Rechtsprechung
EuGH, 18.07.2007 - C-231/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von Beträgen, die eine Gesellschaft als Konzernbeitrag gezahlt hat - Verpflichtung, dass die Gesellschaft, die den Beitrag erhält, ihren Sitz gleichfalls in dem betreffenden Mitgliedstaat hat
- Europäischer Gerichtshof
Oy AA
Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von Beträgen, die eine Gesellschaft als Konzernbeitrag gezahlt hat - Verpflichtung, dass die Gesellschaft, die den Beitrag erhält, ihren Sitz gleichfalls in dem betreffenden Mitgliedstaat hat
- EU-Kommission
Oy AA
Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von Beträgen, die eine Gesellschaft als Konzernbeitrag gezahlt hat - Verpflichtung, dass die Gesellschaft, die den Beitrag erhält, ihren Sitz gleichfalls in dem betreffenden Mitgliedstaat hat
- EU-Kommission
Oy AA
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Kapitalverkehr
- IWW
- Wolters Kluwer
Steuerliche Abziehbarkeit eines an eine Muttergesellschaft gezahlten Konzernbeitrages bei unterschiedlichen Geschäftssitzen von Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft innerhalb der EU; Schutzbereich der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit; Wahrung des ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Art. 43, 48, 56 EG
Niederlassungsfreiheit - steuerliche Abzugsfähigkeit von Beträgen, die eine Gesellschaft als Konzernbeitrag gezahlt hat - Judicialis
EG Art. 43; ; EG Art. 56; ; EG Art. 58; ; Richtlinie 90/435/EWG Art. 4; ; Richtlinie 90/435/EWG Art. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Niederlassungsfreiheit: Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von Beträgen, die eine Gesellschaft als Konzernbeitrag gezahlt hat - Verpflichtung, dass die Gesellschaft, die den Beitrag erhält, ihren Sitz gleichfalls in dem betreffenden ...
- datenbank.nwb.de
Verpflichtung, dass die Gesellschaft, die einen Konzernbeitrag erhält, ihren Sitz gleichfalls in dem betreffenden Mitgliedstaat hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Oy AA
Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuerrecht - Abzugsfähigkeit von Beträgen, die eine Gesellschaft als Konzernbeitrag gezahlt hat - Erfordernis eines Sitzes auch der Gesellschaft, die den Beitrag erhält, in dem betreffenden Mitgliedstaat
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Grenzüberschreitende Finanzleistungen innerhalb des Konzerns
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Korkein Hallinto-oikeus vom 23. Mai 2005 in dem Rechtsstreit Oy Esab
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EG Art 43, EG Art 56, EG Art 58, EWGRL 435/90, Richtlinie 90/435/EWG
Abzugsfähigkeit; Ertragsteuern; Konzernbeitrag; Mutter-Tochter-Richtlinie; Niederlassungsfreiheit - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein Hallinto-oikeus- Auslegung der Artikel 43 EG, 56 EG und 58 EG - Einkommensteuerrechtliche Vorschriften - Abzugsfähigkeit konzerninterner Zahlungen eines Unternehmens nur unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen, das die Zahlung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-231/05
- EuGH, 18.07.2007 - C-231/05
Papierfundstellen
- EuZW 2007, 634
- BB 2007, 702
Wird zitiert von ... (107)
- EuGH, 31.05.2018 - C-382/16
Hornbach-Baumarkt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …
Nach ständiger Rechtsprechung kann die Notwendigkeit, eine ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten zu wahren, eine Ungleichbehandlung dann rechtfertigen, wenn mit der untersuchten Regelung Verhaltensweisen verhindert werden sollen, die geeignet sind, das Recht eines Mitgliedstaats auf Ausübung seiner Besteuerungszuständigkeit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten zu gefährden (…Urteile vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, EU:C:2007:194, Rn. 42, vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, EU:C:2007:439, Rn. 54…, vom 21. Februar 2013, A, C-123/11, EU:C:2013:84, Rn. 41, …sowie vom 21. Dezember 2016, Masco Denmark und Damixa, C-593/14, EU:C:2016:984, Rn. 35). - EuGH, 22.06.2017 - C-20/16
Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In …
Diese Rechtfertigung kann insbesondere dann anerkannt werden, wenn mit der betreffenden Regelung Verhaltensweisen verhindert werden sollen, die geeignet sind, das Recht eines Mitgliedstaats auf Ausübung seiner Steuerhoheit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten zu gefährden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, EU:C:2007:194, Rn. 42, vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, EU:C:2007:439, Rn. 54…, vom 21. Januar 2010, SGI, C-311/08, EU:C:2010:26, Rn. 60…, vom 28. Februar 2013, Beker und Beker, C-168/11, EU:C:2013:117, Rn. 57, …sowie vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 75). - EuGH, 15.05.2008 - C-414/06
Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung …
Was den ersten angeführten Rechtfertigungsgrund angeht, ist daran zu erinnern, dass es zur Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich sein kann, auf die wirtschaftliche Tätigkeit der in einem dieser Staaten niedergelassenen Gesellschaften sowohl in Bezug auf Gewinne als auch auf Verluste nur dessen Steuerrecht anzuwenden (vgl. Urteile Marks & Spencer, Randnr. 45, und vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Randnr. 54).Würde nämlich den Gesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, für die Berücksichtigung ihrer Verluste im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung oder für deren Berücksichtigung in einem anderen Mitgliedstaat zu optieren, so würde dadurch die Ausgewogenheit der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigt, da die Steuerbemessungsgrundlage im ersten Staat um die übertragenen Verluste erweitert und im zweiten Staat entsprechend verringert würde (vgl. Urteile Marks & Spencer, Randnr. 46, und Oy AA, Randnr. 55).
