Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 17.03.2005 - C-228/03   

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https://dejure.org/2005,597
EuGH, 17.03.2005 - C-228/03 (https://dejure.org/2005,597)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2005 - C-228/03 (https://dejure.org/2005,597)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2005 - C-228/03 (https://dejure.org/2005,597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c - Beschränkungen des durch die Marke gewährten Schutzes - Nutzung der Marke durch einen Dritten, falls dies notwendig ist, um auf die Bestimmung einer Ware oder einer Dienstleistung hinzuweisen

  • Europäischer Gerichtshof

    The Gillette Company und Gillette Group Finland

  • EU-Kommission PDF

    The Gillette Company und Gillette Group Finland

  • EU-Kommission

    The Gillette Company und Gillette Group Finland

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Verwendung der Marken Gillette und Sensor durch eine Gesellschaft auf den Verpackungen der von ihr vertriebenen Waren; Zulässigkeit der Benutzung einer Marke durch einen Dritten bei Notwendigkeit dessen zum Hinweis ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Benutzung einer Marke durch einen Dritten, wenn dies als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware notwendig ist und den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht

  • Judicialis

    Richtlinie 89/104/EWG Art. 6 Abs. 1 Buchst. c

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Benutzung einer Marke durch einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/104/EWG Art. 6 Abs. 1 Buchst. c
    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c - Beschränkungen des durch die Marke gewährten Schutzes - Nutzung der Marke durch einen Dritten, falls dies notwendig ist, um auf die Bestimmung einer Ware oder einer Dienstleistung hinzuweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE BESTIMMUNG EINER VON IHM VERTRIEBENEN WARE HINZUWEISEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    The Gillette Company und Gillette Group Finland

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c - Beschränkungen des durch die Marke gewährten Schutzes - Nutzung der Marke durch einen Dritten, falls dies notwendig ist, um auf die Bestimmung einer Ware oder einer Dienstleistung hinzuweisen

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Markennbenutzung zu Beschreibungs-Zwecken

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Markenschutzverletzung durch Erwähnung einer geschützten Marke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenbenutzung zu Beschreibungszwecken

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.3.2005)

    Klare Angaben über Verwendungsmöglichkeit von Zubehör // Hersteller dürfen fremde Markennamen benutzen

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    RL 89/104/EWG Art. 6; MarkenG § 23 Nr. 3
    Notwendigkeit der Benutzung einer fremden Marke bei Fehlen anderweitiger Möglichkeiten zur Information über Verwendungszweck der eigenen Ware ("Gillette/LA-Laboratories")

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Korkein Oikeus vom 23. Mai 2003 in dem Rechtsstreit The Gillette Company und Gillette Group Finland Oy gegen LA-Laboratories Ltd Oy

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus - Auslegung von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Verpflichtung des Inhabers einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 509
  • GRUR Int. 2005, 350
  • GRUR Int. 2005, 479
  • EuZW 2005, 378
  • BB 2005, 458
 
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Wird zitiert von ... (68)

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    aa) Das Tatbestandsmerkmal der "anständigen Gepflogenheiten" entspricht der Sache nach der Pflicht, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (zu Art. 6 Abs. 1 MarkenRL vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 41 - Gillette Company/LA Laboratories, mwN; zu § 23 Nr. 3 MarkenG vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 33/10, GRUR 2011, 1135 Rn. 24 = WRP 2011, 1602 - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).

    Dabei hat es auch Begleitumstände zu berücksichtigen, die außerhalb der eigentlichen Zeichengestaltung liegen (zu Art. 6 Abs. 1 MarkenRL vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 46 - Gillette Company/LA Laboratories; zu § 23 Nr. 3 MarkenG vgl. BGH, GRUR 2011, 1135 Rn. 24 - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Die Markennutzung muss praktisch das einzige Mittel darstellen, um der Öffentlichkeit eine verständliche und vollständige Information über die Bestimmung der Dienstleistung zu liefern (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2005 - C-228/03, Slg. 2005, I-2337 = GRUR 2005, 509 Rn. 35 - Gillette).

    (2) Der Dritte handelt unter anderem dann den berechtigten Interessen des Markeninhabers in unlauterer Weise zuwider, wenn er die Wertschätzung einer bekannten Marke in unlauterer Weise ausnutzt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 41 und 43 - Gillette; BGHZ 181, 77 Rn. 32 - DAX).

    Zu berücksichtigen sind auch Begleitumstände, die außerhalb der eigentlichen Zeichengestaltung liegen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 46 - Gillette).

    Da Art. 6 Abs. 1 MarkenRL und § 23 MarkenG dazu dienen, die Interessen des Markenschutzes und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit in der Weise in Einklang zu bringen, dass das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines unverfälschten Wettbewerbs spielen kann (vgl. EuGH, GRUR 2004, 234 Rn. 16 - Gerolsteiner Brunnen; GRUR 2005, 509 Rn. 29 - Gillette; Urteil vom 10. April 2008 - C-102/07, Slg. 2008, I-2439 = GRUR 2008, 503 Rn. 45 - adidas; GRUR 2010, 841 Rn. 57 - Portakabin), darf kein zu engherziger Maßstab an das Vorliegen der Voraussetzungen der Schutzschranke angelegt werden.

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Hierzu ist festzustellen, dass Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94 nur eine nicht erschöpfende Aufzählung von Benutzungsformen, die der Markeninhaber verbieten kann, enthalten (vgl. Urteile Arsenal Football Club, Randnr. 38, vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, Slg. 2005, I-2337, Randnr. 28, sowie Adam Opel, Randnr. 16).
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https://dejure.org/2004,25314
Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2004 - C-228/03 (https://dejure.org/2004,25314)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.12.2004 - C-228/03 (https://dejure.org/2004,25314)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - C-228/03 (https://dejure.org/2004,25314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    The Gillette Company und Gillette Group Finland

  • EU-Kommission PDF

    The Gillette Company und Gillette Group Finland Oy gegen LA-Laboratories Ltd Oy.

  • EU-Kommission

    The Gillette Company und Gillette Group Finland Oy gegen LA-Laboratories Ltd Oy

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

Verfahrensgang

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