Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 19.11.1998 - C-235/97   

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EuGH, 19.11.1998 - C-235/97 (https://dejure.org/1998,784)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.1998 - C-235/97 (https://dejure.org/1998,784)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 1998 - C-235/97 (https://dejure.org/1998,784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide - Ausfuhrerstattung für Schmelzkäse

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Kommission

    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Grundsätze - Vereinbarkeit der Ausgaben mit den Gemeinschaftsvorschriften - Beweislast - Aufteilung zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der Entscheidung 97/333/EG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1993 finanzierten Ausgaben; Interventionsmaßnahmen im ...

  • Judicialis

    EAGFL; ; Entscheidung 97/333/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EAGFL; Entscheidung 97/333/EWG
    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Grundsätze - Vereinbarkeit der Ausgaben mit den Gemeinschaftsvorschriften - Beweislast - Aufteilung zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 97/333/EG der Kommission vom 23. April 1997 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1993 finanzierten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.02.1979 - 18/76

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
    Zunächst kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des EAGFL nur die gemäß den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Agrarsektoren gezahlten Beträge übernehmen, während alle sonstigen Beträge, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation auszubezahlen sich die nationalen Behörden zu Unrecht für ermächtigt hielten, zu Lasten der Mitgliedstaaten bleiben (Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8, und in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnr. 7, sowie vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14).

    Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70, in dem die Grundsätze niedergelegt sind, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der aus Mitteln des EAGFL finanzierten gemeinschaftlichen Agrarinterventionsmaßnahmen sowie bei der Bekämpfung von betrügerischen Handlungen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu beachten haben (vgl. Urteil vom 6. Mai 1982 in den Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81, BayWa u. a., Slg. 1982, 1503, Randnr. 13), erlegt den Mitgliedstaaten die allgemeine Verpflichtung auf, alle Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Vorhaben tatsächlich und ordnungsgemäßdurchgeführt worden sind, auch wenn die spezifische Gemeinschaftshandlung nicht ausdrücklich den Erlaß dieser oder jener Kontrollmaßnahme vorsieht (vgl. Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnrn.

  • EuGH, 12.07.1984 - 49/83

    Luxemburg / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
    Zwar muß daher die Kommission das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht nachweisen, doch obliegt dem Mitgliedstaat gegebenenfalls der Beweis, daß der Kommission ein Fehler in bezug auf die daraus zu ziehenden finanziellen Konsequenzen unterlaufen ist (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 49/83, Luxemburg/Kommission, Slg. 1984, 2931, Randnr. 30).
  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
    Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70, in dem die Grundsätze niedergelegt sind, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der aus Mitteln des EAGFL finanzierten gemeinschaftlichen Agrarinterventionsmaßnahmen sowie bei der Bekämpfung von betrügerischen Handlungen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu beachten haben (vgl. Urteil vom 6. Mai 1982 in den Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81, BayWa u. a., Slg. 1982, 1503, Randnr. 13), erlegt den Mitgliedstaaten die allgemeine Verpflichtung auf, alle Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Vorhaben tatsächlich und ordnungsgemäßdurchgeführt worden sind, auch wenn die spezifische Gemeinschaftshandlung nicht ausdrücklich den Erlaß dieser oder jener Kontrollmaßnahme vorsieht (vgl. Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnrn.
  • EuGH, 08.06.1994 - C-371/92

    Elliniko Dimosio / Ellinika Dimitriaka

    Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
    In Ermangelung einer Gemeinschaftsnorm, die die gesunde und handelsübliche Qualität der betreffenden Erzeugnisse definiert, ist es Sache der Mitgliedstaaten, genauere einschlägige Bestimmungen zu erlassen (vgl. Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-371/92, Ellinika Dimitriaka, Slg. 1994, I-2391, Randnr. 23).
  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
    Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70, in dem die Grundsätze niedergelegt sind, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der aus Mitteln des EAGFL finanzierten gemeinschaftlichen Agrarinterventionsmaßnahmen sowie bei der Bekämpfung von betrügerischen Handlungen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu beachten haben (vgl. Urteil vom 6. Mai 1982 in den Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81, BayWa u. a., Slg. 1982, 1503, Randnr. 13), erlegt den Mitgliedstaaten die allgemeine Verpflichtung auf, alle Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Vorhaben tatsächlich und ordnungsgemäßdurchgeführt worden sind, auch wenn die spezifische Gemeinschaftshandlung nicht ausdrücklich den Erlaß dieser oder jener Kontrollmaßnahme vorsieht (vgl. Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnrn.
  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
    Zunächst kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des EAGFL nur die gemäß den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Agrarsektoren gezahlten Beträge übernehmen, während alle sonstigen Beträge, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation auszubezahlen sich die nationalen Behörden zu Unrecht für ermächtigt hielten, zu Lasten der Mitgliedstaaten bleiben (Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8, und in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnr. 7, sowie vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-232/96

