Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.2015 - C-222/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17942
EuGH, 16.07.2015 - C-222/14 (https://dejure.org/2015,17942)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2015 - C-222/14 (https://dejure.org/2015,17942)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - C-222/14 (https://dejure.org/2015,17942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Maïstrellis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub - Paragraf 2 Nr. 1 - Individuelles Recht auf Elternurlaub im Fall der Geburt eines Kindes - Nationale Regelung, die einem Beamten, dessen Ehegattin nicht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Maïstrellis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub - Paragraf 2 Nr. 1 - Individuelles Recht auf Elternurlaub im Fall der Geburt eines Kindes - Nationale Regelung, die einem Beamten, dessen Ehegattin nicht ...

  • hensche.de

    Elternzeit, Diskriminierung: Geschlecht

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsrechtswidrige Versagung des Elternurlaubs für Beamte mit nicht erwerbstätiger Ehefrau; Vorabentscheidungsersuchen des griechischen Symvoulio tis Epikrateias

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SOPO - Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht arbeiten, ein Elternurlaub versagt wird, verstoßen gegen Unionsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH kippt griechische Regelung zum Elternurlaub - Gleich dreifach rechtswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Recht auf Elternurlaub darf nicht von Erwerbstätigkeit der Ehefrau abhängen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Elternurlaub für männliche Beamte darf nicht von Arbeit der Ehefrau abhängen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Recht auf Elternurlaub hängt nicht von der Situation des Ehegatten ab

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater dar Recht auf Elternurlaub nicht wegen nicht erwerbstätiger Ehefrau versagt werden - Recht auf Elternurlaub darf nicht von Situation des Ehegatten abhängig gemacht werden

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Elternurlaub in Griechenland

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Maïstrellis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub - Paragraf 2 Nr. 1 - Individuelles Recht auf Elternurlaub im Fall der Geburt eines Kindes - Nationale Regelung, die einem Beamten, dessen Ehegattin nicht ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1197
  • NZA 2015, 987
  • FamRZ 2015, 1585
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 16.09.2010 - C-149/10

    Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    Es ist zunächst festzustellen, dass die Richtlinie 96/34 und die Rahmenvereinbarung auf Beamte anwendbar sind (vgl. Urteil Chatzi, C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 27 bis 30).

    Die Rahmenvereinbarung zielt nämlich nach ihrem Paragraf 1 Nr. 1 darauf ab, die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben erwerbstätiger Eltern zu erleichtern, ein Ziel, das, wie Nr. 4 der Allgemeinen Erwägungen der Rahmenvereinbarung zum Ausdruck bringt, in Nr. 16 der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer festgelegt ist (Urteil Chatzi, C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 36).

    Mit demselben Ziel ist der Anspruch auf Elternurlaub in Art. 33 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unter den sozialen Grundrechten aufgenommen worden, die in Titel IV der Grundrechtecharta unter der Überschrift "Solidarität" zusammengefasst werden (Urteil Chatzi, C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 37).

  • EuGH, 30.09.2010 - C-104/09

    Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    Die Eigenschaft als Elternteil allein reicht also für Männer, die Beamte sind, nicht aus, um diesen Urlaub in Anspruch nehmen zu können, wohl aber für Frauen, die die gleiche Stellung haben (vgl. entsprechend Urteil Roca Álvarez, C-104/09, EU:C:2010:561, Rn. 23).

    Im Hinblick auf Art. 3 der Richtlinie 2006/54 führt eine Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren streitige, die weit davon entfernt ist, die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben zu gewährleisten, im Übrigen eher zu einer Verfestigung der herkömmlichen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau, indem den Männern weiterhin eine im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Elternschaft subsidiäre Rolle gegenüber den Frauen zugewiesen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Lommers, C-476/99, EU:C:2002:183, Rn. 41, und Roca Álvarez, C-104/09, EU:C:2010:561, Rn. 36).

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    Im Hinblick auf Art. 3 der Richtlinie 2006/54 führt eine Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren streitige, die weit davon entfernt ist, die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben zu gewährleisten, im Übrigen eher zu einer Verfestigung der herkömmlichen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau, indem den Männern weiterhin eine im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Elternschaft subsidiäre Rolle gegenüber den Frauen zugewiesen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Lommers, C-476/99, EU:C:2002:183, Rn. 41, und Roca Álvarez, C-104/09, EU:C:2010:561, Rn. 36).
  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Lage eines Arbeitnehmers in seiner Eigenschaft als Elternteil und die einer Arbeitnehmerin in derselben Eigenschaft miteinander vergleichbar sind, soweit es um die Erziehung der Kinder geht (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, 312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14, Griesmar, C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 56, und Kommission/Griechenland, C-559/07, EU:C:2009:198, Rn. 69).
  • EuGH, 15.10.2014 - C-561/13

