Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.2006 - C-255/02   

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https://dejure.org/2006,101
EuGH, 21.02.2006 - C-255/02 (https://dejure.org/2006,101)
EuGH, Entscheidung vom 21.02.2006 - C-255/02 (https://dejure.org/2006,101)
EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - C-255/02 (https://dejure.org/2006,101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 und 2, 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Missbräuchliche Praxis - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Halifax u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 und 2, 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Missbräuchliche Praxis - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil ...

  • EU-Kommission PDF

    Halifax u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 und 2, 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Missbräuchliche Praxis - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil ...

  • EU-Kommission

    Halifax u.a

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer missbräuchlichen Praxis auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer; Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Ablehnung von Anträgen auf ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs... . 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerliche Begriffe der 6. EG-Richtlinie wie Steuertatbestand, Unternehmereigenschaft sind objektive Begriffe und unabhängig von dem vom Unternehmer verfolgten Zweck auszulegen ? Betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht zulässig

  • datenbank.nwb.de

    Mehrwertsteuer: Unzulässigkeit der missbräuchlichen Berufung auf Gemeinschaftsrecht (Umsätze ausschließlich zur Erlangung des Vorsteuerabzugs)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN DIE UMSÄTZE, DIE DAS ABZUGSRECHT BEGRÜNDEN SOLLEN, EINE MISSBRÄUCHLICHE PRAXIS DARSTELLEN

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    EU-Führerschein - EuGH-Rechtsprechung - EU-FE-Rechtsprechung nach Bundesländern - EU-FE-Rechtsprechung NRW

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Umsatzsteuer-Gestaltung

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Halifax u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 und 2, 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Missbräuchliche Praxis - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Missbräuchliche Umsatzsteuer-Gestaltung

  • Jurion (Pressemitteilung)

    EuGH verneint Recht auf Vorsteuerabzug bei Umsätzen aufgrund missbräuchlicher Praxis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bei missbräuchlicher Steuergestaltung entfällt der Vorsteuerabzug

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Organschaft
    Die umsatzsteuerliche Organschaft
    Allgemeines

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 17
    Rechtsmissbrauch; Steuervorteil; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Halifax u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - Geschäfte, die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 541
 
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Wird zitiert von ... (255)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Im Übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (künftig: Gerichtshof) die missbräuchliche Berufung auf Unionsrecht nicht gestattet (EuGH Slg. 1996, I-2357 Rn. 24 f.; Slg. 1998, I-2843 Rn. 20 f.; Slg. 2000, I-1705 Rn. 33 f.; Slg. 2006, I-1609 Rn. 68; vgl. auch Domke, BB 2005, 1582, 1583).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    etwa EuGH 13. März 2014 - C-155/13 - [SICES ua.] Rn. 31 ff.; 16. Oktober 2012 - C-364/10 - [Ungarn/Slowakei] Rn. 58; 21. Februar 2006 - C-255/02 - [Halifax ua.] Rn. 74 ff., Slg. 2006, I-1609; 21. Juli 2005 - C-515/03 - [Eichsfelder Schlachtbetrieb] Rn. 39, Slg. 2005, I-7355; 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] Rn. 52 und 53, Slg. 2000, I-11569) .
  • EuGH, 16.07.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Zwar enthielt die Sechste Richtlinie bis zum Inkrafttreten ihres durch die Richtlinie 2006/69 eingeführten Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 3 keine mit Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 vergleichbaren ausdrücklichen Bestimmungen, doch war den Mitgliedstaaten dadurch nicht die Möglichkeit genommen, vor diesem Inkrafttreten gleichwertige sachdienliche Maßnahmen zu erlassen, da die Vermeidung von Steuerhinterziehung und -umgehung durch die Mitgliedstaaten ein Ziel darstellt, das von der Sechsten Richtlinie anerkannt und gefördert wird, selbst wenn eine ausdrückliche Ermächtigung durch den Unionsgesetzgeber fehlt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 70 und 71).
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Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.2006 - C-223/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2957
EuGH, 21.02.2006 - C-223/03 (https://dejure.org/2006,2957)
EuGH, Entscheidung vom 21.02.2006 - C-223/03 (https://dejure.org/2006,2957)
EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - C-223/03 (https://dejure.org/2006,2957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2, Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil ...

  • Europäischer Gerichtshof

    University of Huddersfield

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2, Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil ...

  • EU-Kommission PDF

    University of Huddersfield

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, Artikel 4 Absätze 1 und 2, Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil ...

  • EU-Kommission

    University of Huddersfield

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Einstufung rein zur Erlangung von Steuervorteilen getätigter Umsätze; Objektive Kriterien als Maßstab für die Einstufung von Umsätzen; Begriffsbestimmung der Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen und der wirtschaftlichen Tätigkeit

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 4 Abs. 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 4 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EW... G Art. 2 Nr. 5 Abs. 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 6 Abs. 1

  • Der Betrieb

    Umsatzsteuerliche Begriffe der 6.-RL sind objektive Begriffe ? Betrügerische / missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht erlaubt

  • datenbank.nwb.de

    Umsätze zur Erlangung steuerlicher Vorteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Willkürliche Umsatzsteurpflicht?