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
    Diese Entscheidung war Gegenstand einer Klage, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-232/96 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-0000) abgewiesen hat.
  • EuGH, 10.11.1993 - C-48/91

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
    Zunächst kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des EAGFL nur die gemäß den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Agrarsektoren gezahlten Beträge übernehmen, während alle sonstigen Beträge, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation auszubezahlen sich die nationalen Behörden zu Unrecht für ermächtigt hielten, zu Lasten der Mitgliedstaaten bleiben (Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8, und in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnr. 7, sowie vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-299/94

    Anglo Irish Beef Processors International u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
    Dies ist nicht die Aufgabe der Erstattungsregelung, die nur die Ausfuhr von Gemeinschaftserzeugnissen ermöglichen soll, die sonst für den Wirtschaftsteilnehmer nicht rentabel wäre (vgl. Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94, Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-409/03

    SEPA

    Allerdings habe der Gerichtshof im Urteil Frankreich/Kommission die handelsübliche Qualität einer Ware abgesprochen, die einen verdeckten Mangel gehabt habe, obwohl offenbar nicht festgestellt worden sei, dass die Ware wegen dieses Mangels nicht handelsfähig gewesen sei.

    Trotz der Zweifel, die das vorlegende Gericht insoweit hegt, hat der Gerichtshof meines Erachtens im Urteil Frankreich/Kommission keine andere Auffassung eingenommen.

    12 - Das vorlegende Gericht bezieht sich auf die Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73 (Muras, Slg. 1973, 963) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555).

    31 - Urteil Frankreich/Kommission (Randnr. 79).

  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 238/00

    Marktordnungsrecht: Zur Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums für die

    Der erkennende Senat hat des Weiteren unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 19.11.1998 - C-235/97 -, juris, und 9.10.1973 - 12/73 -, juris) bereits entschieden, dass die Voraussetzung des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 3665/87 - scil. die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware - nur dann erfüllt ist, wenn das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhrabfertigung objektiv unter normalen Bedingungen auf dem Gemeinschaftsmarkt vermarktet werden könnte (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 20.2.2002 - IV 299/99 -, juris).

    Von einer Vermarktung unter "normalen Bedingungen" ( EuGH , Urteil vom 9.10.1973 - Az. 12/73 -, juris) bzw. "normalen Verhältnissen" ( EuGH , Urteil vom 19.11.1998 - C-235/97 -, juris) kann dann aber ersichtlich keine Rede mehr sein.

    Ein solches Verständnis übersieht, dass der Gemeinschaftsverordnungsgeber den Begriff der "handelsüblichen Qualität" in der Vorschrift des Art. 21 VO Nr. 800/1999 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urteile vom 9.10.1973 - 12/73 -, juris, und 19.11.1998 - C-235/97 -, juris) selbst erläutert und konkretisiert.

    Abgesehen davon, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften einer Ware, die mit einem (verdeckten) Mangel behaftet war, keine handelsübliche Qualität zuerkannt hat (vgl. EuGH , Urteil vom 19.11.1998 - C 235/97 -, juris), kann ein Erzeugnis, bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, nicht als eine Ausfuhrware mit (noch) durchschnittlicher Qualität bezeichnet werden, die unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung normalerweise Gegenstand des Handels ist.

  • EuGH, 22.04.1999 - C-28/94

    Niederlande / Kommission

    17 und 18, und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, Randnr. 45).

    Sodann kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des EAGFL nur die gemäß den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Agrarsektoren gezahlten Beträge übernehmen, während alle sonstigen Beträge, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation auszubezahlen sich die nationalen Behörden zu Unrecht für ermächtigt hielten, zu Lasten der Mitgliedstaaten bleiben (vgl. u. a. das zitierte Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 38).

    Zwar muß die Kommission die ernsthaften und berechtigten Zweifel glaubhaft machen, die sie im Zusammenhang mit dem Nichtvorhandensein oder den Mängeln der von dem betreffenden Mitgliedstaat durchgeführten Kontrollen hat, doch obliegt diesem gegebenenfalls der Beweis, daß der Kommission ein Fehler in bezug auf die daraus zu ziehenden finanziellen Konsequenzen unterlaufen ist (vgl. das zitierte Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 39).