    Hostická u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen (vgl. Urteile Adidas, C-223/98, EU:C:1999:500, Rn. 23, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 34, und Hostická u. a., C-561/13, EU:C:2014:2287, Rn. 29).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    Aus diesen Bestimmungen folgt, dass jeder Elternteil des Kindes ein individuelles Recht auf Elternurlaub von mindestens drei Monaten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Luxemburg, C-519/03, EU:C:2005:234, Rn. 33).
  • EuGH, 22.01.2015 - C-463/13

    Das Unionsrecht steht der Durchführung einer neuen Ausschreibung in Italien, die

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    Es ist aber darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteile Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 27, sowie Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-463/13, EU:C:2015:25, Rn. 26).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    Er hat demnach, wenn ihm ein nationales Gericht ein Vorabentscheidungsersuchen vorlegt, von der Auslegung des nationalen Rechts auszugehen, die ihm dieses Gericht vorgetragen hat (Urteil CEZ, C-115/08, EU:C:2009:660, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen (vgl. Urteile Adidas, C-223/98, EU:C:1999:500, Rn. 23, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 34, und Hostická u. a., C-561/13, EU:C:2014:2287, Rn. 29).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-223/98

    Adidas

    Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen (vgl. Urteile Adidas, C-223/98, EU:C:1999:500, Rn. 23, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 34, und Hostická u. a., C-561/13, EU:C:2014:2287, Rn. 29).
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 06.03.2014 - C-595/12

    Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen

  • EuGH, 26.03.2009 - C-559/07

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 07.09.2022 - C-624/20

    Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, und ihr Kontext zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Maïstrellis, C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie

    8 Vgl. in ähnlichem Zusammenhang und im Hinblick auf die Einordnung von Elternurlaub als "Arbeitsbedingung" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/54, weil seine Gewährung, "die es Personen, die gerade Eltern geworden sind, ermöglicht, ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen, um sich ihren familiären Verpflichtungen zu widmen, ... Auswirkungen auf die Ausübung der Berufstätigkeit der betreffenden Beamten [hat]", Urteil vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 45).

    22 Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:696, Nrn. 37 und 38) unter Verweis insbesondere auf die Urteile vom 25. Oktober 1988, Kommission/Frankreich (312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14), vom 29. November 2001, Griesmar (C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 56), vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland (C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 69), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 47), angemerkt habe.

    44 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2002, Lommers (C-476/99, EU:C:2002:183, Rn. 41), Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561, Rn. 36) und Urteil vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 50).

  • EuGH, 18.09.2019 - C-366/18

    Ortiz Mesonero

    Das vorlegende Gericht, das auf die Urteile des Gerichtshofs vom 30. September 2010, Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561), vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece (C-7/12, EU:C:2013:410), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473), Bezug nimmt, hat Zweifel, ob Art. 37 Abs. 6 des Arbeitnehmerstatuts eine mittelbare Diskriminierung zum Nachteil weiblicher Arbeitnehmer - die in erster Linie Elternurlaub in Anspruch nehmen - darstellt.

    Hierzu ist festzustellen, dass es sich bei Art. 37 Abs. 6 des Arbeitnehmerstatuts um eine Vorschrift handelt, die - anders als die nationale Regelung, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 30. September 2010, Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473), ergangen sind - unterschiedslos auf männliche und weibliche Arbeitnehmer anwendbar ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2018 - C-12/17

    Dicu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung -

    30 Vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg (C-519/03, EU:C:2005:234, Rn. 32), vom 20. September 2007, Kiiski (C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 35), vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 31), sowie vom 16. Juni 2016, Rodríguez Sánchez (C-351/14, EU:C:2016:447).

    31 Vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 38).

  • EuGH, 25.02.2021 - C-129/20

    Ein Mitgliedstaat darf das Recht auf Elternurlaub nicht von dem Erfordernis

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 16. Juli 2015, Maïstrellis, C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 30, und vom 3. Oktober 2019, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u. a., C-197/18, EU:C:2019:824, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

    24 Vgl. z. B. Urteile vom 25. Oktober 1988, Kommission/Frankreich (312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14), vom 29. November 2001, Griesmar (C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 56), vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland (C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 69), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 47).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 51), in Bezug auf Elternurlaub.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den

    15 Vgl. u. a. Urteile vom 16. September 2010, Chatzi (C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 27 bis 30), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 29).

