Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 18.01.2007 - C-229/05 P   

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https://dejure.org/2007,439
EuGH, 18.01.2007 - C-229/05 P (https://dejure.org/2007,439)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2007 - C-229/05 P (https://dejure.org/2007,439)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - C-229/05 P (https://dejure.org/2007,439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    PKK und KNK / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Wolters Kluwer

    Verfälschung von Beweisen durch das Gericht; Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus; Prüfung der Beschwerdebefugnis der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK); Wahrung der Grundrechte als integraler Bestandteil der allgemeinen Rechtsgrundsätze durch den ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 Art. 2 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 2580/2001 Art. 2 Abs. 3; ; Beschluss 2002/334/EG; ; Beschluss 2001/927/EG; ; Beschluss 2002/460/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN EINE LISTE TERRORISTISCHER ORGANISATIONEN ERNEUT ZU PRÜFEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.1.2007)

    Europagericht muss über PKK-Klage gegen Terrorliste entscheiden // Klage von Öcalan-Bruder ist zulässig und gültig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Osman Ocalan als Bevollmächtigter der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und des Serif Vanly als Bevollmächtigter des Kurdischen Nationalkongresses (KNK) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 15. ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 15. Februar 2005 in der Rechtssache T-229/02, Kurdische Arbeiterpartei (PKK) und Kurdischer Nationalkongress (KNK) gegen Rat der Europäischen Union, mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 796
  • EuZW 2007, 352 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 15.02.2005 - T-229/02

    PKK und KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Herr Osman Ocalan im Namen der Kurdistan Workers' Party (PKK) (Kurdische Arbeiterpartei) und Herr Serif Vanly im Namen des Kurdistan National Congress (KNK) (Kurdischer Nationalkongress) die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Februar 2005, PKK und KNK/Rat (T-229/02, Slg. 2005, II-539, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Beschlüsse 2002/334/EG des Rates vom 2. Mai 2002 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2001/927/EG (ABl. L 116, S. 33) sowie 2002/460/EG des Rates vom 17. Juni 2002 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/334/EG (ABl. L 160, S. 26) als unzulässig abgewiesen hat.

    Diese Klage wurde unter der Nummer T-229/02 in das Register eingetragen.

    Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Februar 2005, PKK und KNK/Rat (T-229/02), wird aufgehoben, soweit damit die von Herrn Osman Ocalan im Namen der Kurdistan Workers' Party (PKK) erhobene Klage abgewiesen wird.

  • EuG, 15.02.2005 - T-206/02

    KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    12 Mit Klageschrift, die unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragen wurde, erhob der KNK Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2002/334.

    "43 ... der KNK [hat] bereits mit seiner unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragenen Klage den Beschluss 2002/334 angefochten ... Wegen der Identität von Gegenstand, Grund und Parteien ist daher die vorliegende Klage, soweit sie der KNK gegen den Beschluss 2002/334 richtet, aufgrund der Einrede der Rechtshängigkeit unzulässig.

  • EKMR, 04.12.1995 - 28204/95

    TAUIRA ET 18 AUTRES contre la FRANCE

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen kann die Gefahr eines zukünftigen Verstoßes dem Beschwerdeführer die Eigenschaft eines Opfers eines Verstoßes gegen die EMRK verleihen (vgl. Europäische Kommission für Menschenrechte, Entscheidung Noël Narvii Tauira u. a./Frankreich vom 4. Dezember 1995, Beschwerde Nr. 28204/95, Décisions et rapports [DR] 83-A, S. 112, 130).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Wie die Generalanwältin in Nr. 42 ihrer Schlussanträge erläutert hat, ist eine solche Verfälschung gegeben, wenn ohne die Erhebung neuer Beweise die Würdigung der vorliegenden Beweismittel offensichtlich unzutreffend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 54).
  • EGMR, 23.05.2002 - 6422/02

    SEGI ET AUTRES & GESTORAS PRO-AMNISTIA ET AUTRES c. 15 ÉTATS DE L'UNION

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Aus der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht jedoch hervor, dass Personen, die behaupten, mit einer in der Liste im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2001/931 genannten Organisation verbunden zu sein, selbst aber nicht auf der Liste stehen, nicht Opfer eines Verstoßes gegen die EMRK im Sinne von Art. 34 EMRK sind und dass ihre Beschwerden daher unzulässig sind (EGMR, Entscheidung Segi u. a. und Gestoras Pro-Amnistia u. a./15 Staaten der Europäischen Union vom 23. Mai 2002, Beschwerden Nrn. 6422/02 und 9916/02, Recueil des arrêts et décisions 2002-V).
  • EGMR, 12.05.2005 - 46221/99

    Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Wie durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12. Mai 2005 (Abdullah Ocalan/Türkei, Beschwerde Nr. 46221/99, noch nicht veröffentlicht) bestätigt wird, vertritt Herr Muller vor dem Gerichtshof für Menschenrechte Herrn Abdullah Ocalan, der Chef der PKK war und seit 1999 in der Türkei inhaftiert ist.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-199/01

    IPK-München / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Im Rahmen eines Rechtsmittels kann der Gerichtshof daher nur überprüfen, wie das Gericht die vor ihm erörterten Angriffs- und Verteidigungsmittel gewürdigt hat (vgl. Urteil vom 29. April 2004, 1PK-München/Kommission, C-199/01 P und C-200/01 P, Slg. 2004, I-4627, Randnr. 52).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    Hierbei kommt der EMRK besondere Bedeutung zu (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 71, und vom 27. Juni 2006, Europäisches Parlament/Rat, C-540/03, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 35).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    35 Hinsichtlich des Vorbringens des Rates, der vierte Rechtsmittelgrund sei unzulässig, weil er eine Tatsachenfeststellung des Gerichts betreffe, ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit einem Rechtsmittel die Feststellung und die Würdigung von Tatsachen in der angefochtenen Entscheidung angegriffen werden können, soweit der Rechtsmittelführer geltend macht, dass das Gericht Feststellungen getroffen habe, deren Unrichtigkeit sich aus den Akten ergebe, oder die ihm vorgelegten Beweise verfälscht habe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, Slg. 2002, I-9297, Randnr. 56).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
    72 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine natürliche oder juristische Person nur dann geltend machen, von einer Handlung mit allgemeiner Geltung individuell betroffen zu sein, wenn sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 238, und vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36).
  • EuGH, 05.11.1986 - 117/86

    UFADE / Rat und Kommission

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

  • EGMR, 06.09.1978 - 5029/71

    Klass u.a. ./. Deutschland

  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

  • EuG, 27.04.1995 - T-12/93

    Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel und Comité

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 21.03.2001 - T-69/96

    Hamburger Hafen- und Lagerhaus u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.12.1962 - 19/62

    Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes

  • EuGH, 14.12.1962 - 22/62
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Im Rahmen eines Rechtsmittels kann der Gerichtshof daher nur überprüfen, wie das Gericht die vor ihm erörterten Angriffs- und Verteidigungsmittel gewürdigt hat (vgl. u. a. Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

    Gleichwohl erkannte der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32), an, dass die Kurdische Arbeiterpartei (im Folgenden: PKK), eine Organisation, die keine Rechtspersönlichkeit besaß, zur Anfechtung der gegen sie verhängten restriktiven Maßnahmen befugt sein muss.

    Dieser Ansatz ist insbesondere angesichts der Neuartigkeit der vorliegenden Rechtssache gerechtfertigt, in der erstmals ein Drittstaat die Nichtigerklärung restriktiver Maßnahmen beantragt, und steht im Einklang mit der Ratio der Rn. 114 des Urteils PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32), in der der Gerichtshof festgestellt hat, dass es gilt, " einen übertriebenen Formalismus zu vermeiden, der darauf hinausliefe, dass jede Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage ausgeschlossen wäre, auch wenn die betreffende Körperschaft Gegenstand restriktiver Gemeinschaftsmaßnahmen war"(77).

    30 Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32).

    71 Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 114).

    72 C-229/05 P, EU:C:2007:32.

    Dass, wie vom Rat vorgetragen, das Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32), konkret die Frage der Klagebefugnis einer Organisation ohne Rechtspersönlichkeit betraf, ändert nichts an der Notwendigkeit, auch in anderen Fällen einen übertriebenen Formalismus zu vermeiden.

  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    Denn es ist ein Gebot der Kohärenz und der Gerechtigkeit, einer solchen Entität die Parteifähigkeit zuzuerkennen, damit sie die ihre Rechte beschränkenden Maßnahmen der Organe oder die von diesen ihr gegenüber erlassenen nachteiligen Entscheidungen anfechten kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1982, Groupement des Agences de voyages/Kommission, 135/81, EU:C:1982:371, Rn. 9 bis 11, vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 107 bis 112, und vom 15. Juni 2017, Al-Faqih u. a./Kommission, C-19/16 P, EU:C:2017:466, Rn. 40).

    In dieser Situation sind die Verfahrensvorschriften über die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage bei ihrer Anwendung soweit erforderlich den Umständen des konkreten Falles anzupassen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 114).

    Zudem ist die Natur dieser Organisation zu berücksichtigen, die nicht nach den gewöhnlich für juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts geltenden Rechtsvorschriften gebildet ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn.121).