  • BFH, 15.07.2003 - VII R 10/02

    Begriff der handelsüblichen Qualität; Ausfuhrerstattung

    Zu dem danach ausschlaggebenden Begriff der handelsüblichen Qualität hat der EuGH die --von der neunten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 3665/87 und jetzt von Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 800/1999 aufgegriffene-- Formel geprägt, das Erzeugnis müsse im Gebiet der Gemeinschaft unter normalen Bedingungen und der im Erstattungsantrag aufgeführten Bezeichnung vermarktet werden können (EuGH-Urteile vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555).

    Der EuGH hat allerdings einer Ware, die mit einem verdeckten Mangel behaftet war (EuGH-Urteil in EuGHE 1998, I-7555), keine handelsübliche Qualität zuerkannt, obwohl offenbar nicht festgestellt war, dass die Ware wegen ihrer minderen Qualität (nämlich im Vergleich zu den üblichen Standards des Erzeugnisses zu weicher Textur der Käsemasse) nicht handelsfähig war; die Herstellerfirma hatte sie vielmehr ausweislich des vorgenannten Urteils nur deshalb schließlich vernichtet, um "das Markenimage des Erzeugnisses zu erhalten".

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 19/03

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

    2 Z 15/73">17/73 --Muras--, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555).
  • FG Hamburg, 28.04.2008 - 4 K 165/05

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Marzipanbroten

    Der erkennende Senat geht in gefestigter Rechtsprechung unter Hinweis auf die Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 19.11.1998, C-235/97, [...], und09.10.1973, 12/73, [...]) davon aus, dass die Voraussetzung des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 366587 - scil. die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware - nur dann erfüllt ist, wenn das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhrabfertigung objektiv unter normalen Bedingungen auf dem Gemeinschaftsmarkt vermarktet werden könnte (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.02.2005, IV 247/01, [...]; Urteil vom 10.12.2003, IV 68/00, [...]; Urteil vom 05.11.2003, IV 238/00, [...]).

    In seinem Urteil vom 19.11.1998 (C-235/97, [...]) hatte der Europäische Gerichtshof diese Rechtsauffassung bestätigt und darauf hingewiesen, dass die allgemeine Systematik der anwendbaren Gemeinschaftsregelung verlange, dass die Erzeugnisse so beschaffen sein müssten, dass sie unter normalen Verhältnissen vermarktet werden könnten.

    Allerdings darf die Ware nicht mit (offenen oder verdeckten) Mängeln im Sinne des Gewährleistungsrechts behaftet sein, da die Allgemeinheit nicht mit den Folgen der Nicht- oder Schlechterfüllung der Vertragspflichten eines Herstellers und Ausführers, ein ordnungsgemäßes Erzeugnis zu liefern, belastet werden darf (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.1998, C-235/97, Rz. 80, [...]).

  • BFH, 22.06.2004 - VII R 74/03

    Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums für die handelsübliche Qualität des

    In seinem Urteil vom 19. November 1998 Rs. C-235/97 (EuGHE 1998, I-7555) hat der EuGH diese Rechtsauffassung bestätigt und darauf hingewiesen, dass die Systematik der anwendbaren Gemeinschaftsregelung verlangt, dass diese Erzeugnisse so beschaffen sein müssen, dass sie unter normalen Verhältnissen vermarktet werden können.

    In diese Richtung weist auch das Urteil des EuGH in EuGHE 1998, I-7555.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-409/03

    SEPA - Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass -

    23 Diese Auslegung wird in der neunten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 3665/87 aufgegriffen, wonach die Erzeugnisse so beschaffen sein müssen, dass sie unter normalen Verhältnissen vermarktet werden können (vgl. Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, Randnr. 77).

    24 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass es zwar in Ermangelung einer Gemeinschaftsnorm, die die gesunde und handelsübliche Qualität definiert, Sache der Mitgliedstaaten ist, genauere einschlägige Bestimmungen zu erlassen, dass diese nationalen Bestimmungen aber nicht gegen die allgemeine Systematik der anwendbaren Gemeinschaftsregelung verstoßen dürfen, die eine Beschaffenheit erfordert, die die Vermarktung unter normalen Verhältnissen ermöglicht (vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-371/92, Ellinika Dimitriaka, Slg. 1994, I-2391, Randnr. 23, und Frankreich/Kommission, Randnrn.