Würde es unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens zugelassen, dass die Verluste einer nicht gebietsansässigen Betriebsstätte von den Einkünften des Stammhauses abgezogen werden können, hätte dies zur Folge, dass dieser Gesellschaft erlaubt würde, den Mitgliedstaat, in dem sie solche Verluste geltend macht, frei zu wählen (vgl. in diesem Sinne Urteil Oy AA, Randnr. 56).
Daher hat der Gerichtshof im Urteil Oy AA u. a. anerkannt, dass die betreffende nationale Steuerregelung grundsätzlich durch zwei der drei in Randnr. 51 des Urteils Marks & Spencer festgestellten Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt sein kann, nämlich durch die Notwendigkeit der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten zusammen genommen mit der Notwendigkeit der Verhinderung der Steuerumgehung (vgl. Urteil Oy AA, Randnr. 60).
Unter diesen Umständen bleibt noch zu prüfen, ob die streitige Steuerregelung nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderlich ist (vgl. Urteile Marks & Spencer, Randnr. 53, und Oy AA, Randnr. 61).
Wenn insoweit ein Doppelbesteuerungsabkommen dem Mitgliedstaat, in dem die Betriebsstätte belegen ist, die Besteuerungsbefugnis über deren Einkünfte zugewiesen hat, würde der Umstand, dass dem Stammhaus die Möglichkeit eingeräumt wird, für die Berücksichtigung der Verluste dieser Betriebsstätte in seinem Sitzstaat oder aber in einem anderen Mitgliedstaat zu optieren, die Ausgewogenheit der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Oy AA, Randnr. 55).
- EuGH, 26.02.2019 - C-135/17
X (Sociétés intermédiaires établies dans des pays tiers) - Vorlage zur …
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Prüfung der Vergleichbarkeit einer grenzüberschreitenden Situation mit einer mitgliedstaatsinternen Situation das mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgte Ziel zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, EU:C:2007:439, Rn. 38…, vom 1. April 2014, Felixstowe Dock and Railway Company u. a., C-80/12, EU:C:2014:200, Rn. 25, …sowie vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 32). - EuGH, 20.10.2011 - C-284/09
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Rechtfertigung mit der Notwendigkeit der Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere dann anerkannt werden kann, wenn mit der betreffenden Regelung Verhaltensweisen verhindert werden sollen, die geeignet sind, das Recht eines Mitgliedstaats auf Ausübung seiner Steuerhoheit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten zu gefährden (vgl. Urteile vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Slg. 2007, I-2647, Randnr. 42, vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Randnr. 54, Amurta, Randnr. 58, und vom 18. Juni 2009, Aberdeen Property Fininvest Alpha, C-303/07, Slg. 2009, I-5145, Randnr. 66). - EuGH, 12.06.2018 - C-650/16
Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen ist (Urteile vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, EU:C:2007:439, Rn. 38…, vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22, …und vom 12. Juni 2014, SCA Group Holding u. a., C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:1758, Rn. 28). - EuGH, 17.12.2015 - C-388/14
Timac Agro Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Außerdem sind die Ziele der Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten und der Vermeidung von Steuerumgehung miteinander verknüpft (Urteil Oy AA, C-231/05, EU:C:2007:439, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.11.2011 - C-371/10
Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten …
Dazu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten ein vom Gerichtshof anerkanntes legitimes Ziel ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Marks & Spencer, Randnr. 45, N, Randnr. 42, vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Randnr. 51, sowie vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008, I-3601, Randnr. 31).Eine solche Maßnahme soll nämlich Situationen verhindern, die das Recht des Herkunftsmitgliedstaats auf Ausübung seiner Steuerhoheit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten gefährden können, und kann daher aus Gründen zur Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt sein (vgl. Urteile Marks & Spencer, Randnr. 46, Oy AA, Randnr. 54, sowie vom 21. Januar 2010, SGI, C-311/08, Slg. 2010, I-487, Randnr. 60).