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    University of Huddersfield

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 und 2, 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Lieferungen von Gegenständen - Dienstleistungen - Umsätze, deren alleiniger Zweck darin besteht, einen Steuervorteil zu erlangen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Willkürliche Umsatzsteurpflicht?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss der VAT and Duties Tribunals, Manchester Tribunal Centre, vom 16. Mai 2003 in dem Rechtsstreit University of Huddersfield Higher Education Corporation gegen Commissioners of Customs and Excise

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 4 Abs 2 S 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 2 S 2
    Grundstück; Mehrwertsteuer; Rückvermietung; Vermietung; Wirtschaftliche Tätigkeit

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Manchester Tribunal Center - Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 597
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BFH, 06.04.2016 - V R 12/15

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften

    Selbst Umsätze, die ausschließlich in der Absicht getätigt werden, einen Steuervorteil zu erlangen, können Leistungen i.S. des Umsatzsteuerrechts sein (vgl. EuGH-Urteil University of Huddersfield vom 21. Februar 2006 C-223/03, EU:C:2006:124, Slg. 2006, I-1751, Rz 51).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06

    Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich

    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet so die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis (vgl. Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman, 268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998, Ghent Coal Terminal, C-37/95, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, und vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-246/08

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste

    Aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten wird deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. u. a. Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 26, und vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-408/06

    Götz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Wirtschaftliche Tätigkeit -

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung beim Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Niederlande, 235/85, Slg. 1987, 1471, Randnr. 8, und vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a -

    28 - Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman (268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 19), vom 15. Januar 1998, Ghent Coal Terminal (C-37/95, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15), vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield (C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47), und vom 13. März 2008, Securenta (C-437/06, Slg. 2008, I-1597, Randnr. 25).
  • EuGH, 26.06.2007 - C-284/04

    DIE STAATLICHE VERGABE VON LIZENZEN FÜR MOBILFUNK DER DRITTEN GENERATION (UMTS)

    Weiters wird nach ständiger Rechtsprechung aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-267/08

    SPÖ Landesorganisation Kärnten - Mehrwertsteuer - Recht zum Vorsteuerabzug -

    Nach ständiger Rechtsprechung wird ferner aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. u. a. Urteile vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 47, T-Mobile Austria u. a., Randnr. 35, sowie Hutchison 3G u. a., Randnr. 29).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-263/11

    Rēdlihs - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Zweitens hat der Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie nach ständiger Rechtsprechung einen objektiven Charakter, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnrn. 47 und 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-520/14

    Gemeente Borsele - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie

    3 - Siehe hierzu die Urteile Hong-Kong Trade Development Council (89/81, EU:C:1982:121), Kommission/Niederlande (235/85, EU:C:1987:161), University of Huddersfield (C-223/03, EU:C:2006:124), T-Mobile Austria u.a. (C-284/04, EU:C:2007:381), Hutchison 3G u.a. (C-369/04, EU:C:2007:382), Götz (C-408/06, EU:C:2007:789), SPÖ Landesorganisation Kärnten (C-267/08, EU:C:2009:619), Kommission/Finnland (C-246/08, EU:C:2009:671) und Saudaçor (C-174/14, EU:C:2015:733).

    8 - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Niederlande (235/85, EU:C:1987:161, Rn. 8), Kommission/Griechenland (C-260/98, EU:C:2000:429, Rn. 26), University of Huddersfield (C-223/03, EU:C:2006:124, Rn. 47), Kommission/Finnland (C-246/08, EU:C:2009:671, Rn. 34 und 37) und Saudaçor (C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 31).

  • EuGH, 27.10.2011 - C-504/10

    Tanoarch - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Übertragung

    Die Begriffe "Lieferungen von Gegenständen" und "Dienstleistungen" haben sämtlich objektiven Charakter und sind unabhängig von Zweck und Ergebnis der betroffenen Umsätze anwendbar (vgl. Urteil vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield, C-223/03, Slg. 2006, I-1751, Randnr. 48).

    Was die von den beteiligten Wirtschaftsteilnehmern verfolgten Absichten angeht, ist hinzuzufügen, dass es für die Feststellung, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Übertragung eine Dienstleistung und eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie darstellt, nicht darauf ankommt, ob sie ausschließlich zur Erlangung eines steuerlichen Vorteils getätigt wurde (vgl. Urteil University of Huddersfield, Randnr. 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-251/16

    Cussens u.a.

  • EuGH, 26.06.2007 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbare Umsätze -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2007 - C-437/06

    Securenta - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON

  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18

    Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2011 - C-180/10

    Slaby - Mehrwertsteuer - Steuerpflichtiger - Wirtschaftliche Tätigkeit - Verkauf

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-111/05

    Aktiebolaget NN - Mehrwertsteuer - Lieferung und Verlegung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-277/09

    RBS Deutschland Holding - Auslegung von Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2009 - C-246/08

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Begriff

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2012 - 10 S 1115/10

    Rechnung unter Ausweisung der Umsatzsteuer für die Übertragung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-103/09

    Weald Leasing - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-581/08

    EMI Group - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 6 - Geschenke von geringem Wert -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-267/08

    SPÖ Landesorganisation Kärnten

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Rechtsprechung
   EuGH, 22.02.2006 - C-223/03   

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https://dejure.org/2006,84460
EuGH, 22.02.2006 - C-223/03 (https://dejure.org/2006,84460)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.2006 - C-223/03 (https://dejure.org/2006,84460)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-223/03   

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https://dejure.org/2005,40928
Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-223/03 (https://dejure.org/2005,40928)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - C-223/03 (https://dejure.org/2005,40928)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - C-223/03 (https://dejure.org/2005,40928)
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