  • BFH, 22.07.2004 - VII R 19/03

    Vorlage an EuGH - Feststellung der handelsüblichen Qualität einer Ware

    Maßgebend sei, ob das Erzeugnis nach den in der Gemeinschaft geltenden Bestimmungen unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung vermarktet werden könne (EuGH-Urteile in EuGHE 1973, 963 Rdnr. 12, sowie vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555 Rdnr. 77).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-130/99

    Spanien / Kommission

    Zwar muss die Kommission nach ständiger Rechtsprechung einen Verstoß gegen die Vorschriften über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte nachweisen (u. a. Urteil vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnr. 39, und die dort zitierte Rechtsprechung), doch obliegt dem Mitgliedstaat gegebenenfalls der Beweis, dass der Kommission ein Fehler in Bezug auf die daraus zu ziehenden finanziellen Konsequenzen unterlaufen ist (Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, Randnr. 39).

    Für diesen Nachweis genügt es, dass die Kommission Umstände darlegt, aus denen sich ernste und vernünftige Zweifel ergeben (vgl. in diesem SinneUrteil vom 13. November 2001 in der Rechtssache C-277/98, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-8453, Randnrn.

  • BFH, 09.12.2002 - VII B 102/02

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Ausfuhrerstattung

  • BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04

    Vorlage an EuGH : Handelsübliche Qualität einer Erstattungsware - hier:

  • FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 68/00

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Gerstenmalz bei Käferbefall

  • BFH, 13.01.2005 - VII R 2/04
  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

  • FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 247/01

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97

    Spanien / Kommission

  • FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 249/01

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren

  • FG Hamburg, 19.01.2005 - IV 70/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 102/03

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand,

  • FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 252/99

    Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattung

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 51/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

  • FG Hamburg, 23.03.2000 - IV 469/98

    Zur Verkehrsfähigkeit einer Ware

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 20.09.2001 - C-263/98

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 06.12.2001 - C-373/99

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-339/00

    Irland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-331/00

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-373/99

    Griechenland / Kommission

  • FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 19/04

    Ausfuhrerstattung: Umfang einer repräsentativen Probe

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-278/98

    Niederlande / Kommission

  • FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 208/99

    Rindfleisch aus Isolierschlachtbetrieben ; Anspruch auf Ausfuhrerstattung; Zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-329/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-242/97

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-436/98

    HMIL

  • FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 292/99

    Import von Waren nicht gesunder und handelsüblicher

  • FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 299/99

    Anforderungen für handelsübliche Qualität gefrorenen Fleisches

  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 85/99

    Beweislastregeln des § 11 MOG:

  • FG Hamburg, 13.09.1999 - IV 21/99

    Voraussetzungen der Ausfuhrerstattung für Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 347/01

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide - Ausfuhrerstattung für Schmelzkäse

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  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    22: Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925).

    23: Urteil Dimex, a. a. O. 24: Hervorhebung durch den Verfasser.

    26: Urteil Dimex, a. a. O., Randnr. 18. .

  • EuGH, 10.11.1993 - C-48/91

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    12: Urteile vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14) und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 14).

    13: Auch hier entspricht das Vorbringen demjenigen in der Rechtssache C-232/96, a. a. O. 14: Urteil Niederlande/Kommission (a. a. O., Randnr. 33).

    L 350, S. 43.16: Urteil Niederlande/Kommission, a. a. O. 17: Urteil vom 14. September 1995 in der Rechtssache C-49/94 (Irland/Kommission, Slg. 1995, I-2683, Randnr. 22).

  • EuGH, 08.06.1994 - C-371/92

    Elliniko Dimosio / Ellinika Dimitriaka

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    21: Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-371/92 (Ellinika Dimitriaka, Slg. 1994, I-2391, Randnr. 23).
  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    12: Urteile vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 14) und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749, Randnr. 14).
  • EuGH, 02.06.1976 - 125/75

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    22: Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925).
  • EuGH, 02.03.1977 - 44/76

    Eier-Kontor / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    22: Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925).
  • EuGH, 14.09.1995 - C-49/94

    Irland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    L 350, S. 43.16: Urteil Niederlande/Kommission, a. a. O. 17: Urteil vom 14. September 1995 in der Rechtssache C-49/94 (Irland/Kommission, Slg. 1995, I-2683, Randnr. 22).
  • EuGH, 04.07.1996 - C-50/94

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    18: Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26), vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn. 32 ff.) und Urteil in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Kommission, a. a. O.,Randnr. 13.19: Verordnung vom 28. Juni 1968 über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen und die Kriterien für die Festsetzung der Erstattung (ABl. L 155, S. 1).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-299/94

    Anglo Irish Beef Processors International u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    22: Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925).
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97
    18: Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26), vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn. 32 ff.) und Urteil in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Kommission, a. a. O.,Randnr. 13.19: Verordnung vom 28. Juni 1968 über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen und die Kriterien für die Festsetzung der Erstattung (ABl. L 155, S. 1).
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