- EuGH, 21.01.2010 - C-311/08
SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - …
Dazu ist sogleich zu bemerken, dass Rechtsvorschriften bereits dann als eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit anzusehen sind, wenn sie geeignet sind, die Ausübung der Niederlassungsfreiheit in einem Mitgliedstaat durch in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften zu beschränken, ohne dass es des Nachweises bedürfte, dass die Rechtsvorschriften tatsächlich die Wirkung haben, bestimmte dieser Gesellschaften zum Verzicht auf den Erwerb, die Gründung oder die Aufrechterhaltung einer Tochtergesellschaft im erstgenannten Mitgliedstaat zu bewegen (vgl. Urteile vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 62, und vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Randnr. 42).Erstens ist zur ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten darauf hinzuweisen, dass eine derartige Rechtfertigung u. a. dann anerkannt werden kann, wenn mit der betreffenden Regelung Verhaltensweisen verhindert werden sollen, die geeignet sind, das Recht eines Mitgliedstaats auf Ausübung seiner Steuerhoheit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten zu gefährden (vgl. u. a. Urteile Marks & Spencer, Randnr. 46, vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Slg. 2007, I-2647, Randnr. 42, und Urteile Oy AA, Randnr. 54, und Aberdeen Property Fininvest Alpha, Randnr. 66).
Zur Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten kann es erforderlich sein, auf die wirtschaftliche Tätigkeit der in einem dieser Staaten niedergelassenen Gesellschaften sowohl in Bezug auf Gewinne als auch auf Verluste nur dessen Steuerrecht anzuwenden (vgl. u. a. Urteile Oy AA, Randnr. 54, und vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008, I-3601, Randnr. 31).
Würde nämlich den Gesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, für die Berücksichtigung ihrer Verluste oder ihrer Gewinne im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung oder für deren Berücksichtigung in einem anderen Mitgliedstaat zu optieren, so könnte dadurch die Ausgewogenheit der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigt werden, da die Steuerbemessungsgrundlage in einem der Staaten um die übertragenen Verluste oder Gewinne erweitert und im anderen Staat entsprechend verringert würde (vgl. in diesem Sinne Urteile Marks & Spencer, Randnr. 46, Oy AA, Randnr. 55, und Lidl Belgium, Randnr. 32).
Dies könnte das System der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen, da der Mitgliedstaat der Gesellschaft, die außergewöhnliche oder unentgeltliche Vorteile gewährt, je nachdem, welche Wahl die verflochtenen Gesellschaften getroffen haben, gezwungen wäre, auf sein Recht als Sitzstaat dieser Gesellschaft zur Besteuerung ihrer Einkünfte - eventuell zugunsten des Sitzmitgliedstaats der Empfängergesellschaft - zu verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteil Oy AA, Randnr. 56).
In diesem Kontext kann eine nationale Regelung, die nicht speziell bezweckt, rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen, die zu dem Zweck errichtet wurden, die Steuer zu umgehen, die normalerweise für Gewinne aus inländischen Tätigkeiten geschuldet wird, von dem in dieser Regelung vorgesehenen Steuervorteil auszuschließen, gleichwohl durch das Ziel der Verhütung von Steuerumgehungen bei einer Gesamtbetrachtung mit dem Ziel der Wahrung der ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Oy AA, Randnr. 63).
Zur Relevanz dieses Rechtfertigungsgrundes bei Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ist zu bemerken, dass die Möglichkeit für die gebietsansässigen Gesellschaften, außergewöhnliche oder unentgeltliche Vorteile an mit ihnen verflochtene Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, zu gewähren, ohne dass irgendeine steuerliche Berichtigung vorgesehen wird, die Gefahr in sich birgt, dass durch künstliche Konstruktionen innerhalb miteinander verflochtener Gesellschaften Einkünfte auf Gesellschaften übertragen werden, die sich in den Mitgliedstaaten befinden, die die niedrigsten Steuersätze anwenden, oder die in den Mitgliedstaaten ansässig sind, in denen diese Einkünfte nicht besteuert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Oy AA, Randnr. 58).
