Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.2000 - C-225/98   

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https://dejure.org/2000,1179
EuGH, 26.09.2000 - C-225/98 (https://dejure.org/2000,1179)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2000 - C-225/98 (https://dejure.org/2000,1179)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2000 - C-225/98 (https://dejure.org/2000,1179)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 71/305/EWG in der Fassung der Richtlinie 89/440/EWG und Richtlinie 93/37/EWG - Bau und Unterhaltung von Schulgebäuden durch die Region Nord-Pas-de-Calais und das Departement Nord

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 11 Absatz 1, 12 und 13
    1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Gemeinsame Bekanntmachungsvorschriften - Bekanntmachung einer Vorinformation durch die öffentlichen Auftraggeber - Bedeutung - Grenzen

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung Frankreichs wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus der Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Verschiedene Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge betreffend den Bau und die Unterhaltung von Schulgebäuden durch ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 93/37/EWG Art. 11 Abs. 1; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 11 Abs. 12; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 11 Abs. 13; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 30; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 22 ... Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 59; ; Richtlinie 71/305/EWG Art. 23; ; Richtlinie 71/305/EWG Art. 24; ; Richtlinie 71/305/EWG Art. 25; ; Richtlinie 71/305/EWG Art. 26

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kommission./Französische Republik. Vergabe öffentlicher Aufträge nach politischen Kriterien?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Gemeinsame Bekanntmachungsvorschriften - Bekanntmachung einer Vorinformation durch die öffentlichen Auftraggeber - Bedeutung - Grenzen - [Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 11 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau und Unterhaltung von Schulgebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Legislativpaket im EG-Vergaberecht - Das Ende der vergabefremden Kriterien ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschäftigungsförderung: Zulässiges Vergabekriterium? (IBR 2001, 35)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtbeachtung der Artikel 12, 26 und 29 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (in der durch die Richtlinie 89/440/EWG geänderten Fassung) und der Artikel 8, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3629
  • NVwZ 2001, 4 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 65 (Ls.)
  • EuZW 2000, 755
  • NZBau 2000, 584
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.07.1984 - 51/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-225/98
    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793) macht die französische Regierung zunächst geltend, dieser Vorwurf der Kommission sei alsunzulässig anzusehen, da er zum ersten Mal in der mit Gründen versehenen Stellungnahme vorgebracht worden sei.

    Hinsichtlich der Zulässigkeit dieses Vorwurfs der Kommission ergibt sich zunächst aus dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens, dass das Mahnschreiben den Gegenstand des Rechtsstreit eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die notwendigen Informationen zur Vorbereitung seiner Verteidigung geben soll (Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19).

    Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung die Gelegenheit zur Äußerung für den betreffenden Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie, deren Beachtung eine Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Vertragsverletzungsverfahrens ist (vgl. Urteile vom 11. Juli 1984, Kommission/Italien, Randnr. 5, und vom 28. März 1985, Kommission/Italien, Randnr. 20).

    Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenenStellungnahme die Vorwürfe auszuführen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (vgl. Urteil vom 28. März 1985, Kommission/Italien, Randnr. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Artikel 59 EG-Vertrag eine besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die mit Hilfe der Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache 3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8).

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-225/98
    Zum anderen ergebe sich aus dem Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute, Slg. 1982, 417), dass der Nachweis der beruflichen Befähigung eines Unternehmens nicht mit anderen als den in Artikel 26 der Richtlinie 71/305 genannten Mitteln erbracht werden könne.

    Nach der Rechtsprechung verbietet es die Richtlinie 71/305 einem Mitgliedstaat, von einem Bieter eines anderen Mitgliedstaats zu verlangen, dass er den Nachweis, dass er die in den Artikeln 23 bis 26 dieser Richtlinie aufgeführten Kriterien hinsichtlich seiner beruflichen Befähigung erfüllt, mit anderen als den in diesen Bestimmungen genannten Mitteln erbringt (vgl. dazu Urteil Transporoute, Randnr. 15).

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-225/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Artikel 59 EG-Vertrag eine besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die mit Hilfe der Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache 3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8).
  • EuGH, 28.03.1985 - 274/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-225/98
    Hinsichtlich der Zulässigkeit dieses Vorwurfs der Kommission ergibt sich zunächst aus dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens, dass das Mahnschreiben den Gegenstand des Rechtsstreit eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die notwendigen Informationen zur Vorbereitung seiner Verteidigung geben soll (Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19).
  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-225/98
    Die Berücksichtigung vonBeschäftigungsmaßnahmen könne als Ausführungskriterium im Sinne des Urteils Beentjes (Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Slg. 1988, 4635, Randnrn.
  • EuGH, 26.04.1994 - C-272/91

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.09.2000 - C-225/98
    Was schließlich das Vorbringen der Kommission anbelangt, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 26. April 1994 in der Rechtssache C-272/91 (Slg. 1994, I-1409, Kommission/Italien) den zwingenden Charakter der Vorinformation eindeutig anerkannt, so betrifft diese Rechtssache die nicht verbindliche Bekanntmachung gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 77/62/EWG des Rates vom 21. Dezember 1976 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (ABl. 1977, L 13 S. 1) in der Fassung der Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 zur Änderung der Richtlinie 77/62 und zur Aufhebung einiger Bestimmungen der Richtlinie 80/767/EWG (ABl. L 127, S. 1; im Folgenden Richtlinie 77/62).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Gemäß Artikel 36 Absatz 2 dieser Richtlinie müssen daher alle derartigen Kriterien im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags ausdrücklich angegeben werden, wenn möglich in absteigender Reihenfolge der ihnen zugemessenen Bedeutung, damit die Unternehmer in der Lage sind, vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (siehe in diesem Sinne für öffentliche Bauaufträge das Urteil Beentjes, Randnrn. 31 und 36, sowie das Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-225/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 51).