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass der Anwalt des Klägers, der Mitglied der Anwaltschaft eines Mitgliedstaats ist und als solches einer Standesordnung unterliegt, in der Antwort vom 25. Januar 2021 auf die Fragen des Gerichts erklärt hat, dass der Kläger "sehr wohl die Absicht [hatte], Klage zu erheben", und dass er "rückhaltlos entschlossen [ist], die tatsächliche Beachtung der Urteile des Gerichtshofs durchzusetzen", was er in der Sitzung bekräftigt hat (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn.119).

    Zweitens geht die Bezugnahme der Kommission und der Französischen Republik auf die Rechtsprechung zur individuellen Betroffenheit von Vereinigungen (vgl. Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn.70 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 3. April 2014, ADEAS/Kommission, T-7/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:221, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung) im vorliegenden Fall fehl.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8415
Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05 P (https://dejure.org/2006,8415)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.09.2006 - C-229/05 P (https://dejure.org/2006,8415)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. September 2006 - C-229/05 P (https://dejure.org/2006,8415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus - Zulässigkeit der Klage - Existenz der klagenden Vereinigung - Vertretung der klagenden Vereinigung - Verfälschung von Beweismitteln - Individuelle Betroffenheit der klagenden Vereinigung

  • EU-Kommission PDF

    PKK und KNK / Rat

    Rechtsmittel - Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus - Zulässigkeit der Klage - Existenz der klagenden Vereinigung - Vertretung der klagenden Vereinigung - Verfälschung von Beweismitteln - Individuelle Betroffenheit der klagenden Vereinigung

  • EU-Kommission

    PKK und KNK / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS OSMAN OCALAN IM NAMEN DER PKK KLAGE ERHEBEN DARF

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuG, 15.02.2005 - T-206/02

    KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05
    8 Mit Klageschrift, die unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragen wurde, erhob der KNK Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2002/334.

    Der KNK erhob zunächst die Klage in der Rechtssache T-206/02(3) gegen den Beschluss 2002/334 und anschließend gemeinsam mit Herrn Ocalan, der im Namen der PKK auftrat, die Klage in der Rechtssache T-229/02 gegen die Beschlüsse 2002/334 und 2002/460.

    2 - PKK und KNK/Rat, Slg. 2005, II-539.

    3 - Siehe den Beschluss vom 15. Februar 2005 (KNK/Rat, Slg. 2005, II-523).

  • EuG, 15.02.2005 - T-229/02

    PKK und KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05
    Das Gericht stellt die Vorgeschichte und den rechtlichen Rahmen des Rechtsstreits in den Randnummern 1 bis 9 des angefochtenen Beschlusses vom 15. Februar 2005 in der Rechtssache T-229/02(2) wie folgt dar:.

    Der KNK erhob zunächst die Klage in der Rechtssache T-206/02(3) gegen den Beschluss 2002/334 und anschließend gemeinsam mit Herrn Ocalan, der im Namen der PKK auftrat, die Klage in der Rechtssache T-229/02 gegen die Beschlüsse 2002/334 und 2002/460.

    Die Nummern 1 und 2 des Tenors des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Februar 2005 in der Rechtssache T-229/02 (PKK und KNK/Rat) werden aufgehoben, soweit sie die Klage von Herrn O. Ocalan namens der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) gegen den Beschluss 2002/460/EG zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/334/EG betreffen.

    2 - PKK und KNK/Rat, Slg. 2005, II-539.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05
    11 - Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer hielt es in seinen Schlussanträgen vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-23/00 P (Rat/Boehringer Ingelheim Vetmedica u. a., Slg. 2002, I-1873, Nrn. 28 ff.) sogar für rechtsfehlerhaft, über die Begründetheit zu entscheiden, wenn die Klage unzulässig ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-662/19

    NRW. Bank/ CRU

    27 Vgl. entsprechend Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 103).

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2006:606, Nr. 91).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-326/05

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Nichtaufnahme von

    Im Rahmen der Begründetheit dieses Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass eine Verfälschung von Beweisen gegeben ist, wenn ohne die Erhebung neuer Beweise die Würdigung der vorliegenden Beweismittel offensichtlich unzutreffend ist (Urteil PKK und KNK/Rat, Randnr. 37, in diesem Sinne vgl. ebenfalls Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-425/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist das Rechtsmittel der Kommission

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2006:606, Nr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14

    Commission v ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Zuständigkeit des

    Generalanwältin Kokott erläutert in ihren Schlussanträgen in dieser Rechtssache (C-229/05 P, EU:C:2006:606, Nr. 42) den Unterschied zwischen den beiden Formulierungen in der Weise, dass "auch die Feststellung der Verfälschung von Beweismitteln ein Mindestmaß der Würdigung voraussetzt.
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