    35 Vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20

    Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es

    58 Wie Generalanwalt Bobek in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Syndicat CFTC (C-463/19, EU:C:2020:550, Nr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie in der Rechtssache Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (C-450/18, EU:C:2019:696, Nrn. 37 und 38) ausgeführt hat, insbesondere unter Bezugnahme auf die Urteile vom 25. Oktober 1988, Kommission/Frankreich (312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14), vom 29. November 2001, Griesmar (C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 56), vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland (C-559/07, EU:C:2009:198, Rn. 69), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-74/19

    Transportes Aéreos Portugueses - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr -

    16 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 16. Juli 2015, Maïstrellis, C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 30, und vom 21. März 2018, Klein Schiphorst, C-551/16, EU:C:2018:200, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

    Vgl. z. B. Urteil vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.06.2023 - T-571/17

    UG/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Unbefristeter

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-587/20

    HK/ Danmark und HK/Privat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-41/17

    González Castro - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und Gesundheit von

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-436/15

    Alytaus regiono atliekų tvarkymo centras

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   Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14 (https://dejure.org/2015,7680)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - C-222/14 (https://dejure.org/2015,7680)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - C-222/14 (https://dejure.org/2015,7680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Maïstrellis

    Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub - Recht auf Elternurlaub für Richter - Gewährung von Elternurlaub an den erwerbstätigen Vater bei nicht erwerbstätiger Mutter - Richtlinie 2006/54/CE - Gleichbehandlung zwischen Männern und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.09.2010 - C-149/10

    Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    11 - Vgl. Urteil Chatzi (C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 27 bis 30) sowie meine Stellungnahme in dieser Rechtssache (EU:C:2010:407, Nrn. 20 und 21 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    16 - Urteil Chatzi (C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 33).

    19 - Urteil Chatzi (C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-393/10

    'O''Brien' - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    13 - Urteil O'Brien (C-393/10, EU:C:2012:110, Rn. 41 ff.), in dem es um die Auslegung der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. 1998, L 14, S. 9) in der durch die Richtlinie 98/23/EG des Rates vom 7. April 1998 (ABl. L 131, S. 10) geänderten Fassung ging.

    14 - In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache O'Brien habe ich darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmerbegriff in der Elternurlaubsrichtlinie im Hinblick auf das besondere Gewicht des Gleichbehandlungsgrundsatzes autonom unionsrechtlich zu bestimmen ist, während bei der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit dem nationalen Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum verbleibt (Schlussanträge in der Rechtssache O'Brien, C-393/10, EU:C:2011:746, Nrn. 25 ff.).

    15 - Urteil O'Brien (C-393/10, EU:C:2012:110, Rn. 51).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    13 - Urteil O'Brien (C-393/10, EU:C:2012:110, Rn. 41 ff.), in dem es um die Auslegung der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. 1998, L 14, S. 9) in der durch die Richtlinie 98/23/EG des Rates vom 7. April 1998 (ABl. L 131, S. 10) geänderten Fassung ging.

    15 - Urteil O'Brien (C-393/10, EU:C:2012:110, Rn. 51).

  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    28 - Vgl. Urteil Griesmar (C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 46 und 56).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    26 - Vgl. etwa das Urteil Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 34 bis 38).
  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    10 - Vgl. hierzu etwa die Urteile Kri?¾an u. a. (C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 54) und Quelle (C-404/06, EU:C:2008:231, Rn. 19 ff.) und meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Airport Shuttle Express (C-162/12 und C-163/12, EU:C:2013:617, Nrn. 18 ff.).
  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    10 - Vgl. hierzu etwa die Urteile Kri?¾an u. a. (C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 54) und Quelle (C-404/06, EU:C:2008:231, Rn. 19 ff.) und meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Airport Shuttle Express (C-162/12 und C-163/12, EU:C:2013:617, Nrn. 18 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    10 - Vgl. hierzu etwa die Urteile Kri?¾an u. a. (C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 54) und Quelle (C-404/06, EU:C:2008:231, Rn. 19 ff.) und meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Airport Shuttle Express (C-162/12 und C-163/12, EU:C:2013:617, Nrn. 18 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2010 - C-149/10

    Chatzi - Richtlinie 96/34/EG - Elternurlaub - Dauer des zu gewährenden

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    11 - Vgl. Urteil Chatzi (C-149/10, EU:C:2010:534, Rn. 27 bis 30) sowie meine Stellungnahme in dieser Rechtssache (EU:C:2010:407, Nrn. 20 und 21 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.09.2010 - C-104/09

    Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-222/14
    21 - Vgl. zur Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen das Urteil Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561, Rn. 34).
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