Rechtsprechung
EuGH, 06.02.2014 - C-223/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Niederlande / Kommission
- EU-Kommission
Niederlande / Kommission
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Niederlande / Kommission
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 93/2013 der Kommission vom 1. Februar 2013 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes im Hinblick auf die Schaffung von Preisindizes für ...
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 07.07.2016 - 5 U 84/15
Griechische Staatsanleihen - Griechenland genießt umfassend staatliche Immunität
b) Soweit die Berufung die Auffassung vertritt, mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2015 (C-223/13 u.a., Fahnenbrock u.a.) könne ein hoheitliches Handeln der Beklagten nicht angenommen werden, kann sie damit nicht durchdringen.Auch der Gerichtshof hat deshalb ausdrücklich festgehalten, dass das Ergebnis der Prüfung nach der EuZustVO "selbstverständlich nicht den späteren Entscheidungen vorgreifen kann, die das angerufene Gericht insbesondere in Bezug auf seine eigene Zuständigkeit und die Begründetheit der fraglichen Rechtssache zu treffen hat" (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - C-223/13 u.a., Fahnenbrock, Rn. 46).
Die dort vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung der EuZustVO ist für die EuGVVO a.F. nicht präjudizierend (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - C-223/13 u.a., Fahnenbrock u.a., Rn. 35, 39; OLG Köln…, Urteil vom 12. Mai 2016 - 8 U 44/15, juris Rn. 81).