIE ZULASSUNG NEUER

  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 08.06.2006 - C-517/04

    Koornstra - Abgabe für die Anlandung von Garnelen mit in einem Mitgliedstaat

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    31 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:372, Nr. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht