Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1997 - C-222/95   

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https://dejure.org/1997,775
EuGH, 09.07.1997 - C-222/95 (https://dejure.org/1997,775)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1997 - C-222/95 (https://dejure.org/1997,775)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - C-222/95 (https://dejure.org/1997,775)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Gewährung eines Hypothekendarlehens - Erfordernis der Zulassung im Mitgliedstaat, in dem die Leistung erbracht wird

  • Europäischer Gerichtshof

    Parodi

  • EU-Kommission PDF

    SCI Parodi / Banque de Bary

    EG-Vertrag, Artikel 59 und 61 Absatz 2, Richtlinie des Rates vom 11. Mai 1960 in der Fassung der Richtlinie 63/21 des Rates, Artikel 3 und Anlage I Liste C
    1 Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Liberalisierung der Bankdienstleistungen im Einklang mit der schrittweisen Liberalisierung des Kapitalverkehrs - Gewährung von Hypothekendarlehen - Liberalisierung vorbehaltlich der Ausnahmen nach der Ersten Richtlinie ...

  • EU-Kommission

    SCI Parodi / Banque de Bary

  • Wolters Kluwer

    Nationales Erfordernis einer Zulassung für die Darlehensvergabe eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kreditinstituts; Rechtsstreit wegen eines Hypothekendarlehens; Wirksamkeit eines Darlehens im Hinblick auf die Aufhebung der Beschränkungen der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; EGV Art. 59; ; EGV Art. 61 Abs. 2; ; Richtlinie 73/183/EWG; ; Richtlinie 89/646/EWG

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 59, Art. 61 Abs. 2
    Freier Kapitalverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Gewährung eines Hypothekendarlehens - Erfordernis der Zulassung im Mitgliedstaat, in dem die Leistung erbracht wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation - Auslegung der Artikel 59 und 61 Absatz 2 EG-Vertrag - Nationale Regelung, wonach vor Durchführung der Richtlinie 89/646/EWG zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 320 (Ls.)
  • WM 1997, 1697
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
    17 und 20, vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 27, und vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 15).

    Die Notwendigkeit eines Schutzes des Darlehensnehmers hängt von der Natur der Hypothekendarlehen ab, da in bestimmten Fällen gerade aufgrund der Besonderheiten des gewährten Darlehens und der Eigenschaft des Darlehensnehmers kein Bedürfnis besteht, diesen durch die Anwendung der zwingenden Vorschriften seines nationalen Rechts zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland. a. a. O., Randnr. 49).

    Für die Zulässigkeit eines solchen Erfordernisses muß daher nachgewiesen werden, daß es eine unerläßliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Zieles ist (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnr. 52, und vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691, Randnr. 31).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
    17 und 20, vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 27, und vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 15).
  • EuGH, 06.06.1996 - C-101/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
    Für die Zulässigkeit eines solchen Erfordernisses muß daher nachgewiesen werden, daß es eine unerläßliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Zieles ist (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnr. 52, und vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691, Randnr. 31).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

    Auszug aus EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangen die Artikel 59 und 60 des Vertrages nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringers aus Gründen seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen selbst wenn sie unterschiedslos für einheimische Dienstleistungserbringer wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten , sofern sie geeignet sind, die Tätigkeit des Dienstleistungserbringers, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
    8 bis 13, und vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 5).
  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

    Auszug aus EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
    Die Beseitigung dieser Beschränkungen ergibt sich nämlich aus den auf der Grundlage des Artikels 69 des Vertrages erlassenen Richtlinien des Rates (vgl. Urteile vom 11. November 1981 in der Rechtssache 203/80, Casati, Slg. 1981, 2595, Randnrn.
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
    Diese Anforderungen müssen insbesondere sachlich geboten sein, um die Einhaltung der Berufsregelungen und den Schutz der Empfänger von Dienstleistungen zu gewährleisten, und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnrn.
  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    39 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Tätigkeit der Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 49 EG dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 11, und vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 17).

    Ein solches Erfordernis ist nur zulässig, wenn es nachweislich eine unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Zieles ist (vgl. u. a. Urteile Parodi, Randnr. 31, und Kommission/Italien, Randnr. 30).

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 des Vertrages nicht nur dieBeseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigenDienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebungaller Beschränkungen — selbst wenn sie unterschiedslos für inländischeDienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten —, sofern siegeeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderenMitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt,zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. Urteile vom25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr.14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede,Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, und vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95,Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33).
  • EuGH, 28.02.2018 - C-3/17

    Die ungarischen Rechtsvorschriften über die Erteilung von Konzessionen zum

    Speziell erfordert die Zulässigkeit einer Einschränkung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, nach der ein Online-Glücksspielveranstalter eine Konzession für ein auf ungarischem Gebiet gelegenes Casino erhalten muss, damit er Online-Glücksspiele anbieten darf, den Nachweis, dass diese Einschränkung eine unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Ziels ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 1997, Parodi, C-222/95, EU:C:1997:345, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-452/04

    Fidium Finanz - Freier Kapitalverkehr - Dienstleistungsfreiheit - Kreditvergabe

    10 f.) und vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95 (Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnrn.

    9 - Urteil in der Rechtssache C-222/95 (zitiert in Fußnote 5), Randnr. 17.

    17 - Urteil in der Rechtssache C-222/95 (zitiert in Fußnote 5), Randnrn.

    52 - Urteil in der Rechtssache C-222/95 (zitiert in Fußnote 5), Randnr. 19.

    60 - Urteil in der Rechtssache C-222/95 (zitiert in Fußnote 5), Randnr. 29.

  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Ein solches Erfordernis ist nur zulässig, wenn es nachweislich eine unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Zieles ist (vgl. u. a. Urteil vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1999, I-3899, Randnr. 31).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-279/00

    Kommission / Italien

    Ein solches Erfordernis, das, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, praktisch die Negation der Dienstleistungsfreiheit darstellt, ist nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass es eine unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Zieles ist (vgl. Urteile vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 31, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-493/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-8163, Randnr. 19).

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. u. a. die Urteile Parodi, Randnr. 18, und Arblade u. a., Randnr. 33).

    Zu den von der italienischen Regierung zur Rechtfertigung dieser Beschränkung vorgetragenen Argumenten ist darauf hinzuweisen, dass ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des Vertrages nur durch Regelungen beschränkt werden darf, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. u. a. Urteile Parodi, Randnr. 21, Arblade u. a., Randnr. 34, und Kommission/Italien, Randnr. 37).

  • BFH, 04.09.2002 - I R 21/01

    Lohnsteuer bei ausländischem Arbeitnehmerverleiher

    Es ist deshalb für den ausländischen Dienstleister im Vergleich zu einem inländischen Dienstleister weniger attraktiv, die betreffende Dienstleistung zu erbringen (vgl. EuGH-Urteile vom 9. Juli 1997 Rs. C-222/95 Parodi, Slg. 1997, I-3899, 3914 Rn. 18; vom 28. April 1996 Rs. C-118/96 Safir, Slg. 1998, I-1897 Rn. 23; Rs. C-158/96 Kohll, Slg. 1998, I-1931, 1937 Rn. 33).
  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 C 2.02

    Beschränkung, Broker, Derivate, Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierung,

    Die umstrittene Regelung beschränkt insoweit die ausländischen Dienstleister (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - Rs. C-222/95 - Slg. 1997, I-3899, Rn. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96

    Jessica Safir gegen Skattemyndigheten i Dalarnas län, zuvor Skattemyndigheten i

    Sie kann jedoch noch für die Entscheidung über Fälle von Bedeutung sein, die auf einen vor dieser Liberalisierung liegenden Zeitpunkt zurückgehen (wegen eines Beispiels aus jüngerer Zeit siehe Urteil vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899).

    (18) - Zu diesem Punkt weise ich, abgesehen von den bereits angeführten Urteilen (siehe oben, Nrn. 11 bis 13), auf das kürzlich ergangene Urteil Parodi (zitiert in Fußnote 5) hin, in dem der Gerichtshof - nachdem er zunächst die Auffassung abgelehnt hat, die französische Regelung, die die Gewährung von Hypothekendarlehen durch ein ausländisches Kreditinstitut von einer Genehmigung abhängig gemacht hatte, könne nach Artikel 61 Absatz 2 des Vertrages durch Beschränkungen des (im Zeitpunkt der dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Vorgänge) noch nicht liberalisierten Kapitalverkehrs gerechtfertigt werden - im Anschluß hieran den Sachverhalt ausschließlich im Hinblick auf Artikel 59 geprüft und den in Rede stehenden Vorgang (die Gewährung eines Hypothekendarlehens durch eine Bank) als Dienstleistung qualifiziert hat.

    (38) - Siehe in diesem Sinne zuletzt Urteil Parodi (zitiert in Fußnote 5), in dem der Gerichtshof erneut betont hat, daß das Erfordernis der Niederlassung "zur Folge [hat], daß Artikel 59 des Vertrages, der gerade die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit solcher Personen beseitigen soll, die nicht in dem Staat niedergelassen sind, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, jede praktische Wirksamkeit genommen wird".

  • EuGH, 25.10.2001 - C-493/99

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-302/97

    Konle

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07

    VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-49/98

    Finalarte

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák verstößt ein Mitgliedstaat, der den

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-120/95

    Nicolas Decker gegen Caisse de maladie des employés privés.

  • EuGH, 11.02.1999 - C-366/97

    Romanelli

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2015 - C-593/13

    Rina Services u.a. - Art. 49 AEUV, 51 AEUV, 52 AEUV und 56 AEUV -

  • EuGH, 29.09.2011 - C-387/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-369/96

    Arblade

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-105/08

    Kommission / Portugal - Freier Dienstleistungsverkehr - Direkte Steuern -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2001 - C-439/99

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2004 - C-39/04

    Laboratoires Fournier

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2019 - C-565/18

    Société Générale - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-70/98

    Portugaia Construções

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21

    PrivatBank u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 und 63 AEUV - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-232/99

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-53/98

    Tecnamb-Tecnologia do Ambiente

  • VG Hamburg, 17.02.2010 - 19 K 2230/08

    Rechtmäßigkeit eines allgemeinen Einzelhandelsausschlusses in einem Industrie-

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-493/99

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-263/99

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-69/98

    Santos & Kewitz Construções

  • EuGH, 23.11.1999 - C-376/96

    Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-366/97

    Strafverfahren gegen Massimo Romanelli und Paolo Romanelli. - Freier

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-222/95   

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https://dejure.org/1996,30940
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.12.1996 - C-222/95 (https://dejure.org/1996,30940)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Société civile immobilière Parodi gegen Banque H. Albert de Bary et Cie.

    Freier Kapitalverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Gewährung eines Hypothekendarlehens - Erfordernis der Zulassung im Mitgliedstaat, in dem die Leistung erbracht wird

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-222/95
    (9) - Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80 (Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17).

    (10) - Urteil Webb (a. a. O., Randnr. 20).

  • EuGH, 21.09.1988 - 267/86

    Van Eycke / ASPA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-222/95
    Soweit Frankreich rechtmässig bestimmte Beschränkungen des Devisenverkehrs aufrechterhalten hat, ergibt sich aus der vorstehenden Auslegung des Artikels 61 Absatz 2 des Vertrages, daß das französische Zulassungserfordernis nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Vertrages über den mit dem Kapitalverkehr verbundenen freien Dienstleistungsverkehr steht (vgl. hierzu Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke)(14).

    (14) - Slg. 1988, 4769.

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-222/95
    (12) - Vgl. u. a. Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 58).
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