Indem die im Ausgangsverfahren streitige Regelung die Besteuerung eines außergewöhnlichen oder unentgeltlichen Vorteils bei der gebietsansässigen Gesellschaft vorsieht, die diesen Vorteil einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft gewährt hat, ist sie geeignet, solche Praktiken zu verhindern, zu denen die Feststellung erheblicher Unterschiede zwischen den Bemessungsgrundlagen oder Steuersätzen in den verschiedenen Mitgliedstaaten verleiten kann und die nur der Umgehung der Steuer dienen, die normalerweise im Mitgliedstaat der Gesellschaft, die diesen Vorteil gewährt hat, zu entrichten wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Oy AA, Randnr. 59).
- BFH, 11.03.2015 - I R 10/14
Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. …
Genau solches soll für die außensteuerrechtliche Hinzurechnungsbesteuerung aber vermieden werden, wie sich augenfällig aus § 20 Abs. 2 AStG ergibt, der im Kern einen Rechtsfolgengleichklang vorsieht, wenn die betreffenden Einkünfte nicht in einer ausländischen selbständigen Tochtergesellschaft, sondern in einer Auslandsbetriebsstätte anfallen (s. zum prinzipiellen Gleichbehandlungsgebot von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in grenzüberschreitenden Zusammenhängen auch aus unionsrechtlicher Sicht Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, jetzt Gerichtshof der Europäischen Union, CLT-UFA vom 23. Februar 2006 C-253/03, EU:C:2006:129, Slg. 2006, I-1831, und Oy AA vom 18. Juli 2007 C-231/05, EU:C:2007:439, Slg. 2007, I-6373, und nachgehend Senatsurteile vom 9. August 2006 I R 31/01, BFHE 214, 496, BStBl II 2007, 838; vom 19. Dezember 2012 I R 73/11, BFHE 240, 99, BStBl II 2013, 392). - EuGH, 25.02.2010 - C-337/08
X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer …
- EuGH, 23.01.2014 - C-164/12
DMC - Steuerwesen - Körperschaftsteuer - Einbringung von Anteilen an einer …
- BFH, 22.02.2017 - I R 2/15
Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. …
- EuGH, 06.12.2007 - C-298/05
Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und …
- BVerfG, 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende …
- EuGH, 28.02.2013 - C-168/11
Beker - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Einkünfte aus Kapitalvermögen - …
- EuGH, 26.06.2008 - C-284/06
Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG - …
- EuGH, 23.10.2008 - C-157/07
Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit - …
- EuGH, 07.11.2013 - C-322/11
K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr …
- EuGH, 21.02.2013 - C-123/11
A - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Steuerrecht - Fusion einer in einem …
- BFH, 23.01.2008 - I R 21/06
Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof
- EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
- EuGH, 10.02.2011 - C-436/08
Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …
- EuGH, 18.06.2009 - C-303/07
Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie …
- BFH, 03.02.2010 - I R 21/06
Schlussurteil "Glaxo Wellcome": § 50c EStG a. F. verstößt nicht gegen das …
- EuGH, 28.02.2008 - C-293/06
Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen …
- EuGH, 20.01.2021 - C-484/19
Lexel
- FG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 1 K 218/15
Grenze; grenzüberschreitende Organschaft; Organschaft; Verlust; …
- EuGH, 08.11.2007 - C-379/05
Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale …
- EuGH, 03.02.2015 - C-172/13
Die im Anschluss an das Urteil "Marks & Spencer" erlassenen Rechtsvorschriften …
- BFH, 26.11.2008 - I R 7/08
Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit durch § 8b …
- BFH, 22.04.2009 - I R 53/07
Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft: …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-135/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 und 57 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-382/16
Hornbach-Baumarkt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …
- EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
Gallaher
- EuGH, 12.12.2013 - C-303/12
Imfeld und Garcet - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - …
- EuGH, 04.07.2013 - C-350/11
Argenta Spaarbank - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Abzug für Risikokapital - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-311/08
SGI - Direkte Steuern - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung - …
- EuGH, 27.11.2008 - C-418/07
Papillon - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuern - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO KANN EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-123/15
Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-418/07
Papillon - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Besteuerung im Konzern - …
- FG Köln, 19.02.2014 - 13 K 3906/09
EuGH soll Definition finaler Verluste klären
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10
SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-371/10
National Grid Indus - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaften - …
- EuGH, 14.05.2020 - C-749/18
B u.a. () und horizontale) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-123/11
A - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2009/133/EG - Nationales …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-405/18
AURES Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- EuGH, 04.06.2009 - C-439/07
KBC Bank - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 43 EG und 56 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-284/06
Burda - Steuerrecht - Besteuerung der von einer Kapitalgesellschaft …
- EuGH, 12.07.2012 - C-269/09
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39 …
- FG Niedersachsen, 01.12.2011 - 6 K 435/09
Vereinbarkeit des Inlandsbezuges in § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG mit …
- FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07
Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22
Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 17.09.2015 - C-589/13
F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-388/14
Timac Agro Deutschland - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Abzug der …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-48/13