    Schließlich müssen bei solchen Kriterien alle wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, vor allem das Diskriminierungsverbot, das aus den Bestimmungen des Vertrages zum Niederlassungsrecht und zum Recht des freien Dienstleistungsverkehrs folgt, beachtet werden (siehe in diesem Sinne die Urteile Beentjes, Randnr. 29, und Kommission/Frankreich, Randnr. 50).

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Somit erfüllt die in den Verdingungsunterlagen vorgenommene Verweisung auf eine nationale Rechtsvorschrift die Verpflichtung nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie nicht (vgl. entsprechend in Bezug auf die Verweisung auf eine nationale Rechtsvorschrift zur Festlegung der Kriterien, nach denen der Zuschlag für einen öffentlichen Bauauftrag an das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt, Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 35, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-225/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 73).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Nach dem zweiten und dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 93/37 wird mit dieser Koordinierung die gleichzeitige Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge sowie die Entwicklung von echtem Wettbewerb auf Gemeinschaftsebene angestrebt, indem eine möglichst weitgehende Interessenbekundung in der Gemeinschaft ansässiger Unternehmen gefördert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Frankreich, C-225/98, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 34, vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnr. 52, vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 34, sowie vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau, C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 89).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-225/98   

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https://dejure.org/2000,25636
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-225/98 (https://dejure.org/2000,25636)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.03.2000 - C-225/98 (https://dejure.org/2000,25636)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. März 2000 - C-225/98 (https://dejure.org/2000,25636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 71/305/EWG in der Fassung der Richtlinie 89/440/EWG und Richtlinie 93/37/EWG - Bau und Unterhaltung von Schulgebäuden durch die Region Nord-Pas-de-Calais und das Departement Nord

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-225/98
    Dabei stützt sich die Kommission auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes im Urteil Beentjes(6).

    Die französische Regierung vertritt dagegen die Auffassung, das Urteil Beentjes erlaube gerade ein zusätzliches Zuschlagskriterium.

    Die französische Regierung gibt jedoch zu bedenken, wenn nach dem Urteil Beentjes das Beschäftigungskriterium ausdrücklich in den Ausschreibungsveröffentlichungen genannt werden müsse, finde dies keine Stütze in den Mustern für die Bekanntmachung öffentlicher Bauaufträge im Anhang IV der Richtlinie 93/37. Dort sei keine Rubrik für derartige Angaben vorgesehen.(7).

    Der Gerichtshof stellt im Urteil Beentjes fest, ein Beschäftigungskriterium (im damaligen Fall ging es um die Bedingung zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen) habe nichts mit den in Artikel 29 der Richtlinie 71/305 genannten Kriterien für die Erteilung des Zuschlags zu tun.(8).

    Kein Verstoß gegen die Richtlinie wäre es, wenn das Gebot der Beschäftigungsförderung - wie im Urteil Beentjes ausgeführt - als Bedingung formuliert würde und insofern den Charakter eines Ausführungskriteriums annähme, wie es die Kommission ausgeführt hatte.

    Im Urteil Beentjes führe der Gerichtshof unter Randnummer 35 aus, Artikel 29 Absätze 1 und 2 der Richtlinie erforderten, daß die Kriterien entweder in der Bekanntmachung der Ausschreibung oder in den Verdingungsunterlagen anzugeben seien.

    Weiterhin habe die Kommission bereits im Mahnschreiben an die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere an das Urteil Beentjes, erinnert.

    Des weiteren erinnerte die Kommission an die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere an das Urteil Beentjes, in dem sich der Gerichtshof ausdrücklich zu den Zuschlagskriterien geäußert hat.

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof im Urteil Beentjes im Hinblick auf die Zuschlagskriterien ausdrücklich festgestellt, daß ein allgemeiner Verweis auf eine staatliche Rechtsvorschrift dem Publizitätserfordernis nicht zu genügen vermag.(14) Daher ist ausgeschlossen, daß einige Zuschlagskriterien in einem nationalen Gesetz geregelt werden, auf die in der Ausschreibung verwiesen wird.

    6: - Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635).

    14: - Vgl. Urteil Beentjes (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 35).

  • EuGH, 11.07.1984 - 51/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-225/98
    Der Gerichtshof hat zwar in dem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 entschieden, daß die Vorwürfe, die in einem Mahnschreiben erhoben werden und in der mit Gründen versehenen Stellungnahme erweitert werden, unheilbar fehlerhaft sind.(11) Die Klage wäre dann, soweit sie über die in dem Mahnschreiben erhobenen Vorwürfe hinausgeht, als unzulässig abzuweisen.

    9: - Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793).

    10: - Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077).

    11: - Vgl. Rechtssache 51/83 (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 6 und 7).

  • EuGH, 28.03.1985 - 274/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-225/98
    Die Vorgehensweise stünde folglich im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, so wie sie aus dem Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83(10) folge.

    Später hat der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache 274/83 seine Rechtsprechung dahin gehend präzisiert, daß es zulässig ist, wenn die Kommission in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darlegt, die sie in der schriftlichen Aufforderung zur Äußerung in allgemeiner Form erhoben hat.(12).

    10: - Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077).

    12: - Vgl. Urteil in der Rechtssache 274/83 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 21).

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