Nordea Bank - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Ertragsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12
van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 1 K 2406/07
Voraussetzungen für den Abzug von Verlusten einer ausländischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-337/08
X Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Regelung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
Ernstliche Zweifel an der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-68/15
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-607/17
Memira Holding - Vorabentscheidungsersuchen - Nationale Steuergesetzgebung - …
- FG Niedersachsen, 21.06.2012 - 6 K 43/11
Keine Körperschaftsteuererstattung an Mutter im EU-Ausland
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11
Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 …
- FG Köln, 22.11.2011 - 13 K 2853/07
Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bei Nichtabziehbarkeit von nach DBA-USA …
- EuGH, 13.03.2014 - C-375/12
Bouanich - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08
Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-414/06
Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Besteuerung von Gesellschaften - In einem …
- EuGH, 25.02.2021 - C-712/19
Novo Banco
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- EuGH, 02.10.2008 - C-360/06
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- EuGH, 01.12.2011 - C-250/08
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
- FG Köln, 24.02.2011 - 13 K 80/06
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten …
- EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - …
- EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
Lammers & Van Cleeff - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07
Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug …
- FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5143/06
Grenzüberschreitende Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2017 - C-682/15
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- EuGH, 25.10.2012 - C-387/11
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV und …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-47/12
Kronos International - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-257/20
"Viva Telecom Bulgaria"
- FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 6 K 445/09
Finalität ausländischer Betriebsstättenverluste aufgrund Veräußerung der …
- FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08
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- FG Köln, 17.05.2018 - 13 K 3342/12
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- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-608/17
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- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-39/13
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- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-322/11
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- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07
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- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-707/20
Gallaher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49, 63 und 64 AEUV - …
- FG Niedersachsen, 14.12.2021 - 6 K 87/19
Periodenübergreifende Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
- EuGH, 04.06.2009 - C-499/07
Europäischer Gerichtshof - EuGH schafft Klarheit über das Gebot der …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
NN - Vorabentscheidungsverfahren - Körperschaftsteuer - Niederlassungsfreiheit - …
- FG Münster, 27.08.2009 - 8 K 4552/04
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- FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06
Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-540/07
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-303/07
Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2012 - C-350/11
Argenta Spaarbank - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-105/08
Kommission / Portugal - Freier Dienstleistungsverkehr - Direkte Steuern - …
- FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
Berücksichtigung der mit der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal in 2004 …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2019 - C-458/18
GVC Services (Bulgaria)
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2016 - C-283/15
X
- FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06
Anwendbarkeit des § 8b KStG in 2000
- FG Düsseldorf, 14.01.2012 - 13 K 1501/10
Keine Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften in Frankreich
- FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-231/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Oy AA
Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Unterschiedliche Behandlung von Konzernbeiträgen an inländische und gebietsfremde Muttergesellschaften - Kohärenz des Steuersystems - Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis
- EU-Kommission
Oy AA
Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Unterschiedliche Behandlung von Konzernbeiträgen an inländische und gebietsfremde Muttergesellschaften - Kohärenz des Steuersystems - Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis
- EU-Kommission
Oy AA
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Kapitalverkehr
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-231/05
- EuGH, 18.07.2007 - C-231/05
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-461/21
Cartrans Preda
Ainsi, en règle générale, un État impose ses propres résidents de manière illimitée et les non-résidents d'une manière limitée au revenu généré sur son territoire [principe de la résidence et principe de la source, l'un et l'autre corollaires du principe de territorialité ; voir conclusions de l'avocate générale Kokott dans l'affaire Google Ireland (C-482/18, EU:C:2019:728, point 45) ainsi que ses conclusions dans l'affaire Oy AA (C-231/05, EU:C:2006:551, point 55)]. - Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05
Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an …
10 - Schlussanträge vom 12. September 2006 (C-231/05, Slg. 2007, I-0000, Nr. 16 m.w.N.).